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Archiv "Anreize zur Unwirtschaftlichkeit" (08.04.1976)

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Academic year: 2022

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Die sprunghaft gestiegenen Lei- stungsausgaben der GKV waren in der Vergangenheit eindeutig poli- tisch motiviert, nämlich infolge ei- ner vom Gesetzgeber angestrebten Ausweitung des Versichertenkrei- ses und infolge der Anhebung der Höchstbeiträge. Die Öffnung der Krankenversicherung für nicht ver- sicherungspflichtige Angestellte (1971), die Anhebung und Dynami- sierung der Beitragsbemessungs- grenze sowie der verschärfte Kon- kurrenzkampf der Kassen zogen vermehrt freiwillige Leistungen nach sich, zum Teil auch die Ge- währung nicht zulässiger Leistun- gen (Barerstattungen).

Von einer "Kostenexplosion" in der GKV kann nicht die Rede sein. Die Kostenentwicklung war vielmehr stetig und infolge der demographi- schen Daten (Rentnerberg) auch voraussehbar.

I

These 4: Der Beitragssatz in der Rentenversicherung hat aus politischen Gründen Prio- rität vor einer Vermehrung der gesetzlichen Krankenversiche- rung.

Den 24 Millionen Mitgliedern der GKV in arbeitsfähigem Alter stehen rund 10 Millionen Rentner gegen- über. Die Zahlungen der Renten- versicherungsträger für die Kran- kenversicherung der Rentner (KVdR) reichen nicht aus und ver- ursachen bei den Krankenkassen spürbare Defizite. Bereits heute werden die aktiven Versicherten mit durchschnittlich 218 DM jähr- lich durch die Zuschußzahlungen für die KVdR belastet. 1978 würden die Allgemeinversicherten sogar mit 766 DM jährlich belastet, würde die Reform der Rentnerkranken- versicherung so realisiert, wie sie geplant ist.

Demgegenüber beträgt der GKV- Aufwand je Versicherten für die ambulante ärztliche Behandlung derzeit rund 330 DM. ln absehbarer Zeit wird demnach der Aufwand des erwerbstätigen Versicherten für die Krankenversicherung der

Rentner höher sein als der Auf- wand für seine eigene ambulante ärztliche Behandlung.

Da der derzeitige Rentenversiche- rungsbeitrag von 18 Prozent als politischer Eckwert gilt, besteht die

r-ziT AT - - - . Anreize

zur Unwirtschaftlichkeit

"Analysiert man die neue

Krankenhausgesetzgebung, dann muß man feststellen, daß Art der Finanzierung und Preisbildung keineswegs dazu angetan sind, um das Krankenhausgeschehen au- tomatisch nach dem Grund- satz der Wirtschaftlichkeit auszurichten. Im Gegenteil, die gesetzlichen Regelungen implizieren geradezu Anreize zur Unwirtschaftlichkeit. .. "

Professor Dr. rer. pol. Sieg- tried Eichhorn, Vorstandsmit- glied des Deutschen Kran- kenhausinstituts, Düsseldorf, in einem Vortrag anläßlich des XXIV. Internationalen Fortbildungskongresses der Bundesärztekammer 1976 in Davos.

Gefahr, daß die Reform der Rent- nerkrankenversicherung allein auf Kosten der GKV geht (prognosti- zierter Beitragssatzbedarf: 1 bis 1,2 Beitragssatzpunkte).

These 5: Es gibt keine system- immanente "Kostenexplosion"

in der gesetzlichen Kranken- versicherung. Diese ist will- kürlich erzeugt worden.

Zwischen 1960 und 1970 stiegen die Leistungsausgaben der GKV jährlich um rund 10 Prozent. Erst seit 1971 hat sich der Kostenan- stieg beschleunigt und lag zwi-

Die Information:

Bericht und Meinung

sehen 15 und 20 Prozent. Zunahme der chronischen Erkrankungen und der Gesundheitsgefahren, Überal- terung der Bevölkerung, Fortschrit- te der Medizin und das gestiegene Gesundheitsbewußtsein beflügelten die Kostenexpansion. Folgende Ko- stenursachen, die dem System nicht innewohnen, schlugen bei den Kassen teuer zu Buche: ..,.. forcierte Ausweitung der sozia- len und medizinischen Leistungen;

..,.. vielfältige Kostenüberwälzungen der öffentlichen Haushalte auf die Sozialleistungsträger;

..,.. vorwiegend quantitative Auswei- tungen, statt qualitative und struk- turelle vorzunehmen.

Diese politischen Einwirkungen ha- ben die Kostenentwicklung mehr beeinflußt als die dem System in- newohnenden Gesetzmäßigkeiten.

Hierzu zählen:

..,.. Ausdehnung des Versicherten- kreises;

..,.. Öffnung der GKV für weitere Personenkreise (Angestellte, Rent- ner, Landwirte sowie Studenten);

..,.. Leistungsausweitungen wie bei- spielsweise Wegfall der Aussteue- rung bei Krankenhauspflege; ..,.. "Oma auf Krankenschein" so- wie Einbeziehung der kieferortho- pädischen und zahnprothetischen Maßnahmen;

..,.. Einführung von Krankheitsfrüh- erkennungsmaßnahmen und flan- kierenden Maßnahmen zum § 218 als Kassenpflichtleistungen; ..,.. Krankenhausfinanzierungsgesetz und Bundespflegesatzverordnung mit der Wirkung voll pauschalier- ter, voll kostendeckender Pflege- sätze;

..,.. nicht kostendeckende Kranken- versicherung der Rentner und Wegfall des früheren Mitfinanzie- rungsanteils der Rentner in Höhe von zwei Prozent. [>

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 15 vom 8. April1976 1005

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