A 1934 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 109|
Heft 39|
28. September 2012 häufiger vorkommen, ebenso wieein Hinweis auf die psychische Er- krankung, die bei Männern wesent- lich häufiger vorkommt, nämlich die Abhängigkeit von Alkohol . . .
Dr. med. Bernhard Heindl, 93059 Regensburg
Unkenntnis
Wenn Herr Professor Glaeske dar - auf hinweist, dass man „genau überlegen“ sollte, damit Arzneimit- tel „nicht als schnelle Lösung in der Praxis“ eingesetzt würden, dann sei ihm der Gebrauch dieses Topos aus seiner dezidiert pharmakologischen Sicht nachgesehen.
Wenn aber der Leser bereits im Un- tertitel der Überschrift erfährt, dass
„Experten . . . pflanzliche Arznei- mittel und Beratungen als Alternati- ve“ vorschlagen, dann zeugt dies von einer grandiosen Unkenntnis
alltäglicher psychiatrischer Arbeit.
Wir dürfen, wenn wir eine rasche und bestmögliche Genesung anzie- len, unseren oft schwer kranken Patienten moderne, leistungsfähige und nebenwirkungsarme Medika- mente nicht vorenthalten, nur weil diese gelegentlich komplizierter zu handhaben und kostenträchtiger sind als die Phytotherapeutika; wel- che in der Regel zwar wenig wirk- sam sind, aber teilweise durchaus problematische Wechselwirkungen verursachen.
Und wir bemühen uns stets, die Be- ratung nie zu kurz kommen zu las- sen – auch wenn der Psychiater für seine Gesprächsleistungen für ein gesamtes Quartal deutlich weniger Honorar erhält als ein Psychothera- peut für eine einzige Sitzung!
Dr. med. Dr. phil. Reinhard Platzek, 63741 Aschaffenburg
PRÄ NA T ALDI AGNO STIK
Der Test auf Trisomie 21 aus dem Blut von Schwangeren könn- te zu einem Paradig- menwechsel in der Pränataldiagnostik führen (DÄ 25/2012:
„Paradigmenwechsel“ von Wolfram Henn und Dagmar Schmitz).
Verwerflich
. . . Wo bereits jetzt circa 97 Prozent aller Kinder mit Down-Syndrom in Deutschland abgetrieben werden, ist das Unbehagen der Autoren mit Händen zu greifen. Henn und Schmitz bemerken nämlich zu Recht, dass die derzeitig praktizier- te Abwägung zwischen der Wahr- scheinlichkeit einer Trisomie 21 und der einer durch die Fruchtwas- serpunktion ausgelösten Fehlgeburt
„offenkundig inkonsistent“ ist, und stellen somit implizit die vorgeburt- liche Diagnostik an sich infra- ge. Dann aber bemängeln sie, dass der „Praenatest“ derzeit auf Triso- mie 21 begrenzt ist und etwa die Trisomien 13 und 18 ausschließt.
Später äußern die Autoren die be- rechtigte Befürchtung, dass durch den Test das Bild des Down-Syn-
droms als eine „Form von Behinde- rung . . . mit der ein Kind keines- falls geboren werden dürfte“, ver- festigt wird, und bemerken, dass diese Einstellung „medizinisch wie ethisch durch nichts begründbar“
ist. Später schreiben sie sogar, dass die „absehbare Erweiterung des In- dikationsspektrums“ . . . (die Ge- fahr) einer „kollektivistische(n) Strategie“ mit „neoeugenische(n) Züge(n)“ birgt, die „mit dem ärztli- chen Berufsethos unvereinbar“ wä- re. Das alles, um nur wenige Zeilen später darüber zu sinnieren, dass in bestimmten Fällen, etwa beim Vor- liegen eines „zu Trisomie 21 pas- senden Herzfehlers“ der Test von den Krankenkassen (also von der Allgemeinheit) bezahlt werden könnte.
An diesem argumentativen Slalom wird das Lavieren, das zum trauri- gen Signum der Postmoderne ge- worden ist, deutlich sichtbar. Auf solchem Treibsand kommen wir aber nicht weiter, weder als Ärzte noch als Menschen. Das Ausselek- tieren von „Menschen zweiter Klas- se“ – vor oder nach der Geburt und wie auch immer definiert – ist ver- werflich und mit dem ärztlichen Be- rufsethos nicht vereinbar. Unsere Aufgabe ist es, den Schwachen und D
2 S t m P f Paradigmenwechse
Behinderten beizustehen und nicht an der Verhinderung ihrer Existenz mitzuwirken.
Prof. Dr. med. Paul Cullen, 48163 Münster, Dr. Erwin Grom, 79206 Breisach am Rhein
R A NDNOTIZ
Die „AG Zukunft des Gesundheitswesen GmbH“ berichtete, dass kurativ tätige Ärzte fehlten, weil zu wenig Medizin- studierende Arzt würden (DÄ 27–28/2012: „Dafür ist mein Abi zu schlecht“ von Jens Flintrop).
Falsche Eliteauswahl
Der Kritik an dem unseligen Nume- rus clausus von Jens Flintrop möch- te ich vollauf zustimmen. Die Ein- schätzung des Geeignetseins als Arzt aufgrund einer überdurchschnittlich guten Gesamtnote des Abiturs ist eine falsche Eliteauswahl und führt nur zur Blockade der zum Medizin- beruf geeigneten jungen Menschen, die dadurch oft die besten Jahre ih- res Lebens in Wartestellung auf ei- nen Studienplatz vergeuden müs- sen. Dabei wären eine Abkehr vom Numerus clausus und gleichzeitig die Zusicherung eines Studienplat- zes mit einer befriedigenden Ge- samtnote und nicht Bestnote denk- bar einfach. Hat ein junger Mensch den Arztberuf zum Ziel, sollte sich als Pflicht für ihn ein Jahr Pflege- dienst in einem qualifizierten Kran- kenhaus ohne Einschränkung wie etwa Halbtagsdienst oder Ähnliches anschließen, was nach dessen Ab- solvierung die verlässliche Zusage zu einem Studienplatz bedeutet.
Das dürfte deswegen kein Problem sein, weil jeder, der dieses Jahr Pflegedienst durchhält, beweist, dass er zum Arztberuf geeignet ist, während die anderen vorher ab- springen. Er geht ja mit ganz ande- ren Voraussetzungen an das nach- folgende Medizinstudium heran . . . Darüber hinaus bringen damit die jungen Menschen grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Kran- ken für ihre ärztliche Tätigkeit mit.
Prof. Dr. med. F. H. Franken, 79104 Freiburg
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D G G d Ä z s würden (DÄ 27–28/2