Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 111|
Heft 5|
31. Januar 2014 A 153D
ie Selbstverwaltung ist gefor- dert, Leistungsgerechtigkeit und Gleichbehandlung für die Ver- tragsärztinnen und Vertragsärzte in den Regionen und im überregiona- len Vergleich zu gewährleisten. Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz stellt hierfür den Vertragsparteien ausrei- chende und angemessene Instru- mente zur Verfügung.“ Mit diesem Hinweis reagierte die schwarz-gel- be Bundesregierung im November 2011 auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Zukunft der vertragsärztlichen Vergütun- gen“. Das folgende Gesetz sah unter anderem vergleichende Honorarbe- richte in jedem Quartal vor (Kas- ten). Doch trotz der umfangreichen Daten ist es schwer, Unterschiede zwischen Fachgruppen oder Regio- nen schlüssig zu bewerten.
Honorare aus Selektiv- verträgen einbeziehen
Im Vergleich mit dem Jahr 2011 ist der durchschnittliche Honorarum- satz je Arzt/Psycho therapeut im Jahr 2012 aus der Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten rein rechnerisch um 0,6 Prozent gesun- ken auf etwa 201 000 Euro. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist aber darauf hin, dass
„die regionalen Veränderungsraten der KVen in Bayern und Baden- Württemberg gesondert zu betrach- ten sind“. Denn in Bayern ist der Honorarumsatz zwar um 2,9 Pro- zent gefallen, in Baden-Württem- berg um 2,6 Prozent. Doch in bei- den Bundesländern fließen Honora- re aus Selektivverträgen, in erster Linie solchen zur hausarztzentrier- ten Versorgung, die man einbezie- hen muss.
Rechnet man die Veränderung der Honorarumsätze in Bayern und Baden-Württemberg heraus, ist der
Honorarumsatz je Arzt/Psychothe- rapeut bundesweit nicht gesunken, son dern um 0,2 Prozent gestiegen.
Der durchschnittliche Umsatz etli- cher Arztpraxen liegt höher, schon weil die Einnahmen der Ärztlichen und Psychologischen Psychothera- peuten erheblich niedriger sind. Sie betrugen 2012 im Durchschnitt 73 000 Euro.
„Im hausärztlichen Versorgungs- bereich zeigt sich ein uneinheitli- ches Bild“, heißt es im Honorarbe- richt weiter. In einigen KVen seien deutliche Honorarumsatzsteigerun-
gen zu verzeichnen, so bei den Hausärzten in Mecklenburg-Vor- pommern, Sachsen-Anhalt, Nieder- sachsen und Hamburg. In Nord- rhein und Berlin sind deren Einnah- men hingegen rückläufig. Rechnet man die Umsätze in Bayern und Baden-Württemberg heraus, ergibt sich für 2012 ein durchschnittlicher bundesweiter Zuwachs von 1,1 Pro- zent. Die Spanne reicht von 164 000 Euro in Hamburg bis zu 231 000 Euro in Thüringen.
Gleiches Honorar, aber viel mehr Patienten
Mit wie vielen Patienten und wel- chen Leistungen der Umsatz erzielt wurde, geht aus dem Bericht nicht hervor. Interessant ist aber, dass der Honorarumsatz je Behand lungs fall in Hamburg mit 53,35 Euro fast identisch mit dem in Thüringen war (53,81 Euro). Die Hausärzte dort (und in einigen anderen Ländern) erwirtschafteten ihren höheren Um- satz also offenbar mit erheblich mehr Patienten.
Auch im fachärztlichen Versor- gungsbereich differieren die regio- nalen Umsatzent wicklungen dem Honorarbericht zufolge. Sie lagen zwischen –3,4 Prozent (Mecklen- burg-Vorpommern) und +2 Prozent (Niedersachsen). Die KBV weist darauf hin, dass Umsatzvergleiche über verschiedene Jahre nicht ein- fach zu erstellen sind. So würden beispielsweise in fast allen Regio- nen besondere Verträge zur Vergü- tung augenärztlicher Operations- leistungen geschlossen, teils mit, teils ohne Beteiligung der KV. „Im letzteren Fall liegen der KBV keine Daten zum Honorarumsatz vor“, heißt es im Bericht.
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Sabine Rieser
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Der gesamte Honorarbericht im Netz:www.kbv.de/41532.html Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) muss für je-
des Quartal zeitnah über „Ergebnisse der Honorarvertei- lung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereini- gungssummen und über das Honorar je Arzt und je Arzt- gruppe“ informieren. Das schreibt Paragraf 87 c Sozialge- setzbuch V seit Ende 2011 vor. „Zusätzlich ist über Arzt- zahlen, Fallzahlen und Leistungsmengen zu informieren, um mögliche regionale Honorarunterschiede zu erklären.“
Im Juli 2012 legte die KBV ihren ersten Honorarbericht auf dieser Gesetzesbasis vor, in dem die Entwicklung des ersten Halbjahrs 2011 mit der des Vorjahreszeitraums ver- glichen wurde. Es folgten Quartals- und Jahresberichte.
HONORARBERICHT 2012
Vergleiche sind nur schwer möglich
Der jüngste Honorarbericht zeigt: Schon Umsatzvergleiche zwischen Fachgruppen oder Regionen sind anhand der veröffentlichten Daten nur schwer herzustellen.