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Archiv "Praktisches Jahr: Was man darüber wissen sollte" (20.12.2004)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 51–5220. Dezember 2004 AA3519

A

uch mit der neuen Ap- probationsordnung hat sich an der Durchfüh- rung des Praktischen Jahres (PJ) nichts Wesentliches geän- dert. Es umfasst eine prakti- sche Tätigkeit von 48 Wochen, die im letzten Studienjahr

durchzuführen ist. Diese Zeit gliedert sich in drei Abschnitte von je 16 Wochen Dauer. Je- weils eines dieser Tertiale wird in den Fächern Innere Medi- zin, Chirurgie und in einem klinisch-praktischen Wahlfach durchgeführt. Das PJ kann in Krankenanstalten der Hoch- schule und in Akademischen Lehrkrankenhäusern abgelei- stet werden.

Die Anmeldung zum PJ sollte frühzeitig erfolgen (Mel- defristen der Landesprüfungs- ämter beachten). Hinsichtlich der Anmeldung ist es möglich, Wünsche bezüglich des Wahl- faches und des Ortes anzuge- ben. Die Methode der Vertei- lung des Wahlfaches variiert von Uni zu Uni; oft entscheidet ein Losverfahren. Der PJ-Platz

wird dann über ein Vertei- lungsverfahren der einzelnen Universitäten zugewiesen, wo- bei nur diejenigen Studenten in das Verfahren eingebunden werden, die sich an der jeweili- gen Uni immatrikuliert haben.

Sind nach Abschluss des Ver- teilungsverfahrens noch PJ-

Plätze frei, besteht auch für auswärtige Bewerber die Chan- ce auf einen PJ-Platz.

Da Medizinstudenten im Praktischen Jahr rein rechtlich noch Studenten sind, erfolgt die Tätigkeit unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes.

Die Teilnahme am Nacht- dienst (maximal zweimal im Monat) und am Wochenend- dienst (maximal einmal im Monat) ist zwar nicht Pflicht, aber dringend zu empfehlen.

Ansonsten sollte die Arbeits- zeit der tarifvertraglich verein- barten Arbeitszeit im öffentli- chen Dienst entsprechen. Dies sind zurzeit 38,5 Stunden (West) und 40 Stunden (Ost) pro Woche. Eine längere Ar- beitszeit ist zwar gestattet, als

Ausgleich sollte aber ei- ne entsprechende Frei-

stellung erfolgen.

Der PJ-Student muss sich – wie in den Seme- stern davor – an der Uni zurückmelden.

Dies gilt insbesonde- re für das letzte Se- mester (im Regelfall das zwölfte). Auch wenn viele Studen- ten zu dieser Zeit im Ausland oder an Akademischen Lehrkrankenhäu- sern sind, sollten sie die Rückmel- dung nicht ver- gessen. Die Fra- ge, ob man an der Unikli- nik oder einem Akademischen Lehrkrankenhaus sein PJ ab- solvieren soll, hängt von den beruflichen Plänen und der Motivation des Einzelnen ab (zum Beispiel ob man eine akademische Karriere im Au- ge hat). Viele PJler waren je- doch an den Lehrkrankenhäu- sern zufriedener als an den Unikliniken.

Zum Praktischen Jahr kann man problemlos noch einmal die Universität wechseln. Vie- le Universitäten haben gute Broschüren, in denen sich die einzelnen Lehrkrankenhäu- ser mit ihren Angeboten vor- stellen. Bitte bedenken: Als Medizinstudent im Prakti- schen Jahr sitzt man in keiner Vorlesung und belegt dement- sprechend keine Kurs- oder Seminarplätze.

Die Studenten sollten sich darüber im Klaren sein, dass sich die Kliniken in der Regel über die billigen Arbeitskräfte freuen. Darüber hinaus bezie- hen sie für jeden PJler eine ge- wisse Summe Geld. Damit sol- len Stellen (Assistenten oder Oberarzt) zur Ausbildung der Studenten finanziert werden.

Leider merkt man davon aber nur an wenigen Krankenhäu- sern etwas. Fortbildungen sind deshalb oft schlecht oder unzu- reichend gestaltet.

Von einer recht beliebten Vorstellung sollte sich der Me- dizinstudent nach den Erfah- rungen zahlreicher Studenten verabschieden: der gleichzeiti- gen Fertigstellung der Doktor- arbeit. Wenn man vor Beendi- gung seines Studiums seine Promotion abgeschlossen ha- ben will, sollte man lieber vor dem Start des Praktischen Jah- res ein Urlaubssemester neh- men und dann gleichsam „un- belastet“ ins letzte Studienjahr starten. Dies gilt insbesondere dann, wenn man mindestens ein Tertial im Ausland absol- vieren will.

Ein Überblick über die belieb- testen Auslandsziele deutscher Medizinstudenten:

Schon aus finanziellen Grün- den wird für viele Australien ein Traum bleiben, denn die meisten Universitäten verlan- gen horrende Studiengebühren.

Dabei gibt es jedoch an den meisten Hochschulen die Mög- lichkeit, für einen kurzen Zeit- raum (meist maximal acht Wo- chen) eine Stelle zu bekom- men. Die Gebühren hierfür sind wesentlich geringer. Will man unbedingt nach Australi- en, sollte überlegt werden, eventuell ein Tertial zu splitten.

Eine Stelle in Neuseeland zu bekommen hängt nicht so sehr von der finanziellen Si- tuation als vielmehr von pu- rem Glück ab. Es gibt hier nur zwei medizinische Hochschu- len: Auckland auf der Nord- und Dunedin (University of Otago) auf der Südinsel. Letz- tere unterhält als „Außenstel- le“ Ausbildungseinrichtungen in Christchurch und Welling- ton. An der Medical School of Wellington gibt es spezielle Ausbildungsprogramme. Hier kann man 16 Wochen arbei- ten, muss dafür allerdings Stu- diengebühren entrichten, de- ren Höhe in den letzten Jah- ren angehoben wurde.

Praktisches Jahr

Was man darüber wissen sollte

Tipps rund um das Praktische Jahr im In- und Ausland

Foto:privat

S T A T U S

Australien/

Neuseeland

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Sich an der University of Auckland direkt zu bewerben ist ziemlich aussichtslos. Be- sonders hilfreich können hier Referenzen sein. Wer gerne ans andere Ende der Welt möchte, sollte sich jedoch nicht entmutigen lassen. Für Australien und Neuseeland gilt in besonderem Maß, dass man sich gut zwei Jahre vor dem geplanten Zeitraum be- werben sollte.

Die bürokratischen Hürden sind groß, aber neben einer in aller Regel sehr guten und pra- xisorientierten Ausbildung ver- locken in den Staaten Ein- drücke, die nicht nur das Me- dizinerleben prägen können.

Hauptproblem ist es, eine Stel- le zu bekommen. Es kommt al- so entscheidend auf die Bewer- bung an.

Neben dem konventionel- len Weg (Bewerbung direkt bei der Medical School – dean’s of- fice) gibt es auch die Möglich- keit, zum Beispiel über den Doktorvater oder andere Pro- fessoren an der Uniklinik, von denen viele wissenschaftliche Kontakte in die USA pflegen, Hilfe bei der Vermittlung einer PJ-Stelle zu bekommen. In ei- nigen Bundesstaaten gibt es für deutsche PJ-Studenten Son- derregelungen. So darf man zum Beispiel in den Kranken- häusern des Staates New York maximal zwölf Wochen ver- bringen (Famulaturen werden auch dazugerechnet).

Genaue Informationen über eventuell bestehende Zu- gangsbeschränkungen (die sich im Übrigen häufig kurzfristig ändern können) oder andere Vorbedingungen erhält man mit den Bewerbungsvordruk- ken von der jeweiligen Medical School.

Es ist nicht notwendig, vor einem PJ-Tertial in den USA das amerikanische Mediziner- examen (USMLE) absolviert zu haben. Allerdings steigen die Chancen auf einen der be- gehrten Plätze erheblich, wenn man wenigstens den ersten Teil der Prüfung vorweisen kann.

Für einen PJ-Aufenthalt in den USA ist ein J1-Visum er- forderlich. Informationen er- teilt die Botschaft der Verei- nigten Staaten von Amerika (www.usembassy.de). Da die Bearbeitung des Antrages meh- rere Monate dauern kann, sollte man sich rechtzeitig um sein Visum kümmern. Neben dem ausgefüllten Formular müssen in der Regel noch der Reisepass, ein Passbild, ein Rückumschlag, ein Nachweis der Rückkehrwilligkeit (Stu- dienbescheinigung genügt), ein Nachweis finanzieller Un- abhängigkeit von Jobs in den USA (zum Beispiel Kopie ei- nes gut gefüllten Sparbu- ches), ein Bescheid der Medi- cal School sowie ein Konto- auszug mit der Abbuchung der Visagebühr eingereicht werden.

Die Unterbringung wäh- rend eines PJ-Tertials in den USA ist meist direkt über die Medical School in einem Wohnheim möglich.

Die Schweiz ist der absolute

„Renner“ unter den Auslands- zielen für PJ-Studenten. Eine Bewerbung in der deutsch- sprachigen Schweiz ist an das Sekretariat des Abteilungslei- ters der Universitäts-Lehr- krankenhäuser zu richten. Die PJ-Plätze in der französisch- sprachigen Schweiz werden hingegen zentral vergeben. In- teressenten sollten sich an die Universitäten in Lausanne oder Genf wenden. Auch hier gilt, dass vor Antritt eines Ter- tials unbedingt das zuständige Landesprüfungsamt konsul- tiert werden sollte.

Das Äquivalent zum PJ ist die Unterassistenz. Deutsche Studenten werden dabei sehr gerne genommen. Schließlich gehen die Schweizer in ihrem vierten Studienjahr in die Kli- niken, haben also einen ein- jährigen „Ausbildungsnach- teil“ den deutschen Bewer- bern gegenüber.

Besonders beliebt ist die Schweiz auch deshalb, weil an den meisten Kliniken die Un-

terassistenz mit einer Bezah- lung (circa 600 bis 1 000 Schweizer Franken im Mo- nat) oft mit der Bereitstellung eines Zimmers oder der ko- stenfreien Verpflegung ver- bunden ist. Eine Ausnahme bilden der Kanton Zürich und die Stadt Zürich, die nur den eigenen Studenten die Unterassistenz vergüten.

Unbedingt beachtet wer- den muss, dass für deutsche Studenten eine Aufenthalts- bewilligung durch die Frem- denpolizei erforderlich ist.

Auch in Großbritannien ist es nicht leicht, einen PJ-Platz zu bekommen. Gleichwohl ist die Beliebtheit der Insel bei deutschen Studenten groß.

Auch hier erwartet einen der bekannt hohe Praxisbezug der Medizinerausbildung der englischsprachigen Länder mit einer ausgesprochenen guten Lehr- und Lernatmo- sphäre in den Hospitals. Noch spät nachts wird bei Aufnah- me eines Patienten mit einem interessanten Krankheitsbild rasch ein „teaching“ ange- hängt mit Erläuterung des pa- thophysiologischen Hinter- grundes und vor allem mit Diskussion des praktischen Vorgehens. Sehr viel weniger als in Deutschland werden

„final year students“ für Rou- tinearbeiten wie Blutabnah- men oder Braunülen legen herangezogen. Dafür kommt man schneller an die selbst- ständige Erledigung von praktischen Tätigkeiten.

Für die Bewerbung gilt: Je weiter weg der gewählte Ort von großen Zentren ist, desto leichter ist es, einen Platz zu bekommen. Häufig werden von den Krankenhäu- sern Zeiträume von vier bis acht Wochen angeboten, so- dass eine Kombination von Aufenthalten in verschiede- nen Krankenhäusern ange- strebt werden muss. Bei der Bewerbung sollte man ein bis zwei Empfehlungsschreiben deutscher Professoren mit- schicken.

Südafrika ist als PJ-Land nicht nur wegen seines „interessan- ten“ Patientengutes in Chirur- gie und Notaufnahme sowie reichlicher praktischer Be- tätigungsmöglichkeiten sehr beliebt. Mittlerweile sind aber die großen, attraktiven Städte wie Kapstadt schon sehr mit ausländischen Medizinstuden- ten überlaufen. Dadurch ist dort in einigen Kliniken der große Reiz der praktischen Ausbildung schon deutlich ge- ringer geworden.

Neben medizinischen Er- fahrungen sind in Südafrika vor allem die landschaftlichen Eindrücke verlockend. Dage- gen wird die zum Teil mäßige öffentliche Sicherheit in den großen Städten von den mei- sten als Minuspunkt angeführt.

Nummer eins in der Beliebt- heitsskala unter den südafrika- nischen Städten ist Kapstadt.

Insbesondere hier, aber auch für PJ-Tertiale in Johannes- burg gilt: sehr früh bewerben (circa 1,5 Jahre im Voraus). Die Bewerbung kann formlos er- folgen.

Zu beachten ist, dass man mit Studiengebühren zu rech- nen hat, die meist im Voraus zu entrichten sind. Dafür sind die Unterkünfte, die über die Krankenhäuser vermittelt wer- den, oft sehr preiswert.

Wenn möglich, sollte man einen Zeitraum für die PJ-Zeit in Südafrika wählen, die den Monat Dezember einschließt.

Denn in diesem Monat haben die einheimischen Studenten Ferien. Somit bestehen für ex- terne Studenten bessere Mög- lichkeiten zur praktischen Be- tätigung und Einbindung in den Versorgungsablauf.

Sprachlich kommt man in Südafrika mit Englisch gut aus. Da die öffentlichen Ver- kehrsmittel in den meisten Städten schlicht insuffizient sind, empfiehlt es sich, für die PJ-Zeit ein Auto zu kaufen und es anschließend wieder zu

verkaufen. JF

(Informationen entnommen aus: PJ-Kom- pass, herausgegeben vom Marburger Bund)

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A3520 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 51–5220. Dezember 2004

S T A T U S

Schweiz

Großbritannien

Südafrika

USA

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