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Archiv "Praktisches Jahr: Geld ist nicht alles, aber Wertschätzung motiviert" (04.04.2008)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 144. April 2008 A755

S T A T U S

B

lut abnehmen, Haken halten, Mund halten: Nach diesem Grundsatz läuft das praktische Jahr (PJ) glücklicherweise in dem meis- ten Fällen nicht mehr ab. Viele me- dizinische Fakultäten sind mittler- weile um eine gute Qualität der Aus- bildung bemüht. Allerdings wer- den bei Weitem nicht alle Kliniken und Lehrkrankenhäuser diesem An- spruch gerecht. Der Erfolg des PJ ist vielerorts immer noch dem Zufall überlassen und hängt vom Engage- ment von Einzelpersonen ab. Als Arbeitskräfte sind die Studenten je- doch beliebt – besonders seitdem es keine Ärzte im Praktikum mehr gibt. Obwohl die meisten PJler eine 40-Stunden-Woche ha-

ben, ist eine Bezahlung ihrer Tätigkeit die Aus- nahme. Die Kranken- häuser beklagen zwar einen ärztlichen Nach- wuchsmangel und ha-

ben Probleme, ihre Assistentenstel- len zu besetzen, weil immer mehr junge Mediziner ins Ausland ab- wandern oder dem Arztberuf ganz den Rücken kehren. Trotzdem ist die Wertschätzung und Motivation angehender Ärzte vielerorts kein Thema.

Die Forderung nach einer Bezah- lung von PJlern ist nicht neu. Doch die von Bundesarbeitsminister Olaf

Scholz (SPD) angestoßene Debatte über die Situation von Praktikanten hat das Thema neu belebt. Scholz will dafür sorgen, dass Praktika künftig angemessen bezahlt wer- den. Der Marburger Bund (MB) be- grüßt die Pläne des Ministers. „In vielen deutschen Krankenhäusern ist die Ausbeutung von Medizinstu- denten im praktischen Jahr trauriger Alltag“, erklärt Patrick Weinmann, Vorsitzender des Sprecherrats der Medizinstudierenden im MB. Die Vergütung der PJ-Phase sei aber ein wichtiges Instrument, den Arbeits- platz Krankenhaus für angehende Mediziner attraktiver zu gestalten.

Weinmann weist auf die hohe Ab-

brecherquote während des Medizin- studiums hin. Von den 12 381 Erst- semestern des Jahres 1999 hätten 2005 lediglich 8 870 (minus 28,4 Prozent) ihr Medizinstudium been- det. „Die Flucht des Medizinernach- wuchses aus dem Krankenhaus hat auch damit etwas zu tun, dass sie als Arbeitssklaven zum Nulltarif miss- braucht werden“, kritisiert Wein- mann.

Eine PJ-Vergütung von mindes- tens 400 Euro im Monat fordern die Studenten im Hartmannbund.

Während des PJ sei es kaum mög- lich, einen Nebenjob zu haben. Für ihre Arbeit bekämen die Studenten aber oft noch nicht einmal ein kos- tenloses Mittagessen, heißt es in ei- nem Positionspapier. Auch die Bun- desvertretung der Medizinstudie- renden in Deutschland (bvmd) steht einer Ausbildungspauschale für PJler grundsätzlich positiv gegenüber.

„Im Vordergrund muss aber stehen, dass die PJler gut ausgebildet wer- den“, stellt Katharina Kulike von der bvmd klar. Eine Vergütung dürfe nicht zur Legitimierung der beste-

henden Mängel dienen. Die Qualität des PJ sei immer noch „sehr in- homogen“. „Eine Ausbildungspau- schale ist leicht eingeführt, eine gute Lehre ist viel aufwendiger“, sagt Kulike. Auch müsse man aufpas- sen, dass nicht folgende Argumen- tation entstehe: Wenn der PJler Geld bekommt, ist es in Ordnung, dass er den ganzen Tag Hilfsarbei-

ten verrichtet.

Viel Einsatz, wenig Anerken- nung:Schon Medi- zinstudenten ma- chen die Erfahrung, dass ihre Arbeit nichts wert ist.

Wir wollen dafür sorgen, dass Praktikanten ordentlich behandelt werden.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) PRAKTISCHES JAHR

Geld ist nicht alles, aber Wertschätzung motiviert

Immer mehr junge Ärzte wandern ins Ausland oder in alternative Berufsfelder ab. Die Krankenhäuser haben Probleme, ihre Assistentenstellen zu besetzen.

Trotzdem ist eine Bezahlung im praktischen Jahr

immer noch die Ausnahme.

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A756 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 144. April 2008

S T A T U S

Der 110. Deutsche Ärztetag in Münster hat sich im vergangenen Jahr erneut dafür ausgesprochen, die Tätigkeit im PJ analog zu der von Referendaren nach einem Jura- oder Lehramtsstudium zu vergüten. Das Gremium kritisierte in diesem Zu- sammenhang die Geringschätzung der Aus- und Weiterbildung in der Humanmedizin. Die Finanzierung einer Ausbildungsbeihilfe im PJ sol- le mit den Diagnosis Related Groups oder über andere Refinanzierungs- wege gewährleistet werden.

Die meisten Krankenhäuser sind der Aufforderung des Deutschen Ärztetages nicht gefolgt. Eine der wenigen Ausnahmen ist der private

Klinikkonzern Helios, der mit dem MB eine monatliche Aufwandsent- schädigung in Höhe von 400 Euro für PJler vereinbart hat. „Die PJler machen echte Arbeit. Diese wollen wir mit der Ausbildungspauschale wertschätzen“, sagt Priv.-Doz. Dr.

med. Parwis Fotuhi, Leiter der He- lios-Akademie. MB-Studierenden- sprecher Weinmann ist der Meinung, die Universitätskliniken und akade- mischen Lehrkrankenhäuser sollten sich ein Beispiel an der Regelung von MB und Helios nehmen.

Die Realität sieht anders aus.

Beispiel Berlin: Dass Helios seine PJler bezahlen will, stieß bei der Charité offenbar auf wenig Gegen-

liebe. Die betroffenen Kliniken bil- den zurzeit keine PJler mehr aus.

Nach Angaben des Klinikkonzerns hat die Charité rechtliche Bedenken gegen eine Ausbildungspauschale.

Sie habe sich deshalb dazu ent- schieden, keine PJler mehr in die Helios-Kliniken Berlin-Buch, Emil- von-Behring und Bad Saarow zu entsenden. Helios steht nach eigenen Angaben derzeit dazu in der Diskus- sion mit der Charité. Die Charité teilte dazu auf Anfrage des Deut- schen Ärzteblattes mit: „Das PJ ist Teil des Medizinstudiums, im PJ be- steht der Studierendenstatus weiter, und es wird kein Beschäftigungsver- hältnis begründet, damit ist auch kei- ne Vergütung gerechtfertigt.“

Die Medizinische Hochschule Hannover hat unterdessen eine Empfehlung für eine PJ-Aufwands- entschädigung in Höhe von 400 Eu- ro ausgesprochen, überlässt die Um- setzung aber den einzelnen Abtei- lungen. Das Zentrum für Innere Medizin startet mit der Vergütung Anfang April dieses Jahres. Studi- endekan Prof. Dr. med. Hermann Haller erhofft sich durch die Bezah- lung eine Aufwertung des PJ, zu- gleich aber auch eine bessere Aus- bildung: „Die Verantwortung aller Beteiligten wächst dadurch.“ I Dr. med. Birgit Hibbeler

RECHTSREPORT

Aufteilung der Vergütung zwischen Haus- und Fachärzten war rechtmäßig

Die Aufteilung der Gesamtvergütung in einen haus- und ei- nen fachärztlichen Versorgungsanteil in den Jahren 2000 und 2001 war rechtmäßig. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Es wies damit die Klage eines Facharz- tes für Haut- und Geschlechtskrankheiten ab. Dieser hatte geltend gemacht, dass die in § 85 Absatz 4 a Seite 3 SGB V vorgeschriebene Berücksichtigung der Veränderungen der Verhältniszahlen zwischen den an einer hausärztlichen und den an einer fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Ver- tragsärzten nicht ordnungsgemäß erfolgt sei.

Nach den Regelungen des Bewertungsausschusses wa- ren von Januar 2000 an die maßgeblichen Vergütungsantei- le für die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung quartalsweise um diejenigen Honorarbeträge zu „bereini- gen“, die durch den Wechsel von Vertragsärzten in den je- weils anderen Versorgungsbereich anfielen. Diese Möglich-

keit bestand unter bestimmten Voraussetzungen für Internis- ten, Kinderärzte und Allgemeinmediziner.

Ein Honorartransfer fand nur statt, wenn die Summe der Honorarteile, die Hausärzte bei einem Wechsel in die fachärztliche Versorgung mitnahmen, größer war als die Summe der Honoraranteile, die umgekehrt Fachärzte bei ihrem Wechsel mitnahmen. Somit mussten beide Gruppen einen Anstieg der Ärztezahlen in ihrem Bereich grundsätzlich innerhalb des eigenen Honorartopfs bewältigen.

Bei diesen Regelungen handelt es sich um untergesetzliche Rechtsnormen, mit deren Erlass der Gesetzgeber in zulässiger Weise ein Gremium der Selbstverwaltung beauftragt hat. Dem Bewertungsausschuss kommt bei dieser Aufgabe ein Gestal- tungsspielraum zu. Er hätte diesen nur dann überschreiten können, wenn seine Entscheidung von sachfremden Erwägun- gen getragen worden wäre oder einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot von Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz bedeutet hätte. Beides war nach Ansicht des BSG nicht der Fall. (Urteil vom 29. August 2007, Az.: B 6 KA 36/06 R) RA Barbara Berner Das praktische

Jahr gehört zur Ausbildung – trotzdem ist es ein Vollzeitjob.

Fotos:vario images

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