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Bei Rheumaschmerz
Dignodolin®
Flufenaminsäure Salbe
Dignodolin ® Salbe
Zusammensetzung: Flufenaminsäure 3,0 g, Emulsionssalbengrundlage ad 100,0 g. Anwendungs- gebiete: Rheumatische Beschwerden, zur symptoma- tischen Behandlung von schmerzhaften, entzündlichen und degenerativen Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates. Gegenanzeigen und Anwendungs- beschränkungen: Dignodolin ® Salbe ist nicht ange- zeigt bei Patienten mit Flufenamin- bzw. Sorbinsäure- überempfindlichkeit, bei Säuglingen und Kleinkindern.
In der Schwangerschaft soll die Salbe nicht auf großen Hautflächen über einen längeren Zeitraum angewen- det werden. Dosierung und Anwendung: Mehrmals täglich einen Salbenstrang von 5-10 cm Länge auf- tragen und leicht einmassieren. Packungsgrößen, Preise: Dignodolin ® Salbe 50 g DM 9,80, Dignodolin ®
Salbe 100 g DM 16,95.
Stand der Information: Januar 1988 (Änderungen vorbehalten).
Marken-Qualität zum Generika-Preis
Dignos-Chemie GmbH Zielstattstr. 21
8000 München 70
Nierenkrankheiten in
Nephrologie
Leitfaden für Klinik und
Praxis Von P. Schmidt
2. neu bearbeitete Auflage 1987, 396 Seiten, 40 Tabellen, Taschenbuch,
DM 38,—
ISBN 3-7691-1083-8
Dieses in 2. Auflage vorliegende Kompendium der Nephrologie stellt auf die praxisrelevanten Aspek- te von Diagnostik und Therapie der akuten und der chronischen Nierenkrankheiten ab; es richtet sich an Allgemeinärzte sowie an Internisten und Urologen in Praxis und Klinik.
Zu beziehen durch Ihre Buchhandlung
Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
DIGNOS
individuell nicht lösbare Kon- fliktsituation geraten:
in der Praxis wird sie (in der Regel) nicht ausgebildet, die Berufschule kann die- sen Part nicht zusätzlich zu ihrem Bildungsauftrag über- nehmen,
bei schlechtem Ausfall ei- ner Prüfung muß die Arzthel- ferin sich persönlich vor ih- rem Chef rechtfertigen, wo- bei nur die wenigsten in der Lage sind, eine Korrelation zwischen Qualität der Praxis- ausbildung und Ausfall der Prüfung zu problematisieren.
Ich kann diese Situation nun wirklich nicht als „zu- friedenstellend" akzeptieren.
Eine Lösung dieser, sicher für alle Beteiligten unbefrie- digenden Situation, wäre zum Beispiel die, den ausbil- denden Ärzten seitens der Kammern (die ja für die Aus- bildung der Arzthelferinnen zuständig sind) vermehrte Hilfestellung zu geben und/
oder notfalls die Qualität der Ausbildung in den Praxen zu kontrollieren — so wie es in anderen Ausbildungsberufen mit anderen Kammern auch geschieht.
Dr. med. Ilona Schuchart, Studienrätin an den Kauf- männischen Schulen Mar- burg, Leopold-Lucas-Straße, 3550 Marburg
NS-ZEIT
Zu dem Leserbrief „Zeitge- mäß" von Dr. Hennig (40/1988):
Unbelehrbar
. . .
Zwei Beispiele nur, abgesehen vom gesamten Te- nor dieses Briefs, sollen zei- gen, wes Geistes Kind hier am Werke ist.1. Herr Hennig schreibt:
„Nachdem aber das Unglück eines verlorenen Krie- ges . . ." Wer wagt denn heute noch zu behaupten, es sei ein Unglück gewesen, daß Hitlerdeutschland den Krieg verloren habe? Was wäre auf Europa zugekommen, hätte es einen Sieg erreicht? Die Kategorien Glück und Un- glück sind angesichts eines bewußt und gewollt herbeige-
führten Angriffskrieges, der die Völker Europas mit na- menloses Leid überzog, völ- lig unangebracht!
2. Was dieser Kollege über die Juden schreibt, die seinem armen Vater das Nachsehen gaben ist reine Nazipropaganda. Muß man wirklich noch einmal erklä- ren, warum die Juden so er- folgreich in den „freien Be- rufen" tätig waren?
Zusammengefaßt: Ein schlimmer Brief, den man veröffentlichen kann, will man nachweisen, wie leben- dig die Nazipropaganda bis in die heutige Zeit wirkt. Aber davon ist die Redaktion weit entfernt: Sie liefert dieses Pamphlet unkommentiert an die Öffentlichkeit und de- couvriert zum wiederholten Male ihre Komplizenschaft mit den Unverbesserlichen und Unbelehrbaren in die- sem Land.
Dr. Jürgen Krülls-Münch, Martina Münch, Mommsen- straße 56, 1000 Berlin 12
SCHWEIGEPFLICHT
Zu dem Beitrag „Die ärztliche Schweigepflicht: Historische und aktuelle Aspekte" von Prof. Dr.
med. Dr. phil. Heinz Schott in Heft 41/1988:
Beeinflussung
Der Artikel von Herrn Prof. Schott über die ärzt- liche Schweigepflicht erreich- te mich am Morgen eines Ge- richtstermins, zu dem ich als Zeuge für einen meiner in Psychotherapie befindlichen Patienten vorgeladen war.
Gegen diese Verpflich- tung zur Aussage habe ich mich anfangs gewehrt, bin aber durch die Schweige- pflichtsentbindung des Pa- tienten dazu gezwungen wor- den.
Wie der von Herrn Prof.
Schott zitierte Brand meine ich, daß die psychotherapeu- tische Behandlung grundle- gend darauf beruht, daß der Patient „seine Makel, Ge- brechen und Leiden nur mit- teilt, wenn er sich der Ver- schwiegenheit des Arztes si-
Deutscher Ärzte Verlag
A-3214 (10) Dt. Ärztebl. 85, Heft 46, 17. November 1988Kardioselektiver ß-Blocker
aus dem Hexar-
Herz-Kreislauf-Programm Atenolol
AteH ex a
Ate H exa I 50
,20 Tbl. (Ni) 50 Tbl. (N2) 100 Tbl. (N3)
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AteHexa
20 Tbl. (Ni) 50 Tbl. (N2) 100 Tbl. (N3)
100
DM
17,80 HEXAL
Dm
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7770
Sicherheit durch Qualität
AteHexal ® 50, AteHexal ® 100. Zus.: 1 Filmtbl. enth. 50 mg bzw. 100 mg Atenolol. Anwend.: Funktionelle Herz-Kreislauf-Beschwerden, Hypertonie, Koronare Herzkrankheit, Herzrhythmusstörungen Gegenanz.: AV-Block II. und III. Grades, Sinusknoten-Syndrom, SA-Block, Schock, manifeste Herzinsuffizienz, Bradykardie, Hypotonie, Azidose, Spätstadien peripherer Durchblutungsstörungen, Bronchialasthma. Bes. strenge Indikationsstellung bei Schwangerschaft. Nebenwirk: Magen-Darm-Beschwerden, Hautrötungen, Juckreiz, verminderter Tränenfluß, Muskelschwöche, Muskel- krampfe, Kribbeln und Kältegefühl In den Gliedmaßen, Hypotonie, Bradykardie, AV-überleitungsstörungen, Verstärk. einer latenten Herzinsuffizienz, Claudicatio intermittens und Raynaud'sche Krankheit Wechselwirk.: Wirkungsverstärkung von anderen Antihypertensiva, von Insulin und oralen Antidiabetika sowie Narkosemitteln. Hinweise: Vorsicht bei Patienten mit obstruktiven Atem- wegserkrankungen und bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion. Dos.: Hypertonie, Angina pectoris, Herzrhythmusstörungen: 1 mal tgl. 1 Filmtbl. AteHexal ® 50 bis 1 mal tgl. 1 Filmtbl.
AteHexal ® 100. Funktionelle Herz-Kreislaufstörungen: 1 mal tgl. 1 Filmtbl. AteHexce 50. Weitere Angaben siehe wiss. Gebrauchsinformation. HexalePharma GmbH & Co. KG, 8180 Tegemsee
cher ist", das heißt, auch sel- ber nicht über eine Aufdek- kung der Information ent- scheiden kann. Die Möglich- keit einer indirekten Beein- flussung seines Gerichtsver- fahrens durch den Therapeu- ten, sei es im negativen, aber auch im positiven Sinn (wenn ich dem Therapeuten nur meine guten Seiten zeige, kann er im Verfahren leichter für mich sprechen), macht freien Gedankenfluß im the- rapeutischen Gespräch un- möglich.
Nur eine tatsächliche Schweigepflicht (im Sinne der geheimen Wahlpflicht) und nicht eine „Schweigemög- lichkeit", kann eine Psy- chotherapie vor Abschluß ei- nes Gerichtsverfahrens er- möglichen. Denn auch die Entscheidungsmöglichkeit des Patienten, den Arzt nicht
zu entbinden, kommt einer Aussage vor Gericht gleich:
Man hätte etwas zu verheim- lichen.
D. Wilchfort, Ziegelhof- straße 7 a, 8000 München 60
Anonym
Die Redaktion ver- öffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften. Sollte in einem besonderen Fall eine Zuschrift anony- misiert werden müs- sen, dann kommt die Redaktion einer ent- sprechenden Bitte nach
— aber nur dann, wenn sie intern weiß, wer geschrieben hat. DÄ
ORGAN-HANDEL
Zu dem Leserbrief „Moralapo- stel?" von Dr. Rothenbächer in Heft 43/1988, der sich auf den
„SEITE-EINS"-Beitrag „Kein Geschäft mit Adelmann" in Heft 39/1988 bezog:
Beängstigend
Mein konsequenter Vor- schlag zur Gesundheitsre- form — nach Herrn Rothen- bächer — wäre: eine Niere für 80 000,— DM (neuwertig), ei- ne Abruptio für vielleicht 160 000,— DM (Ethik-Zu- schlag eingeschlossen), von privat an privat, versteht sich. Nicht nur Herr Blüm würde jubeln.
Die ungeheuren Gefahren für die — potentiellen — Or- ganspender sind offensicht- lich. Beängstigend scheint mir als angehendem Arzt je-
doch auch die Ideologie ge- genüber dem Patienten/Emp- fänger zu sein, die in dem Le- serbrief deutlich wird: Derje- nige, der dieses Geld hat, wird sich solche Luxusartikel der Gesundheitsbranche — wie ein „Auto der Oberklas- se" — leisten können, und die Fahrer eines Mittelklasse- Wagens, vielleicht eine Niere
„leasen" oder auf Rentenba- sis . . .? Das ist die Ideologie der Marktwirtschaft, der Lei- stungsgesellschaft auch im Gesundheitswesen, zugege- benermaßen sehr populär un- ter — gesunden — „Leistungs- trägern", die ja bekannter- maßen Gesundheitspolitik
„machen"!
Sowohl der verzweifelte Dialysepflichtige als auch die ungewollt schwangere Frau sind nach meiner Überzeu- gung für den Arzt zuallererst Ärztebl. 85, Heft 46, 17. November 1988 (11) A-3215 Dt.