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Archiv "ARZTEINKOMMEN: Konsens fördern" (25.12.1989)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

AiP

Zu Ausbildungsveranstaltun- gen für Ärzte im Praktikum:

Verschonen

Ärzte im Praktikum sind verpflichtet, an mehreren zwei- bis dreistündigen Aus- bildungsveranstaltungen über allgemeine medizinische Fra- gen teilzunehmen. Dieser Un- terricht ist Bestandteil jener

„Verbesserung der ärztlichen Ausbildung", die vom Gesetz- geber regelmäßig als ein Hauptmotiv für die Einfüh- rung der AiP-Phase ange- führt wurde. Mit der Durch- führung der Veranstaltungen sind zum Teil Universitäten und Ärztekammern betraut (in Baden-Württemberg zum Beispiel über Themen wie medizinische Ethik, Wirt- schaftlichkeit), die über diese neu zugewiesene Funktion mitunter nicht sehr glücklich sind. Ein anderer Teil kann durch die Teilnahme an übli- chen Fortbildungsveranstal- tungen nachgewiesen werden.

Als grotesk empfinden nun viele Ärzte im Praktikum den Zwangscharakter der speziellen AiP-Ausbildungs- veranstaltungen. Diese weni- gen Stunden können besten- falls eine symbolische „Aus- bildungsnachbesserung" der mehreren tausend Stunden eines Medizinstudiums sein.

Jeder Arzt ist ohnehin nach Paragraph sieben der Berufs- ordnung zur Fortbildung ver- pflichtet, und gerade jüngere Kollegen opfern oft einen er- heblichen Teil ihrer Freizeit freiwilligen Weiterbildungs- maßnahmen, für die es ein großes Angebot gibt. Übri- gens unterscheidet sich, nach meinem Eindruck, auch das Ausmaß der praktischen An- leitung durch andere Ärzte im Klinikalltag kaum von der unseren voll approbierten Vorgängern zuteil geworde- nen Ausbildung.

Daher mein Appell an den Gesetzgeber, uns doch, bitte- schön, zukünftig zu verscho- nen mit speziellen AiP-Aus- bildungsveranstaltungen als noch verbliebenem Deck- mäntelchen für eine stattge-

habte „Verbesserung der ärztlichen Ausbildung".

Dr. med. Eberhard Blind, AiP, Bergheimer Straße 55, 6900 Heidelberg 1

MENSCHENBILD

Zu dem Beitrag „Die Sonder- stellung des Menschen in der Na- tur" von Prof. Dr. Christofer Frey in Heft 46/1989:

Ethische Verpflichtung

Es ist sehr begrüßenswert, daß im Ärzteblatt auch The- men angesprochen werden, die über die naturwissen- schaftliche Seite der Medizin hinausgehen. Die Frage, ob der Mensch ein Zufallspro- dukt der Natur ist, ob er sich weitgehend automatisch aus bestimmten Tieren entwickelt hat, ist entscheidend für un- sere ethische Grundhaltung.

denn wenn wir akzeptieren, daß ein so differenziertes Wesen wie der Mensch durch Zufall allein niemals hätte entstehen können, wie es Pro-

COMPUTERRECHNUNG Zu dem Kommentar „Schmu mit der ,Computerrechnung"` in Heft 46/1989:

Honorar weiterleiten

In dem Beitrag wird be- richtet, daß Beihilfestellen in Nordrhein-Westfalen, Hes- sen und Niedersachsen Be- trug durch Beamte wittern, weil möglicherweise einige wenige an ihrem Heimcom- puter Arztrechnungen mani- pulieren oder frei erfinden.

Jeder Arzt kennt Beamte, die ihre Beihilfe kassieren und das fällige Honorar nicht weiterleiten. In diesen Fällen dürfen wir nicht von Betrug reden, auch wenn diese Be- amten Steuergelder für priva- te Zwecke entfremden.

Ich begrüße es, wenn sich Beihilfestellen Gedanken ma- chen, wie sie ihre Kollegen vor der Versuchung zum Be- trug schützen können. Aber warum sollen ausgerechnet die Ärzte, die seit langem durch wahrscheinlich die glei-

fessor Frey eindrucksvoll un- termauert, müssen wir auch erkennen, daß der Führungs- anspruch des Menschen in der Natur an ein verantwor- tungsbewußtes Handeln ge- knüpft ist. Tatsächlich hat der Mensch in erster Linie Pflich- ten, gegenüber der Umwelt, seinen Mitmenschen, ja der gesamten Natur, und erst dar- auf resultierend auch Rechte.

Ja, der Mensch hat eine große Verantwortung, denn er hat die Möglichkeit, frei zu wäh- len, und die Unterscheidung zwischen Gut und Böse, so alt wie die Menschheitsgeschich- te, ist seine ureigenste Aufga- be, und an dieser täglichen Wahl formen wir unaufhör- lich unseren Charakter.

Die Studiengesellschaft Esoterische Philosophie in Hannover, die mit den Wer- ken von Prof. v. Purucker an die Öffentlichkeit getreten ist, möchte gerade auf diese ethische Verpflichtung des Menschen hinweisen . . .

Dr. med. H.J. Ritz, Cule- meyertrift 5, 3000 Hannover

chen „guten" Beamten um ihr wohlverdientes Honorar ge- bracht werden, jetzt auch noch Hilfestellung leisten, daß diese Betrüger strafrecht- lich nicht verfolgt werden können?

Die Beihilfestellen haben keine Schwierigkeiten mit Arzneirechnungen. Diese werden nur erstattet, wenn die Bezahlung quittiert ist.

Warum kann die Beihilfestel- le nicht (wie früher) den Nachweis der Bezahlung der Arztrechnung verlangen? Ein Hinweis auf zu große finan- zielle Belastung der Beamten zieht nicht: Heute sind die Medikamente im allgemeinen teurer als die Arztrechnung.

Auf alle Fälle machte sich die Beihilfestelle nicht der

„Beihilfe" zum Betrug schul- dig, wenn sie mit der Forde- rung, nur bezahlte Rechnun- gen einzureichen, für eine saubere Verwendung von Steuergeldern sorgte.

Dr. H. E. Meyer-Höke, Berliner Straße 68, 4990 Lüb- becke

ARZTEINKOMMEN Zu dem Beitrag „Kassenärzt- liche ‚Durchschnittsumsätze': Das Blendwerk der sechsstelligen Zah- len" von Dr. Ulrich Oesingmann in Heft 44/1989:

Konsens fördern

In dem Artikel wird der Versuch unternommen, das Problem der Arzt-Einkom- men zu analysieren. Der Arti- kel ist vor allem für den au- ßerärztlichen Bereich, in dem mit Vorliebe Umsatz mit Ein- kommen verwechselt wird, von großer Bedeutung.

Für den innerärztlichen Bereich ist er leider nicht sehr nützlich:

Es ist statistisch nicht ver- tretbar, Umsatzzahlen aus 1988 mit Betriebskostenantei- len aus den Jahren 85 bis 87 in Beziehung zu setzen. Zwi- schen diesen Zeiträumen lag die Einführung des EBM.

Der EBM hat manche Durch- schnitts-Umsatzzahl einzelner Arztgruppen deutlich erhöht, andere ebenso deutlich ver- mindert. Die Umsatz-Rück- gänge zum Beispiel einzelner radiologischer Untergruppen (speziell der konventionellen Radiologen) durch den EBM betragen zwischen 10 Prozent und 30 Prozent.

Da die Umsatzminderung sich voll auf das Einkommen vor Steuern auswirkt, bedeu- tet dieser Vorgang bei einem Großteil der Radiologen Hal- bierung bis völlige Beseiti- gung eines Einkommens aus kassenärztlicher Tätigkeit.

Diese Tatsachen sind der KBV bekannt, werden aber durch die Veröffentlichung falsch aufgearbeiteter Zahlen unter den Tisch gekehrt. Es gibt eine Vielzahl von Radio- logen, die ihre Kassenpraxis mit ihrer Privatpraxis subven- tionieren müssen, um über- haupt noch existieren zu kön- nen . . . Der innerärztliche Konsens kann nur gefördert werden durch Veröffentli- chung detaillierter und vor al- lem richtiger (!) Statistiken.

Dr. med. Horst Gensel, Arzt für Radiologie, Mülhei- mer Straße 55, 5090 Leverku- sen 1

A-3914 (6) Dt. Ärztebl. 86, Heft 51/52, 25. Dezember 1989

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