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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.17, Heft 29

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Academic year: 2022

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Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Dahme-Spreewald über

die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Jugendwohnheimes 3-4 Sitzung des Kreistages am 15.09.2010 – Bekanntmachung der Beschlüsse des

Kreistages 5-7

Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.08.2010 – Bekanntmachung der Beschlüsse

des Jugendhilfeausschusses 8

17. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 23.09.2010 Nummer 29

Landkreis Dahme-Spreewald

(2)

Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

(3)

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Dahme-Spreewald über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Jugendwohnheimes

Gemäß §§ 3 Abs. 1, 28 Abs. 2 Nr. 9 i. V. m. § 131 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, S. 286) geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBl. I/08, Nr. 12, S. 202, 207) und § 99 Abs. 2 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) vom 02.08.2002 (GVBl. I/02, Nr. 08, S. 78), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes 07.07.2009 (GVBl. I/09, Nr. 12, S. 262, 269) i. V. m. §§ 1, 2 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) vom 31.03.2004 (GVBl. I/04, Nr. 08, S. 174) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.05.2009 (GVBl. I/09, Nr. 07, S. 160) hat der Kreistag in seiner Sitzung am 15.09.2010 folgende Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreis Dahme-Spreewald über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Jugendwohnheimes beschlossen:

I. Satzungsänderungen 1. § 1 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Der Landkreis Dahme-Spreewald betreibt und unterhält in 15907 Lübben (Spreewald), Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 24, als Unterkunftsmöglichkeit vor- rangig für Schüler und Auszubildende des Oberstufenzentrums Dahme-Spree- wald und des beruflichen Gymnasiums ein Jugendwohnheim. Eine daneben mögliche Nutzung für andere Personen, die sich in Aus- und Fortbildung befinden, ist nachrangig zugelassen.

2. § 2 wird wie folgt geändert:

a) In der Bezeichnung des § 2 wird das Wort „Benutzerkreis“ gestrichen und durch das Wort „Nutzerkreis“ ersetzt.

b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

„(2) Schüler des beruflichen Gymnasiums und sonstige Personen, die sich in Aus- und Fortbildung befinden, können ebenfalls die vorhandene Wohn- heimkapazität in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.“

c) Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3.

d) Im neuen Absatz 3 werden nach den Worten „durch den Schüler“ das Wort „oder“

gestrichen und durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort „Auszubildenden“ die Worte „und sonstigen Personen“ eingefügt.

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +

(4)

e) Der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz 4.

f) Der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz 5.

3. § 3 wird wie folgt geändert:

a) Im Absatz 1 werden nach den Worten „Die Schüler und Auszubildenden“ die Worte

„des Oberstufenzentrums Dahme-Spreewald und des beruflichen Gymnasiums“

eingefügt; nach Satz 1 wird der Satz „Für sonstige Personen, die sich in Aus- und Fortbildung befinden, ist die Nutzung von Sonntag bis Samstag möglich.“ angefügt.

b) In Absatz 2 wird nach Satz 1 folgender Satz beigefügt:

„Eine abweichende Regelung ist möglich.“

4. In § 9 Pkt. 1 a) wird das Wort „Berufausbildung“ gestrichen und durch die Worte „Aus- und Fortbildung“ ersetzt.

II. Inkrafttreten

Die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Dahme-Spreewald über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Jugendwohnheimes tritt rückwirkend zum 23.08.2010 in Kraft.

Lübben (Spreewald), 16.09.2010

S. Loge Landrat

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit wird gemäß § 3 Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung i. V. m. § 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen die öffentliche Bekanntmachung der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Dahme- Spreewald über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Jugendwohnheimes angeordnet.

Lübben (Spreewald), 16.09.2010

S. Loge Landrat

(5)

Sitzung des Kreistages am 15.09.2010

- Bekanntmachung der Beschlüsse des Kreistages-

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15.09.2010 im Wesentlichen die nachfolgenden Beschlüsse gefasst. In die entsprechenden Vorlagen des öffentlichen Teils kann beim Landkreis Dahme- Spreewald, Dezernat I - Büro Kreistag und Wahlen, Zimmer 203, Reutergasse 12 in Lübben (Spreewald) oder im Internet unter http://sd.dahme-spreewald.de Einsicht genommen werden.

1. Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Dahme-Spreewald über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Jugendwohnheimes in Lübben, Vorl.-Nr. 2010/087

Der Kreistag beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Dahme-Spreewald über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Jugendwohn- heimes in Lübben.

2. Mitgliedschaft des Landkreises Dahme-Spreewald im Zweckverband "Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen", Vorl.-Nr. 2010/093

Der Kreistag beschließt:

Der Landkreis Dahme-Spreewald beantragt die Mitgliedschaft im Zweckverband

"Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen" (KISA).

3. Petition gegen die Einzäunung eines Grundstücks, Vorl.-Nr. 2010/080 Der Kreistag beschließt:

1. Dienstpflichtverletzungen des Landrates sind nicht ersichtlich.

2. Im Übrigen wird die Petition zuständigkeitshalber an den Landrat verwiesen.

3. Über die Antwort des Landrates an die Petentin ist der Kreisausschuss in geeigneter Form zu unterrichten.

4. Ferienobjekt in Lobbe hier: Neuverpachtung der Anlage ab 2011, Vorl.-Nr. 2010/095 Der Kreistag beschließt:

1. Der Landkreis Dahme-Spreewald (Landkreis) verpachtet seine Ferienanlage im Göhrener Weg 39, 18586 Middelhagen, OT Lobbe, Flur 1, Flurstück 46, Grundbuchblatt 1652 an die Hoffmann Hotel Consult & Betriebs GmbH, Gustav- Klimpel-Straße 17, 01705 Freital, vertreten durch Geschäftsführer Herrn Hubert Hoffmann.

2. Der Entwurf des Pachtvertrages wird bestätigt.

3. Der Landrat wird ermächtigt, diejenigen Punkte des Pachtvertrages, bei denen es sich üblicherweise um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, zu ändern.

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5. Terminplan des Kreistages/Kreisausschusses für das Jahr 2011, Vorl.-Nr. 2010/086 Der Kreistag beschließt:

Der beiliegende Terminplan für den Kreistag und den Kreisausschuss für das Jahr 2011 wird als Arbeitsgrundlage bestätigt.

6. Verstärkte Unterstützung alleinerziehender Mütter und Väter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Vorl.-Nr. 2010/103

Der Kreistag beschließt:

Die Verwaltung wird aufgefordert, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln sowohl die Entwicklung und Durchführung von Projekten zu unterstützen als auch sonstige Rahmenbedingungen zu befördern, die es alleinerziehenden Müttern und Vätern ermöglichen,

- den Einstieg in den Beruf zu schaffen bzw. den Ausstieg aus der Arbeitslosigkeit zu bewirken

- Familie und Beruf besser zu verbinden.

7. Erhalt der Polizeiwachen im Landkreis Dahme-Spreewald, Vorl.-Nr. 2010/099 Der Kreistag beschließt:

1. Der Kreistag stellt fest, dass für die Gewährung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Dahme-Spreewald der Erhalt der Polizeiwachen in Schönefeld, Königs Wusterhausen und insbesondere in Lübben von entscheidender Bedeutung ist.

2. Der Kreistag fordert die Landesregierung auf, sich im Interesse der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Verkehrsunfall- und Kriminalitätsverhütung sowie einer zeitnahen und konsequenten Strafverfolgung dafür einzusetzen, dass im gesamten Landkreis Dahme-Spreewald eine flächendeckende Polizeipräsenz gewährleistet ist. Dies ist nur durch den Erhalt aller drei Polizeiwachen im Landkreis - vor allem durch den Erhalt der Wache in Lübben im ländlich geprägten Süden des Landkreises - zu erreichen.

8. Änderung bei der Besetzung des Ausschusses für Finanzen, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Vorl.-Nr. 2010/100

Der Kreistag beschließt:

Herr Jens Bochynek wird anstelle von Herrn Manfred Zoellner als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Finanzen, Öffentliche Ordnung und Sicherheit berufen.

9. Neubenennung von Stellvertretenden Mitgliedern des Kreisausschusses, Vorl.-Nr.

2010/102

Der Kreistag beschließt:

1. Herr Helmut Richter wird als 2. stellvertretendes Mitglied und 2. Frau Renate Pillat wird als 3. stellvertretendes Mitglied in den Kreisausschuss berufen.

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10. Verkauf von Anteilen der Klinikum Dahme-Spreewald GmbH, Vorl.-Nr. 2010/096 Der Kreistag beschließt:

1. Der Landkreis verkauft weitere 23,9 % der Anteile an der Klinikum Dahme-Spree- wald GmbH, an die Sana Kliniken AG.

2. Der Landrat wird beauftragt, den Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag zur Veräußerung des vorgenannten (Teil-)Geschäftsanteils an der Klinikum Dahme- Spreewald GmbH samt Neufassung des Gesellschaftsvertrages sowie Vereinbarung des Konsortialvertrages zur Regelung der weiteren Zusammenarbeit mit der Sana Kliniken AG unter Beachtung

a. des medizinischen Konzeptes b. des Personalkonzeptes

c. des Investitions- und Finanzierungskonzeptes

d. der Vereinbarung zur Zahlung der jährlichen Garantiedividende

e. der Übernahme des wirtschaftlichen Risikos und der Aufgabe der Gemeinnützigkeit

endzuverhandeln und notariell abzuschließen.

3. Der Landrat wird beauftragt, beim Ministerium des Innern des Landes Brandenburg die ggf. nach § 79 Abs. 1 BbgKVerf notwendige kommunalaufsichtliche Genehmigung einzuholen.

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Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.08.2010

- Bekanntmachung der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses-

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 25.08.2010 im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst. In die entsprechenden Vorlagen des öffentlichen Teils kann beim Landkreis Dahme- Spreewald, Dezernat I - Büro Kreistag und Wahlen, Zimmer 203, Reutergasse 12 in Lübben (Spreewald) oder im Internet unter http://sd.dahme-spreewald.de Einsicht genommen werden.

1. Förderung von Investitionen für das Jahr 2010 gemäß Förderbereich 5 der Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Jugendarbeit, Vorl.-Nr. 2010/040-1

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bewilligung von Zuwendungen für Investitionen in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen bzw. in Handlungsfeldern der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit im Jahr 2010 gemäß Förderbereich 5 der Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Jugendarbeit.

2. Antrag von ProFil Betreutes Leben in Gastfamilien e. V. auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, Vorl.-Nr. 2010/076

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Träger ProFil Betreutes Leben in Gastfamilien e. V. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII im Landkreis Dahme-Spreewald anzuerkennen.

3. Antrag von CVJM Luckau e. V. auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, Vorl.-Nr. 2010/077

Der Antrag von CVJM Luckau e. V. auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird vertagt.

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