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RS-211209-Grippeimpfstoff-Bedarfsmeldung

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Academic year: 2022

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Datenschutzhinweis: Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz.

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

An alle Mitglieder der KVB, die ggf. Grippeschutzimpfungen durchführen könnten.

Geschäftsführung

Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Verordnung:

Pharmakotherapieberater Ihrer Bezirksstelle E-Mail: arzneimittelteam@kvb.de

Unser Zeichen: REF-VA-gampela

09.12.2021

Ihre Bedarfsmeldung zur Gewährleistung einer adäquaten Pro- duktionsplanung der Grippe-Impfstoffhersteller

Bitte um Rückmeldung bis 23. Dezember

Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits während der laufenden Influenza-Impfsaison sind die Vorbereitungen für eine ausreichende Versorgung mit Grippe-Impfstoffen für die nächste Saison 2022/2023 zu treffen.

Hierzu müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen Anfang Januar den absehbaren Be- darf an Impfstoffen für die Saison 2022/2023 an die Kassenärztliche Bundesvereinigung melden. Die ist gesetzlich in § 132e Abs. 2 SGB V so vorgesehen. Wir bitten Sie des- halb, Ihren voraussichtlichen Bedarf, wie Sie ihn auch bei den entsprechenden Herstel- lern bestellt haben bzw. vorhaben zu bestellen, zusätzlich an uns zu melden.

Es ist sehr wichtig, dass Sie auch uns Ihren geplanten Bedarf melden, denn die Produktion der Grippeimpfstoff-Dosen für die nächste Saison beruht auf diesen Angaben.

Ihre Bedarfsmeldung können Sie ausschließlich online über askallo tätigen.

h t t p s: / / ww w. a sk a l l o. c om / yr 7j q x3 6 / s u r ve y. h t m l

>> WICHTIG: Termin bis zum 23.12.2021<<

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Seite 2

zum Schreiben vom 09.12.2021

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Für diese Bedarfsmeldung ist die Unterscheidung zwischen Patienten ab 60 Jahren so- wie Patienten unter 60 Jahren entscheidend. Denn gemäß Schutzimpfungsrichtlinie ist für Personen ab 60 Jahren nur der Hochdosisimpfstoff Efluelda® in der Saison 22/23 als Kassenleistung vorgesehen.

Ihre Meldung ist keine Vorbestellung. Eine Vorbestellung muss ggf. über die Apothe- ken, aber auf jeden Fall bei den entsprechenden Herstellern erfolgen. Über die Vorbe- stellungsmodalitäten können Sie sich voraussichtlich ab Januar unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen informieren.

Freundliche Grüße gez.

Stephan Spring Geschäftsführer

Referenzen

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