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RS-180423-Bezug-Grippeimpfstoff-2018-2019

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KVB 80684 München

An alle Ärztinnen und Ärzte, die in der Saison 2018 / 2019 Grippeschutzimpfungen vornehmen

Dr.med. Wolfgang Krombholz Vorsitzender des Vorstandes

Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Verordnung Telefon: 089 / 5 70 93 - 400 30

Fax: 089 / 5 70 93 - 400 31

23.04.2018

Aktuelle Information Bezug der saisonalen Grippeimpfstoffe für die Impfsaison 2018 / 2019 über Sprechstundenbedarf

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

die bayerischen Krankenkassen und die KVB empfehlen in Übereinstimmung mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und der STIKO, in der nächsten Influenza- Impfsaison 2018/2019 ausschließlich mit tetravalenten Influenzaimpfstoffen zu imp- fen.

Es wird tetravalente injizierbare Influenzaimpfstoffe von drei Anbietern geben: GSK, Mylan und Sanofi. Alle Anzeichen sprechen für eine reibungslose Verfügbarkeit dieser tetravalenten Influenzaimpfstoffe in der nächsten Impfsaison.

Damit tetravalente Grippeimpfstoffe kostengünstig und in der bedarfsgerechten Menge bezogen werden können, haben die Krankenkassen mit den bayerischen Apotheken eine Preisvereinbarung getroffen.

Folgendes Vorgehen wird empfohlen:

 Die bayerischen Vertragsärzte bestellen bereits im April 2018 rund zwei Drittel des voraussichtlichen Bedarfs herstellerneutral vor, z. B. „Influenzaimpfstoff tetrava- lent 100 Dosen mit/ohne Kanülen“. (Die Entscheidung, ob mit oder ohne Kanüle, liegt beim verordnenden Arzt). Als Orientierungswert empfehlen wir Ihnen, die zulasten der GKV abgerechneten Impfdosen heranzuziehen.

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Seite 2

zum Schreiben vom 23.04.2018

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Mit den bayerischen Krankenkassen wurde vereinbart, dass die nach diesen Krite- rien vorbestellte Menge an Impfdosen nicht beanstandet wird.

 Größere Vorbestellungen sollten auf mehreren Rezepten erfolgen, um später die zeitnahe und mengengerechte Lieferung zu ermöglichen (z. B. 250 Impfstoffdosen auf zwei Rezepten à 100 Stück und einem Rezept à 50 Stück). Die vorbestellte Menge sollte durch Zehn teilbar sein.

 Die Apotheken liefern rechtzeitig zum Beginn der nächsten Impfsaison einen der drei verfügbaren tetravalenten Influenzaimpfstoffe nach ihrer Wahl zu einem wirtschaftli- chen Festpreis.

Wichtige Ausnahme für Impfstoffanforderungen für Kinder und Jugendliche:

Da nur zwei der drei tetravalenten Influenzaimpfstoffe für Kinder zugelassen sind, wird empfohlen, nur die dafür vorgesehene (Teil-) Menge hersteller- bzw. produktbe- zogen zu verordnen. Für die Verordnung für Kinder nennen Sie bitte das entspre- chende Präparat unter seinem Handelsnamen.

 Während der laufenden Impfsaison 2018/2019 kann weiterer Bedarf nachverordnet werden. Auch dann gilt bei hersteller- und produktneutraler Verordnung der verein- barte Festpreis, bei produktbezogener Verordnung der höhere Abrechnungspreis.

 Für die Vorbestellung verwenden Sie Sprechstundenbedarfsverordnungsblätter (Muster 16a bay). In diesem Fall ist zusätzlich folgende Angabe auf den Verord- nungsblättern erforderlich „gültig bis Sept. 2018“, um eine Abgabe zu Beginn der Impfsaison zu ermöglichen. Solche Verordnungsblätter dürfen erst nach der Ausliefe- rung der Impfstoffe abgerechnet werden.

Freundliche kollegiale Grüße

Dr. Krombholz

Vorsitzender des Vorstandes

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