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RS-170613-WIS-Grippe-2017-2018-Bezug

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf, BIC DAAEDEDDXXX, IBAN DE09 3006 0601 7105 1717 17 KVB 80684 München

An alle Ärztinnen und Ärzte, die in der Saison 2017 / 2018 Grippeschutzimpfungen vornehmen

Dr.med. Wolfgang Krombholz Vorsitzender des Vorstandes

Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Verordnung Telefon: 089 / 5 70 93 - 400 30

Fax: 089 / 5 70 93 - 400 31

13.06.2017

Aktuelle Information Bezug der saisonalen Grippeimpfstoffe für die Impfsaison 2017 / 2018 über Sprechstundenbedarf

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

die Bevorratung mit Influenza-Impfstoffen für die Saison 2017/2018 steht an. Bisher durf- ten Sie ausschließlich Impfstoffe bestellen und verordnen, für die die Krankenkassen ei- nen Vertrag mit einzelnen pharmazeutischen Unternehmen geschlossen haben. Diese Regelung ist durch eine Gesetzesänderung am 12. Mai entfallen (Streichung des § 132e Abs. 2 SGB V). Laut einem Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit dürfen Vertragsärzte deshalb unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots nun wieder Impf- stoffe jedes Herstellers verordnen.

Bitte beachten Sie zur Frage der Wirtschaftlichkeit jedoch folgende Hinweise:

Die Krankenkassen in Bayern haben uns mitgeteilt, dass sie noch vor der Gesetzesän- derung Verträge nach altem Recht geschlossen haben.

Wir sehen derzeit keinen Grund, diesen Aussagen der Krankenkassen zu widerspre- chen.

Somit stehen trivalente Grippeimpfstoffe bereit, welche den derzeitigen Empfehlungen der STIKO entsprechen (A/Michigan/45/2015 (H1N1)pdm09--like Virus, A/Hong Kong/4801/2014 (H3N2)--like Virus und B/Brisbane/60/2008-like Virus (Victoria-Linie))

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Seite 2

zum Schreiben vom 13.06.2017

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

und deren Verordnung von den Krankenkassen in Bayern als besonders wirtschaftlich eingestuft wird.

Dem Bericht der Arbeitsgemeinschaft Impfen des RKI (Kalenderwoche 20) zufolge wa- ren seit der KW 40 2016 bundesweit nur 5,9% der knapp über 114.000 bestätigten In- fluenza-Fälle auf einen B-Stamm zurückzuführen. Es gibt derzeit keine belegbaren Da- ten, ob oder inwieweit ein besserer Schutz durch den tetravalenten Impfstoff erreicht worden wäre, welcher als vierte Komponente einen zusätzlichen B-Stamm aus der Ya- magata-Linie (B/Phuket/3073/2013-ähnlicher Stamm) beinhaltet. Denn laut Aussagen des RKI wurden „Influenza B-Viren nur vereinzelt nachgewiesen und spielten in 2016/17 keine Rolle“.

Die Krankenkassen in Bayern bitten die bayerischen Vertragsärzte, wie in den letzten Jahren bis zu 50 % des erwarteten Saisonbedarfs vorzubestellen, und sich dabei auf die beiden folgenden Vertragsimpfstoffe zu beschränken:

Afluria® Fertigspritzen mit Kanüle (ohne Kanülenschutz) (Seqirus GmbH)

Xanaflu® Fertigspritzen ohne Kanüle (Mylan Healthcare GmbH)

Zur Absicherung einer wirtschaftlichen Verordnungsweise empfehlen wir Ihnen des- halb so vorzugehen, wie es die Krankenkassen vorgeschlagen haben, zumal sich die Hersteller den Krankenkassen gegenüber zu einer reibungslosen Versorgung mit Grip- peimpfstoffen verpflichtet haben.

Um Sie vor potentiellen Rückforderungsanträgen zu schützen, sollten andere Impfstoffe nicht Gegenstand von Vorbestellungen sein. Andere Impfstoffvarianten können im medi- zinisch begründeten Einzelfall jedoch selbstverständlich über ein Muster 16 auf Namen des Patienten verordnet werden.

Freundliche kollegiale Grüße

Dr. Krombholz

Vorsitzender des Vorstandes

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