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RS-181221-WIS-Grippeimpfstoff-Versorgungsmangel

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Academic year: 2022

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Datenschutzhinweis: Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz.

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

An alle Ärztinnen und Ärzte, die uns Rückmeldung zu den Grippeschutzimpfstoffen gegeben haben

Verordnungsberatung

Sie erreichen unsere Telefonberater zu den Servicezeiten: Mo bis Do 07:30 - 17:30 Uhr

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30

Fax: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 31 verordnungsberatung@kvb.de

21.12.2018

Saisonale Grippeimpfstoffe - Aktueller Sachstand

Sehr geehrte Damen und Herren,

von circa 9.500 angeschriebenen Praxen haben uns etwa 900 Rückantworten erreicht.

Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung und Ihre Bereitschaft zum interkollegialen Austausch!

Wie zu erwarten war, steht demnach ein geringer Bestand einem um den Faktor 10 hö- heren Bedarf gegenüber. Wir haben bereits viele Praxen direkt kontaktiert, um so einen zeitnahen interkollegialen Austausch, der sich durch entsprechende Rückmeldungen er- kennen ließ, zu ermöglichen. Die Kontaktaufnahme mit weiteren Praxen dauert an.

Zudem empfehlen wir Ihnen und bitten Sie, in jedem Fall Ihre Apotheke direkt zu kontak- tieren. In Ihrer Apotheke liegen z. T. auch Nachfragen von Ärzten vor, aber auch aktuelle Informationen über möglicherweise verfügbare Grippeimpfstoffe. Der Bayerische Apothe- kerverband (BAV) unterstützt weiter in erheblichem Maße die Erschließung europäischer Impfstoffreserven und deren Verbringung nach Deutschland. Zusätzlich bittet der BAV seine Mitglieder, Impfstoffe untereinander auszutauschen, um so die Patientenversor- gung bedarfsgerecht zu organisieren.

Aus einem aktuellen Schreiben seitens des StMGP geht hervor, dass jetzt auch in Bay- ern Apotheken eine Ausnahmegestattung beantragen können, um abweichend zu

§ 73 Abs. 3 AMG einzelimportierten Grippeimpfstoff auf Sprechstundenbedarfsanforde- rung importieren zu können.

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Bitte denken Sie weiterhin daran, jede Abgabe, die im Zusammenhang mit einem inter- kollegialen Austausch von Grippeimpfstoffen steht, bei der zuständigen Behörde geneh- migen zu lassen. (Regierung von Oberbayern für die südbayerischen Bezirksstellen, BSNR beginnend mit 63, 64, 69 oder 70 bzw. Regierung von Oberfranken für die nord- bayerischen Bezirksstellen, BSNR beginnend mit 65, 66, 67 oder 68). Diese dient dann gleichzeitig auch zur von den Kassen geforderten Dokumentation hierüber. Unter

https://www.kvb.de/verordnungen/impfungen/ stellen wir Ihnen passende Mustervorlagen zur Verfügung.

Freundliche Grüße

gez.

Johannes Braumiller Referatsleiter

Referat Vertragspolitik und Arzneimittel

Referenzen

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