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RS-181126-WIS-Grippe-Versorgungsmangel-ausgerufen

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

An alle Ärztinnen und Ärzte, die in der Saison 2018 / 2019 Grippeschutzimpfungen vornehmen.

Verordnungsberatung

Sie erreichen unsere Telefonberater zu den Servicezeiten: Mo bis Do 07:30 - 17:30 Uhr

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30

Fax: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 31 verordnungsberatung@kvb.de

26.11.2018

Saisonale Grippeimpfstoffe - Versorgungsmangel ausgerufen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicherlich bereits wissen, hat das Bundesministerium für Gesundheit auf Grund des § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) einen Versorgungsmangel für saiso- nale Influenza-Impfstoffe bekannt gegeben.

Diese Ausnahmeermächtigung für Krisenzeiten gestattet den zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG ein befristetes Abwei- chen von z.B. Erlaubnis- oder Genehmigungserfordernissen nach AMG.

Am kommenden Mittwoch 28. November 2018 findet eine Sondersitzung der Bayeri- schen Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) zum weiteren Vorgehen statt. Welche Maßnahmen im Einzelnen für Bayern umgesetzt werden, muss dann vom bayerischen Staatsministerium entschieden werden. Wir werden Sie entsprechend informieren.

Der bayerische Apothekerverband hat zeitnah reagiert und eine „Tauschbörse“ für Grip- peimpfstoffe eingerichtet. Der Apothekenmarkt scheint jedoch offensichtlich leer zu sein, denn nach unserem Kenntnisstand wurde diese mangels Rückmeldungen bereits wieder

„deaktiviert“.

Zudem bestünde dann grundsätzlich die Möglichkeit, Impfstoff zwischen den Arztpraxen auszutauschen. Unserer Kenntnis nach gibt es durchaus zahlreiche Praxen, die ausrei- chend Impfstoffe haben. Sobald diese Möglichkeit gegeben ist, werden wir Sie über diese Möglichkeit bzw. das genaue Vorgehen zeitnah informieren.

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Auch ob die Möglichkeit zum Import von noch verfügbaren saisonalen Grippeimpfstoffen aus dem Ausland eröffnet wird, ist uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Dieses Vor- gehen obliegt dann den Krankenkassen, die den Sicherstellungsauftrag für die Impfstoffe innehaben, nach Umsetzung von Maßgaben nach § 79 (5) AMG durch das bayerische Staatsministerium.

Bis wir neue Erkenntnisse haben, empfehlen wir, die noch verfügbaren Impfdosen zu- nächst grundsätzlich auf Risikopatienten gemäß der STIKO Empfehlung einzuschrän- ken.

Aktuelle Informationen werden wir Ihnen zeitnah auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen unter https://www.kvb.de/verordnungen/ oder https://www.kvb.de/verordnun- gen/impfungen/ unter dem Punkt Impfstoffe/Impfungen.

Freundliche Grüße

Johannes Braumiller Referatsleiter

Referat Vertragspolitik und Arzneimittel

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