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16.08.2018
Aktuelle Information zur Nichtverfügbarkeit des deutschen Produkts Diamox® parenteral
«ANREDE_VERW_1»
«ANREDE_VERW_2»
Sie haben im letzten halben Jahr Diamox® parenteral als Sprechstundenbedarf verord- net. In Absprache mit dem Berufsverband der bayerischen Augenärzte möchten wir Sie deshalb darüber informieren, wie Sie die Versorgung Ihrer Praxis auch während der ak- tuellen Nichtverfügbarkeit des Präparats Diamox® parenteral sicherstellen können.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre KVB in Abstimmung mit der AOK Bayern für diesen individuellen Einzelfall die besondere Zusage erwirken konnte:
>> Ab sofort kann der Import von Diamox® parenteral - zeitlich begrenzt - über Sprechstundenbedarf verordnet werden.
Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie auch bei der Verordnung des Imports dem Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung tragen. Dafür bereits vorab Ihnen vielen Dank.
Noch ein Hinweis für Sie: Die Zusage erstreckt sich ausschließlich auf den genannten Diamox® parenteral Einzelfall und darf nicht auf ähnlich gelagerte Lieferschwierigkeiten anderer Präparate oder zukünftige, etwaige Lieferengpässe desselben Produktes ausge- dehnt werden.
Seite 2
zum Schreiben vom 15.08.2018
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Bezirksstelle Mittelfranken
Sobald das deutsche Präparat wieder lieferbar ist oder dem deutschen Markt andere Al- ternativen zur Verfügung stehen, endet diese Absprache mit der AOK Bayern. Wir wer- den Sie dann gerne zeitnah darüber informieren.
Mit besten Grüßen Ihre KVB,
gez.
Stefanie Wagner-Fuhs
Leiterin Service und Beratung