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Leitlinie Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V.

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Leitlinie

Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V.

Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V.

Leitlinie Nr.19 Katarakt (Grauer Star) im Erwachsenenalter

© BVA und DOG, alle Rechte vorbehalten

Stand: 11.01. 2012 1 von 4

Leitlinie Nr. 19

Katarakt (Grauer Star) im Erwachsenenalter

Inhaltsverzeichnis

Leitlinie Nr. 19 Katarakt (Grauer Star) im Erwachsenenalter... 2

Definition ... 2

Epidemiologie ... 2

Ziel ... 2

Vorgehen ... 3

Therapie ... 3

Ambulant/Stationär ... 4

Kontrollintervalle ... 4

Literatur ... 4

(2)

Leitlinie Nr.19 Katarakt (Grauer Star) im Erwachsenenalter

© BVA und DOG, alle Rechte vorbehalten Stand: 11.01. 2012

2 von 4

Leitlinie Nr. 19 Katarakt (Grauer Star) im Erwachsenenalter

Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und

Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten. Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland (si

Definition

Alle Linsentrübungen im Erwachsenenalter mit Auswirkungen auf das Sehvermögen, insbesondere die Sehschärfe

Zu unterscheiden sind neben der typischen "Alters-Katarakt":

Cataracta complicata (z.B. Uveitis, alte Netzhautablösung, exzessive Myopie, vitreo-retinale Erkrankungen)

Strahlenkatarakt (Infrarot, Röntgen)

Katarakt bei systemischen Erkrankungen (z.B. Diabetes mellitus, Tetanie, Myotonie, Hauterkrankungen, Morbus Wilson)

medikamentös induzierte Katarakt (z.B. durch Steroide, Drogen)

Epidemiologie

Alters-Katarakt in den USA (Beaver-Dam-Eye-Study) mit Visus <= 0,63:

im Lebensalter von 65 - 74 Jahren: 14,3 % der Männer 23,5 % der Frauen im Lebensalter ab 75 Jahren: 38,8 % der Männer 45,9 % der Frauen

Ziel

Kontrolle bis zur operativen Behandlung zur

o Besserung des Sehvermögens, insbesondere der Sehschärfe mit optischen Mitteln

o Festlegung des geeigneten Operationszeitpunktes

Operation zur

o Beseitigung der funktionellen Behinderung

o Wiederherstellung der Eigenständigkeit und Verbesserung der Lebensqualität des Patienten

o Behebung von Komplikationen (z.B.Engwinkelsituation , Linsenquellung nach Trauma oder im Rahmen vitreo-retinaler Eingriffe, Exotropie)

o besseren Beurteilung und ggf. Behandlung von

Augenhintergrundveränderungen (z.B. diabetische Retinopathie, Makuladegeneration)

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Leitlinie Nr.19 Katarakt (Grauer Star) im Erwachsenenalter

© BVA und DOG, alle Rechte vorbehalten Stand: 11.01. 2012

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Vorgehen

Notwendig:

Anamnese

Sehverschlechterung seit wann und wie ausgeprägt

vorhergegangene Entzündungen, Verletzungen oder Eingriffe an den Augen

topische/systemische MedikationInspektion der Augen und ihrer Adnexe

Objektive und subjektive Refraktion/Visus, ggf. Gegenlichtvisus

Spaltlampenuntersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte, ggf.

Untersuchung im regredienten Licht

Dokumentation

Befundbesprechung und Beratung Im Einzelfall erforderlich:

weiterführende Anamnese: Hinweise auf ätiologische Faktoren (siehe unter Definition) ?

weitere Untersuchungen der Basisdiagnostik nach durch den Lokalbefund nicht zu erklärender Visusminderung oder bei Patienten, die sich erstmals oder nach einem Intervall von über einem Jahr nach der letzten augenärztlichen Basisdiagnostik vorstellen)

Untersuchung des Augenhintergrundes ggf. in Mydriasis (zumindest präoperativ Mydriasis erforderlich)

Gonioskopie

Perimetrie (z.B. unter der Voraussetzung der

B-Bild-Sonographie (bei fehlendem oder schlechtem Funduseinblick, z.B. zum Tumorausschluß), ggf. zusätzlich A-Bild-Sonographie

Röntgen, CT (bei Verdacht auf i.o. Fremdkörper siehe

Einbeziehung des Haus- oder Facharztes (z.B. bei systemischer Erkrankung zur Verbesserung der Stoffwechselsituation, Feststellung der

Operationsfähigkeit)

Abklärung des sozialen Umfeldes des Patienten zusammen mit dem Hausarzt (z.B. bei Operationsplanung)

Therapie

Operation (in der Regel mit Implantation einer i.o. Kunstlinse) Indikationen zur Operation sind:

kataraktbedingte Funktionseinbußen, welche die individuellen Ansprüche (z.B.

beruflich, privat, Verkehrstauglichkeit) des Patienten wesentlich beeinträchtigen oder gefährden

zwingende medizinische Gründe (z.B.Engwinkelsituation , Linsenquellung nach Trauma, im Rahmen vitreo-retinaler Eingriffe)

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Leitlinie Nr.19 Katarakt (Grauer Star) im Erwachsenenalter

© BVA und DOG, alle Rechte vorbehalten Stand: 11.01. 2012

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Ambulant/Stationär

Ambulant immer dann, wenn keine zwingende medizinische oder soziale Kontraindikation vorliegt.

Kontrollintervalle

Präoperativ:

in der Regel einmal jährlich

bei rascher Progredienz und/oder starker Myopisierung alle 3 - 6 Monate

bei plötzlicher Sehminderung sofort Postoperativ:

in den ersten postoperativen Tagen mehrfach je nach OP-Verlauf und Befund, in den folgenden zwei Monaten in größeren Abständen

bei Komplikationen kurzfristig

Verordnung der ersten Sehhilfe je nach OP-Technik und Bedürfnis des Patienten ca. nach drei Wochen bis drei Monaten

nach optischer Rehabilitation ca. einmal jährlich (z.B. wegen Nachstars (1) (2))

Literatur

(1) Apple DJ

, Solomon KD, Tetz MR, Assia EI, Holland EY, Legler UF, Tsai JC, Castaneda VE, Hoggat JP, Kostick AM

Posterior capsule opacification

Surv Ophthalmol. 1992 Sep-Oct;73-116. Review

(2)

Leitlinie 19b

Nc:Yag-Kapsulotomie des Nachstars BVA/DOG 1999/2012

Zum Verständnis der Leitlinie: sieh

Referenzen

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