Beilage zum Antrag auf Genehmigung einer Beihilfe für die Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen A N G A B E N Z U D E N G E P L A N T E N T E I L M A ß N A H M E N U N D F L Ä C H E N
Name, Betriebsnummer: ________________________________/________________ Ab Dezember 2020!
Teilmaßnahmen
Katastralgemeinde (KG) Parzellen Nr.Feldstück Nr.
Pflanz- weite
Reihenweite X Stockabstand
% Hang-
neigung3) zu pflanzende
Rebsorte(n)2) gerodete
Rebsorte(n)4) Rebfläche1) in m2
Prüfvermerk Kataster
Nr. Name der KG
Weingartenumstellung (neu auszupflanzender Weingarten)
Böschungsterrassen
Neuerrichtung od. Rekultivierung v. Böschungen
(Ein neu auszupflanzender Wein- garten ist unter „Weingartenum- stellung“ anzuführen!)
lfm Böschung! (Schätzung)
Mauerterrassen
Neuerrichtung od. Rekultivierung v. Mauern
(Ein neu auszupflanzender Wein- garten ist unter „Weingartenum- stellung“ anzuführen!)
m² Steinmauer! (Schätzung)
Bewässerung
Wird die Bewässerung auf einer Mauer- oder Böschungs- terrasse errichtet, so ist in der Spalte „Hangneigung“ der Vermerk „Terrasse“ anzuführen!
1) Umstellung: Es ist die voraussichtliche tatsächlich bepflanzte Fläche (bestockte Fläche plus halbe Reihenweite) der Neuauspflanzung nach der Umstellung anzugeben.
2) Bei der Umstellung ist die Rebsorte der Neuauspflanzung (nach der Umstellung) anzugeben. Auch Teilflächen (mehrere Rebsorten pro Parzelle) sind anzugeben.
3) Zur Angabe der Hangneigung siehe die Erläuterungen in Anhang I des Merkblattes (wenn keine Hangneigung angegeben ist, wird Ebene angenommen).
4) Als Sortenumstellung gilt jede Sortenänderung. Wenn innerhalb der 2 WWJ, welche dem Jahr der Auspflanzung vorangehen, auf der zur Auspflanzung vorgesehenen Fläche die gleiche Sorte ausgepflanzt war, die im Zuge der Umstellung wieder ausgepflanzt wird, so hat eine Umstellung der Bewirtschaftungstechnik gem. Abs. (4) zu erfolgen.
ALLFÄLLIGE ZUSÄTZLICHE ANGABEN BITTE AUF EINEM WEITEREN FORMULAR ANFÜHREN!