• Keine Ergebnisse gefunden

Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzesbei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht imGeschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzesbei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht imGeschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 1 -

Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

BDGBAFinDV

Ausfertigungsdatum: 03.03.2003 Vollzitat:

"Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. März 2003 (BGBl. I S. 303)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 8. 3.2003 +++)  

Eingangsformel  

Auf Grund des § 83 Abs. 1 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern:

§ 1 Zuständigkeitsübertragung

Die Befugnisse des Bundesministeriums der Finanzen als oberster Dienstbehörde im Sinne des

Bundesdisziplinargesetzes werden für alle Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 16 und B 1 bis B 3 der Bundesbesoldungsordnungen A und B (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

lih selbst gezeigt werden, so lange bis nur noh Axiome oder Prämissen

1. Weiter belege man mit einem Beispiel, daß in b) nicht allgemein Gleichheit

[r]

[r]

Bienenzelle: Eine regelm¨ aßige sechsseitige S¨ aule ist durch ein aus drei kongruenten Rhomben bestehendes Dach so abzuschließen, dass die Oberfl¨ ache des entstehenden K¨ orpers

[r]

Übung 1.10 Das Spiel ”Die Türme von Hanoi” besteht aus 3 Spielfeldern, auf denen n Scheiben paarweise verschiedener Grö- ße gestapelt werden können (siehe Abbildung 1.11).. Zu

[r]