A-2271
M E D I Z I N
Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 37, 11. September 1998 (55) ziplinen für Kompressionssyndrome
in diesem Bereich erhöht werden.
Im Unterschied zum Text der Ar- beit wurde in der Abbildungslegende versehentlich die Arteria subclavia als Arteria axillaris bezeichnet. Für die Richtigstellung bedanken wir uns bei Herrn Prof. Dr. Pabst.
Literatur
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Dr. med. Wolfram Wenz Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg Abteilung Orthopädie II –
Schwerpunkt Rehabilitationsmedizin Schlierbacher Landstraße 200 a 69118 Heidelberg
DISKUSSION
In Übereinstimmung mit Dean Hamer (1), D. Klein, (2), J. Money, and C. Ogunro (3) und Verschuer (10) bin ich bei meinen Behandlungen von Sexualstraftätern zur Überzeugung gelangt, daß ihre abnormen sexuellen Verhaltensweisen genetisch bedingt sind. Zu begrüßen ist es deshalb, daß seit den siebziger Jahren in den Indu- strieländern neue Methoden der mo- lekularbiologischen Forschung ent- wickelt worden sind und seit Beginn der neunziger Jahre sogar eine Gentherapie im Entstehen ist. Man hofft, daß bis zum Beginn des dritten Jahrtausends die geschätzten drei Milliarden Basen des menschlichen Genoms vollständig entschlüsselt sein werden. Anläßlich der Verleihung des medizinischen Nobelpreises im Jahre 1995 an die Tübinger Professorin Nüsslein-Volhard und ihre amerikani- schen Kollegen Lewis und Wieschaus verkündete das Karolinische Institut in Stockholm, daß die genannten Ent- wicklungsbiologien mit ihren „epo- chemachenden Entdeckungen, wie die Gene die frühe Embryonalent- wicklung steuern, den Grundstein für neue Erkenntnisse gelegt“ hätten.
Nach Mitteilung des US-Fachjournals
„Nature Genetics“ (1) hat der Gen- forscher Dean Hamer erkannt, daß das Gen für die männliche Homo-
sexualität in der Region Xq28 auf dem langen Arm des X-Chromosoms zwi- schen Markern liegt. Zu untersuchen wäre nun, ob bei Sexualstraftätern ein genetischer Faktor oder ein geneti- scher Defekt vorhanden wäre. Dies ist auch für die Forensische Medizin des- halb von großer Bedeutung, weil man bei der gerichtlichen Beurteilung wird ermessen können, ob dem betreffen-
den Sexualtäter § 21 oder sogar § 20 StGB unter Berücksichtigung des § 63 zuzuerkennen wäre und ob durch eine genetische Heilbehandlung in Zusam- menhang mit einer Psychotherapie ei- ne sexuelle Normalisierung oder we- nigstens eine Abschwächung der ab- normen Dynamik aussichtsreich wä- re. Da vielfach Unklarheit der Finan- zierung von Behandlungen herrscht, sei folgendes mitgeteilt: Die Kosten für die Therapie von Sexualstraftä- tern können von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen getragen werden. Sofern nämlich krankhafte psychosoziale Störungen oder krank- hafte Verhaltensweisen direkt beob- achtbar oder indirekt erschließbar
sind, was in aller Regel bei Sexualde- linquenten der Fall ist, können die Kosten gemäß den Psychotherapie- Richtlinien in der Fassung, die seit dem 1. Oktober 1990 in Kraft getreten ist, nach wie vor von den Krankenkas- sen übernommen werden. Im Be- darfsfalle kann das Sozialamt als Ko- stenträger für solche Heilbehandlun- gen herangezogen werden. Gleichgül- tig ist es, ob es sich um Einzel- oder/und Gruppentherapie handelt.
Dabei können Beziehungspersonen wie Partner und Familie in die Be- handlung einbezogen werden. Als Be- handler sind von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen Ärzte und Diplom-Psychologen zugelassen, die die Zusatzbezeichnung Psychothera- pie oder/und Psychoanalyse erworben haben, selbstverständlich auch Fachärzte für psychotherapeutische Medizin.
Literatur beim Verfasser Dr. med. Dr. phil. habil.
Hans-Joachim von Schumann Arzt für Allgemeinmedizin, Psychotherapie und Psychoanalyse Rembrandtstraße 30
40237 Düsseldorf
Therapiemaßnahmen bei Sexualstraftätern
Genetische Prädisposition
Zu dem Beitrag von
Dr. phil. Sabine Nowara und Prof. Dr. med. Norbert Leygraf in Heft 3/1998