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Archiv "Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP: Neue Farbe - neue Hoffnung" (06.11.2009)

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DER KOALITIONSVERTRAG VON CDU/CSU UND FDP

Neue Farbe − neue Hoffnung

Der Koalitionsvertrag ist zwar unterzeichnet. Aber die Streitereien über seine Auslegung und das Rätseln über die nächsten gesundheitspolitischen Entscheidungen gehen weiter.

Denn vieles im Vertrag bleibt vage – und manches fehlt ganz.

E

chte Höhenflüge erwartet kei- ner mehr, der zum Berliner Flughafen Tempelhof kommt.

Schließlich ist er stillgelegt. Seit- dem sind die Hallen aber ein ange- sagter Veranstaltungsort, zuletzt ge- nutzt von der FDP. Sie hat am 25.

Oktober zum außerordentlichen Parteitag eingeladen, um den Koali- tionsvertrag absegnen zu lassen.

Die Stimmung ist ausgelassen wie in einem Bierzelt, manche Dele- gierten haben ihre Kinder mitge- bracht, es wird überall geplauscht.

Parteichef Guido Westerwelle ist für seine Rede mit minutenlangem Applaus gefeiert worden. Er hat un- ter anderem auf die geplanten steu- erlichen Entlastungen für Gering- verdiener und Familien verwiesen:

„Wer das als kalte Politik bezeich- net, dem ist in seiner Hirnver- branntheit nicht mehr zu helfen.“

Ernsthaft diskutieren will kaum jemand. Zu Gesundheit und Pflege gibt es einige wenige Wortmeldun- gen, zu Bildung und Forschung gar keine. Der Koalitionsvertrag wird von den 600 Delegierten ohne Ge- genstimmen gebilligt, nur fünf Li- berale enthalten sich.

Ähnlich fällt das Ergebnis am darauffolgenden Montag bei CSU und CDU aus. Im „Hotel Berlin“, nahe der Parteizentrale der CDU, stimmt der kleine Parteitag dem Koalitionsvertrag ohne Gegenstim- men bei zwei Enthaltungen zu. An- gela Merkel hat sich zuvor nur all- gemein zur künftigen Gesundheits- politik geäußert. Mit ihr werde es keinen Weg geben, der die Men- schen in Angst und Schrecken da- vor versetze, nicht mehr angemes- sen versorgt zu werden, betonte sie.

Kritik an den Koalitionsabspra- chen gibt es kaum. Eine Handvoll Delegierte, darunter die ehemalige saarländische Gesundheitsministe-

rin Regina Görner, äußert Beden- ken ob der angekündigten Entkop- pelung der Beiträge zur gesetzli- chen Krankenversicherung (GKV) vom Arbeitseinkommen. Ihr sei un- klar, wie noch ein sozialer Aus- gleich stattfinden solle, wenn man sowohl bei den GKV-Beiträgen wie den Steuertarifen dieselben Grup- pen entlasten wolle. Der hessische Ministerpräsident Roland Koch meiert sie ab: Man solle doch „nicht eine künstliche Auseinandersetzung aus der Mitte des letzten Jahrhun- derts führen“. Noch ein paar kurze Statements, Abstimmung, dann ist klar: Die schwarz-gelbe Koalition kann ihre Arbeit beginnen.

Ambulante Versorgung

Unter der Überschrift „Ärztliche Versorgung und freier Arztberuf“

haben sich die Koalitionäre auf Grundlinien verständigt, die – wenn sie denn umgesetzt werden – in gro- ßen Teilen Forderungen der nieder- gelassenen Ärztinnen und Ärzte entgegenkommen. So soll die Frei- beruflichkeit der ärztlichen Tätig- keit tragendes Prinzip der Gesund- heitsversorgung sein. Sie sichere die Therapiefreiheit. Die freie Arzt- wahl sei die Basis für das notwendi- ge Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient, heißt es weiter.

Medizinische Versorgungszen- tren (MVZ) sollen künftig nur unter bestimmten Voraussetzun- gen zugelassen werden. Die Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmrechte soll Ärz- tinnen und Ärzten vorbehalten sein, die das jeweilige Zen- trum auch verantwortlich leiten.

Bei der Honorarreform soll es Kurskorrekturen geben.

Das System soll einfacher werden und die Leistungen

angemessen abbilden und regionale Besonderheiten berücksichtigen. Die Möglichkeiten der Kostener stat - tung sollen erweitert, die Gebüh- renordnung für Ärzte angepasst werden. Die Richtgrößen für ärzt- liche Verordnungen sollen auf den Prüfstand; die Koalition will klären,

„ob weiterhin eine Notwendigkeit für Richtgrößen für ärztliche Ver- ordnungen besteht“.

Das Verhandlungsmonopol des Hausärzteverbandes zum Abschluss von Hausarztverträgen bleibt be- stehen. In drei Jahren soll deren Zahl ermittelt werden.

Die Bedarfsplanung soll weiter entwickelt werden, um dem dro- henden Ärztemangel entgegenzu- wirken. Erweiterte Einflussmög- lichkeiten der Länder sollen geprüft und insbesondere der allgemein- ärztliche Nachwuchs gefördert wer- den. Anreizsysteme und erweiterte Delegationsmöglichkeiten sollen die Niederlassung vor allem in unter- versorgten Regionen fördern.

Positiv ist aus Sicht der Ärzte- schaft zunächst einmal, dass die Freiberuflichkeit und damit die Dia- gnose- und Therapiefreiheit wieder in den Vordergrund rücken. Erfreu- lich für die niedergelassenen Ärzte

Illustrationen: Elke R. Steiner

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6. November 2009 ist außerdem, dass die Expansion

der Krankenhäuser in den ambulan- ten Bereich gestoppt wird. „Wir be- grüßen die Regelungen zu den MVZ außerordentlich“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Andreas Köhler, dem Deutschen Ärzteblatt. Damit wür- den die Zentren zu dem, was sie sein sollten: zu einer ärztlichen Ko- operationsstruktur. Zu befürchten sei allerdings, dass die Klinikketten bis zum Inkrafttreten der Neurege- lung in großem Stil KV-Sitze auf- kauften und auf diese Weise ver- suchten, Fakten zu schaffen.

Auf positive Resonanz stoßen bei der KBV auch die geplanten Kurskorrekturen am vertragsärztli- chen Vergütungssystem. „Wir ha- ben in den vergangenen zwei Jahren gesehen, dass wir regionale Spiel- räume benötigen“, räumte Köhler ein. „Wir können nicht aus Berlin 146 800 Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten angemessen ab- bilden.“ Neben der Morbidität kön- ne man dann auch wieder die örtli- che Wirtschaftskraft als Kriterium für die Entwicklung der ärztlichen Honorare berücksichtigen: „Das er- öffnet auch den KVen Spielräume.“

Mit einem neuen Honorarsystem, möglichst auf der Vergütung von Einzelleistungen basierend, rechnet Köhler allerdings nicht vor 2012.

Das mögliche Aus für die Richt- größen bei ärztlichen Verordnungen käme einem Befreiungsschlag gleich. Für die niedergelassenen Ärzte hieße das: keine Angst mehr vor Regressen. Seit Längerem schon setzt sich die KBV dafür ein, bei Arzneimittelverordnungen die Ver- antwortlichkeiten neu zu verteilen.

„Der Regelungswust ist hier inzwi- schen undurchschaubar“, sagt KBV- Vorstand Dr. med. Carl-Heinz Mül- ler. Das KBV-Konzept sieht vor, dass die Ärzte in Zukunft nur noch Wirkstoffe verordnen und die Apo- theker das wirtschaftlichste Präparat abgeben. Dabei bliebe auch die ärzt- liche Therapiefreiheit gewahrt.

Der große Wermutstropfen für die KBV ist der Beschluss der schwarz-gelben Koalition, am um- strittenen § 73 b SGB V zunächst einmal nicht zu rütteln (siehe auch

„Drei Fragen an Dr. med. Andreas Köhler“). Beim Deutschen Haus- ärzteverband stößt diese Festlegung hingegen auf ungeteilte Zustim- mung. „Damit kann der eingeschla- gene Weg der Tarifautonomie für

Hausärzte und Fachärzte fortgesetzt werden“, sagte dessen Bundesvor- sitzender Ulrich Weigeldt.

Arzneimittelpolitik

Den Arzneimittelmarkt plant, die neue Regierung umzustrukturieren.

So sollen Überregulierungen abge- baut, Marktprozesse unter wettbe- werblichen Kriterien neu geordnet sowie die Preise auch innovativer

Arzneimittel in Zukunft zwischen Krankenkassen und Pharmaherstel- lern ausgehandelt werden. Die Ko- alitionäre wollen zudem erreichen, dass grundsätzlich auch in der GKV künftig das allgemeine Wettbe- werbsrecht gilt. Dabei geht es unter anderem darum, vor welchen Ge- richten Streitigkeiten um Rabatt- verträge ausgetragen werden. Bis- lang entscheiden Sozialgerichte über die Beschwerden von Pharma- firmen gegen die Vergabe von Auf- trägen durch die Krankenkassen.

Das soll sich nun ändern.

Der ansonsten von den Regie- rungsparteien hoch geschätzte Wett- bewerb wird im Apothekenbereich nicht stattfinden. So wollen CDU/

CSU und FDP die von Versand- apotheken belieferten Pick-up- Stellen in Drogerien verbieten und das bestehende Mehr- und Fremd- besitzverbot beibehalten.

Aus den Verbänden erhalten die Koalitionäre für ihre Absichtserklä- rungen viel Applaus. „Wir begrü- ßen, dass die neue Regierung die sich teilweise widersprechenden arzneimittelrechtlichen Regelungen überprüfen und damit die Arznei- mittelversorgung insgesamt ent - bürokratisieren will“, erklärte die Bundesvereinigung Deutscher Apo- thekerverbände. Der Bundesver- band der Arzneimittel-Hersteller sieht die geplante Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts als positiven Ansatz, „denn die derzei- tige Monopolstellung der GKV

VERJÜNGUNG IM MINISTERIUM

Der neue Bundesgesundheitsmi- nister, Dr. med. Philipp Rösler (FDP), hat sein Amt am 29. Oktober offiziell übernommen. Seiner Vor- gängerin, Ulla Schmidt (SDP), zollte er am Berliner Dienstsitz Respekt und bat deren langjährige Mitarbeiter um Unter- stützung und Loyalität. Rösler empfahl sich zu- gleich als umgänglicher Chef: „Ich gelte eigent- lich als pflegeleicht. Und bei mir gilt: Die Diskussi- on ist die Mutter aller Dinge.“

Mit ihm zieht Daniel Bahr (FDP) als parlamentarischer Staatssekretär ins Ministerium ein. Er kennt sich als langjähriger gesundheitspoliti- scher Sprecher seiner Bundestags- fraktion gut aus in der Gesund- heitspolitik. Mit Rösler verbindet ihn, war zu hö- ren, eine ganz besondere Leidenschaft: die für Lakritz.

Neu im Amt ist auch die parla- mentarische Staatssekretärin An- nette Widmann-Mauz (CDU). Wie Bahr ist sie gut eingearbeitet, war sie doch seit 2002 gesundheits- politische Sprecherin der CDU/

CSU-Fraktion im Bundestag. Nun kann sie tun, was sie im Sommer der oder dem Neuen an der Spitze des Ministeriums vorausschauend gera- ten hatte: „Die Fenster in der Friedrichstraße öffnen und frische Luft für neues Denken her- einlassen.“

Aus Niedersachsen hat Rösler sei- nen bisherigen Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Stefan Kapferer (FDP), mitgebracht. Er hat noch keine Erfahrungen in der Gesundheitspolitik gesammelt, gilt jedoch landes- und bundespolitisch als recht gut vernetzt.

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muss aufgehoben werden“. Und der Verband Forschender Arzneimittel- hersteller begrüßte es, dass die Ver- sorgung mit innovativen Arznei- mitteln positiv bewertet und die Gesundheitswirtschaft an mehreren Stellen des Koalitionsvertrags „als Träger von volkswirtschaftlichem Wachstum und Beschäftigung“ ge- würdigt wird.

Beim Kölner Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesund- heitswesen (IQWiG) wird man sich wohl auf schwindenden politischen Rückhalt einstellen müssen, wenn es um die kritische Überprüfung an- geblicher Innovationen im Arznei- mittelbereich geht. In einer Ausar- beitung der Arbeitsgruppe Gesund- heit der CDU/CSU-Bundestags- fraktion war zu Beginn der Koaliti- onsverhandlungen noch von einer Neuordnung des IQWiG mit einer entsprechenden Veränderung an der Spitze des Hauses die Rede. Im Vergleich dazu klingen die Formu- lierungen im Koalitionsvertrag nun weichgespült.

Gefordert werden Kosten-Nut- zen-Bewertungen nach klaren, ein- deutigen Kriterien. Die Arbeit des IQWiG soll unter dem Gesichts- punkt stringenter, transparenter Ver- fahren überprüft und die Akzeptanz von Entscheidungen für Patienten, Leistungserbringer und Hersteller verbessert werden. Mit der Ankün- digung, künftig für eine frühzeitige Beteiligung der Betroffenen zu sor- gen, erfüllen die Koalitionäre eine der Kernforderungen der Arznei- mittelhersteller. Diese werfen dem IQWiG seit jeher mangelnde Trans- parenz vor und fordern eine Mitwir- kung bereits vor der konkreten Auf- tragserteilung durch den Gemeinsa- men Bundesausschuss.

Private

Krankenversicherung Aus Sicht der privaten Krankenversicherung (PKV) bringen die Ver- einbarungen der Regie- rungskoalition „den über- fälligen Richtungswech- sel“. Nachdem sie in den vergangenen Jahren sys- tematisch geschwächt wurde, freut sich die

Branche auf bessere Zeiten. Hatte Ulla Schmidt seit 2001 die Anglei- chung der Krankenversicherungs- systeme GKV und PKV vorange- trieben, betont die neue Regierung nun, die PKV sei „ein konstitutives Element in einem freiheitlichen Ge- sundheitswesen“. Davon, dass die privaten Anbieter sich auf das Ge- schäft mit Zusatzversicherungen beschränken sollen, ist keine Rede mehr. Union und FDP heben viel- mehr die Vorzüge des Systemwett- bewerbs zwischen gesetzlicher und privater Krankenversiche- rung hervor: „Wettbewerb der Krankenversicherungen wirkt als ordnendes Prinzip mit den Zielen der Vielfalt, der Effizienz und der Qualität der Versorgung.“

Der Koalitionsvertrag liest sich an einigen Stellen, wie vom PKV- Verband formuliert. So soll die von Schmidt eingeführte dreijährige Wartezeit vor einem Wechsel in die PKV wieder abgeschafft wer- den. Auch beim Thema GKV- Wahltarife kommt Schwarz-Gelb Forderungen der PKV nach: Hier werde man die Abgrenzung zwi- schen den Versicherungssäulen wieder klarer ausgestalten, heißt es im Koalitionsvertrag. Nach Ansicht der privaten Krankenversicherun- gen können die Kassen solche An- gebote im Umlageverfahren nicht seriös kalkulieren. Die Kritik hat natürlich auch damit zu tun, dass man sich die Konkurrenz vom Lei- be halten will.

Überprüft werden sollen zudem die Regelungen des Basistarifs in der PKV. Die Koalition nimmt die vom Bundesverfassungsgericht ge- forderte Beobachtungspflicht offen- bar ernst, wonach bei einer Über- lastung der Privatversicherten durch den Basistarif das Gesetz nachzubessern sei. Die Beitragslü- cke für Hilfebedürftige soll deshalb ebenso überprüft werden wie die Kombination reduzierter Beiträge im Basistarif mit privaten Zusatz- versicherungen.

Mit einer guten Nachricht für al- le Ärzte und Krankenhäuser wartet der Koalitionsvertrag in Zeile 4007 auf. Dort kündigt die Regierung an, die Amtliche Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) an den aktuellen

Stand der Wissenschaft anzupassen.

„Dabei sind Kostenentwicklungen zu berücksichtigen“, heißt es wört- lich – ein Versprechen, an dem sich die Koalitionäre bei der anstehen- den GOÄ-Novellierung messen las- sen müssen.

Krankenhäuser

Union und FDP bekennen sich zur wohnortnahen und flächendecken- den Krankenhausversorgung: „Da- zu wollen wir die Grundlagen si- chern und dazu beitragen, dass die Arbeit im Krankenhaus attraktiv bleibt.“ Letzteres soll unter ande- rem durch geeignete Maßnahmen

gegen den Ärztemangel in den Kli- niken erreicht werden. So kündigen die Koalitionäre eine Initiative zur Nachwuchsgewinnung und zur Förderung von Medizinstudieren- den an. Zudem sollen die Klinik- ärzte entlastet werden, indem die Delegationsmöglichkeiten erweitert werden.

Was die Betriebskostenfinan- zierung der Krankenhäuser betrifft, so bestätigt der Koalitionsvertrag den geltenden Rechtsrahmen des DRG-Fallpauschalensystems. Die Konvergenzphase dürfte somit planmäßig mit dem laufenden Jahr zu Ende gehen. „Das schafft die für die Krankenhäuser notwendige Planbarkeit und Berechenbarkeit“, kommentiert Georg Baum, Haupt- geschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Schwammig ist die Passage zur Investitionsfinanzierung: Die Leis- tungsfähigkeit der Krankenhäuser in den Regionen müsse bei verläss- licher Investitionsfinanzierung ge- wahrt bleiben, heißt es lediglich.

Ob dies über Zuschläge auf die

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6. November 2009 DRG-Fallpauschalen erfolgen soll

oder weiter durch die Bundeslän- der, bleibt offen.

Kritisch überprüfen und gegebe- nenfalls präzisieren will die neue Regierung das Verfahren, das die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung bei hoch spezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläu- fen regelt. Dabei geht es um den umstrittenen § 116 b SGB V. Zur Erinnerung: Die Absicht, die Klini- ken verstärkt in die ambulante fach- ärztliche Behandlung einzubinden, hatte sich wie ein roter Faden durch die Amtszeit der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt gezogen. Schwarz-Gelb scheint die Krankenhäuser hinge- gen nicht weiter institutionell öff- nen zu wollen.

Dazu passt, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile an Medizini- schen Versorgungszentren (MVZ) künftig in ärztlicher Hand sein müs- sen. Nur in unterversorgten Gebie- ten soll es eine Öffnungsklausel für Krankenhäuser geben. DKG- Hauptgeschäftsführer Baum hat diese Einschränkung kritisiert: Die Wahlfreiheit der Patienten dürfe nicht vor den Türen der Kranken- häuser enden.

Einen Dämpfer erhält auch der Expansionsdrang privater Klinik- ketten. Denn im Koalitionsvertrag wird angekündigt, dass die Fusi- onskontrolle auch im Kranken- hausbereich verstärkt angewendet werden soll. Da im Wettbewerbs- recht regionale Märkte betrachtet werden, erschwert dies die belieb- ten Zusammenschlüsse von be- nachbarten Krankenhäusern. Wohl nicht mehr auf der Agenda steht die Verschärfung des Klinikwettbe- werbs durch die Einführung von Einzelverträgen der Krankenkassen mit Krankenhäusern. Die Koaliti- onsvereinbarung thematisiert dies zumindest nicht.

Reha und Pflege

Relativ konkret werden die Koali- tionäre hingegen, wenn es um die künftige Finanzierung der Pflege geht. Neben dem bestehenden Um- lageverfahren wollen sie eine er-

gänzende kapitalgedeckte Säule in der gesetzlichen Pflegeversiche- rung schaffen. Diese soll dem Ko- alitionsvertrag zufolge verpflich- tend sein – anders als etwa die freiwillige Riester-Rente. Prof. Dr.

rer. pol. Heinz Rothgang vom Zen- trum für Sozialpolitik der Universi- tät Bremen hält eine private Pflege- zusatzversicherung nach dem Mo- dell der ehemaligen bayerischen Sozialministerin, Christa Stewens, für wahrscheinlich.

Die CSU-Politikerin hatte im Jahr 2007 vorgeschlagen, dass die

Versicherten neben dem Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversi-

cherung eine Kopfpauscha- le von sechs Euro monat- lich zahlen sollen, die je- des Jahr um einen Euro

steigt. Gleichzeitig plä- dierte sie dafür, den

Pflegebeitrag einzu- frieren, den Arbeitge- ber und Arbeitneh- mer je zur Hälfte tra- gen. Die Pauschale würde vom Beitragszahler allein getragen.

Mit einem sozialen Ausgleich rechnet Rothgang für den Fall einer solchen Pflegezusatzversicherung nicht, denn dies sei bei einem zu- nächst vergleichsweise geringen Betrag zu aufwendig. Bundeskanz- lerin Angela Merkel (CDU) hatte hingegen versichert, das neue Sys- tem werde sozialverträglich ausge- staltet. Ein detailliertes Konzept zur Finanzierung der Pflege wird eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus verschiedenen Ministerien „zeit- nah“ vorlegen.

Zusätzliches Geld wird die Pfle- ge in Zukunft gut gebrauchen kön- nen. Denn die schwarz-gelbe Koali- tion will den Pflegebedürftigkeits- begriff neu definieren. Insbesonde- re der Bedarf Demenzkranker soll stärker berücksichtigt werden. Für eine neue Klassifizierung lägen bereits gute Ansätze vor, steht im Koalitionsvertrag. Gemeint sein dürften die Vorschläge, die der vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte „Beirat zur Überprü- fung des Pflegebedürftigkeitsbe- griffes“ Anfang 2009 vorgestellt hat. Demnach soll es nicht mehr

drei, sondern fünf Pflegestufen ge- ben, und die Begutachtung soll nach einem neuen Verfahren erfol- gen. Das Konzept war allgemein auf Zustimmung gestoßen, doch es hat seinen Preis: Mehrkosten in Milliardenhöhe kämen auf die Pfle- geversicherung zu.

Stärken wollen Union und FDP den Grundsatz „Reha vor Pflege“.

Dem sei bislang nicht ausreichend Rechnung getragen worden. In den Koalitionsvertrag wurde zudem ei- ne Forderung von Rehaverbänden aufgenommen, die schon seit Lan- gem ein Preisdumping der Kran- kenkassen beklagen: Für Vertrags- vereinbarungen zwischen Kranken- kassen und Rehabilitationseinrich- tungen sollen Schiedsstellen einge- richtet werden.

Patientenschutzgesetz

Die neue Regierung will ebenfalls die Rolle der Patienten stärken.

Mehr unabhängige Beratung und Transparenz sollen die Orientierung im Gesundheitswesen erleichtern.

In einem Patientenschutzgesetz will Schwarz-Gelb die Patienten- rechte bündeln. Dieser Vorschlag stammt aus dem Wahlprogramm der Union und war als Reaktion auf die Debatte um „Einweiserprä- mien“ entstanden, die Krankenhäu- ser an niedergelassene Ärzte ge- zahlt haben sollen. Was genau in ei- nem solchen Gesetz stehen könnte, darüber schweigen sich die Koali- tionäre jedoch aus. Die frischer- nannte parlamentarische Staatsse- kretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) hatte aber im Vorfeld der Bundestagswahl angekündigt, man wolle gesetzlich vorschreiben, dass Verträge zwischen Ärzten und Kli- niken, aber auch etwa Hörgeräte- akustikern und Physiotherapeuten offengelegt werden müssen.

Drogen- und Suchtpolitik In der Drogen- und Suchtpolitik sind die Ziele der neuen Koalition noch unklar. Union und FDP grei- fen auf bereits bewährte Strukturen zurück: Prävention, Therapie, Hilfe zum Ausstieg und die Bekämpfung der Drogenkriminalität sollen in den Mittelpunkt gerückt werden.

Drogenabhängige sollen zudem ei-

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ne umfassende medizinische Hilfe und Unterstützung erhalten.

Ein weiterer Schwerpunkt soll die Prävention des exzessiven Al- koholkonsums bei Kindern und Jugendlichen werden. Da dieser stetig zunimmt, sollen bestehen - de Präventionsstrategien überprüft und darüber hinaus Programme entwickelt werden, die auch die Eltern in ihrer Verantwortung ein- beziehen.

Wissenschaft/Hochschulen Die Wissenschaftsgemeinschaft in Deutschland ist zufrieden: Die bei- den Regierungsparteien weisen der Forschung zumindest auf dem Pa- pier eine wichtige Stellung zu. So sollen die Ausgaben des Bundes für Bildung und Forschung bis 2013 um zwölf Milliarden Euro erhöht werden.

Personell wie inhaltlich ist Kon- tinuität zu erwarten: Annette Scha- van bleibt Bundesforschungsminis- terin. Der Hochschulpakt, der

Pakt für Forschung und Innova- tion sowie die Exzellenzinitiative werden auch in der kommenden Le- gislaturperiode fortgeführt. Deren Verankerung im Koalitionsvertrag sei ein „nunmehr unverrückbares Signal“, erklärte Prof. Dr. Matthias Kleiner, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

Auch die Zusage der Koalition, Wissenschaft und Forschung mehr Flexibilität und Gestaltungsspiel- raum – bis hin zur Prüfung der Tarifhoheit für die Forschungsorga- nisationen – zu ermöglichen, be- grüßte der DFG-Präsident. Alle von der Wissenschaft im Vorfeld ange- meldeten Wünsche und Anliegen, wie die Stärkung des wissenschaft- lichen Nachwuchses, die Weiter- entwicklung der internationalen Zusammenarbeit, die Stärkung des europäischen Forschungsraums fän- den im Koalitionsvertrag Berück- sichtigung.

Das Hochschulrahmengesetz, dessen Abschaffung bereits die

Große Koalition in einem Gesetz- entwurf vorbereitet hatte, soll nun tatsächlich aufgehoben werden, um die Autonomie der Hochschulen zu stärken. Unterstützen will die künf- tige Regierung stattdessen Verbün- de zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungs- einrichtungen: „Deutsche Zentren der Gesundheitsforschung“ sollen durch ,gleichberechtigte‘ Partner- schaften von Forschungseinrichtun- gen, Universitäten, Universitätskli- niken und Krankenhäusern‘ entste- hen und langfristig Volkskrankhei- ten bekämpfen.“

„Die Absichtserklärung klingt gut“, sagt Dr. med. Volker Hilde- brandt, Generalsekretär des Medi- zinischen Fakultätentags (MFT).

Allerdings unterlägen die Zentren bisher keiner unabhängigen Quali- tätssicherung wie im Rahmen der Exzellenzinitiative üblich. Der MFT befürchtet, dass die außeruni- versitären Einrichtungen die Füh- rungsrolle in der klinischen For- schung anstreben könnten, was mit einem Abbau der Hochschulmedi- zin verbunden wäre. „Wir fordern deshalb die Vergabe öffentlicher Mittel durch eine neutrale Instituti- on, die auch die Qualitätssicherung der Projekte und des Verfahrens garantieren kann“, erklärte Hilde- brandt.

Forschung und Ethik

Forschungsbedarf und große Chan- cen sieht die Koalition ferner in der Entwicklung und Anwendung der Biotechnologie ebenso wie in der Stammzellforschung. „Auch die Forschung an embryonalen Stamm- zellen ist weiterhin notwendig“, be- tonte Ulrike Flach, Sprecherin für Technologiepolitik der FDP-Frakti- on, gegenüber dem Deutschen Ärz- teblatt. „Wir haben deshalb verhin- dert, dass im Koalitionsvertrag fest- geschrieben wird, dass sich die For- schung auf die adulten Stammzel- len konzentrieren soll.“ Momentan bestehe vonseiten der Wissenschaft zwar kein Bedarf, das Stammzell- gesetz zu ändern, sagte Flach.

„Sollte aber der Ruf der Forscher nach einer Liberalisierung kom- men, werden wir uns dafür im Par- lament einsetzen.“

Was erwarten Sie vom neuen Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler?

Köhler: Mit dem Wechsel im Gesundheitsministerium dürfte es eine andere Ansprache an die Ärzteschaft geben. Ein FDP- Gesundheitsminister wird dem freien Beruf Arzt näher stehen als die bisherige Amtsinhaberin.

Gut ist, dass Herr Rösler Arzt ist. Mit ihm kommt ärztlicher Sachverstand in die Gesund- heitspolitik, den wir bisher oft vermisst haben.

Wird die von der schwarz- gelben Koalition angekündig- te Strukturreform die von Ih- nen immer angemahnte nachhaltige und generatio- nengerechte Finanzierung der GKV bringen?

Köhler: Wir begrüßen die Ent- koppelung der Gesundheitskos-

ten von den Lohnnebenkosten.

Mit dem Umstieg auf ein stär- ker prämiengestütztes Modell wird es mehr finanzielle Spiel- räume in der Versorgung geben können. Damit wird die Finan- zierung der GKV stabilisiert. Ob sie auf Dauer generationenge- recht wird, kommt auf die kon- krete Ausgestaltung an. Gut ist, dass die sozial Schwachen aus Steuermitteln finanziell unter- stützt werden sollen. Ganz ent- scheidend wird aber sein, dass sich die geplante Regierungs- kommission über das Reform- modell auch verständigt.

Ihre Forderungen zum Rechtsrahmen für Selektiv- verträge in der ambulanten Versorgung hat die neue Ko- alition nicht aufgegriffen . . . Köhler: Darüber sind wir ent- täuscht. Wir haben immer ge-

sagt: Die Politik muss zeitnah entscheiden, ob die flächende- ckende Versorgung über Kollek- tivverträge oder in einer Wett- bewerbsstruktur sichergestellt werden soll. Das Nebeneinan- der von Selektiv- und Kollektiv- verträgen funktioniert nicht mehr. Die heutige Rechtslage kann die flächendeckende Ver- sorgung gefährden, wie sich in zwei Regionen schon zeigt.

Politiker aller Regierungspartei- en wissen, dass das problema- tisch ist.

Die Politik hat die Entschei- dung jetzt verschoben. In drei Jahren wolle man prüfen, wie viele Hausarztverträge es gibt, heißt es in der Koalitionsverein- barung. Es steht nicht darin, dass es in dieser Zeit keine Änderung des § 73 b SGB V geben wird.

Darüber werden wir mit der Re- gierung sprechen müssen.

3 FRAGEN AN . . .

Dr. med. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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6. November 2009 Die Liberalen könnten sich zu-

dem eine Ausweitung der Lebend- organspende vorstellen. „Die Uni- on lehnt die Lebendspende jedoch ab, deshalb haben wir uns im Koali- tionsvertrag lediglich auf eine kriti- sche Bestandsaufnahme der Situati- on der Transplantationsmedizin in Deutschland und eine Überprü- fung der organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen im Krankenhaus geeinigt“, erläuter- te Michael Kauch, Sprecher für Pal- liativ- und Transplantationsmedizin der FDP-Fraktion. Die Koalition sieht jedoch großen Bedarf daran, die Spendebereitschaft zu fördern.

Im Koalitionsvertrag wird dar- über hinaus ausdrücklich dafür plä- diert, die Regelungen zur Hospiz- und Palliativversorgung zügig umzusetzen. Außerdem enthält er eine Klarstellung: „Die gewerbs- mäßige Vermittlung von Gelegen- heiten zur Selbsttötung werden wir unter Strafe stellen.“

Für Menschen mit Behinde- rung will sich die neue Koalition ebenfalls verstärkt einsetzen. Sie kündigte an, „einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln“.

Seit Mai dieses Jahres ist die UN- Konvention auch für Deutschland verbindlich. Doch der diesjährige Deutsche Ärztetag in Mainz hatte darauf hingewiesen, dass das deut- sche Gesundheitssystem nach wie vor dem erhöhten Behandlungsbe- darf von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung nicht gerecht werde. Das soll sich nach dem Willen der neuen Regierung demnächst ändern.

Schwangere in Not sollen künf- tig ebenfalls besser unterstützt wer- den. Zu prüfen sind dem Koaliti- onsvertrag zufolge das Angebot der

„vertraulichen Geburt“ sowie mög- liche Rechtsgrundlagen. Bei der vertraulichen Geburt, die als Alter- native zur anonymen Geburt gilt und die unter anderem der Bund deutscher Hebammen favorisiert, wird der Schwangeren auf deren Wunsch hin zugesichert, dass ihre Daten nicht an Dritte weitergege- ben werden. Nur das später adop- tierte Kind kann ab einem bestimm-

ten Alter Auskunft über seine Her- kunft erhalten. Außerdem heißt es im Koalitionsvertrag: „Die Ent- scheidung für ein Kind darf nicht an finanziellen Notlagen scheitern.“

Projekt Gesundheitskarte Von einem „Moratorium“ oder ei- nem „Stopp“ im Zusammenhang mit der Einführung der elektroni- schen Gesundheitskarte (eGK) ist im Koalitionsvertrag nicht die Re- de. Vielmehr geht es um eine Neu- bewertung: „Vor einer weiterge- henden Umsetzung werden wir eine Bestandsaufnahme vornehmen, bei der Geschäftsmodell und Organisa- tionsstrukturen der Gematik und ihr Zusammenwirken mit der Selbst- verwaltung und dem Bundesminis- terium für Gesundheit, sowie die bisherigen Erfahrungen in den Test- regionen überprüft und bewertet werden. Danach werden wir ent- scheiden, ob eine Weiterarbeit auf Grundlage der Strukturen möglich und sinnvoll ist“, heißt es wörtlich.

Darüber hinaus wird betont, dass

eine sichere Telematikinfrastruktur erforderlich sei und die Datensi- cherheit auch bei der Einführung der eGK oberste Priorität habe.

Diese Aussagen lassen Interpre- tationsspielraum. Während die Freie Ärzteschaft bereits frohlockt, dass „das Datenerfassungs-Monster elektronische Gesundheitskarte auf Eis gelegt worden ist“, stellen aus Sicht der Bundesärztekammer (BÄK) die Koalitionsparteien die Einführung der Gesundheitskarte und der Telemantikinfrastruktur nicht grundsätzlich infrage.

Es gehe nicht darum ob, sondern wie die Einführung künftig vonstat- ten gehen solle, betonte Dr. med.

Franz-Joseph Bartmann, Telematik- beauftragter der BÄK. „Das grund- sätzliche Ziel, mit der eGK zur Ver- besserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Be- handlung beizutragen, ist im Pro- jektverlauf zunehmend in den Hin- tergrund geraten. Hier gilt es gegen- zusteuern“, erläuterte er. Diese ur- sprüngliche Zielsetzung und somit die medizinischen Anwendungen seien wieder als Richtschnur vorzu- geben: „Wir müssen wegkommen von der technik- hin zu einer an- wendungsgetriebenen Diskussion.

Dies ist parallel zum jetzt gestarte- ten Basisrollout möglich.“

„Es ist wichtig, dass wir endlich die Belange der Anwender in den Vordergrund stellen und die spezifi- schen Gegebenheiten in den einzel- nen Versorgungssektoren“, unter- strich Dr. med. Carl-Heinz Müller, KBV-Vorstand, stellvertretend für die Leistungserbringerorganisatio- nen in der Gematik. „Die Verbesse- rung der Patientenversorgung sowie Aspekte der Praktikabilität müssen Richtschnur sein.“ Jetzt sei der richtige Zeitpunkt, über eine Neu- ausrichtung nachzudenken.

Auch der Hartmannbund hält die Bestandsaufnahme für eine ver- nünftige Entscheidung. „Vor dem Hintergrund der aufgetretenen Schwierigkeiten in den Tests ist es nur konsequent, die aktuellen Ent- wicklungen zu evaluieren, um eine solide Basis für künftige Entschei- dungen zu erhalten“, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses Tele- matik im Hartmannbund, Dr. med.

Thomas Lipp.

Die Krankenkassen reagieren bislang unterschiedlich. Die AOK Rheinland/Hamburg etwa hat die für November geplante Ausliefe- rung der elektronischen Gesund- heitskarte (eGK) vorerst gestoppt.

Die Techniker-Krankenkasse beab- sichtigt dies nicht, hat jedoch das Tempo gedrosselt. Insgesamt sind weitere Verzögerungen beim Basis- rollout somit wahrscheinlich. ■

Dr. med. Birgit Hibbeler, Jens Flintrop, Thomas Gerst, Sunna Gieseke, Gisela Klinkhammer, Heike Korzilius, Heike E. Krüger-Brand, Falk Osterloh, Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann, Sabine Rieser, Heinz Stüwe

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