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Archiv "KUREN: Überfällige Erkenntnis" (11.05.1978)

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Academic year: 2022

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

rer Pflichten gegenüber Volk und Staat . . . ". In den Arbeitskollektiven der Krankenanstalten ist der „sozia- listische Wettbewerb" (ein ununter- brochener Bewährungs- und Lei- stungsstreß für jeden einzelnen) auf breitere Basis zu stellen.

Mit dem Appell an Ethik, Ehre und Eid hatte man bisher versucht, die trotz Plan sehr ungleichmäßige Ver- teilung der Ärzte ohne rigorose Ein- griffe zu steuern. Der Erfolg war nicht überzeugend. Während sich in den Städten und in den Forschungs- instituten die Ärzte drängen, herrscht in einigen Fachgebieten, im Rettungsdienst, in den Betriebspoli- kliniken und vor allem in den Land- ambulatorien vielfach noch Ärzte- mangel. Jetzt werden die Ministerrä- te der Republiken und die Gesund- heitsministerien angewiesen, die jungen Spezialisten vorrangig in die freien Stellen in den Bereichen und Betrieben, in der Schnellen Hilfe so- wie in den kleineren Krankenhäu- sern und Ambulatorien auf dem Lan- de einzuweisen. Damit die so Einge- wiesenen nicht gleich wieder kündi- gen und in die Städte ziehen, setzt man auch hier die „materielle Sti- mulation" ein: Gehaltszulagen und drei Tage Zusatzurlaub für treues Ausharren am ungeliebten Arbeits- platz.

In diesen Zusammenhang ist auch die „Verbesserung" der Fort- und Weiterbildung zu stellen, denn das Fehlen derartiger Gelegenheiten auf dem Lande und in den Kleinstädten ist einer der Gründe für die Land- flucht der Ärzte. Das Ziel ist jetzt, jeden Arzt und Apotheker minde- stens einmal in fünf Jahren zur

„Steigerung seiner Qualifikation" zu einem Lehrgang an einem Fortbil- dungsinstitut oder an einer entspre- chenden Fakultät zu delegieren. Die bisher geltende, seit vielen Jahren stolz vorgezeigte Bestimmung, daß jeder Arzt in der Stadt einmal in drei Jahren und jeder Arzt vom Lande einmal in fünf Jahren Gelegenheit zur Auffrischung seiner Kenntnisse oder zur Spezialisierung erhalten solle, wird schlicht ignoriert. Sie konnte ohnehin nicht eingehalten werden, da die Kapazitäten der Fort-

Sowjetisches Gesundheitswesen

bildungsinstitute und -fakultäten und der großen Kliniken dafür nicht ausreichten. Hier werden also einige Neugründungen und Erweiterungen notwendig sein. Auch für die medizi- nischen und pharmazeutischen As- sistenzberufe ist bis 1981 die Ein- richtung von 20 Lehranstalten zur Fortbildung vorgesehen.

Ein neuer Orden für die Ärzte

Doch nicht genug damit. Für die 865 tausend sowjetischen Ärzte und Zahnärzte hält die Regierung noch ein besonderes Geschenk bereit: ei- nen neuen Ehrentitel mit einem Ab- zeichen. Am 25. Oktober 1977 ver- fügte das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSI3. unter seinem Vorsitzenden L. Breinev:

„1. Der Ehrentitel ,Volksarzt der UdSSR' ist zu schaffen.

2. Der Ehrentitel ,Volksarzt der UdSSR' kann vom Präsidium des Obersten Sowjet der UdSSR an Ärz- te der ärztlichen Bereiche, Ambula- torien, Polikliniken, Entbindungs- heime, Krankenhäuser sowie ande- rer Heil- und Vorsorgeanstalten und Hygiene-Einrichtungen verliehen werden, die einen großen Beitrag zur Entfaltung des Volksgesund- heitsschutzes geleistet, besondere berufliche Meisterschaft bewiesen oder in ihrer Berufstätigkeit hohe ethische Qualitäten und Selbstlosig- keit gezeigt haben."

Das Abzeichen zum Titel ist versil- bert, schildförmig, 30 mal 23 mm klein. Es trägt die Inschrift „Volks- arzt der UdSSR" und zeigt links das Emblem der Medizin — Kelch und Schlange — und rechts einen Lor- beerzweig. Getragen wird es auf der rechten Brustseite — über allen an- deren Orden.

Anschrift des Verfassers:

Prof. Dr. med.

Heinz Müller-Dietz Osteuropa-Institut der FU Hertastraße 7

1000 Berlin 37

BRIEF AN DIE REDAKTION

KUREN

In einer ddp-Meldung: „Rentenversiche- rungen: Kuranträge rückläufig" (Heft 6/

1978) hatte es geheißen, der Präsident der Bundesversicherungsanstalt für An- gestellte, Klaus Hoffmann, habe gesagt, auch solche Versicherte, die eine Kur eigentlich nötig hätten, würden auf einen Kurantrag verzichten. Und als Folge sei- en irreparable Gesundheitsschäden nicht auszuschließen.

Überfällige Erkenntnis

. . . Wenn man die Bewilligungspra- xis der BfA in Kurverfahren seit fast 20 Jahren unter klinischem Aspekt kritisch verfolgt hat, wird man die dem Präsidenten Hoffmann zuge- schriebene Äußerung als allenfalls in Einzelfällen, keinesfalls aber als allgemein begründet ansehen kön- nen. Der prophylaktische Aspekt im Sinne des § 1236 Absatz 1 RVO ist seit Jahren in einer Form ausgewalzt worden, daß praktisch jeder, der zur Kur wollte, auch eine bewilligt be- kam, letzten Endes unabhängig von der klinischen Indikation zu soge- nannten Rehabilitationsmaßnah- men. Nach meinem, aus einschlägi- gen Erfahrungen resultierendem Verständnis ist der Rückgang der Kuranträge kein sozialmedizinisch bedrohliches Symptom, sondern Ausdruck einer längst überfälligen Erkenntnis, daß man z. B. einen Ar- beitsplatz nicht riskiert durch Kuren, die oft nichts anderes waren als ein zusätzlicher Erholungsurlaub von in aller Regel vier Wochen Dauer mit anschließend zwei Wochen langer

„Schonzeit" auf Kosten der Gemein- schaft der Versicherten. Wenn man die Kosten sogenannter Gesund- heitsmaßnahmen der BfA mit „ledig- lich 1,6 Milliarden DM" beziffert und meint, damit seien „Rentenfinanzen nicht zu sanieren", zeigt das eine finanzielle Gigantomanie oder aller- lei anderes an, nicht aber Ansätze zum Willen, unsinnige Ausgaben zu verhindern, auch wenn es „nur"

Teilbeträge von 1 1/2 Milliarden DM sind!

Landesmedizinaldirektor Dr. med. Günther Bartels Hanssenstraße 7

3400 Göttingen

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 19 vom 11. Mai 1978 1149

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