mannbundes ein Positionspapier entwor- fen, nach dem diese Anliegen kurzfristig realisiert werden sollen. Ziel ist es, die Missstände der beiden getrennten Vergü- tungssysteme zu beseitigen. Inzwischen haben die beteiligten Verbände am 8.No- vember in Berlin das aktuelle Grundsatz- papier zur Änderung der belegärztlichen Vergütung beschlossen und an die Politik gerichtet.
Kritisiert wird vor allem die derzeitig ungleiche Bewertung der Leistungen in der ambulanten und stationären Ver- sorgung. Während die belegärztliche Tätigkeit über die Kassenärztliche Ver- einigung für Vertragsärzte nach dem EBM 2000plus honoriert wird, werden die Leistungen des Krankenhauses nach Fallpauschalen für belegärztliche Leistungen vergütet. Beide Systeme sind jedoch nicht aufeinander abge- stimmt. Für Belegärzte und Belegklini- ken sei es inakzeptabel, dass die Bewer- tungsrelationen für die nichtärztlichen Leistungsbereiche im Belegabteilungs- katalog isoliert vom ambulanten Vergü-
tungssatz kalkuliert werden. Um die Schnittstellenprobleme zu beheben, schlagen die Verbände vor, den Sicher- stellungsauftrag von den Kassenärztli- chen Vereinigungen auf die Kranken- häuser zu übertragen. Dadurch würde die belegärztliche Versorgung zu einer stationären Versorgungsleistung. Dies sieht auch der Koalitionsvertrag vor.
Wenn erforderliche Anpassungen des EBM für eine sachgerechte Bewertung belegärztlicher Leistungen nicht durch- setzbar sein sollten und die Belegärzte selbst einen Systemwechsel zum DRG- System fordern, muss sich die KBV posi- tionieren. Dabei müssen nach Aussage der KBV jedoch die beträchtlichen Risi- ken eines solchen Systemwechsels be- achtet werden. Hierbei stellt sich nach Meinung des Honorar-Dezernenten der KBV, Dr. med. Bernhard Rochell, insbe- sondere die Frage, wie im Rahmen einer DRG-Lösung eine angemessene ärztli- che Beteiligung an den bis jetzt allein von Krankenhausträgern und den Kran- kenkassen getroffenen Entscheidungen
über die Bewertung ärztlicher Leistun- gen gewährleistet werden kann. Weiter- hin sei völlig offen, ob Belegärzte unter den Bedingungen eines krankenhausträ- gerzentrierten DRG-Abrechnungssy- stems künftig ihren freiberuflichen Sta- tus erhalten können.
Ausgliederung der Vergütung
Für die Interessenwahrer der Belegkli- niken und Belegärzte gilt die Devise:
Für gleiche Leistungen müsse gleiches Geld bezahlt werden. Die Forderungen der Verbände:
> Um Verwerfungen auszuschließen, soll der Vergütungsanteil für die beleg- ärztliche Versorgung aus dem Gesamt- budget der Kassenärztlichen Vereini- gungen ausgegliedert und in den KV- Bereichen außerhalb der Budgets für die Vergütung belegärztlicher Tätigkei- ten reserviert werden.
> Um die belegärztlichen Vergütun- gen nachvollziehbar zu berechnen, soll die ärztliche Vergütung nur noch durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, Siegburg, kalkuliert werden. Das Ergebnis soll dann als Grundlage für die belegärztliche Ver- gütung auch im Bereich der Kassen- ärztlichen Vereinigungen gelten. Un- gleichgewichte der jeweiligen Vergü- tungsbestandteile könnten so vermie- den werden.
> Der ärztliche Vergütungsanteil soll den Vergütungsanteil umfassen, der von den Kassenärztlichen Vereinigungen ex- trabudgetär an die Belegärzte ausge- zahlt wird. Dadurch könnten unter- schiedliche Bewertungen des Wertes der belegärztlichen Leistungen ausgeschlos- sen werden.Abweichende Kalkulations- verfahren für Haupt- und Belegabteilun- gen würden sich dadurch erübrigen.
>Bei einem solchen Verfahren wäre eine gesonderte Kalkulation eines Beleg- abteilungskatalogs nicht mehr erforder- lich. Dies komme dem Ist-Zustand des derzeitigen Belegabteilungskatalogs ent- gegen. Die bisher kalkulierten 54 Beleg- abteilungs-Fallpauschalen seien „rea- litätsfern“. Dem Vorschlag zufolge soll nicht mehr zwischen den unterschiedli- chen Kostenstrukturen von Belegabtei- lungen und Belegkrankenhäusern unter- schieden werden. Dr. rer. pol. Harald Clade P O L I T I K
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A3232 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 47⏐⏐25. November 2005
Die Einkommensverluste der Belegärzte für ihre im Krankenhaus erbrachten Leistungen sind für einzelne Facharztgruppen im ersten Quartal unter den Abrechnungsbedingungen der neuen vertragsärztlichen Gebührenord- nung, des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM 2000plus), nach Durchstellung des Bun- desverbandes der Belegärzte e.V. (BdB), Mün- chen, noch viel größer als befürchtet.
Die weitere Existenz des historisch ge- wachsenen und kostengünstigen Belegarzt- systems stehe nun endgültig zur Disposition.
Es drohe Abbau von Arbeitsplätzen in Beleg- arztpraxen und Krankenhäusern, meint Dr.
med. Klaus Schalkhäuser, Bundesvorsitzender des BdB, Urologe in Dorfen, da mit einer nachhaltigen und kurzfristigen Korrektur im Aufbau des EBM und der regionalen Honorar- verteilung nicht zu rechnen sei.
„Nun ist Schluss mit lustig“, so Schalkhäu- ser, „es besteht ein gesetzlich verordneter För- derungstatbestand für das Belegarztsystem, der aber weder von den Krankenkassen und der Po- litik noch von Teilen der ärztlichen Selbstver- waltung ernst genommen wird. Verluste bis zu 40 Prozent sind ein Skandal und können nicht ohne Konsequenzen hingenommen werden.“
Auch wenn Dr. med. Bernhard Rochell, Lei- ter der Honorarabteilung der Kassenärztli-
chen Bundesvereinigung, kürzlich auf der Mitgliederversammlung des Bundesverban- des der Belegärzte in München notwendige und sachlich begründete Korrekturen des EBM 2000plus für belegärztliche Leistungen mit herausgehobenem Handlungsbedarf zu- gesichert habe, werde ein Verhandlungser- folg von der Einsicht der Krankenkassen ab- hängig sein. Unter der derzeitigen Entwick- lung sei der Kollaps der belegärztlichen Ver- sorgung zu befürchten.
Da in den Organfächem, zum Beispiel Hals- Nasen-Ohren-Heilkunde, Frauenheilkunde, Uro- logie und Orthopädie, bis zu 40 Prozent aller Krankenhausbetten durch Belegärzte betreut würden, drohten insbesondere in Flächenstaa- ten und ländlichen Regionen erhebliche Ver- sorgungsdefizite für kranke Menschen, wenn nicht schnell grundlegende Verbesserungen für die Belegärzte beschlossen würden, be- tont Schalkhäuser. Für den Fall, dass die an- stehenden Verhandlungen erneut scheitern, haben die Belegärzte in München entschie- den, öffentlichkeitswirksame Aktionen zu starten, die darauf aufmerksam machen, dass mit einem Zusammenbruch des Belegarztsy- stems auch die bürgernahe freie Facharztwahl bei einer notwendigen Krankenhausbehand-
lung verloren ist. EB