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Archiv "Annemarie Jochum: Geige spielen" (29.07.1994)

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SPEKTRUM BÜCHER

Rolf Schallen: Zulas- sungsverordnung für Ver- tragsärzte, Asgard-Verlag, Sankt Augustin, 1994, 244 Seiten, gebunden, 32 DM

Ein Kommentar für die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) war überfällig. Anlaß dazu gab unter anderem das GSG, das zum 1. 1. 1993 die Mög- lichkeit geschaffen hat. Ärzte in freier Niederlassung anzu- stellen, die Voraussetzungen für die Vertretung geändert, die Vorbereitungszeit abge- schafft, die Pflichtweiterbil- dung eingeführt und die un- verschärften Zulassungsbe- schränkungen verschärft hat.

Der Autor verzichtet zu- gunsten einer gut lesbaren Übersicht über den gesamten Verfahrensablauf auf eher rechtsdogmatische und ver- fassungsrechtliche Erörterun- gen (zum Beispiel zu den Zu- lassungsbeschränkungen) und gibt statt dessen sowohl dem Arzt als auch dem Ver- waltungspraktiker und Juri- sten klare Antworten, auch soweit der Gesetzgeber ein- zelne Verfahrensschritte nicht selbst geregelt hat. So- weit notwendig, sind seine Ausführungen durch neueste Rechtsprechung hinreichend dokumentiert (bis hin zu Ent- scheidungen vom Januar 1994; vgl. NJW 194, 785).

Der Verfasser verwendet viel Sorgfalt auf die Beschrei- bung der einzelnen Verfah- rensschritte und die Kom- mentierung von Folgeproble- men aus der (zum Teil unvoll- ständigen) gesetzlichen Rege- lung. Kernstück seiner Kom- mentierung sind die Zulas- sungsbeschränkungen (§ 16 a ff i.V. m. § 103 Abs. 4 bis 6 SGB V) und die Anstellung eines Arztes in der freien Niederlassung (§ 32 b), womit weitgehend Neuland betreten wird. In beiden Kernberei- chen sind Verfahrensfragen bis hin zum einstweiligen Rechtsschutz plausibel erläu- tert. Der Leser wird über na- hezu alle denkbaren Verfah- rensabschnitte unterrichtet und findet eindeutige Ant- worten. Dabei wird deutlich, daß der Verfasser auf eine

Vielzahl selbst betreuter Fäl- le zurückgreifen kann. Über- flüssige, eher theoretische, in der Praxis selten vorkommen- de Problemschil derungen fehlen genauso wie berufspo- litische Angriffe gegen die ge- setzlichen Regelungen.

In der Kommentierung zu

§ 21 finden sich knappe Hin- weise zur Frage der Ungeeig- netheit eines Arztes für die vertragsärztliche Tätigkeit.

Ausführlicher, wenn auch nicht vollständig, ist die Dar- stellung der Rechtsprobleme um die Entziehung der Zulas- sung in § 27. Zu Recht wird die neuere Rechtsprechung des BSG vom 24. 11. 1993 er- wähnt, wonach die durch eine gröbliche Pflichtverletzung verlorene Eignung zur ver- tragsärzlichen Tätigkeit im Laufe eines langdauernden Verwaltungs- und Gerichts- verfahrens wieder erlangt werden kann, so daß das ver- tragsärztliche Versorgungssy- stem nicht gefährdet ist, wenn der Arzt weiter tätig bleibt.

§ 32 a formuliert auch für ermächtigte Ärzte den Grundsatz zur persönlichen Leistungserbringung. Wer die Praxis in den Krankenhäu- sern kennt, weiß, daß Chef- ärzte dennoch oft geneigt sind, die gewohnte Infra-

Unter dem Titel

„Odyssee" wurden die 289 besten Bilder des be- rühmten „Natio- nal Geographic Magazine" der letzten hundert Jahre zusammen- gefaßt. Der Band gibt einen Über- blick über menschliche Le- bensformen, ver- traute und fremde Landschaften und nebenbei die Stil- geschichte der Fo- tografie (364 Sei- ten, Taschen-Ver- lag Köln, 1994, 49,95 DM — au- ßerordentlich preiswert!).

struktur des Krankenhauses auch für Leistungen im Rah- men ihres Ermächtigungska- taloges zu nutzen. Vielleicht hätte der Autor hier deutli- cher auf die Folgen (Nichtab- rechenbarkeit der Leistun- gen; Widerruf der Ermächti- gung; evtl. sogar Betrug) hin- weisen sollen.

Der Autor bedient sich ei- ner anschaulichen Sprache und macht die Gesamtdar- stellung durch zahlreiche Verweisungen und auch durch die deutliche Trennung zwischen Gesetzestext und Kommentierung besonders übersichtlich. Hilfreich ist der

Annemarie Jochum: Geige spielen, Ein Ratgeber für Liebhaber, Bärenreiter Ver- lag, Kassel/Basel/London/

New York/Prag, 1994, 196 Seiten, zahlreiche Notenbei- spiele, gebunden, 36 DM

Kürzlich ist ein Buch er- schienen, das für jeden geige- oder bratschespielenden Laien-Musiker äußerst wert- voll sein kann. Es spricht Fra- gen an, die sicherlich jedem schon einmal beim Üben vor- gekommen sind und deren Antwort man bisher kaum in einem Buch finden, sondern allenfalls von seinem Geigen-

Abdruck ergänzender Vor- schriften (Auszüge aus dem GRG und dem GSG sowie die Bedarfsplanungs-Richtli- nien mit der Anlage 3.1). Ein ausführliches Sachregister und auch die Verweisungen auf Randnummern erleich- tern den schnellen Zugriff auf Informationen. Man wünscht sich das Buch in der Hand nicht nur der Zulassungsin- stanzen, sondern auch der Anwälte, die Ärzte vor Zulas- sungsanträgen und bei der Anstellung von Ärzten bera- ten.

Gernot Steinhilper, Dortmund

lehrer erfahren kann. Hier werden Hinweise und Tips gegeben, die sich auf die ganz alltäglichen praktischen Pro- bleme des Geige- oder Brat- schespielens beziehen. Das reicht von Ratschlägen zum gemeinsamen Musizieren — Kammermusik oder Orche- ster — über solche für das Üben — Intonation, Vibrato, Fingersätze, Artikulation, Auswendiglernen, vom Blatt spielen — bis hin zu den ein- zigartigen Ratschlägen be- züglich Instrumentenkauf, Zubehör, Aufbewahrung und Pflege, das Verhältnis zum Geigenbauer, Noten und vie- le andere nützliche Tips.

Die Autorin ist eine erfah- rene Geigenlehrerin, war frü- her an der Frankfurter Mu- sikhochschule tätig und hat selbst jahrelang konzertiert.

Ihre immensen Erfahrungen bringt sie in dieses Werk ein.

Dabei ist das Buch in einem lockeren und flotten Stil ge- schrieben, geradezu span- nend und oft humorvoll, daß man es gleich ohne Pause bis zu Ende durchlesen möchte, wobei es sich genau so gut als Nachschlagewerk eignet, da man sich in den einzelnen Ka- piteln gut zurecht findet. Von der Herstellung ist das Buch, auch bei häufigem Gebrauch, robust gemacht, geht nicht gleich aus dem Leim, hat ein handliches Format und ist gut lesbar. Ein äußerst empfeh- lenswertes Buch!

G. Kirchhoff, Frankfurt/M.

A-2020 (16) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 30, 29. Juli 1994

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