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Archiv "Notfallbehandlung von Soldaten" (04.12.1975)

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Zahnärzte; der Krankenhausrefe- rent der Stadt München; der Präsi- dent der Bayerischen Landesapo- thekerkammer. Dem Diskussions- leiter, Karl Wohlhüter vom Bayeri- schen Rundfunk, ging leider an- scheinend nie auf, daß damit zu- mindest eine wichtige Gruppe überhaupt nicht vertreten war, nämlich die Arzneimittelhersteller, und daß er dem hätte Rechnung tragen müssen, als recht ausführ- lich über Arzneimittelpreise und Arzneimittelwerbung diskutiert wurde. Aber von einer vernünftigen Diskussionsleitung konnte sowieso kaum die Rede sein.

Funktionäre in der Oberzahl

Bleibt noch die andere Dreiergrup- pe: Sie bestand aus den beiden Vorstandsvorsitzenden und dem Geschäftsführer des Landesver- bandes der Ortskrankenkassen in Bayern.

Dieses penetrante Übergewicht von AOK-Funktionären ließ sich auch nicht dadurch verdecken, daß der Erstgenannte, Dr. jur. Fritz Schenk, in der Teilnehmerliste zu- nächst in seiner Funktion als stell- vertretender Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Arbeitgeber- verbände in Bayern (und dann erst mit seinem Amt beim LdO) genannt wurde, während sein LdO-Stellver- treter Willi Heitzer sich zunächst als Leiter der Abteilung Sozialpoli- tik und Arbeitsrecht beim Landes- bezirk Bayern des DGB aufführen ließ.

Damit war's aber auch schon ge- nug der sozialpartnerisch-paritäti- schen Fassade. Daß Dr. Schenk die Teilnehmer und Zuhörer be- grüßte, war wohl sein gutes Recht als Chef des veranstaltenden Ver- bandes.

Daß aber dann drei vorbere·i- tete "Kurzreferate" der Herren Sitzmann (Geschäftsführer des bay- erischen AOK-Verbandes), Dr.

Schenk und Heitzer direkt hinter- einander folgten, auch noch als

einzige vervielfältigt den Journali- sten zur Verfügung gestellt, ließ den Propagandacharakter der Ver- anstaltung denn doch zu penetrant erkennen.

Unter solchen Umständen ist es ei- gentlich müßig, den Inhalt der Dis- kussion zu referieren. Wir wollen zwar nicht so weit gehen zu be- haupten, daß bei Podiumsgesprä- chen zwischen Sachverständigen überhaupt nichts herauskäme.

Aber Vorbedingungen wie die ge- schilderten zwingen jeden Podiums- teilnehmer dazu, den eigenen Standpunkt um so nachhaltiger zu vertreten, wobei die persönliche Eloquenz nur zu leicht der Durch- schlagskraft der Sachargumente vorauseilt.

Dafür engagiert ein Veranstalter ja aber einen Diskussionsleiter, der im rechten Augenblick die Wogen der Gegensätze glättet, zum Thema zurückführt und gelegentlich Ein- zelfragen im direkten Zwiege- spräch vertiefen läßt. Dieser Dis- kussionsleiter erkannte solche Chancen meist nicht, bog sie in an- deren Fällen ab und übersah sogar deutliche Wortmeldungen einzelner Diskussionsteilnehmer zu speziel- len Themen.

"Der Sewering hat sich aber wak- ker geschlagen" (oder der Mayer, der Cremer, der Schmidt, je nach- dem), sagen dann hinterher die Zu- hörer zueinander. Das haben sie auch, ebenso wie der Zedelmaier, der Vogel, der Genzel und alle an- deren.

Aber konnte dabei etwas für die Sache herauskommen? Leider

nein. Zumal das eigentliche Thema

- "Effizienz" - schon ziemlich bald auf der Strecke geblieben war.

Man kann höchstens noch Sitz- manns Formulierung zustimmen, der ganz am Schluß erklärte: "Die Kosten kennen keinen Pardon"; - richtig. Bei solchen gesteuerten

"Podiumsdiskussionen" schon gar nicht. . . Günter Burkart

Die Infonnation:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Notfallbehandlung von Soldaten

Da in den vergangenen Monaten verschiedentlich Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Abrech- nung von ärztlichen Honoraren bei Notfallbehandlungen von Bundes- wehrangehörigen bekannt gewor- den sind, werden diejenigen Ärzte, die Notfallbehandlungen von Bun- deswehrangehörigen durchführen, gebeten, die nachstehend wieder- gegebenen Hinweise zu beachten:

"Nach § 2 Absatz 1 der Vereinba- rung über die ärztliche Versorgung der Soldaten der Bundeswehr ha- ben sich die Soldaten vor Beginn der Behandlung durch die für die Bundeswehr vorgeschriebenen Sa- nitätsvordrucke auszuweisen. Die- se Vordrucke können in Ausnah- mefällen auch nachgereicht werden.

Unter ,Ausnahmefälle' sind unter anderem auch Notfallbehandlun- gen zu verstehen. Ein Notfall liegt dann vor, wenn ein Soldat bei plötzlicher schwerer Erkrankung oder einem Unfall sofortiger ärztli- cher Hilfe bedarf und ihm nach Lage des Falles unter Berücksichti- gung aller Umstände ein Aufschub der Behandlung nicht zugemutet werden kann. Die Behandlung hat sich dabei auf die ärztlichen Lei- stungen zu beschränken, die im Rahmen der Notfallbehandlung er- forderlich sind." BÄK/br

Pharma-Industrie beschränktVVerbung und Information

Die Hauptversammlung des Bun- desverbandes der Pharmazeuti- schen Industrie hat am 18. Novem- ber in Berlin eine Reduzierung des Ausmaßes der wissenschaftli- chen Information und Werbung be- schlossen. Sie verabschiedete sechs vom Gesamtvorstand unter- breitete Anträge, die im einzelnen

~ eine Verringerung der Abgabe von Arzneimittelmustern an Ärzte, eine Begrenzung des Umfangs von Anzeigen in wissenschaftlichen Zeitschriften, des Formats von Aus-

DEUTSCHES ARZTEBLATI Heft 49 vom 4. Dezember 1975 3349

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

sendungen und der Größe von Ausstellungsständen, ein Verbot der Abgabe von Werbegaben aller Art und eine Beschränkung der Aufwendungen für wissenschaftli- che Fortbildungsveranstaltungen der Industrie vorsehen.

Diese Maßnahmen treten am 1. Ja- nuar 1976 in Kraft. Vorstand und Geschäftsführung des Verbandes wurden beauftragt, der nächsten Hauptversammlung im Juni 1976 Vorschläge für weitere Selbstbe- schränkungsmaßnahmen vorzule- gen, die wettbewerbsneutral und praktikabel sind und Auswirkungen auf die Arzneimittelpreisentwick- lung erwarten lassen.

ln einer Präambel zu den in Berlin gefaßten Beschlüssen wird die wis- senschaftliche Information und Werbung der pharmazeutischen In- dustrie als ein "unabdingbarer Be- standteil einer marktwirtschaftli- ehen Ordnung auf dem Arzneimit- telmarkt" ausdrücklich betont. Der Einsatz dieser Wettbewerbsmittel sei nicht nur legitim, sondern auch weiterhin unverzichtbar. Umfassen- de und regelmäßige Information über Arzneimittel diene darüber hinaus der Arzneimittelsicherheit Der jetzt verabschiedete Sparkata- log ist das erste Ergebnis von Überlegungen, die das Bundesmi- nisterium für Wirtschaft angeregt hat. Das Ministerium verspricht sich von einer Reduzierung der Ausgaben für Information und Wer- bung Kostensenkungen bei der pharmazeutischen Industrie, wel- che die Möglichkeit einer Stabili- sierung der Preise eröffnen. ln sei- nem "Bericht zur Lage" erklärte der Vorsitzende des Bundesver- bandes, Dr. Rolf Lappe, dazu, an- gesichts der allgemein steigenden Kosten müsse es zumindest offen bleiben, ob sich diese Einschrän- kungen preisreduzierend auswir- ken würden: "Sollten sie preis- dämpfend wirken, wäre schon vie- les erreicht."

..,.. Lappe forderte in diesem Zu- sammenhang von der Bundesregie- rung erneut, Arzneimittel ganz oder teilweise von der Mehrwertsteuer

zu befreien. Kl

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

SAARLAND

FDP-Entwurf für ein Landes-

Krankenhausgesetz

Die FDP-Landtagsfraktion im Saar- land hat Anfang November einen Gesetzentwurf für ein Landeskran- kenhausgesetz eingebracht. Das neue Gesetz soll die Versorgung der saarländischen Bevölkerung mit einem bedarfsgerechten Sy- stem einander ergänzender, mitein- ander kooperierender, leistungs- und entwicklungsfähiger Kranken- häuser sicherstellen. Außerdem soll das Gesetz die Ausführung des Bundeskrankenhausfinanzierungs- gesetzes und der Bundespflege- satzverordnung regeln.

Nach dem erklärten Willen der Ver- fasser des Gesetzentwurfs soll die- ser nicht in die innere Struktur der Krankenhäuser eingreifen. ln sei- nen Vorschriften etwa über Len- kungsgremien (§ 16 ff) und die Ab- teilungsgliederung (§ 15) geht der Entwurf vielmehr von bestehenden Verhältnissen aus. Der Entwurf scheint aber so formuliert zu sein, daß er Weiterentwicklungen, etwa im Sinne der Krankenhausleitsätze des Westerländer Ärztetages von 1972, nicht ausschließt.

Der Entwurf schreibt in § 14 die or- ganisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit der Krankenhäu- ser vor, da sich die Führung von Krankenhäusern als unselbständi- ge Dienststellen innerhalb der Ver- waltung von Krankenhausträgern (z. B. von Kommunalverwaltungen) nicht bewährt hat. Damit wird der inzwischen allgemein als richtig anerkannte Weg zum Aufbau eines auch ökonomisch orientierten Krankenhausmanagements freige- geben. Eindeutig erteilt der Ent- wurf den Vorstellungen von einem

"klassenlosen" Krankenhaus eine

Absage, wie sie vor einem Jahr, noch vor den Neuwahlen im Saar- land, in einem Entwurf der SPD- Landtagsfraktion verwirklicht wer- den sollten. Stattdessen soll in der FDP-Vorlage (§ 10) die Vorstellung

3350 Heft 49 vom 4. Dezember 1975 DEUTSCHES ARZTEBLATI'

einer "chancengleichen Versor- gung" realisiert werden: Die allge- meinen Krankenhausleistungen dürfen ausschließlich auf Art und Schwere der Erkrankung ausge- richtet werden. Privatstationen sol- len nicht mehr eingerichtet, beste- hende Privatstationen sollen in die allgemeinen Krankenstationen ein- gegliedert werden, soweit die bau- lichen Verhältnisse das zulassen und laufende Verträge dem nicht entgegenstehen.

Neben den allgemeinen Kranken- hausleistungen bleiben Wahllei- stungen zulässig, die der Patient auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen kann und dann gesondert zu bezahlen hat: Besondere Ver- pflegung, Unterbringung im Ein- bett- oder Zweibettzimmer, auch wenn das medizinisch nicht indi- ziert ist, sowie gesonderte ärztliche Behandlungsverträge mit Liquida- tionsrecht der Krankenhausärzte.

Das Recht auf freie Arztwahl und damit das Liquidationsrecht darf nicht an die gesonderte Unterbrin- gung gekoppelt werden. Es soll auch Patienten im Mehrbettzimmer zustehen. Die Vorschriften der Bundespflegesatzverordnung über die Besitzstandswahrung sollen un- berührt bleiben.

ln Übereinstimmung mit dem Grundgedanken des §12 der Be- rufsordnung für die deutschen Ärz- te soll der Krankenhausträger nach

§ 21 des Entwurfs sicherstellen, daß die ärztlichen Mitarbeiter an den Honorareinnahmen liquida- tionsberechtigter Ärzte im stationä- ren Bereich und aus der Erstattung von Gutachten "leistungsbezogen und angemessen" beteiligt werden.

Der Entwurf enthält keine nähere Konkretisierung über den Umfang der Honorarbeteiligung. Aus der Begründung ist lediglich zu ent- nehmen, daß ein sogenannter "Ho- norarpool" abgelehnt wird, wie er zum Beispiel in den Gesetzen für Rheinland-Pfalz und Hessen vorge- schrieben und für Nordrhein-West- falen möglich ist.

Der "ärztliche Vorstand" soll sich nach § 18 des Entwurfs nur aus den leitenden Abteilungsärzten zu-

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