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Archiv "Die Abgabenlast wird weiter erhöht" (24.09.1981)

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Die Abgabenlast wird weiter erhöht

Die Sanierung des Bundeshaus- halts 1982 wird von der Bundesre- gierung nicht nur mit Sparmaß- nahmen — insbesondere im Ar- beitsförderungsgesetz und beim Kindergeld — angestrebt, sondern auch mit Steuererhöhungen. Dazu zählen die Erhöhung der Tabak- steuer, der Branntweinsteuer und der Sektsteuer. 1982 werden damit bereits Mehreinnahmen von rund 2 Milliarden DM erzielt. 1985 wer- den es nach den Berechnungen der Bundesregierung schon 3,6 Milliarden DM sein, die fast aus- schließlich in die Bundeskasse fließen. Darüber hinaus sind im Rahmen des zweiten Haushalts- strukturgesetzes weitere steuerli- che Änderungen vorgesehen, die zu einer Mehrbelastung der be- troffenen Steuerpflichtigen führen müssen. Dagegen steht allerdings die Verbesserung der degressiven Abschreibung für bewegliche Gü- ter des Anlagevermögens und für Gebäude, die auf längere Sicht zu beträchtlichen Steuerausfällen führen wird. Die Bundesregierung verspricht sich davon eine Bele- bung der Investitionstätigkeit.

Wie sich die Maßnahmen auf die Steuerpflichtigen auswirken, läßt sich nur im Einzelfall ermitteln. Im folgenden sollen die Vorschläge der Bundesregierung, soweit sie in das Haushaltsstrukturgesetz und das Gesetz zur Stärkung der Investitionstätigkeit im Baube- reich und zum Abbau ungleichmä- ßiger Besteuerung in der Woh- nungswirtschaft eingegangen sind, zusammengestellt werden.

Verbesserungen

bei den Abschreibungen

Für alle Investoren ist von Bedeu- tung, daß die degressive Abschrei- bung verbessert werden soll, und zwar auf einen Höchstsatz von 30 Prozent (bisher 25 Prozent). Das gilt für bewegliche Wirtschaftsgü- ter, die nach dem 30. Juli 1981 angeschafft worden sind. Die de-

gressive Abschreibung für alle Ge- bäude (Wohn- und Betriebsgebäu- de) wird von 3,5 Prozent auf 5 Pro- zent in den ersten acht Jahren an- gehoben. Die verbesserte Gebäu- deabschreibung kann in Anspruch genommen werden, wenn der Bauantrag nach dem 30. Juli 1981 gestellt worden ist.

Auch die Sonderabschreibungen nach Paragraph 7b des Einkom- mensteuergesetzes werden mit Wirkung vom 30. Juli an fühlbar verbessert. Vorgesehen ist, die Höchstbeträge um jeweils 50 000 DM auf 200 000 DM für das Einfa- milienhaus und auf 250 000 DM für das Zweifamilienhaus zu erhöhen.

Die sogenannte Kinderkomponen- te im 7b soll nochmal verbessert werden. Für jedes zweite Kind und alle weiteren Kinder wird ein Steuerabzugsbetrag von 600 DM vorgeschlagen. Dieser Freibetrag soll also von der Steuerschuld ab- gezogen werden, um zu einer ein- heitlichen Steuerbegünstigung unabhängig von der Einkommens- höhe zu kommen. Hier wird also erneut versucht, den progressiven Entlastungseffekt von Steuerfrei- beträgen, die vom steuerpflichti- gen Einkommen abgezogen wer- den können, zu beseitigen.

Von Bedeutung ist, daß die soge- nannte „Mehrwertsteueroption"

beim Bauherrenmodell entfallen soll. Hier hat sich die SPD durch- gesetzt. Damit dies nicht sofort zu einem neuen Einbruch am Woh- nungsmarkt führt, ist vorgesehen, die „Mehrwertsteueroption" erst Ende 1983 auslaufen zu lassen. Im Augenblick glaubt offensichtlich auch die SPD, nicht auf diese Stüt- ze des Mietwohnungsbaus ver- zichten zu können. Man hofft so- gar, daß in den nächsten zwei Jah- ren diese Finanzierungsform noch intensiv genutzt wird. Diese Rech- nung könnte aufgehen, obwohl zu berücksichtigen ist, daß jetzt kaum noch völlig neue Projekte in Angriff genommen werden kön- nen, bei denen die Fertigstellung

bis Ende 1983 zu garantieren ist.

Gerade dieses Beispiel zeigt, wie widersprüchlich in Bonn Politik gemacht wird.

Für die kleineren und mittleren Unternehmen kann sich positiv auswirken, daß der auf 5 Millionen DM begrenzte Verlustrücktrag um ein Jahr auf zwei Jahre ausgewei- tet wird. In begrenztem Umfang können also Verluste eines Wirt- schaftsjahres mit Gewinnen frühe- rer Jahre verrechnet werden, was zu einer Steuerminderung führt.

Willkürlicher Eingriff in das Mehrwertsteuersystem Diesen für die Steuerpflichtigen günstigen Vorschlägen stehen aber eine Reihe belastender Vor- schläge gegenüber. Von Bedeu- tung ist vor allem der Ausschluß des Vorsteuerabzugs bei der An- schaffung von Firmen-Pkw. Jähr- lich bringt dies dem Staat Steuer- mehreinnahmen von annähernd einer Milliarde DM. Ohne Zweifel bedeutet der Ausschluß des Vor- steuerabzugs für Firmen-Pkw ei- nen willkürlichen Eingriff in das Mehrwertsteuersystem. Offen- sichtlich soll künftig zwischen er- wünschten und nichterwünschten Vorsteuerabzügen unterschieden werden. Mit dem Abzug der Vor- steuerbelastung wird gewährlei- stet, daß auf jeder Stufe des Pro- duktions- und Distributionspro- zesses nur die jeweilige Wert- schöpfung (Mehrwert) belastet wird. Es ist zu befürchten, daß der Sündenfall wider den Geist des Mehrwertsteuersystems Schule machen wird, weil so neue Steuer- quellen erschlossen werden kön- nen. Steuersystematisch zu be- gründen wäre der Ausschluß des Vorsteuerabzuges allenfalls in dem Umfang, wie der Pkw privat genutzt wird.

Als Schlag gegen die betriebliche Altersversorgung wird von der Wirtschaft die Absicht empfunden, den Rechnungszinssatz bei der Ermittlung des Werts der Pen- sionsrückstellungen zu erhöhen, 1806 Heft 39 vom 24. September 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Die Information:

Bericht und Meinung Sparprogramm

wodurch die Unternehmen ge- zwungen würden, ihre Rückstel- lungen abzuschmelzen und die dadurch entstehenden Gewinne zu versteuern. Die jährlichen Steu- ermehreinnahmen werden auf mehr als eine Milliarde DM ge- schätzt. Auch die steuerfreie Über- tragung von Veräußerungsgewin- nen soll eingeschränkt werden.

Künftig sollen 20 Prozent der Veräußerungsgewinne versteuert werden.

Es bleibt dabei, daß der Umsatz- steuersatz für die Leistungen der freien Berufe auf 13 Prozent ver- doppelt wird. Bislang galt der er- mäßigte Steuersatz von 6,5 Pro- zent. Ärztliche und zahnärztliche Leistungen bleiben jedoch weiter- hin von der Mehrwertsteuer freige- stellt.

Einschränkung

des Ausbildungsfreibetrages Die Bundesregierung ist auch be- strebt, die Bedeutung des Ausbil- dungsfreibetrages weiter einzu- schränken. Wenn die studieren- den Kinder in den Semesterferien etwas hinzuverdienen, um ihre El- tern bei den Studienkosten zu ent- lasten, so muß der Ausbildungs- freibetrag entsprechend gekürzt werden. Bislang wurden bis zu 2400 DM im Jahr nicht ange- rechnet.

Die Pauschalierung der Lohnsteu- er bei Teilzeitbeschäftigung wird künftig auf eine Teilzeitbeschäfti- gung begrenzt. Die aus Vereinfa- chungsgründen eingeführte Pau- schalierung der Lohnsteuer hat dazu geführt, daß Vollzeitbeschäf- tigungen in mehrere Teilzeitbe- schäftigungen aufgespalten und so steuerlich privilegiert wurden.

Der Haushaltsfreibetrag für Allein- stehende über 49 Jahren soll ent- fallen. Er wird als eine überholte Steuerbegünstigung angesehen.

Tatsächlich ist er nur schwer zu begründen. Der erhöhte Haus-

• Fortsetzung auf Seite 1808

Stille

Reserven

So sieht der

Wirtschaftsjournalist die finanziellen Probleme

Die wirklichen finanziellen Proble- me der gesetzlichen Krankenversi- cherung (GKV) sollen offenbar nicht bekanntwerden. Mit solcher Absicht hatte das Bundesarbeits- und Sozialministerium wohl auch das groß angelegte Ablenkungs- manöver inszeniert, durch das letztlich nur ungeheure Energien vergeudet wurden: den Referen- tenentwurf für mehr „Kosten- dämpfung" im Gesundheits- wesen.

Diese teure Arbeit der Exekutive unter ihrem Papierwert landete schließlich keine drei Wochen nach ihrer ersten Veröffentlichung in den zuständigen Papierkörben.

Das taktische Ziel hatte sie indes erreicht: Die Diskussion war auf die Ausgaben konzentriert wor- den, soweit sie die Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit finanzieren.

Tatsächlich sind die Schwierig- keiten der gesetzlichen Kranken- versicherung Ausdruck der Aus- weglosigkeit regierungsamtlicher Sozialpolitiker. Bundesgesetzge- bung und andersartige Einwir- kung belasten die GKV mit Kosten für Leistungen, die nicht der Krankheitsbekämpfung dienen, ja, der Bund verdient sogar an der Krankheit, denn auch für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel kassiert er Mehrwertsteuer letztlich aus den Versicherungsbeiträgen.

Den Löwenanteil unter den Fremdleistungen macht die Kran- kenversicherung der Rentner aus, für die eigentlich die Rentenversi- cherung aufkommen müßte. Weil diese unter Geldmangel leidet, werden Kosten für die Krankheiten der Rentner den Beitragszahlern aufgebürdet.

DER KOMMENTAR

Am Beispiel Bayern: 8,06 Prozent des Grundlohnes hätten im Jahr 1980 zur Finanzierung der Lei- stungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen ausge- reicht. 35 v. H. mehr, nämlich 10,89 Prozent, mußten den Versi- cherten abgeknöpft werden, da- von allein 2,25 Beitragsprozent- punkte zur Deckung des Rentner- Defizits. Mit dem Fremdkostenan- teil in seinem Beitrag, den ihm die Bundesregierung zudiktiert, könn- te ein 35jähriger Arbeiter mit ei- nem sozialversicherungspflichti- gen Monatseinkommen von 2500 DM bis zu seinem Ruhestandsan- tritt rund 60 000 DM ersparen!

Eine weitere Entlastung der Kran- kenkassen und somit der Beitrags- zahler wäre zu erwarten, wenn das Bundesarbeitsministerium dafür sorgte, daß die Rentenversiche- rungsträger die dreiviertel bis eine Milliarde DM den Kassen endlich erstatten, die diese als Kranken- geld an Antragsteller auf Rehabili- tation in den letzten sechs Jahren vorgestreckt haben, ein Kapital, das ihnen aufgrund dreier Bun- dessozialgerichtsurteile zusteht, das ihnen aber vorenthalten wird.

Schließlich läge es an den Kran- kenkassen, den freiwillig Weiter- versicherten einen kostengerech- ten Beitrag zu berechnen. Immer- hin ergab ein noch unveröffent- lichter Forschungsbericht über die finanzielle Struktur einer gro- ßen bayerischen Ortskrankenkas- se, daß über 15 Prozent der Lei- stungsausgaben zugunsten der freiwillig Weiterversicherten aus den Beiträgen der Pflichtversi- cherten finanziert werden müssen, ein Wert von einem bis zwei Bei- tragssatzpunkten.

Solange sich die Bundesregie- rung, aber im letzten Punkt auch die Krankenkassen, weigern, jene hohen „stillen Reserven" zu er- schließen, ist es doch der reine Hohn gegenüber den Versicherten in der gesetzlichen Krankenversi- cherung, an ihnen sparen bezie- hungsweise ihnen höhere Bela- stungen zumuten zu wollen.

Horst Beloch DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 39 vom 24. September 1981 1807

(3)

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

• Fortsetzung von Seite 1807 haltsfreibetrag für Alleinstehende mit Kindern bleibt dagegen er- halten.

Arbeitslosengeld, Kurzarbeiter- geld, Schlechtwettergeld und Ar- beitslosenhilfe werden künftig bei der Besteuerung berücksichtigt.

Dadurch soll verhindert werden, daß die Geldleistungen der Nürn- berger Bundesanstalt durch Steu- errückerstattungen im Lohnsteu- erjahresausgleich oder über die Einkommensbesteuerung nach- träglich aufgebessert und unange- messen erhöht werden.

Eine Belastung bedeutet vielfach die Einbeziehung geringfügiger Einkommen in die Beitragspflicht zur Sozialversicherung durch die angestrebte Beseitigung der Versicherungsfreigrenze. Künftig werden damit alle Beschäftigten versicherungspflichtig. Ausnah- men gelten lediglich für Beschäfti- gungen im privaten Haushalt und für jede Beschäftigung von Stu- denten und Schülern.

Mindestbeitrag

in der Krankenversicherung In der Krankenversicherung wird ein Mindestbeitrag eingeführt, da der Beitrag mindestens nach ei- nem Arbeitsentgelt von 390 DM berechnet werden muß. Ein ge- ringfügiges Einkommen von 100 DM monatlich wird künftig mit einem Krankenversicherungsbei- trag von 46,80 DM belastet, wenn der Beitrag der Krankenkasse 12 Prozent beträgt. Insgesamt liegt die Sozialbelastung in diesem Fall bei knapp 70 DM. An diesem Ex- trem-Beispiel wird der Unsinn der Neuregelung und der Sinn der bis- herigen Regelung, nämlich Ar- beitsverdienste unter 390 DM mo- natlich von der Beitragspflicht freizustellen, deutlich. Der Anreiz, in die Schwarzarbeit auszuwei- chen, dürfte sich noch verstärken.

Dennoch rechnet die Bundesre- gierung mit hohen Mehreinnah-

men, so in der Rentenversiche- rung mit 600 Millionen DM und in der Krankenversicherung mit 300 Millionen DM. Für die Arbeitgeber liegt ein gewisser Vorteil darin, daß künftig der Beitrag von Arbeit- gebern und Arbeitnehmern jeweils zur Hälfte aufzubringen ist, wäh- rend bislang für die Beiträge auf Einkommen unter 440 DM der Ar- beiter allein aufzukommen hatte.

Dieser Grundsatz soll für Auszubil- dende und für Schwerbehinderte auch künftig gelten.

Nach 1983 muß mit einer Erhö- hung der Sozialbelastung gerech- net werden, weil dann der Beitrag zur Rentenversicherung wieder auf 18,5 Prozent steigen soll und es wenig wahrscheinlich ist, daß dann die Arbeitslosenversiche- rung wieder mit einem Beitrags- satz von 3 Prozent auskommen wird. Die für 1982/83 vorgesehene Verlagerung der Beitragsbela- stung zwischen Arbeitslosen- und Rentenversicherung erspart den Versicherten zwar gegenwärtig höhere Beitragsleistungen, sie lei- tet aber die weitere Erhöhung der Beitragssätze ein. wst

Geräte-Prüfung

für 100 Millionen DM?

In einem Schreiben an die Par- lamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Frau Anke Fuchs, haben der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) und der Deutsche Industrie- und Handels- tag (DIHT) gegen das Vorhaben des Bundesarbeitsministeriums protestiert, durch ein Gesetz „Prü- fungen" medizinisch-technischer Geräte vorzuschreiben, die nach Expertenschätzungen Kosten von mehr als 100 Millionen DM jährlich verursachen würden. Beide Ver- bände protestierten gegen den vorgesehenen bürokratischen Umfang der Prüfungen und den Vorrang der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen vor den freiberuflichen Sachverstän- digen. asa

DIE GLOSSE

Sorge um den Arbeitsminister

Zur Bekämpfung der Arbeitslosig- keit beschäftigt sich der Bundes- arbeitsminister mit einem Be- schäftigungsprogramm. Das Wort Arbeit klingt nicht mehr fein, durch das böse Wort Arbeitslosig- keit ist es anrüchig geworden, deshalb nehmen es der Arbeitsmi- nister und seine Mitarbeiter nicht mehr in den Mund. Sie sprechen nur noch von Beschäftigten. Zur Durchführung des Beschäfti- gungsprogrammes muß ein neuer Beschäftigungsminister berufen werden.

Neben den Arbeitsämtern sind Be- schäftigungsämter einzurichten.

Damit können schon eine Menge Beschäftigte ihre Beschäftigung finden. Die zu Beschäftigenden haben natürlich Anspruch auf Be- schäftigungsverträge.

Der Gesetzgeber muß sich damit beschäftigen, neben dem Arbeits- recht nun noch ein Recht auf Be- schäftigung zu schaffen. Die Ar- beitsgerichte werden aufatmen, denn fortan werden im Streitfalle zwischen Beschäftigungsgeber und Beschäftigungsnehmer sich die Beschäftigungsgerichte damit beschäftigen müssen.

Im Krankheitsfall wird der Arzt damit beschäftigt, die Beschäfti- gungsunfähigkeit des Beschäftig- ten festzustellen. Handel und Industrie werden Beschäftigungs- kleidung und Beschäftigungs- werkzeug herstellen. Es wird Beschäftigungsmäntel, Beschäfti- gungsschuhe und Beschäfti- gungshosen geben.

Nicht nur in den Nervenkliniken, wo bisher die Kranken mittels Be- schäftigungstherapie von entspre- chenden Beschäftigungsthera- peutinnen umsorgt wurden, ist man besorgt, womit sich der Ar- beitsminister beschäftigt.

Dr. med.

Friedrich Wilhelm Frentzen

1808 Heft 39 vom 24. September 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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