Privat krankenversichert
Anzahl in Millionen
tit,„ die
'4?
insgesamt
11,7
41 12,3 jc i 12,6 5,3 5,6 5,7Zusatzversicherte
1991 1992 1993
111,1
L
VollversicherteI
POLITIK NACHRICHTEN
Aus Bund und Ländern
Deutscher Ärztetag:
Schwerpunktthemen
KÖLN. Der Vorstand der Bundesärztekammer hat die (vorläufigen) Themenschwer- punkte für die Beratungen der kommenden Deutschen Ärztetage festgelegt: So sol- len beim 98. Deutschen Arz- tetag in Stuttgart (23. bis 27.
Mai 1995) u. a. drei Themen im Mittelpunkt stehen: Ge- sundheitspolitik in der neuen Legislaturperiode; Fragen der medizinischen Forschung und der Fortbildung und de- ren Finanzierung in Deutsch- land; Änderung der (Mu- ster-)Berufsordnung in eini- gen Bestimmungen (zum Bei- spiel Folgeänderungen aus dem sogenannten Partner- schaftsgesellschaftsgesetz).
Für den Deutschen Ärzte- tag 1996 in Köln sind folgen- de Schwerpunktthemen in Aussicht genommen worden:
50 Jahre Nürnberger Prozes- se; Entwicklung der Gesund- heitsversorgung in Europa;
die Vertretung der ärztlichen Interessen im Weltärztebund;
die Medizinischen Hochschu- len im Wandel des Gesund- heitswesens; Änderung der Weiterbildungsordnung.
Beim 100. Deutschen Arz- tetag 1997 sollen vorrangig medizinisch-ethische Themen behandelt werden. EB
Chargenprüfung für Blutprodukte
BONN. Ende Juli ist die Verordnung des Bundesmini- steriums für Gesundheit über die Einführung der staatli- chen Chargenprüfung bei Blutzubereitungen in Kraft getreten. Sie soll die Sicher- heit bei Blutprodukten ver- bessern, insbesondere zum Schutz vor HIV und Hepati- tis.
Die Verordnung sieht vor, daß zunächst jede Charge an Faktor-IX- und PPSB-Präpa- raten (beides Blutgerinnungs- präparate aus Blutplasma) durch das Paul-Ehrlich-Insti- tut in Langen auf Qualität
und Unbedenklichkeit ge- prüft wird. Vom Juli 1995 an unterliegen auch alle anderen Produkte aus menschlichem Plasma der staatlichen Char- genprüfung, zum Beispiel Ge- rinnungsfaktor VIII, Human- albumin, Frischplasma aus Plasmamischungen, Gewebe- kleber oder andere Plasma- proteinlösungen. WZ
Ozontelefone
HANNOVER. Da an warmen Sommertagen die Ozonwerte drastisch steigen und bei vielen Menschen ge- sundheitliche Beschwerden hervorrufen, haben einige Bundesländer spezielle Ozontelefone für Informatio- nen eingerichtet, teilte die Kaufmännische Krankenkas- se mit. Dies sind:
Baden-Württemberg (0721-75 10 76), Hessen (0611-58 12 42), Niedersach- sen (0511-11 508), Nord- rhein-Westfalen (0201- 79 95 569), Rheinland-Pfalz (06131-19 725), Saarland (0681-58 65 222), Schleswig- Holstein (0431-11 508) und Thüringen (03641- 68 46 84).
EB
1993 ist die Zahl der ausschließlich privat Krankenversicherten um 2,1 Prozent gestiegen. Von den 6,9 Mil- lionen Personen stammen 305 000 aus den neuen Bundesländern. In der privaten Krankenversicherung sind darüber hinaus 5,7 Millionen gesetzlich Krankenversicherte zu- satzversichert, vor allem (4,3 Millio- nen) für zusätzliche Leistungen bei Krankenhausaufenthalten.
Privatkliniken:
Verschärfter Wettbewerb
DRESDEN. Auf einen weiter sich verschärfenden qualitätsorientierten Wettbe- werb wollen sich die Privat- krankenanstalten und Reha- bilitationskrankenhäuser ein- stellen. Allerdings habe das Gesundheitsstrukturgesetz versäumt, die bisher schon bestehenden ungleichen Startbedingungen zwischen den Klinikträgern zu beseiti- gen. Auch in Zukunft dürften Konzentrationsbewegungen und Wettbewerbsverzerrun- gen zu Lasten der freigemein- nützigen und privaten Klinik- träger dadurch entstehen, daß Betriebskostendefizite öffentlicher Klinikträger
„contra legem" aus den Amtsetats übernommen wer- den. Dies ist das Fazit eines Statements des Präsidenten des Bundesverbandes Deut- scher Privatkrankenanstalten e.V. (BDPK), Raimund Freund, vor dem Jahreskon- greß des Verbandes Anfang Juni in Dresden.
Freund prognostiziert, daß bereits in naher Zukunft die gebietsärztliche Versor- gung in den „schneidenden Fächern" nur noch in den Krankenhäusern und Kran- kenhausambulatorien statt- finden werde. Der Privat- krankenanstaltenverband er- wartet, daß ein Planungssy- stem künftig auch für statio- näre Rehabilitationsleistun- gen auf staatlicher Ebene in- stalliert wird. Darauf deute- ten sowohl Initiativen des Bundes zur Neukodifikation des Rehabilitationsrechtes als auch Bestrebungen der Län- der hin.
Die Privaten prognostizie- ren, daß Akutkrankenhäuser ihr Leistungsangebot damit
„abrunden", indem sie auch Leistungen für die stationäre Rehabilitation offerieren.
Dies kann aus der Sicht der Privatkrankenanstalten zu ei- ner „nahezu unauflösbaren wirtschaftlichen Verquickung und ordnungspolitisch be- denklichen Querfinanzie-
rung" in den Krankenhäusern führen. Der Verband plädiert für eine Beibehaltung der ge- gliederten Versorgungsstruk- tur und der Arbeitsteilung zwischen Akutversorgung, Rehabilitation und Pflegebe- reich. HC
Vorrang vor
Rentenversicherung muß bleiben
KÖLN. Der Vorrang der Pflichtmitgliedschaft im be- rufsständischen Versorgungs- werk vor der gesetzlichen Rentenversicherung müsse den Freien Berufen als Pflichtmitgliedern ihrer Kam- mern erhalten bleiben, for- derte der Vorsitzende der Ar- beitsgemeinschaft berufsstän- discher Versorgungseinrich- tungen e. V. (ABV), Dr. med.
Rolf Bialas, Hamburg Bialas reagierte damit auf Forde- rungen des Verbandes Deut- scher Rentenversicherungs- träger e. V. (VDR), der nach Verabschiedung des Gesetzes zur Errichtung eines Versor- gungswerks für die Mitglieder der Bayerischen Ingenieur- kammer-Bau gefordert hatte, der Pflichtmitgliedschaft in der Rentenversicherung wie- der generell Vorrang vor der im berufsständischen Versor- gungswerk einzuräumen.
Die berufsständischen Versorgungswerke würden das Befreiungsrecht und den Vorrang vor der gesetzlichen Rentenversicherung bis vor die Schranken des Bundes- verfassungsgerichts verteidi- gen, erklärte die ABV. Sie wüßten ihre Position mehr- fach verfassungsrechtlich ge- sichert. Entscheidend für die Zugehörigkeit zum berufs- ständischen Versorgungswerk bleibe das gemeinsame Be- rufsbild der Angehörigen der verkammerten Freien Berufe als Pflichtmitglieder ihrer be- rufsständischen Kammern und nicht die jeweilige Stel- lung im Beruf. Nach wie vor strebten auch die angestellt tätigen Freiberufler überwie- gend eine selbständige Tätig- keit in eigener Praxis oder im eigenen Büro an. ABV
A-2092 (24) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 31/32, 8. August 1994