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M 057/2005 ERZ 18. Mai 2005 48C Motion

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M 057/2005 ERZ 18. Mai 2005 48C Motion

1583 Hess, Stettlen (SVP)

Guggisberg, Kirchlindach (SVP) Pauli, Schliern (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 22.02.2005

Steuerung der Lehrer/Lehrerinnausbildung

Der Regierungsrat wird aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen, die

1. einen massiven Überfluss an Lehrkräften in den nächsten Jahren verhindert.

2. die Versorgung der Randregionen mit Lehrpersonen sicherstellt.

Begründung:

Gemäss Äusserungen der Erziehungsdirektion in der Presse, können in den nächsten 7-10 Jahren 600-800 Klassen geschlossen werden. Trotz vieler Faktoren, welche die Zahl der schliesslich ihren Beruf ausübenden Lehrkräfte beeinflussen, drängt sich eine Steuerung der Zulassung in die Lehrerbildung auf.

Damit die Randregionen auch bei fehlendem Überangebot an Lehrkräften versorgt werden, sind Anreize zu formulieren, welche die Lehrkräfte motivieren, sich auch in Randregionen anstellen zu lassen.

Antwort des Regierungsrates

Ausgangslage

Die gesellschaftlichen Entwicklungen mit ihren Chancen und Risiken stellen an das Bil- dungssystem anspruchsvolle Anforderungen. Die Qualität und Leistungsfähigkeit der Schu- le hängt wesentlich davon ab, ob es auch in Zukunft gelingt, besonders interessierte und kompetente Menschen für den Lehrberuf zu gewinnen und diese bei ihrer Arbeit durch ge- eignete Rahmenbedingungen bestmöglich zu unterstützen. Insofern verfolgt der Regie- rungsrat Veränderungen in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt für Lehrkräfte ange- sichts der Bedeutung einer qualitativ hoch stehenden Bildung für die Zukunft sehr intensiv.

Der vielerorts befürchtete Lehrermangel ist im Kanton Bern in den vergangenen Jahren nicht eingetreten. Der Arbeitsmarkt für Lehrkräfte wird stark von den konjunkturellen Ent-

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wicklungen und den daraus resultierenden Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beeinflusst. Mit der eher schlechten Konjunkturlage in den vergangenen Jahren haben viele Lehrkräfte ihre Unterrichtstätigkeit beibehalten und ihr Pensum vergrössert und sind nicht ausserhalb der Schule tätig geworden. Per Schuljahresbeginn 2004/05 konnten denn auch alle Stellen besetzt werden. Die Schulbehörden erhielten viele ausserkantonale Bewerbun- gen sowie eine beträchtliche Zahl aus der Privatwirtschaft und aus dem Ausland. Für Ober- stufenschulen (vornehmlich Realschulen) in Randregionen gestaltete sich die Besetzung offener Stellen gemäss den Rückmeldungen dieser Schulen allerdings schwieriger. Es blie- ben aber auch hier keine Stellen unbesetzt. Die Anzahl der im bernischen Schuldienst täti- gen Lehrkräfte ist im Vergleich zu früheren Jahren relativ konstant geblieben. Gegenwärtig halten sich Neueröffnungen und Schliessungen von Klassen etwa die Waage. Prognosen des Bundesamtes für Statistik (BfS) sehen jedoch für den Kanton Bern ein vermindertes Bevölkerungswachstum, insbesondere auch aufgrund des zu erwartenden Geburtenrück- gangs, vor. Abnehmende Schülerzahlen und somit auch häufigere Klassenschliessungen sind die Folge. So wird für die Volksschule bis 2012 ein Rückgang der Schülerzahlen in der Primarschule von rund 16.5 % und in der Sekundarstufe I von rund 14 % erfolgen (Basis 100 % im Jahre 2004). Auf der Sekundarstufe II hat der Schülerrückgang der Volksschule verzögert ebenfalls Auswirkungen, indem ab 2009 die Zahl der Schülerinnen und Schüler generell rückläufig sein wird.

Zu Ziffer 1: Steuerung der Zulassung in die Lehrerbildung

In der Vergangenheit wurden immer wieder Massnahmen ergriffen, um einen Überfluss oder einen Mangel an Lehrkräften zu vermeiden. Wie in einer wissenschaftlichen Untersu- chung festgestellt worden ist, haben diese Massnahmen auf lange Sicht gesehen nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Es ist sogar die gegenteilige Wirkung eingetreten, indem bei- spielsweise die Einrichtung von Sonderkursen in Zeiten des Lehrermangels schliesslich zu einer Verschärfung des Lehrerüberflusses geführt hat.

In der seminaristischen Lehrerinnen- und Lehrerbildung gab es eine Zulassungsbeschrän- kung, indem die Klassenzahl pro Seminar und pro Ausbildungsgang festgelegt war. Die Zulassung zur universitären Ausbildung der Sekundar- und Gymnasiallehrkräfte war nicht beschränkt. Insgesamt wurden in der Vergangenheit pro Jahr deutlich mehr Lehrkräfte als unbedingt nötig ausgebildet. Damit wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass eine beträchtliche Anzahl der neu diplomierten Lehrkräfte gar nicht in den Schuldienst eingetre- ten ist, sondern ein Studium an der Universität oder eine Arbeit ausserhalb der Schule auf- genommen hat.

Die seit 2001 der Universität angegliederte Lehrerinnen- und Lehrerbildung kennt keine Zulassungsbeschränkungen. Wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, konnte mit dem Studium beginnen. Zu Beginn der neuen Lehrerinnen- und Lehrerbildung haben sehr weni- ge Studierende mit der Ausbildung begonnen. Es bestand aus dieser Sicht keine Notwen- digkeit, die Zulassung zu beschränken.

Die Gesetzgebung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule, die im Septem- ber 2005 ihre Arbeit aufnehmen wird, sieht die Möglichkeit von Zulassungsbeschränkungen vor. Gemäss Artikel 30 des Gesetzes vom 8. September 2004 über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) kann der Regierungsrat auf Antrag des Schulrates für einzelne Studiengänge Zulassungsbeschränkungen anordnen. Die Anordnung von Zulas- sungsbeschränkungen setzt voraus, dass die Pädagogische Hochschule geeignete Mass- nahmen zur Vermeidung der Beschränkungen ergriffen hat, die finanziellen Mittel des Kan- tons eine Verbesserung der Aufnahmefähigkeit nicht zulassen und ein ordnungsgemässes Studium nicht mehr sichergestellt werden kann.

Ein Alleingang des Kantons Bern in der Frage von Zulassungsbeschränkungen löst das Problem eines allfälligen Lehrerüberflusses nicht. Es müssten gesamtschweizerisch Vor- kehrungen getroffen werden. Dies ist v. a. aus zwei Gründen notwendig. Einerseits besteht

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die Möglichkeit, dass Bernerinnen und Berner an einer ausserkantonalen Pädagogischen Hochschule studieren. Andererseits sind die neuen Studiengänge der deutschsprachigen Pädagogischen Hochschule Bern so angelegt, dass sie den Richtlinien der Schweizeri- schen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) entsprechen und die Lehrdip- lome somit gesamtschweizerisch anerkannt sind.

Zu Ziffer 2: Versorgung der Randregionen mit Lehrpersonen

Grundsätzliches Ziel des Kantons als Arbeitgeber ist innerhalb des politischen, finanziellen und personellen Rahmens attraktive und konkurrenzfähige Anstellungs- und Arbeitsbedin- gungen zu bieten, damit der Kanton flächendeckend mit engagierten und kompetenten Lehrkräften versorgt wird. Hierdurch werden einheitliche Grundlagen geschaffen, welche das Prinzip „gleiche Bedingungen für gleiche Arbeit“ berücksichtigen sollen. Solche Grund- lagen gelten gesamtkantonal und beziehen auch die regionale Vielfalt des Kantons Bern ein.

Die Motionäre weisen jedoch mit Recht auf die Problematik der vergangenen Jahre bezüg- lich der Stellenbesetzung in Randregionen hin – insbesondere für Stellen an der Oberstufe.

Dies hat mit der Attraktivität der Stellen, Mischklassen, abgelegenen Orten, in der Regel Vollpensum sowie dem Wunsch nach städtenahen Teilzeitanstellungen zu tun. Deswegen melden sich auf offene Stellen in Gebieten des Emmentals, des Berner Oberlandes sowie des Schwarzenburgerlandes in der Regel nur wenige Lehrkräfte.

Eine Prognose der Entwicklung zur Stellenbesetzung in den Randregionen ist auf dem Hin- tergrund der abnehmenden Schülerzahlen äusserst schwierig. Spezifische Anreize würden eine Möglichkeit bieten, eine Versorgung der Randregionen mit Lehrkräften sicherzustellen – sofern dies in Folge der abnehmenden Schülerzahlen noch erforderlich sein wird.

Die Projekte „Neue Schulaufsicht und Beratung“ sowie „Optimierung Sekundarstufe I“ der Bildungsstrategie dienen ebenfalls der Aufrechterhaltung guter Anstellungs- und Arbeitsbe- dingungen.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt der Regierungsrat die Annahme von Ziffer 1 mit Abschreibung sowie die Annahme von Ziffer 2 als Postulat.

Antrag: Annahme von Ziffer 1 mit Abschreibung und Annahme von Ziffer 2 als Postulat

An den Grossen Rat

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