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I 051/2005 ERZ

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I 051/2005 ERZ

3. August 2005 48C

Interpellation

2339 Schnegg, Sonceboz-Sombeval (SVP)

Weitere Unterschriften:

0

Eingereicht am:

21.02.2005

Berufliche Fort- und Weiterbildung der Gemeindeangestellten im Berner Jura

Der Berner Jura arbeitet im Bereich der Aus- und Weiterbildung des kommunalen Verwaltungspersonals mit den Kantonen Jura, Neuenburg und Freiburg zusammen.

Eine interkantonale Kommission BEJUNEFRI hat ein Ausbildungsdispositiv erarbeitet, dessen Ziel darin besteht, diejenigen beruflichen und sozialen Kompetenzen zu erwerben oder zu verbessern, die für die Ausübung einer Kaderfunktion in einer Gemeindeverwaltung erforderlich sind. Diese Ausbildung entspricht den Weisungen und Anforderungen des Reglements über den Erwerb des interkantonalen Diploms für Gemeindeverwaltungskader.

Der erste Ausbildungszyklus dauert von Oktober 2004 bis Juni 2006. Der zweite Zyklus wird im Herbst 2006 beginnen. Die vollständige Ausbildung besteht aus vier Modulen, die nacheinander oder einzeln besucht werden können. Die Kurse finden im Prinzip im Zweiwochenrhythmus jeweils am Freitag und am Samstagvormittag statt.

Im Rahmen der Vorbereitung dieser Ausbildungslehrgänge wurden in den beteiligten Kantonen vier Offerten bei Ausbildungsinstitutionen eingeholt, die im Hinblick auf die Organisation der Lehrgänge die Rolle der Zentralschule spielen sollen. Im Kanton Bern wurde das Interregionale Fortbildungszentrum (IFZ/CIP) in Tramelan um eine Offerte gebeten. Neben der administrativen Leitung des gesamten Kurswesens konnte das IFZ auch eine Offerte in Bezug auf die teilweise Erteilung des Unterrichts unterbreiten. Die Kursorte hätten aufgrund der Herkunft der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer auch dezentralisiert werden können.

Leider hat das IFZ weder am Mandat noch an der Rolle als Zentralschule Interesse gezeigt. In seiner Antwort wies es darauf hin, dass es keine neuen administrativen und logistischen Verpflichtungen übernehmen wolle, die für sein Know-how und seinen Grundauftrag keine Bereicherung darstellten. Es fügte auch hinzu, dass das Mandat nur dann angenommen werden könne, wenn gewährleistet sei, dass alle Kosten, insbesondere die Kosten für die Anstellung von zusätzlichem Personal, gedeckt seien.

Zusammenfassend und konkret gesagt: Das IFZ wollte die Arbeiten nur aufnehmen, wenn die interkantonale Kommission BEJUNEFRI als Garantie zur Deckung der Administrativkosten einen Betrag von 35 000 Franken vorschiesst.

Da sich die Direktion des IFZ derart verschlossen zeigte, haben sich die Verantwortlichen

der interkantonalen Kommission nach anderen Lösungen umgeschaut. Nun, die

Ausbildung wird heute an der Kaufmännischen Berufsschule in Biel durchgeführt. Die

insgesamt 18 Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer haben dort nicht nur mit den

winzigen Räumlichkeiten, sondern regelmässig auch mit enormen Parkplatzproblemen zu

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kämpfen. Und das Mandat der Zentralschule wurde zur allgemeinen Genugtuung an das Institut AvenirFormation in Delsberg vergeben. In Bezug auf das Einzugsgebiet, aus dem sich die Auszubildenden rekrutieren, kann diese Stadt als extrem abgelegen bezeichnet werden.

Vor diesem für den Berner Jura äusserst bedauernswerten Hintergrund wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Unternimmt das IFZ als öffentliche Institution, die vom Kanton Bern in finanzieller Hinsicht nicht unwesentlich unterstützt wird, wirklich alle Anstrengungen, um sein Gesamtangebot möglichst breit zu diversifizieren? Wäre dies nicht eine Gelegenheit gewesen, sich gegenüber einer neuen und viel versprechenden Ausbildung zu öffnen?

2. Wie erklärt es sich, dass man eine solche Gelegenheit zur Diversifizierung nicht genutzt hat, wenn man schon über eine solch ausserordentliche Institution wie das IFZ verfügt?

3. Alle anderen Ausbildungsorte (d.h. das Centre professionnel in Delsberg, die Kaufmännische Berufsschule Biel, das CPLN-ESECO in Neuenburg und das CPI in Granges-Paccot) haben sich für Neues offen gezeigt und Lösungen gefunden, und zwar ohne die Frage der Kostendeckung aufzuwerfen. Wir erklärt es sich, dass nur das IFZ nicht in der Lage war, sich an die Arbeit zu machen und im Hinblick auf ausreichende Teilnehmerzahlen Kundenwerbung zu betreiben?

4. Wie sind dieser Mangel an initiativem Verhalten und das völlige Fehlen von Unternehmergeist zu beurteilen?

5. Wäre ein solches Verhalten auch möglich gewesen, wenn die Einnahmen des IFZ nicht im Wesentlichen aus den Kantonsbeiträgen, aus den Raummieten der dezentralen Stellen der Erziehungsdirektion sowie aus den dort durchgeführten Arbeitslosenkursen bestehen würden?

6. Stimmt es, dass einige Personen den Rat erhalten haben, sich nicht mehr mit diesem Dossier zu befassen, wobei mit der anstehenden Pensionierung des IFZ-Direktors argumentiert wurde?

Antwort des Regierungsrates

1. Grundlagen

1.1. Entwicklung des IFZ

Das Interregionale Fortbildungszentrum (IFZ) in Tramelan hat seine Tätigkeiten am 4. Februar 1991 aufgenommen. Als Kompetenzzentrum, das ausschliesslich der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung gewidmet ist, hat es namentlich folgende Aufgaben:

• Aufnahme externer Seminare in seine pädagogische Infrastruktur und seinen Hotel- und Restaurantbetrieb

• Entwickeln eines Ausbildungsangebots auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse seitens der Wirtschaft, der Unternehmen und der Personen, insbesondere der Arbeitslosen

• Information und Beratung auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung

Das IFZ ist ein polyvalentes Instrument der endogenen Wirtschaftsförderung, das zur Stärkung der Identität des Berner Juras, der Stadt Biel und der angrenzenden Regionen beiträgt, indem es sich an den Erwachsenenbildungsaktivitäten zahlreicher regionaler, nationaler oder ausländischer Einrichtungen beteiligt. Es erfüllt einen Verfassungsauftrag, gemäss dem der Kanton berufliche und nicht berufliche Fort- und Weiterbildungen unterstützt.

In den 15 Jahren seines Bestehens konnte das IFZ ein bemerkenswertes Wachstum in allen Bereichen verzeichnen, was als Resultat der qualitativ hoch stehenden Arbeit seitens der Leitung und des gesamten Personals gewertet werden darf. Nur gerade der Kantonsbeitrag

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wurde stabil gehalten: 3 009 000 Franken im Jahr 1991, 3 104 700 Franken im Jahr 1995 und 2 800 000 Franken seit 2001.

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des IFZ in den letzten Jahren:

Entwicklung IFZ 1996-2004 Jahr Einnahmen in CHF

(Umsatz)

Kursbesuch, Anzahl Personen

Kursstunden 1996

2000 2004

3,2 Mio.

5,1 Mio.

6,2 Mio.

2006 1743 2262

10 325 15 899 29 104 Das IFZ stärkt die regionale Wirtschaft nicht nur durch seine zahlreichen Aktivitäten, sondern auch durch seine Stellenpolitik. Bei seiner Gründung im Jahr 1996 beschäftigte das IFZ noch 15 Personen. Diese Zahl wurde dann auf 44 Personen aufgestockt, und heute arbeiten am IFZ 76 Personen, die sich 56,8 Vollzeitstellen teilen.

1.2. Rechtsgrundlagen

Als es zu den in der Interpellation beschriebenen Ereignissen kam, unterstand das IFZ dem Dekret vom 5. September 1996 über das interregionale Fortbildungszentrum in Tramelan und der Verordnung vom 15. Januar 1997 über die Verwaltungskommission des CIP.

Im ersten Text wird in Artikel 2 Absatz 2 und 3 Folgendes präzisiert: «Das IFZ ist gegenüber Dritten vertragsfähig» und «Es erfüllt seine Aufgaben im Rahmen dieses Dekrets selbstständig und nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Unternehmensführung». Im zweiten Text wurde die Aufsicht des IFZ in Artikel 1 wie folgt geregelt: «Die Verwaltungskommission des CIP legt die Strategie des CIP fest und überwacht die Führung der Institution».

Seit dem 1. Januar 2004 wird das IFZ durch das Gesetz vom 9. April 2003 über das Interregionale Fortbildungszentrum (IFZG, BSG 435.311) geregelt. Laut diesem Gesetz handelt es sich beim IFZ heute um eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Bern mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Beantwortung der Fragen Frage 1

Die Statistiken über die Entwicklung des IFZ seit seiner Gründung im Jahr 1991 zeigen, dass es alles Nötige unternimmt, um sein Angebot möglichst zu diversifizieren. Im vom Interpellanten erwähnten Fall sieht es so aus, dass eine allfällige Stellung als Zentralschule der beruflichen Aus- und Weiterbildung des kommunalen Verwaltungspersonals aus dem Berner Jura sowie aus den Kantonen Jura, Neuenburg und Freiburg interessante Perspektiven hätte eröffnen können, da sehr viele Personen aus vier verschiedenen Kantonen betroffen sind. Dies umso mehr, als das Bildungsreglement vorsieht, dass der Direktor der Zentralschule an der Arbeiten der Weiterbildungskommission der betroffenen Berufsverbände teilnimmt.

Für das IFZ hätte dies sicher keine finanziellen Vorteile gehabt, sondern vielmehr eine Werbewirkung sowie eine Verbesserung seines Markenimages in den Nachbarkantonen. In diesem Zusammenhang ist es für den Berner Jura sicher zu bedauern, dass sich das IFZ nicht profiliert hat, um die Federführung des Projekts zu übernehmen. Man muss aber auch anerkennen, dass es in den vergangenen Jahren aufgrund der bewegten Zeiten und vor allem aufgrund der wirtschaftlichen Rezession oft schwierig war und auch heute noch schwierig ist, die Auswirkungen, die eine Beteiligung an einem solchen Vorhaben hätten, möglichst genau abzuschätzen.

Frage 2

Die IFZ-Leitung hat im Rahmen der Selbstständigkeit, die ihr mit dem Dekret vom 5. September 1996 übertragen wurde, darauf verzichtet, die Rolle der Zentralschule für die Ausbildung der kommunalen Gemeindeangestellten zu übernehmen, da sie der Ansicht war, dass der Auftrag, die beschriebenen Aufgaben und der Umfang der administrativen Verpflichtungen nicht den

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Zielen des IFZ-Aktionsplans entsprachen und eine zu grosse finanzielle Belastung darstellten, da zusätzliches Personal hätte angestellt werden müssen.

Das Aufsichtsorgan, d.h. die Verwaltungskommission des IFZ, hat nicht reagiert und hat sich nach dem ablehnenden Entscheid nicht an die Erziehungsdirektion gewandt. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass das IFZ – obwohl es darauf verzichtet hat, die Leitung dieser Ausbildung zu übernehmen – seine Dienste für die Organisation der Module, die im Weiterbildungsplan der Arbeitsgruppe der Gemeindeangestellten vorgesehen sind, sowie seine Dienste als Seminarhotel für die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer angeboten hat.

Frage 3

Das IFZ hat nicht darauf verzichtet, ein Ausbildungsort zu werden. Es hat es hingegen abgelehnt, die Leitung der geplanten Kurse zu übernehmen. Es hat sogar vorgeschlagen, selbst einige Module auf die Beine zu stellen. Diese wurden ihm aber schliesslich nicht übertragen, da es zu wenig Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Berner Jura gab. Wäre ihm zumindest ein Modul zugeteilt worden, hätte das IFZ aber zweifelsohne die nötige Kundenwerbung unternommen, um die Durchführung der Ausbildung zu gewährleisten.

Frage 4

Seit der Gründung des IFZ hat seine Direktion immer grossen Initiativgeist und wirtschaftliches Unternehmertum an den Tag gelegt. Das progressive Umsatzwachstum des IFZ untermauert diese Aussage. Auch wenn man davon ausgeht, dass der vom Interpellanten aufgeworfene Fall eine Ausnahme in der Politik des IFZ darstellt, so erlaubt es uns dieser Einzelfall nicht, die Leistung des gesamten Leitungsteams zu kritisieren.

Frage 5

Es trifft offensichtlich zu, dass die direkten und indirekten Kantonsbeiträge dem IFZ beachtliche finanzielle Ressourcen garantieren. Sie stellen jedoch auf keinen Fall ein Ruhekissen für die Direktion dar. Der Umfang der Leistungen des IFZ beweist das Gegenteil. Wie dem auch sei, diese Garantie hätte das IFZ eher dazu anspornen sollen, sich für eine Ausbildung zu engagieren, die ihm auch Kosten verursacht hätte.

Frage 6

Dem Regierungsrat ist nicht bekannt, ob in dieser Angelegenheit auf irgendwelche Personen Druck ausgeübt worden ist.

An den Grossen Rat

Referenzen

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