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M 135/2005

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M 135/2005 ERZ 17. August 2005 48C Motion

2609 Schär-Egger, Lyss (SP), Sutter, Biel (SVP) Hofer, Biel (GFL)

Kneubühler, Nidau (FDP) Staub-Lerch, Lyss (EVP)

Weitere Unterschriften: 3 Eingereicht am: 13.06.2005

Reorganisation der Pflegeberufsschulen im Kanton Bern: Prioritäten richtig setzen

Der Regierungsrat wird aufgefordert

1. die Versorgungssicherheit der Spitäler, sowie das Interesse der Lernenden und der Lehrpersonen höher zu gewichten als den vermeintlichen Effizienzgewinn mittels Konzentration der Bildungsgänge der künftigen höheren Fachschulen in Bern;

2. die bestehenden Pflegeberufsschulen zu kantonalisieren, wie dies auch im übrigen Tertiärbereich (Ausnahme Hotelfachschule Thun) der Fall ist, und bei der Neuorganisation folgende Grundsätze zu beachten:

a. das geplante Kompetenzzentrum Pflege muss sein Angebot und seine Struktur rasch und flexibel auf die Veränderungen im Gesundheitswesen anpassen können;

b. eine kantonsweit einheitliche Strategie ist umzusetzen;

c. die Bildungsqualität ist auf hohem Niveau zu sichern und weiterzuentwickeln;

3. ein dezentrales Bildungsangebot in enger Zusammenarbeit mit der Praxis und mit Klassengrössen von 20 bis 24 Teilnehmenden zu planen und umzusetzen,

4. die Versorgung der Gesundheitsinstitutionen mit Pflegepersonal im ganzen Kanton bei steigendem Bedarf sicherzustellen und die Ausbildung auf die besonderen Bildungsziele in der Pflegeberufsbildung auszurichten.

Begründung:

Die gegenwärtigen Diskussionen um die Reorganisation der Pflegeberufsschulen im Kanton Bern sind in einer Sackgasse angelangt. Die verschiedenen Partner blockieren sich in der Diskussion um die Rechtsform und evaluieren immer neue Modelle. Der Kanton muss seine Verantwortung wahrnehmen, Rahmenbedingungen festlegen und einen klaren Terminplan vorgeben. Die Bevölkerung des Kantons Bern hat mit ihrer Stimme zum Spitalversorgungsgesetz ein eindeutiges Signal gesetzt, das es auch in der entsprechenden Berufsbildung zu beachten gilt. Es ist nicht nachweisbar, dass die Pflegeberufsbildung in einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft qualitativ besser und wirtschaftlicher durchgeführt werden kann als in einer kantonalen Bildungsinstitution.

Die möglichst dezentrale Bildung steht im Vordergrund, weil die Infrastruktur dezentral vorhanden, die enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Praxis entscheidend für die

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Bildungsqualität ist und die dezentrale Beschulung besser Gewähr dafür bietet, dass die Diplomierten in ihrer Region bleiben. Es muss unter allen Umständen vermieden werden, dass nur die Stadt Berner Institutionen mit diplomiertem Personal aus dem Kanton Bern rechnen können, während die Institutionen in den Regionen ihr Personal mehr und mehr im Ausland rekrutieren müssen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 20.06.2005

Antwort des Regierungsrates

Im Rahmen der Neuen Bildungssystematik für die Gesundheitsberufe (NBS) werden die bisherigen Diplompflegeausbildungen DN I und DN II durch Studiengänge zur diplomierten Pflegefachfrau/Pflegefachmann an einer höheren Fachschule abgelöst. Das Curriculum für die neue Ausbildung wurde interkantonal im Verbund mit Aargau und Zürich entwickelt. Es ist modular aufgebaut und wird im Kanton Bern mit den vier Schwerpunkten Akut, Langzeit, Psychiatrie und Kinder-Jugendliche-Frauen-Familie angeboten. Bereits im Herbst 2005 wird im Kanton Bern der erste Studiengang in HF Pflege gestartet. Als Pilotlehrgang wird er am Ausbildungszentrum Insel durchgeführt, unter Einbezug der übrigen Pflegeberufsschulen und der Praxis. Parallel dazu hat die Erziehungsdirektion ein Projekt zur Bildung eines Kompetenzzentrums HF Pflege gestartet. Die sieben Pflegeberufsschulen sollen dabei in einer Organisation zusammengefasst und mit einem Leistungsvertrag geführt werden. Derzeit werden verschiedene Führungsmodelle geprüft und durch die Trägerschaften im Rahmen einer Vernehmlassung beurteilt. Voraussichtlich Ende Oktober wird der Regierungsrat über die künftige Ausbildungsstruktur und den Übergang von den bisherigen Trägerschaften in die neue Organisation entscheiden.

Ziffer 1

Die Erhaltung und Förderung der Qualität wie auch die Sicherstellung der Versorgung der Spitäler, Heime und Spitex mit genügend und qualitativ gut ausgebildetem Fachpersonal gehören zu den zentralen Rahmenbedingungen für die Planung und Umsetzung des Kompetenzzentrums HF Pflege. Im Rahmen des Projekts werden verschiedene Modellvarianten erarbeitet, welche aufzeigen sollen, in welchen neuen Strukturen das neue Curriculum optimal umgesetzt werden kann. Die Bewertung der Varianten wird unterschiedliche Kriterien zu berücksichtigen haben. Dabei bilden die Kosten bzw. die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Lösungsmöglichkeiten eines der Kriterien, nebst anderen, wie die Auswirkungen auf die Lernenden oder das Personal. Ein Entscheid des Regierungsrates wird sich nicht einseitig auf die Kosten abstützen, sondern sämtliche Kriterien mit einbeziehen.

Ziffer 2

Die Zusammenfassung der bestehenden Pflegeberufsschulen in einem kantonalen Kompetenzzentrum HF Pflege ist eine der Modellvarianten, die derzeit unter Beteiligung der Trägerschaften geprüft wird. Die in der Motion aufgeführten Grundsätze könnten auch mit einer privaten Trägerschaft, mit entsprechenden Zielsetzungen und Rahmenbedingungen, umgesetzt werden, wie das im Vorstoss erwähnte Beispiel zeigt.

Der Regierungsrat wird den Entscheid über eine kantonale oder private Trägerschaft voraussichtlich Ende Oktober aufgrund der von der Erziehungsdirektion erarbeiteten Entscheidgrundlagen fällen.

Ziffer 3

Der Grosse Rat hat bei der Beratung der Bildungsstrategie eine Planungserklärung überwiesen, wonach Filialklassen geführt werden sollen. Es ist zu beachten, dass aufgrund des modularen Aufbaus des Curriculums nicht mehr primär von Klassen gesprochen werden kann. Der Regierungsrat teilt aber die Auffassung, dass für den einzelnen Ausbildungsgang – wie im Vorstoss gefordert – von einer Mindestzahl von 20 bis 24

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Studierenden ausgegangen werden soll. Unter der Voraussetzung, dass genügend Studierende rekrutiert werden können, die modulare HF-Ausbildung dezentral organisierbar ist, die finanziellen Konsequenzen für den Kanton Bern tragbar sind und die benötigten Infrastrukturen bereit gestellt werden können, ist der Regierungsrat bereit, regionale Schulstandorte im Kompetenzzentrum zu führen. Unabhängig vom Entscheid über die Führung von Filialklassen wird das Kompetenzzentrum insbesondere auch mit den Anbietern von Praxisplätzen in den Regionen - den Spitälern, Heimen und Spitex – vernetzt.

Ziffer 4

Wie unter Ziffer 1 erwähnt gehört die Versorgungssicherheit in den Pflegeberufen zu den zentralen Rahmenbedingungen für ein neues Kompetenzzentrum. Mit Zusammenfassung der Kräfte und Kompetenzen an verschiedenen Standorten und mit der Einführung eines neuen, einheitlichen, modular aufgebauten Curriculums wird eine Organisation geschaffen, welche rasch und flexibel auf einen steigenden Bedarf oder auf geänderte Bedürfnisse der Arbeitswelt reagieren kann.

Für die Sicherstellung des Versorgungsauftrags ist neben dem schulischen Teil der Ausbildung die Bereitstellung von Praktikumsplätzen entscheidend. Diese müssen auf jeden Fall dezentral zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der Erfahrung kann zudem festgestellt werden, dass für die Bindung der Studierenden an ihre Region der Praktikumsort mindestens so massgebend ist wie der Ort der schulischen Ausbildung.

Antrag: Ziffer 1: Annahme

Ziffer 2: Annahme als Postulat Ziffer 3: Annahme als Postulat Ziffer 4: Annahme

An den Grossen Rat

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