I 309/2005 ERZ 21. Dezember 2005 48C Interpellation
4079 Winkenbach-Rahn, Münchenbuchsee (SP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 14.11.2005
Zeithorizont für die geplante Arbeitsplatzanalyse für Lehrpersonen
Der Antwort zur Motion Fässler „Perspektiven für die Lehrkräfte“ (M 163/2005 ERZ) kann in Punkt 5 entnommen werden, dass eine generelle Arbeitsplatzanalyse zur Einreihung aller LehrerInnen-Kategorien vorgesehen ist.
Es ist bekannt, dass auf Stufe Kindergarten dieses Vorhaben dringend ist. Weniger bekannt dürften die Lohnungleichheiten bei den Personen des heilpädagogischen Unterrichtes sein.
Je nach dem, ob eine Heilpädagogin/ein Heilpädagoge im ambulanten Bereich oder an einer Oberstufen-Kleinklasse unterrichtet, ist sie/er in einer andern Gehaltsklasse eingereiht. Es drängen sich auf Grund dieser ungerechtfertigten Lohnunterschiede folgende Fragen auf:
1. Wie sieht der Zeitplan für die Vornahme der versprochenen Arbeitsplatzanalysen aus?
2. Ist es vorgesehen, neben der Priorisierung der Kategorie „Kindergartenlehrkräfte“ auch die Kategorie „Lehrpersonen für Spezialunterricht“ vorrangig zu behandeln?
3. Könnten allenfalls in der Zwischenzeit andere Formen des Lohnausgleiches angewendet werden, um offensichtlichen Lohnungleichheiten zu begegnen? Wenn ja, in welcher Form?
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 17.11.2005
Antwort des Regierungsrates
Ausgangslage
Die Erziehungsdirektion führt zum aktuellen Zeitpunkt eine Funktionenbewertung zur Tätigkeit der Kindergartenlehrkräfte durch. Dies wurde am 2. März 2005 mit dem Regierungsratsbeschluss Nr. 0798 „Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 1. November 2004 betreffend Lohngleichheit für Kindergartenlehrkräfte: Umsetzung des Urteils“ entschieden.
Frage 1:
Es ist vorgesehen, zu einem späteren Zeitpunkt für die übrigen Lehrerkategorien eine Funktionenbewertung durchzuführen. Der genaue Zeitplan für diese liegt noch nicht vor, da zuerst die Arbeiten an der Funktionenbewertung für die Kindergartenlehrkräfte abzuschliessen sind. Allfällige Anpassungen der Gehaltseinstufung von
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Kindergartenlehrkräften sind mittels einer Teilrevision der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV; BSG 430.250.1) per 1. August 2006 umzusetzen.
Frage 2:
Eine weitere Funktionenbewertung für eine spezielle Lehrerkategorie ist nicht vorgesehen.
Wie unter Ziffer 1 erläutert, wird die nachfolgende Bewertung alle übrigen Lehrerkategorien umfassen, wodurch auch die Motion M 145/04 Blaser „Gleiche Rahmenbedingungen für alle Lehrkräfte der Sekundarstufe II“ berücksichtigt wird, welche vom Grossen Rat als Postulat angenommen worden ist.
Frage 3:
Die aktuellen Einreihungen der verschiedenen Kategorien von Lehrkräften basieren auf einer analytischen Arbeitsbewertung. Diese berücksichtigt neben der Ausbildung verschiedene weitere Merkmale wie beispielsweise die Verantwortung oder das Durchsetzungsvermögen. Wenn Mitarbeitende mit einer gleichen Ausbildung somit unterschiedlich eingereiht sein können, darf deshalb keinesfalls auf korrekturbedürftige
„offensichtliche Lohnungleichheiten“ geschlossen werden. Mit der vorgesehenen Funktionenbewertung bei den übrigen Lehrerkategorien soll aufgezeigt werden, ob in anderen Bereichen als denjenigen der Kindergartenlehrkräfte Änderungen im Gehaltssystem erforderlich sind. Entsprechende Forderungen liegen seitens der Sekundarstufe II vor (vgl. Ziffer 2). Vor Abschluss dieser Arbeit und ohne Vorliegen entsprechender wissenschaftlicher Resultate werden somit keine temporären Anpassungen im Gehaltssystem vorgenommen - insofern auch, da dadurch die Gefahr der Ungleichbehandlung verschiedener Lehrerkategorien besteht.
An den Grossen Rat