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November 2005) konnte entnommen werden, dass in der Beziehung zwischen Kanton und dem Verband bernischer Waldbesitzer Unregelmässigkeiten vorgekommen sind

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I 042/2006 VOL 28. Juni 2006 43C Interpellation

1372 Käser, Meienried (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 23.01.2006

Untersuchung der Geschäftsbeziehung zwischen Kanton und dem Verband bernischer Waldbesitzer

Wie die Volkswirtschaftsdirektorin in der Fragestunde vom 22. November 2005 im Grossen Rat ausführte, schuldet der Verband bernischer Waldbesitzer auch dem Kanton Bern einen namhaften Betrag in der Höhe von rund 165'000 Franken in Form offener Rechnungen für Holzlieferungen aus dem Staatswald. Diese offenen Rechnungen stammen aus den letzten zwei Jahren.

Der Selbsthilfefonds der Schweizer Holz- und Waldwirtschaft hat bekanntlich nach gründlicher Analyse und fundierter juristischer Beratung im Konkursfall des Verbandes bernischer Waldbesitzer Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung eingereicht.

Die Untersuchungsbehörde hat das Verfahren bereits eröffnet und gezielt Hausdurchsuchungen vorgenommen.

Der Tagespresse (Der Bund, 12. November 2005) konnte entnommen werden, dass in der Beziehung zwischen Kanton und dem Verband bernischer Waldbesitzer Unregelmässigkeiten vorgekommen sind. So sind offenbar vereinzelt keine Lieferscheine vorhanden zur Begründung der gestellten Rechnungen. Es bestehen gemäss diesem Zeitungsbericht auch unterschiedliche Auffassungen über die Höhe der offenen Rechnungen.

Die engen personellen Verflechtungen einzelner Personen als verantwortliche Funktionäre in besagtem Verband und dem gleichzeitigen Einsitz in grossrätlichen Aufsichtskommissionen lassen die Vermutung aufkommen, dass sich die vom Selbsthilfefonds festgestellte, ungetreue Geschäftsbesorgung auch auf die Beziehung zwischen Kanton und dem Verband fortgesetzt haben könnte.

Die vehementen Voten aus dem Umfeld des konkursiten Verbandes anlässlich der Grossratsdebatte vom 23. Januar 2006 lassen vermuten, dass diese Feststellungen nicht aus der Luft gegriffen sind.

Aufgrund dieser Indizien ersuche ich den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

1) Ist der Regierungsrat bereit, die Geschäftsbeziehungen insbesondere die Finanzflüsse zwischen dem Kanton und dem Verband bernischer Waldbesitzer über die Dauer der letzten 20 Jahre auf Unregelmässigkeiten zu überprüfen und dem Grossen Rat Bericht zu erstatten?

2) Wenn Ja

Wann wird er diese Untersuchung einleiten und wen wird er damit beauftragen?

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Wenn Nein

Hat der Regierungsrat handfeste Belege, dass keine Unregelmässigkeiten in besagter Geschäftsbeziehung vorgekommen sind?

3) Sind dem Regierungsrat der Wortlaut der Strafanzeige des Selbsthilfefonds und deren Begründung bekannt?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 26.01.2006

Antwort des Regierungsrates

Unter der Bezeichnung „Verband Bernischer Waldbesitzer“ (VBW) bestand eine Genossenschaft, welche die regionalen Waldbesitzerorganisationen des Kantons Bern unter einem Dach vereinte. Der VBW war auch im Holzhandel tätig, indem er für seine Mitglieder Holz an Käuferinnen und Käufer vermittelte. Er bündelte insbesondere das Industrieholzangebot aus dem Kanton Bern für die schweizerische Holzindustrie. Daneben exportierte er Holzsortimente, die im Inland schwer absetzbar waren, ins Ausland. Diese Tätigkeit nahm infolge der Sturmschäden LOTHAR ab dem Jahr 2000 umfangmässig stark zu.

Der bernische Forstdienst pflegte stets den Kontakt mit dem VBW. Im Vordergrund stand der gegenseitige Austausch von Informationen. Der Kanton Bern war mit seinen Staatswäldern Mitglied in den regionalen Waldbesitzerorganisationen und somit indirekt auch Mitglied des VBW. Zudem waren jeweils Kaderangehörige des Forstdienstes Mitglieder des VBW-Vorstands. Ab der Reorganisation des Staatsforstbetriebs per 1.

Januar 2005 wurde wesentlich weniger Holz aus dem Staatswald über den VBW vermarktet. Es handelte sich dabei nur noch um Industrieholz für inländische Betriebe der Platten-, Papier- und Zelluloseproduktion.

Der Vorstand des VBW hat am 7. November 2005 den bisherigen Geschäftsführer freigestellt und gegen ihn am 28. November 2005 Strafanzeige eingereicht. Am 1.

Dezember 2005 hat der Vorstand des VBW, nachdem die Bemühungen um einen aussergerichtlichen Nachlass gescheitert waren, die Bilanz deponiert. Am 14. Dezember 2005 hat der Selbsthilfefonds der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft (SHF) eine Strafanzeige gegen „unbekannte Täterschaft“ eingereicht. Als tatverdächtig werden die Organe des VBW, insbesondere der Geschäftsführer, der Präsident und evtl. weitere Organe genannt. Gleichentags hat der zuständige Gerichtspräsident des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen den Konkurs über den VBW eröffnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis 18. Februar 2006 geltend zu machen.

Das Amt für Wald (KAWA) hat im Rahmen des Konkursverfahrens die Forderungen des Kantons Bern fristgerecht am 14. Februar 2006 eingegeben. Sie belaufen sich auf insgesamt Fr. 134'017.20. Die Forderungen des Kantons gegenüber dem VBW beruhen vornehmlich auf Holzlieferungen aus dem Staatswald, die über den VBW als Vermittler getätigt wurden. Sie gehen teilweise auf Lieferungen vor 2005 zurück. Die Forderungen setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:

• Vier Rundholzlieferungen im Betrag von Fr. 82'166.40, welche im Zuge der Bewältigung der Sturmschäden und der Folgeschäden von LOTHAR in den Export gingen.

• 15 Lieferungen Industrieholz im Jahr 2005 für inländische Werke im Betrag von Fr.

49'530.75.

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• Eine Dienstleistung (Zertifizierungsaudit) im Betrag von Fr. 1'244.05.

• Eine Übersetzungsdienstleistung im Betrag von Fr. 1’076.-.

Das KAWA hatte stets den Überblick über den Geschäftsverkehr mit dem VBW und diesen lückenlos dokumentiert. Die beim Verband vorübergehend vermissten Lieferscheine sind auf dessen Geschäftsstelle gefunden worden. Die Forderungen des Kantons Bern sind aus heutiger Sicht unbestritten, es bestehen keine Differenzen über die Beträge.

Zu Frage 1:

Die Vorgänge im VBW, welche schliesslich zum Konkurs führten, bilden den Gegenstand der erwähnten laufenden Untersuchungen in strafrechtlicher und schuldbetreibungsrechtlicher Hinsicht. Der Regierungsrat sieht keine Veranlassung, zusätzlich zu diesen Verfahren die Finanzflüsse zwischen dem Kanton und dem VBW auf Unregelmässigkeiten hin zu überprüfen.

Zu Frage 2:

Der Regierungsrat schliesst nicht aus, dass verbandsseitig Verfehlungen erfolgt sind, welche mindestens teilweise zu den heute bestehenden Ausständen gegenüber dem Kanton geführt haben können. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die laufenden Strafuntersuchungen sowie das Konkursverfahren diesbezüglich Klarheit schaffen können.

Das zuständige KAWA verfolgt die weiteren Entwicklungen aufmerksam und wird laufend prüfen, ob zusätzliche zivil- oder strafrechtliche Schritte notwendig werden.

Zu Frage 3:

Der Regierungsrat weiss von der Strafanzeige des Selbsthilfefonds. Der genaue Wortlaut und die Begründung sind ihm jedoch nicht bekannt. Die Auseinandersetzung um die Selbsthilfefondsgelder hat keinen direkten Zusammenhang mit den Ausständen des VBW gegenüber dem Kanton Bern.

An den Grossen Rat

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