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Verhaltenskodex. Verband offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Bern (voja) 2020 Verband offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Bern

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Verhaltenskodex

zur Prävention sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen durch Mitarbeiter*innen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) Kanton Bern

Verband offene Kinder- und Jugendarbeit

Kanton Bern (voja)

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Kontakt

Verband offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Bern (voja) Fach- und Geschäftsstelle Spitalgasse 28

3011 Bern 076 830 10 92 info@voja.ch www.voja.ch

Inhalt

Ausgangslage und Ziel 3

Professionelle Grundhaltungen 4

Standards für Risikosituationen im «Graubereich» (Risikomanagement) 5

Umsetzung der Standards auf Fachebene 9

Verpflichtungserklärung (Vorlage) 10

Impressum

Veröffentlicht: Januar 2021

AG Prävention sexueller Ausbeutung in der OKJA:

AG Prävention sexueller Ausbeutung in der OKJA:

Daniela Bötschi, Stellenleiterin Regionale Fachstelle für offene Daniela Bötschi, Stellenleiterin Regionale Fachstelle für offene Kinder- und Jugendarbeit Moosseedorf, Urtenen-Schönbühl, Kinder- und Jugendarbeit Moosseedorf, Urtenen-Schönbühl, Jegenstorf & Fraubrunnen

Jegenstorf & Fraubrunnen

Matthias Zbinden, Stellenleiter Kinder- und Jugendfachstelle Matthias Zbinden, Stellenleiter Kinder- und Jugendfachstelle Region Gantrisch

Region Gantrisch

Nina Grütter, Stellenleiterin Kinder- und Jugendfachstelle Ittigen Nina Grütter, Stellenleiterin Kinder- und Jugendfachstelle Ittigen und Bolligen

und Bolligen

Rolf Friedli, Kinder- und Jugendarbeiter, römisch-katholische Rolf Friedli, Kinder- und Jugendarbeiter, römisch-katholische Kirche Kanton Bern

Kirche Kanton Bern

Urs Ammon, Stellenleiter Kinder- und Jugendfachstelle Aaretal Urs Ammon, Stellenleiter Kinder- und Jugendfachstelle Aaretal Stefanie Hollop und Viviane Marti, Fach- und Geschäftsstelle Stefanie Hollop und Viviane Marti, Fach- und Geschäftsstelle Verband voja

Verband voja

In enger Zusammenarbeit mit:

In enger Zusammenarbeit mit:

Limita - Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung, Zürich Limita - Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung, Zürich (www.limita.ch)

(www.limita.ch)

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Ausgangslage und Ziel

Nähe und Distanz spielen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) eine wichtige Rolle. Dabei geht es nicht um ein «Entweder – Oder», sondern um ein «Sowohl – als – Auch»: Die Arbeit als Kinder- und Jugendarbeiter*in ist ohne Beziehungsarbeit und damit ohne angemessene Nähe undenkbar.

Ebenso wichtig ist jedoch auch die klare und schützende Distanz. Dieser Spagat verlangt eine sorg- fältige Reflexion der eigenen Haltung und Handlung in konkreten Situationen. Welche körperliche und emotionale Nähe ist im Kontext der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen angebracht und wann werden Grenzen überschritten? In jeder Tätigkeit mit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen gibt es Situationen, welche für sexuelle Übergriffe ausgenutzt werden könnten. Das Benennen von «Risikosi- tuationen» und deren transparente Gestaltung schaffen höhere Schwellen für potentielle Täter*innen und bieten allen anderen mehr Rückhalt und Schutz. Täter*innen gehen in der Regel sehr strategisch vor. Ebenso strategisch muss Prävention aufgebaut sein.

Der vorliegende Verhaltenskodex ist aus dem Engagement einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Verbands voja und in Zusammenarbeit mit der Fachstelle «Limita» entstanden. Er soll sowohl den Gemeinden in ihrer Rolle als Auftraggeberinnen der OKJA als auch allen Mitarbeiter*innen, zu denen neben der Leitung, den Fachpersonen und den Auszubildenden auch Freiwillige zählen, als Empfeh- lung und Orientierungsrahmen für professionelle Grundhaltungen und Standards in Bezug auf die Prävention sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen dienen. Ziel ist, Grenzverletzungen und sexuelle Ausbeutung an Kindern und Jugendlichen durch Mitarbeiter*innen der OKJA zu vermei- den und gleichzeitig die Handlungssicherheit für die Mitarbeiter*innen zu steigern. Die vorliegenden fachlichen Standards erhöhen Schwellen für den strategischen Aufbau von Taten und beschränken jene Grenzverletzungen, die aus Unachtsamkeit passieren. Sie bieten eine Diskussionsgrundlage für

«heikle Situationen», fördern die Möglichkeit, sich im Team dazu auszutauschen und stärken dadurch die Mitarbeiter*innen der OKJA in ihrer beruflichen Rolle bzw. freiwilligen Tätigkeit.

Die folgende Abbildung zeigt, auf welchen Bereich sich der Verhaltenskodex zur Prävention sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen durch Mitarbeiter*innen der OKJA bezieht. Er soll dazu beitragen, Auffälligkeiten im «Graubereich» (also im Bereich der Irritationen, vagen Vermutungen und

Verhaltenskodex zur Prävention sexueller Ausbeutung von

Kindern und Jugendlichen durch Mitarbeiter*innen der

offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) Kanton Bern

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© 2021 Verband offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Bern

des vagen Verdachts) frühzeitig aufzufangen, zu klären und zu korrigieren, bevor sich ein Verdacht auf Straftaten eröffnet. Der Umgang bei einem tatsächlichen Verdacht auf eine Straftat kann mittels des Verhaltenskodexes jedoch nicht gehandhabt werden und bedarf der Regelung mithilfe eines Krisen- managementkonzepts, welches von jeder Gemeinde individuell erarbeitet werden muss. Eine Vorla- ge eines Krisenmanagementkonzepts stellt beispielsweise die Fachstelle «Limita» in ihrem Handbuch

«Achtsam im Umgang – konsequent im Handeln. Institutionelle Prävention sexueller Ausbeutung»

im Kapitel «Interventionsverfahren» (S. 75 – 83) vor. Dieses kann von Gemeinden und Institutionen auf ihre jeweiligen Strukturen angepasst werden.

Abb.: In Anlehnung an: Limita, Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung: Leitartikel 2016. Vermutung oder Verdacht? Nr. 2: Hand- lungsmöglichkeiten und Handlungspflichten im Risiko- und Krisenmanagement. Seite 2.

Im Folgenden werden zunächst professionelle Grundhaltungen im Bereich der Prävention von Grenz- verletzungen und sexueller Ausbeutung erläutert, bevor näher auf die Standards für Situationen im

«Graubereich» (Risikomanagement) eingegangen wird. Anschliessend folgen Erläuterungen zur kon- kreten Umsetzung der Standards auf Fachebene sowie eine Vorlage einer Verpflichtungserklärung für Mitarbeiter*innen der OKJA.

Professionelle Grundhaltungen

Die «professionellen Grundhaltungen» zeigen auf, welche Haltungen seitens der Mitarbeiter*innen der OKJA grundlegend sind, damit Grenzverletzungen und die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen vermieden werden können. Diese Haltungen sind auch Grundlage der Arbeit von Frei- willigen, welche einzelne Angebote der Fachstelle begleiten oder selbständig durchführen / leiten.

Die Fachpersonen der OKJA müssen freiwillige Mitarbeiter*innen vor dem Antritt ihrer Tätigkeit dar- über informieren und anleiten.

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Rollenklarheit und Reflexion: Für die Gestaltung von Nähe und Distanz braucht es pädagogische und professionelle Begründungen und damit die fachliche Sorgfalt. Nähe darf nicht zur unreflektier- ten Routine werden, sondern muss aktiv gestaltet sein. Die eigenen Voraussetzungen und die eigene Rollenklarheit müssen dabei permanent überprüft werden.

Verantwortung für Grenzen: Die klare Grenzsetzung obliegt den Mitarbeiter*innen der OKJA und darf nicht an Kinder und Jugendliche delegiert werden. Kinder und Jugendliche stehen in einem Ab- hängigkeitsverhältnis zum / zur Mitarbeiter*in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Es liegt immer in der Verantwortung der Erwachsenen, für die Einhaltung der Grenzen zu sorgen und diese aktiv zu kommunizieren.

Transparenz und Feedbackkultur: Vertrauen und der Anspruch auf Transparenz im Team sind unab- dingbar. Sie dienen sowohl dem Schutz vor Übergriffen als auch dem Schutz vor Missverständnissen, Falschanschuldigungen und Interpretationen. Eine proaktive Feedbackkultur in Teams der offenen Kinder- und Jugendarbeit justiert den Kompass der Mitarbeiter*innen betreffend Nähe und Distanz in der Begegnung mit Kindern und Jugendlichen immer wieder neu.

Standards für Risikosituationen im «Graubereich» (Risikomanagement)

Für die Gewährleistung von Transparenz und fachlichem Austausch zur Verminderung von Unsicher- heiten in der Gestaltung von Nähe und Distanz dienen die folgenden Standards für Risikosituationen im «Graubereich». Erst mit der Nutzung dieser Standards steht den Mitarbeiter*innen der OKJA ein alltagstaugliches, präventives Instrument zur Verfügung. Auch hier ist zu beachten, dass Fachperso- nen der OKJA freiwillige Mitarbeiter*innen vor dem Antritt ihrer Tätigkeit über die Standards infor- mieren und sie anleiten müssen.

1. Trennung von Beruf und Privat

1.1 Privatkontakte

Die Mitarbeit in den Angeboten der OKJA darf nicht dazu genutzt werden, Kontakt zu Kindern / Ju- gendlichen aufzubauen mit dem Ziel, diesen im Privaten zu intensivieren. Bestehende private Kon- takte sind gegenüber der vorgesetzten Person offen zu legen.

1.2 Preisgeben von persönlichen Informationen

Bei Kontakten, Gesprächen, Begleitungen und Beratungen achten die Mitarbeiter*innen inhaltlich

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© 2021 Verband offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Bern

darauf, sich so authentisch zu verhalten, wie es die professionelle Beziehung zu den einzelnen Kin- dern und Jugendlichen fordert. Inhaltliche Selbstdarstellungen der Mitarbeiter*innen, welche über die konkrete Beziehungsarbeit hinausgehen, sind zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere persön- liche Erfahrungen und Ansichten bei Themen wie «Suchtmittel», «Sexualität» sowie «Umgang mit Ge- walt».

1.3 Elektronische Medien

Kommunikation zu Kindern und Jugendlichen in elektronischen und digitalen Medien wie Email- Programme, Facebook, Instagram, WhatsApp, Twitter etc. sind nur erlaubt, wenn sich der Inhalt auf professionelle Tätigkeiten bezieht. Dabei ist auf eine möglichst entpersonalisierte Sprache zu achten.

Wann immer möglich (bis auf konkrete professionelle Situationen) sind persönliche, auf einzelne Kin- der und Jugendliche zugeschnittene Mitteilungen zu unterlassen. Ebenfalls zu unterlassen ist eine stark an die Jugendsprache angepasste Kommunikation. Soziale Medien werden nicht mit privaten, sondern nur mit beruflich zugänglichen Accounts eingesetzt.

2. Körperlichkeit in der Beziehungsgestaltung

2.1 Allgemein

Die Suche nach Nähe wird stets von den Kindern / Jugendlichen initiiert und nicht von den Mitarbei- ter*innen. Der Körperkontakt wird auf ein Minimum beschränkt und kann professionell / pädagogisch begründet werden.

2.2 Anteilnahme bei Freud und Leid

Empathie gehört in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen dazu. Trost wird gespendet, indem aktive Präsenz in der Situation gelebt wird (verbal, Blickkontakt, zuhören). Drängen sich Kinder oder Jugendliche in solchen Situationen dem / der Mitarbeiter*in körperlich auf, so ist die Situation mög- lichst aufzulösen und anders zu gestalten. Sollten emotionale Situationen dennoch in eine Berührung zwischen Mitarbeiter*innen und Kindern / Jugendlichen münden, gilt Folgendes:

• Berührungen sind nur an Armen und im Schulterbereich möglich. Innige Umarmungen als Aus- druck von Freude oder Anteilnahme sind zu unterlassen.

• Berührungen, welche davon abweichen, sind zeitnah der vorgesetzten Person mitzuteilen und nachträglich Transparenz zu schaffen.

2.3 Behandlungen von Wunden und Schmerzen

Die Behandlung von akuten Wunden oder schmerzenden Körperstellen wird stets in einem offenen

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Umfeld / Raum durchgeführt sowie nach Möglichkeit durch eine Drittperson begleitet. Ist keine Dritt- person anwesend wird aus Transparenzgründen zeitnah die vorgesetzte Person über die Behandlung informiert.

Der Körperkontakt für die Wundbehandlung ist auf das Notwendigste zu beschränken. Das Entblös- sen von Intimzonen für die Behandlung von Wunden oder Schmerzen ist tabu. Einzige Ausnahme ist die Durchführung von lebensrettenden Sofortmassnahmen (beispielsweise Herzdruckmassage) bei gleichzeitigem Aufbieten der Notärzt*innen.

2.4 Körperliche Arbeiten

Bei gemeinsamen körperlichen Arbeiten, wie beispielsweise dem Streichen einer Wand oder dem Arbeiten an einem Palettensofa, ist auf körperliche Berührungen zu verzichten. Arbeiten, bei denen es inhärent zu regelmässigem körperlichen Kontakt kommt, sind vorgängig bei der vorgesetzten Person zu deklarieren. Zufällige körperliche Berührungen können dabei nicht immer ausgeschlossen werden.

2.5 Körperlicher Kontakt bei Sport und Spiel

Körperlicher Kontakt, auch zwischen Mitarbeiter*innen und Kindern / Jugendlichen, gehört bei Sport und Spiel dazu. Umso mehr ist es in diesem Fall wichtig, auf ein adäquates Mass von Nähe und Dis- tanz zu achten. Vor dem Spielstart ist es Aufgabe der Mitarbeiter*innen darauf hinzuweisen, damit sich diejenigen Kinder / Jugendlichen, welche sich dabei nicht wohl fühlen, zurückziehen können.

Sport und Spiel ist damit ein deklariertes Umfeld, bei dem körperlicher Kontakt dazu gehören kann.

3. Rollenklares Verhalten

3.1 Kleidung

Es ist darauf zu achten, dass Kleidung nicht freizügig ist, keine Irritationen auslöst und ein professio- neller Auftritt immer gewährleistet bleibt.

3.2 Begrüssung und Verabschiedung

Begrüssungs- und Verabschiedungsrituale sind wichtig. Dabei können verschiedene allgemeingül- tige bzw. gesellschaftlich anerkannte Gesten zur Anwendung kommen, welche gar keinen oder nur wenig Körperkontakt beinhalten. Die Begrüssung der Kinder und Jugendlichen durch die Mitarbei- ter*innen erfolgt einheitlich und wird im Team gemeinsam festgelegt.

3.3 Testen der (eigenen) Attraktivität

Da die offene Kinder- und Jugendarbeit mit Pubertierenden und jungen Erwachsenen arbeitet, die

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© 2021 Verband offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Bern

aufgrund ihrer Entwicklungsaufgaben ihre Geschlechterrolle suchen und ihre Attraktivität testen, ist in Hinblick darauf auf besonders rollenklares Verhalten der Mitarbeiter*innen zu achten. Die Mitarbei- ter*innen bringen sich selbst nicht im Spiel rund um Flirten und Testen ein (z.B. geben sie keine Kom- plimente in Bezug auf Körperformen u.a.), wahren Distanz und überlassen dieses Experimentierfeld den Pubertierenden und jungen Erwachsenen untereinander.

4. Weitere Standards und Regelungen

4.1 Räume

Räume sind während der Nutzung jederzeit für Mitarbeiter*innen sowie Kinder und Jugendliche frei zugänglich. Die Räume werden nicht verschlossen. Türen sind (auch bei Einzelsettings) geöffnet, bei Ausnahmen ist das Team informiert.

4.2 Lager und Übernachtung

In Übernachtungssituationen / bei Lagern nutzen Kinder und Jugendliche geschlechtergetrennte Schlafräume, sofern es die Infrastruktur erlaubt. Mitarbeiter*innen übernachten in anderen Räumen als die Kinder und Jugendlichen. Über Ausnahmen werden die Erziehungsberechtigten schriftlich vor dem Lager informiert und geben ihr Einverständnis dazu (bspw. bei erlebnispädagogischen Aktivi- täten im Freien, wo keine herkömmlichen Räume zur Verfügung stehen). Im Team wird die Schlaf- ordnung festgelegt.

Der Schlafplatz gehört dem Kind oder Jugendlichen. Mitarbeiter*innen legen oder setzen sich nicht dazu. Mitarbeiter*innen halten sich nicht alleine mit den Kindern oder Jugendlichen in einem ge- schlossenen Schlafraum auf. Spontane Einblicke in den Schlafraum sind gewährleistet. Vor dem Be- treten des Schlafbereichs oder -raums kündigt sich der*die Mitarbeiter*in immer an.

4.3 Begleitsituationen

Das Mitnehmen von Kindern und Jugendlichen durch Mitarbeiter*innen in einem «Arbeitsauto» oder einem Privatauto ist nur in deklarierten Situationen erlaubt. Solche sind beispielsweise beim gemein- samen Einkauf von Lebensmitteln oder einem notfallmässigen medizinischen Transport gegeben.

Das Mitnehmen von Kindern und Jugendlichen als «Taxidienst», z.B. nach Schliessung des Jugend- raums oder im Mobil nach Beendigung der Anlaufstelle, sind untersagt.

4.4 Garderobe

Die Mitarbeiter*innen ziehen sich immer separat (räumlich oder zeitlich getrennt) um. Dasselbe gilt fürs Duschen.

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4.5 Fotografieren

Von den Kindern und Jugendlichen werden lediglich für den betrieblichen Gebrauch Fotos gemacht, worüber die Kinder, Jugendlichen, Eltern (bei Kindern und Jugendlichen in der obligatorischen Schul- zeit ) und Mitarbeiter*innen informiert sind. Es wird darauf geachtet, dass die Kinder und Jugendli- chen nie in anzüglichen Posen oder allgemein unvorteilhaft fotografiert werden. Die Verwendung für private Zwecke ist untersagt. Ein privates Medium (Handy, Kamera, etc.) darf für Fotos / Videos nicht gebraucht werden. Sollte dies aus technischen Gründen unumgänglich sein, muss dies gegenüber der vorgesetzten Person offengelegt werden.

Umsetzung der Standards auf Fachebene

Im Alltag stehen konkrete Team- und Führungsgefässe zur Verfügung, welche die Reflexion, Be- sprechbarkeit und Transparenz rund um Risikosituationen gewährleisten. Alle Mitarbeiter*innen (also auch Freiwillige) haben das Recht und die Pflicht, an diesen Gefässen teilzunehmen und sich einzu- bringen. Mögliche Reflexionsgefässe sind: Teamsitzung, kollegialer Austausch, Vertiefungstage, Su- pervision, Personalgespräche.

Abweichungen und Schwierigkeiten in der Umsetzung bestehender Standards oder fehlende Stan- dards zu weiteren Risikosituationen können direkt angesprochen und geklärt werden (Besprech- barkeit und Transparenz als wichtigstes Präventionsinstrument). Die Leitung schafft geeignete Aus- tauschgefässe, in welchen die Standards thematisiert werden können.

Wiederholte intransparente und nicht schlüssig begründbare Abweichungen von Standards werden nicht geduldet. Sie können zu Auflagen und bei erneuter Missachtung zum Abbruch eines freiwilli- gen Engagements oder Arbeitsverhältnisses führen. Falls Übertretungen zur Trennung führen, darf dies in den Referenzauskünften an weitere Arbeitgeber*innen weitergegeben werden.

Der Verhaltenskodex wird von allen Mitarbeiter*innen (Leitung, Fachpersonen, Auszubildende und Freiwillige) bei Eintritt gelesen und die Verpflichtungserklärung (siehe unten) unterschrieben und im Einführungsgespräch thematisiert. Alle Mitarbeiter*innen verpflichten sich dem Verhaltenskodex und sind dafür verantwortlich, dass dieser gelebt und eingehalten wird. Die Umsetzung des Verhal- tenskodexes bedingt eine bewusste Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle (Selbstreflexion) und eine transparente, offene Diskussionskultur im Team.

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© 2021 Verband offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Bern

Verpflichtungserklärung (Vorlage)

Diese Verpflichtungserklärung für Mitarbeiter*innen der offenen Kinder- und Jugendarbeit soll den Gemein- den und Fachstellen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Bern als Empfehlung und Vorlage die- nen und sie damit in ihrer Arbeit zur Prävention sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen unter- stützen. Die konkrete Umsetzung sowie die Erstellung eines individuellen Krisenmanagementkonzepts (siehe S. 1) obliegt den Gemeinden als Auftraggeberinnen der OKJA.

Verpflichtungserklärung

Ich bestätige, dass ich die «Professionellen Grundhaltungen» und fachlichen «Standards für Risikosituationen im ‚Graubereich‘» dieses Verhaltenskodexes gelesen und verstanden habe, mittrage, im Alltag umsetze, bei Unsicherheiten nachfrage oder andere darauf hinweise und damit zur Qualitätssicherung im Bereich der Prävention sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen beitrage.

Bei Verdacht auf Straftaten leite ich, spätestens ab «vagem Verdacht» (siehe dazu Abb. S. 1), das Meldeverfah- ren an die vorgesetzte Stelle ein. Falls diese nicht reagiert, wende ich mich an die nächsthöhere Stelle. Ich un- ternehme keine weiteren Schritte ohne Absprache mit diesen Stellen, da nicht mir die Fallführung obliegt.

Ich weiss, dass unabgesprochene und unbegründbare Übertretungen der fachlichen Standards immer in Personalgesprächen mit der jeweils vorgesetzten Stelle thematisiert werden und zu Auflagen oder / und zur Trennung des Arbeits- oder Auftragsverhältnisses führen. Zudem können diese Übertretungen in Referenz- auskünften erwähnt werden. Ich weiss, dass nötigenfalls alle arbeitsrechtlichen Schritte ausgeschöpft wer- den. Diese Handhabung gilt auch für freiwillige Mitarbeiter*innen.

Ich habe den Sonderprivatauszug im Rahmen meines Anstellungsverhältnisses eingereicht und ich bestäti- ge, dass gegen mich weder ein Straf- oder Ermittlungsverfahren wegen Handlungen im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung hängig ist, noch, dass ich deswegen verurteilt bin.

Name, Vorname:

Funktion und Abteilung:

Ort und Datum:

Unterschrift:

(Dokument in dreifacher Ausführung. Je ein Exemplar an Mitarbeiter*in, Leitung Fachstelle und Personaladministration)

Verpflichtungserklärung (Vorlage)

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Der Verband voja wird finanziell von der Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) unterstützt.

Referenzen

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