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Gesetz über die Konkordate zu den landwirtschaftlichen Hochschulen (KLwHG) (Aufhebung)

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1 439.41

697/2

Gesetz

über die Konkordate zu den landwirtschaftlichen Hochschulen (KLwHG)

(Aufhebung)

Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

1. Das Gesetz vom 8. September 2004 über die Konkordate zu den landwirtschaftlichen Hochschulen wird auf den 1. Januar 2012 aufgehoben.

2. Es wird aus der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung (BSG 439.41) entfernt.

Bern, 7. Juni 2010 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident:Fischer

Der Staatsschreiber:Nuspliger

(2)

2 439.41 Fakultatives Gesetzesreferendum

Gegen dieses Gesetz, welches am 7. Juni 2010 vom Grossen Rat beschlossen worden ist, kann die Volksabstimmung (Referendum) verlangt werden (Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a der Kantonsver- fassung).

Dazu kann zu dieser Vorlage auch ein Volksvorschlag eingereicht werden (Artikel 63 Absatz 3 der Kantonsverfassung, Artikel 59a ff.

des Gesetzes vom 5. Mai 1980 über die politischen Rechte).

Für das Sammeln und Einreichen von Unterschriften (mindestens 10 000 in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigte Personen) sind Artikel 53–59 des Gesetzes vom 5. Mai 1980 über die politischen Rechte massgebend.

Beginn der Referendumsfrist 30. Juni 2010

Ablauf der Referendumsfrist (Unterschriften

zur Beglaubigung deponiert) 1. Oktober 2010 Abgabe der beglaubigten Unterschriften bei

der Staatskanzlei 1. November 2010

Der Gesetzestext ist im Internet unter www.be.ch/referendenpubli- ziert. Er kann auch bei der Staatskanzlei oder bei der Gemeindever- waltung bezogen werden.

Referenzen

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