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Dienstag (Vormittag), 4. Juni 2013 Grosser Rat 15 2010.9668 Gesetz Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz; GRG) (Änderung)

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Sitzungstitel7 2010.9668 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Vormittag), 4. Juni 2013

Grosser Rat

15 2010.9668 Gesetz

Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz; GRG) (Änderung)

Beilage Nr. 13 2. Lesung

Gemeinsame Debatte mit Geschäft 2012.0670

Präsident. Bevor wir jetzt zum Gesetz über den Grossen Rat und zur Geschäftsordnung des Gros- sen Rats in der zweiten Lesung kommen, habe ich noch ein paar Mitteilungen zu machen. Ich wer- de bereits heute Vormittag das Mikrofon der Vizepräsidentin geben. Wir haben Besuch vom Landrat des Kantons Glarus, der während des zweiten Teils des Vormittags auf der Tribüne sitzen wird. Ich werde den Landrat begrüssen und Béatrice Struchen wird dann die Debatte leiten.

Anschliessend mache ich einen Ausblick auf die JGK. Sind Fragen aufgetaucht im Zusammenhang mit der Behandlung der Traktanden 43 und 44? Wir haben dort eine Volksinitiative und haben einen Gegenvorschlag dazu. Wir haben einen Ordnungsantrag erhalten, der verlangt, dass diese Ge- schäfte in die September- oder Novembersession verschoben werden sollen.

Wenn wir einen Gegenvorschlag haben, dann sind grundsätzlich zwei Lesungen vorgesehen. Die Kommission hat keinen Antrag auf nur eine Lesung gestellt. Das müsste sie vor dem Beginn der Detailberatung tun. Man kann anschliessend mit 50 Stimmen gleichwohl eine zweite Lesung verlan- gen. Das ist nachher noch möglich. Wenn wir eine Initiative und einen Gegenvorschlag haben, wird zuerst der Gegenvorschlag behandelt. Wenn es zwei Lesungen gibt respektive wenn nachher noch 50 Stimmen zusammenkämen für das Quorum, würde man die Initiative im Moment noch nicht be- handeln. – Alles klar? Die Kommission soll sich noch überlegen, wie sie vorgehen will. Ich werde den Ordnungsantrag vor der Debatte zur Abstimmung bringen, wenn wir in die Traktanden 43 und 44 einsteigen. Wir werden tauschen; zuerst die 44 behandeln und dann – je nachdem, ob es noch nötig ist – die 43. Jürg Iseli wird noch die Kommissionsmitglieder treffen und anschliessend ent- sprechende Anträge stellen.

Nun können wir in die Debatte zu den Traktanden 15 und 16 einsteigen. Ich habe es Ihnen ange- kündigt, es gibt noch Anträge. Es hat sich jetzt ein bisschen entschärft; es gibt Anträge zu Themen, zu denen bereits Anträge vorlagen, wobei es zum Teil andere Zahlen gibt zum finanziellen Bereich.

Um einen Überblick zu geben wie die Beratungen in der Kommission für die Vorbereitung der zwei- ten Lesung gelaufen sind, gebe ich das Wort jetzt dem Kommissionspräsidenten Peter Bernasconi.

– Entschuldigen Sie, ich begrüsse noch den Regierungspräsidenten, der bei der Debatte über die beiden Erlasse ebenfalls anwesend ist.

Peter Bernasconi, Worb (SP), Kommissionspräsident. Ich gebe Ihnen jetzt einen ersten Überblick über das, was in der Kommission zu Handen der zweiten Lesung passiert ist. Ein ganz kurzer Rückblick: Das Ziel des Gesetzes und der Geschäftsordnung, also der gesamten Gesetzgebung, besteht darin, dass wir uns modernisieren, dass wir einen effizienten Ratsbetrieb sicherstellen und dass vor allem – und das ist halt mit den entsprechenden Auswirkungen verbunden – der Grosse Rat gegenüber Regierung und Verwaltung gestärkt wird. Das ist unsere oberste Zielsetzung. Sie haben dies ja in der ersten Lesung auch entsprechend unterstützt. Es gab eine deutliche Zustim- mung zum Gesetz. Wir hatten 95 Ja- zu 30 Nein-Stimmen bei 17 Enthaltungen, und zur Geschäfts- ordnung sogar 115 Ja-Stimmen ohne Gegenstimmen bei 19 Enthaltungen.

Was Sie schon beschlossen haben, sage ich jetzt gleich am Anfang. Sie haben gesagt, dass wir,

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obwohl Gesetz und Geschäftsordnung eigentlich Dekretcharakter haben und nur eine Lesung im Grossen Rat nötig wäre, für beide Erlasse zwei Lesungen durchführen.

Welches sind die wesentlichen Änderungen seit der ersten Lesung? Sie haben beschlossen, dass wir eine moderate Erhöhung der Entschädigungen wollen und eine Änderung der Besteuerungspra- xis. Ich komme darauf zurück, weil sich die Kommission in der Zwischenzeit damit beschäftigt und eine geringere Erhöhung der Entschädigung vorgeschlagen hat als ursprünglich vorgesehen war.

Die durchschnittliche Entschädigung sollte rund 23 600 Franken betragen, und man hat auch neu auf eine Jahrespauschale verzichtet. Man hat aber die Sitzungsgelder gegenüber der ersten Lesung von 170 auf 230 Franken erhöht, und wir haben auch eine Mahlzeitenentschädigung, die gegenüber der ersten Vorlage in der ersten Lesung von 40 auf 24 Franken gesenkt wurde. Zu was führt das?

Wir haben jetzt Entschädigungen von insgesamt durchschnittlich 23 600 Franken. Dies ist der Net- tobetrag, und zwar nach Abzug der Steuern. Wenn man es vor den Steuern anschauen würde, hät- te man einen Betrag von etwa 28 500 Franken. Das hängt damit zusammen, dass die Kommission Parlamentsrechtsrevision eine Änderung der Besteuerungspraxis beschlossen hat. Dies ist nicht verhandelbar, sondern es ist etwas, das sich aus dem Bundesrecht, aus dem Steuerharmonisie- rungsgesetz, ergibt. Wir werden in Zukunft hier im Rat alle einkommensrelevanten Bestandteile zu 100 Prozent besteuern müssen und nicht mehr zu 25 Prozent, wie es ursprünglich vorgesehen war.

Das haben wir auch mit der Steuerverwaltung so abgeklärt. Alles andere wäre bundesrechtswidrig, und das können wir ja als Grossrätinnen und Grossräte gar nicht verantworten.

Zum Einsichtsrecht: Das war ja auch ein Punkt, der intensiv diskutiert wurde. Dort hatten wir eine Differenz mit dem Regierungsrat, und wir sind dort der Forderung des Regierungsrats gefolgt. Wir haben beschlossen, dass es eine Einschränkung geben soll. Neu sollen gemäss Antrag zweite Le- sung nur noch die Aufsichtskommissionen Mitberichte einfordern können, mit Ausnahme des Spe- zialfalls Kreditgeschäfte. Mitberichte zu Kreditgeschäften sollen allen Kommissionen zugänglich gemacht werden, die sich mit Kreditvorlagen befassen.

Eine Differenz hatten wir mit dem Regierungsrat auch bei den Aufgaben des Parlamentsdienstes und der Staatskanzlei – Sie können sich sicher daran erinnern – und auch beim Teilnehmerkreis der Bürositzungen des Grossen Rats. Die Bestimmungen zu den Parlamentsdiensten, zur Staatskanzlei und zum Büro hat die Kommission präzisiert und auch klargestellt, dass die Beratungen des Gross- ratspräsidiums mit den Parlamentsdiensten erfolgen. Wichtig war für die Kommission, dass neben dem Grossratspräsidium immer der Vertreter der Parlamentsdienste dabei ist. Rein organisatori- sche Massnahmen für den Grossen Rat werden in Zukunft von den Parlamentsdiensten und von der Staatskanzlei gemeinsam erfüllt. Bei den Bürositzungen sind der Generalsekretär des Grossen Rats und der Staatsschreiber in der Regel anwesend. Wenn man sagt, in der Regel, dann heisst das auch, dass das Grossratsbüro etwas anderes beschliessen kann. In absoluten Ausnahmefällen können sie auch alleine unter sich tagen.

Ein weiterer Punkt ist die Stellvertretungsregelung in den Kommissionen. Wir haben von Ihnen den Auftrag erhalten, dies noch einmal anzuschauen. Die Kommission schlägt Ihnen vor, dass in den Aufsichtskommissionen – das sind jene Kommissionen, die ein erhöhtes Einsichtsrecht haben und bei denen die Geheimhaltung eine grössere Rolle spielt – auf die Stellvertretungsmöglichkeit ver- zichtet wird. Bei allen anderen Kommissionen hingegen, zum Beispiel bei den Sachbereichskom- missionen und bei der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen, wählt man pro Frakti- on zwei permanente Ersatzmitglieder. Für Fraktionen, die nur ein Kommissionsmitglied haben, gibt es nur ein Ersatzmitglied. Die Kommission ist auch der Meinung, dass bei Vertretungen in interkan- tonalen Organen keine Garantie da sein muss, dass diese mehrheitlich oder vollständig aus franko- phonen Mitgliedern bestehen. Wir sind der Meinung, dass es mit dieser neuen Stellvertretungsrege- lung möglich sein sollte, der sprachlichen Minderheit gerecht zu werden. Man würde die Angehöri- gen der Minderheit dann als Stellvertreter bezeichnen und sie für die speziellen Geschäfte delegie- ren.

Die Fassung für die zweite Lesung ist von der Kommission Parlamentsrecht fast einstimmig verab- schiedet worden. Wir hatten fürs Grossratsgesetz 14 Ja- und keine Gegenstimmen bei einer Enthal- tung. Bei der Geschäftsordnung hatten wir 13 Ja- und keine Gegenstimmen bei 2 Enthaltungen. Es wurde auch immer wieder die Frage nach der Verfassungskonformität gestellt. Wir sind nicht leicht- fertig darüber hinweggegangen, sondern haben die Bedenken, die der Regierungsrat geäussert hat, nochmals geprüft. Wir sind nach der Konsultation unserer Rechtsexperten klar zur Auffassung ge- kommen, dass die Verfassungsmässigkeit dieser Vorlage in keinem Punkt zweifelhaft sein kann.

Selbstverständlich gibt es bei solchen Fragen immer Differenzen.

Ich komme noch zu dem, was die Kommission sonst noch geprüft hat, was aber zu keinen Ände-

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rungen geführt hat. Sie haben eine ganze Reihe von Punkten eingegeben. Das Motionsrecht bei liquiden Geschäften, also bei Geschäften, die schon irgendwo in Bearbeitung sind, betrifft ja Arti- kel 69 Absatz 2 des Grossratsgesetzes. Dort ist man der Meinung, dass diese nicht noch einmal weiter angeschaut werden müssen. Wir sind der Meinung, wenn das betreffende Anliegen innerhalb eines Jahres als Antrag zu einem Geschäft in den Grossen Rat eingebracht werden kann, dann gibt es keine Motionsmöglichkeit. Soweit zu diesem Thema.

Dann zur Mitteilung des Rückzugs von Vorstössen. Es wurde hier darüber diskutiert, dass die Kommission das noch einmal anschauen müsste. Man hat befürchtet, dass versucht werden könn- te, einen Vorstoss erst nach erfolgter Diskussion zurückzuziehen. Das war hier drin möglich und wurde immer wieder gemacht. Die Kommission Parlamentsrechtsrevision hält fest, dass ein Vor- stoss neu nur noch bis zum Beginn der Beratung im Grossen Rat zurückgezogen werden kann. Neu wird der zeitliche Ablauf eines Rückzugs ganz präzise festgelegt. Es wird auch sichergestellt, dass im Fall eines Rückzugs sicher keine Diskussion mehr im Rat erfolgt, sondern dass der Urheber die- ses Vorstosses sich nur kurz äussern kann, bis das Geschäft anfängt.

Das sind die Punkte, die aus unserer Sicht sehr relevant sind. Sie haben auch festgestellt, dass wir uns eigentlich nur noch zu den Punkten hätten äussern müssen, die Sie auf der Traktandenliste haben, nämlich zu jenen bezüglich der Entschädigungen.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Kommission ganz herzlich bedanken. Es war eine riesige

«Büez», die sie geleistet hat. Ich möchte mich an dieser Stelle – ich komme nachher nochmals dar- auf zurück – bei den Parlamentsdiensten und beim Ratsbüro bestens bedanken. Sie haben uns hervorragend instruiert. Ich bitte Sie aus diesem Grund auch namens der Kommission – Sie haben das deutliche Resultat gehört – dass Sie dieser Vorlage, so wie sie vorliegt, zustimmen.

Präsident. Von Panne zu Panne: zuerst nicht begrüssen, und dann falsch bezeichnen – Herr Re- gierungsrat Rickenbacher hat nun das Wort.

Andreas Rickenbacher, Volkswirtschaftsdirektor. Ich nehme die Gelegenheit wahr, mich beim Eintreten auf die zweite Lesung hier im Grossen Rat noch einmal zu äussern. Es war der ausdrück- liche Wunsch des seit gestern amtierenden Regierungspräsidenten, dass ich dies nochmal über- nehme, im Sinne der Kontinuität, und auch weil die Regierung keine neuen Anträge gestellt hat.

Ich möchte im Namen des Regierungsrats ganz herzlich dafür danken, dass wir die Gelegenheit haben, uns in der Eintretensdebatte nochmals zu äussern. Wir danken insbesondere auch dem Kommissionspräsidenten für die Arbeit, die geleistet wurde, und für den Prozess, der im Regie- rungsrat stattfinden konnte. Wir haben im Januar die Gelegenheit erhalten, unsere Position vor dem Plenum der Kommission zu vertreten, und das hat, denke ich, zu einer guten Diskussion geführt, die jetzt auch zu richtigen Entscheidungen führt.

Zu Handen der Materialien ist es dem Regierungsrat wichtig, nochmals festzuhalten, dass wir mit dem Parlament und mit der Kommission in verschiedenen Fragen Differenzen haben, was die Ver- fassungskonformität dieser Vorlage angeht. Aufgrund der Tatsache, dass die Anträge der Regie- rung zum Teil mit sehr deutlichen Zahlenverhältnissen abgelehnt wurden, stellen wir zu diesen Be- reichen keine Anträge mehr. Es scheint uns aber zur Verantwortung des Regierungsrats zu gehö- ren, hier zu Handen der Materialien darauf hinzuweisen, dass es in verschiedenen Bereichen offene Fragen gibt, was die Verfassungskonformität angeht. Dies betrifft vor allem das Verhältnis Staats- kanzlei – Ratssekretariat, Einsichtsrecht in Mitberichte, Konsultation der Kommissionen bei den Verordnungen, Abschluss interkantonaler Vereinbarungen, gebundene und nicht gebundene Aus- gaben sowie insbesondere die neue Finanzmotion.

Wir haben uns gemeinsam mit der Kommission auf zwei Themengebiete konzentriert. Die Regie- rung hat, nach der ersten Lesung die Situation analysiert. Sie hat es in all den verschiedenen Berei- chen, zu denen sie Anträge gestellt hat, als aussichtslos betrachtet, nochmals Anträge zu formulie- ren. Wir haben uns nachher auf zwei aus unserer Sicht besonders sensible Bereiche fokussiert. Auf der einen Seite geht es um das Einsichtsrecht in die Mitberichte, die ja das innere Verhältnis der Regierung stark tangieren und von daher für die Arbeit der Regierung sehr wichtig sind. Ich bitte den Grossen Rat, diesem Kompromiss, der in der Kommission gefunden werden konnte, zuzustim- men. Wie ich auf dem Antragsblatt gesehen habe, sollte dies auch der Fall sein, weil zu diesem Bereich keine Anträge eingereicht wurden. Dasselbe gilt auch für die Aufgabenteilung zwischen Staatskanzlei und Parlamentsdiensten, insbesondere für das Sicherstellen der Doppelfunktion des Staatsschreibers. Auch dort haben wir verschiedene Anträge mit der Kommission diskutiert. Ich glaube, so wie das Gesetz jetzt vorliegt, können beide Seiten damit leben.

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Ich habe auf dem Antragsblatt keine Anträge gesehen, die in eine andere Richtung weisen, und ich bitte den Grossen Rat auch hier, der Fassung der Kommission so zuzustimmen. Der Regierungsrat hat, wie gesagt, jetzt keine Anträge mehr gestellt, auch nicht in jenen Bereichen, die für ihn als nicht ganz verfassungskonform gelten. Es ist klar; wenn das Gesetz vom nächsten Juni an umgesetzt werden muss, werden sich die Abläufe in verschiedenen Sachbereichen zuerst einspielen müssen.

Wir sind besonders gespannt auf, das Verfahren der Finanzmotion, die jetzt geschaffen werden soll.

Nach wie vor ist der Regierungsrat der Auffassung, dass mit der Schaffung der Finanzmotion die Verantwortlichkeiten, welche die Verfassung vorgibt, aufgemischt werden, und dass dies heikel sein kann.

Wir machen hier einfach darauf aufmerksam, dass der Regierungsrat des Kantons Bern als vom Volk gewählte Exekutive der Verfassung verpflichtet ist und auch künftig der Verfassung verpflichtet sein wird. Deshalb ist die konkrete Umsetzung, sollte das Instrument der Finanzmotion tatsächlich ergriffen werden, offen. Die Regierung wird nach wie vor die Verfassung umsetzen. So wird die Mo- tion allenfalls den Charakter einer Richtlinienmotion haben. Aber ich halte es für falsch, im Rahmen der zweiten Lesung über die konkrete Umsetzung zu debattieren. Das muss dann im konkreten Fall getan werden. Ich hoffe auf eine gute Diskussion. Da die Regierung keine Anträge mehr gestellt hat, und jene Bereiche, welche die Regierung mit der Kommission diskutiert hat, nicht umstritten sind, werde ich mich als Vertreter der Regierung in der jetzt folgenden Debatte nicht mehr äussern.

Ich werde allenfalls auf Fragen antworten, falls welche gestellt werden.

Präsident. Gibt es Wortmeldungen der Fraktionen, bevor wir in die Detailberatung des Gesetzes einsteigen? – Dies ist nicht der Fall, dann könnten wir in die Beratung des Grossratsgesetzes in zweiter Lesung einsteigen.

Detailberatung Art. 1–23 Abs. 3 Angenommen Art. 23 Abs. 4

Präsident. Dort haben wir eine Differenz zwischen Kommission und Regierung, wünscht der Kom- missionspräsident das Wort? – Nein. Es gibt keine Wortmeldungen, demnach stimmen wir darüber ab. Wer beim Artikel 23 Absatz 4 die Version der Regierung unterstützt, stimmt Ja, wer die Version der Kommission unterstützt, stimmt Nein.

Abstimmung (Art. 23 Abs. 4) Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme des Antrags der Kommission

Ja 27

Nein 87

Enthalten 3

Art. 23 Abs. 5, Art. 24–28 Angenommen

Art. 29 Abs. 1–6

Präsident. Sie haben es gesehen, die Kommission will am Antrag gemäss erster Lesung festhalten.

– Das wird nicht bestritten und ist so genehmigt. Dasselbe gilt für den Absatz 6, und Absatz 5 ist neu formuliert. Absätze 5 und 6 sind demnach ebenfalls genehmigt.

Art. 30–36 Abs. 1 Angenommen

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Art. 36 Abs. 2 und 3

Präsident. Bei Artikel 36 Absatz 2 und 3 haben wir neue Formulierungen beziehungsweise eine Verschiebung vom alten Absatz 2 zum neuen Absatz 3. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall, ich erkläre diese als genehmigt.

Art. 37–69 Abs. 1 Angenommen Art. 69 Absatz 2,

Präsident. Hier besteht dieselbe Situation, die Kommission hält am Antrag gemäss erster Lesung fest. – Das ist unbestritten und somit genehmigt.

Art. 69 Abs. 3, Art. 70–91 Abs. 3 Angenommen

Art. 91 Abs. 4

Präsident. In Absatz 4 haben wir einen neuen Buchstaben c, gibt es dazu Wortmeldungen? – Dies ist nicht der Fall. Damit ist der ganze Absatz 4 genehmigt.

Art. 92–94 Angenommen Art. 95 Abs. 1–4

Präsident. In Artikel 95 haben wir ebenfalls neue Formulierungen, die Absätze 3 und 4 waren vor- her die Absätze 2 und 3, sie wurden verschoben. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Nein, damit ist dies so genehmigt.

Art. 96–106 und Art. 106a Angenommen

Folgende Erlasse werden geändert Art. 107 Ziff. 1 und 2

Angenommen Art. 107 Ziff. 3

Präsident. Gemäss Antrag Regierungsrat wird das Organisationsgesetz OrG, Artikel 19, nicht ge- ändert, das heisst, es gilt bisheriges Recht. Gibt es dazu eine Wortmeldung? – Auch dies ist so ge- nehmigt. Im Artikel 107 Absatz 3 haben wir eine Änderung des Begriffs «Geschäftsprüfung» zu OAK. Dies ist ebenfalls genehmigt.

Art. 107 Ziff. 4–6, Art. 108 und 109 Angenommen

Titel und Ingress Angenommen Kein Rückkommen

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Schlussabstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 115

Nein 0

Enthalten 5

Präsident. Sie haben das Gesetz in zweiter Lesung angenommen.

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