[Selbständige' 69,4
m u 95 07 168 Quelle: IW Stand: Anfang 1994, Kredite ohne Hypotheken und Bauspardarlehen
Gespart und geliehen
Geldvermögen und Kreditverpflichtungen der privaten Haushalte in Deutschland*
,7-Geldvermögen
in Tausend DM je Haushalt
Landwirte 77,0
Beamte Kreditverpflichtungen
20,0
12,1 11,9 7,6 10,0
109,6 160,1
Jeder fünfte deutsche Haushalt stand 1994 bei der Kreditwirtschaft in der Kreide
— Hypotheken nicht mitgerechnet. Auf Pump leben vor allem Landwirte: Ihre Kreditverpflichtungen beliefen sich 1994 auf knapp 32 000 DM je Haushalt.
Aber auch Selbständige haben mit 20 000 DM je Haushalt rund doppelt so hohe Schulden wie andere Verbraucher. Allerdings verfügen Haushalte von Selbständi- gen und Landwirten auch über das mit Abstand größte Geldvermögen. Sie haben im Durchschnitt deutlich mehr als 100 000 DM (je Haushalt) auf der hohen Kan- te. Dabei ist allerdings zu beachten, daß Sparkonten, Lebensversicherungen und Wertpapiere für Selbständige (einschließlich der Landwirte) eine viel weiter ge- hende Funktion haben als für die übrige Bevölkerung. Sie sind neben Immobili-
en-Besitz wichtig für die Altersversorgung. ❑
VARIA WIRTSCHAFT
Finanzierung
KfW-Mittelstandsprogramm ist auch für Arzte interessant
Die Kreditanstalt für Wie- deraufbau (KfW) in Frank- furt hat den wirtschaftspoliti- schen Auftrag, günstige Inve- stitionskredite für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler bereitzustellen.
Während die ERP-Kredit- programme fast ausschließ- lich auf den gewerblichen Mittelstand ausgerichtet sind, zielt die KfW insbesondere im Rahmen ihres Mittel- standsprogrammes darauf ab, auch die Belange von Apo- thekern, Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten sowie der medizi- nischen Hilfsberufe abzu- decken.
Ärzte beteiligt
Da gerade die Ärzte in früheren Jahren bereits kurz nach Gründung einer Praxis in der Regel finanziell recht gut ausgestattet waren, wur- den sie als nicht „kreditbe- dürftig" angesehen. Insofern fühlte sich auch die KfW nicht veranlaßt, Ärzte in ihren Kre- ditprogrammen zu berück- sichtigen. Erst die Einsicht, daß Arzte durch die Errich- tung sowie den Ausbau von Praxen häufig Bauinvestitio- nen durchführten, die sehr wohl nach einer langfristi- gen Finanzierung verlangten, brachte sie vor rund zehn Jah- ren in den Kreis der Antrags- berechtigten. Seitdem wurden der Grunderwerb, Bauinvesti- tionen und „medizinisch-tech- nisch hochwertige Geräte"
aus dem KfW-Mittelstands- programm mitfinanziert.
Nicht zuletzt durch das Gesundheitsstrukturgesetz hat sich die wirtschaftliche Si- tuation der Ärzte erheblich verändert. Dies erfordert noch mehr als bisher auch ei- ne nachhaltige Berück- sichtigung unternehmeri- scher Aspekte. Dazu zählt zum Beispiel eine adäquate
Finanzierung sowohl im kurz- fristigen, mehr aber noch im langfristigen Bereich. Nach einer Welle von Praxisgrün- dungen 1993 und 1994, die auch in hohem Maße durch KfW-Kredite mitfinanziert wurden, stellt sich heute eher die Frage, wie „Berufsanfän- gern" zu einem Start verhol- fen werden känn. Dies ist nach unserer Einschätzung zum Beispiel durch die Mitfi- nanzierung einer Praxisüber- nahme beziehungsweise das
„Einkaufen" in eine bereits bestehende Praxis möglich.
Darüber hinaus ist im Laufe der Zeit der „Technisierungs- grad" einer Praxis erheblich gestiegen, das heißt, es wird von den Patienten ganz ein- fach ein gewisser Ausstat- tungsstandard erwartet. Dies betrifft zum einen den Be- reich der Diagnose und The-
rapie. Dem wurde bisher durch die KfW bereits da- durch Rechnung getragen, daß „hochwertige Geräte"
mitfinanziert wurden.
Geld für EDV
Mehr aber noch sind die Anforderungen an die Straf- fung des organisatorischen Ablaufes einer Praxis gestie- gen. Ohne Computerunter- stützung ist die Bewältigung der Arbeitsabläufe kaum mehr denkbar. Die flächen- deckende Einführung einer Chipkarte für jeden Patien- ten macht eine entsprechen- de Ausstattung mit Hard- und Software unerläßlich.
Diese kann künftig in eine Fi- nanzierung ebenso einbezo- gen werden wie Einrichtungs- gegenstände. Einen nicht
unerheblichen Umfang dürf- te dabei die entsprechende Einrichtung eines Wartezim- mers einschließlich Möblie- rung, Beleuchtung, Belüftung und sonstige technische Aus- stattung einnehmen.
Die wichtigsten Ausstat- tungsmerkmale eines Kredi- tes aus dem KfW-Mittel- standsprogramm sind der günstige Festzins und die lan- ge Laufzeit. Der Zinssatz wird zum Zeitpunkt der Kreditzu- sage durch die KfW festgelegt und gilt grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des Darle- hens, maximal jedoch für zehn Jahre. Die Intention der KfW ist, dem Kreditnehmer einen Zinssatz zu bieten, der ansonsten nur für Großunter- nehmen erreichbar ist, die sich direkt am Kapitalmarkt Finanzmittel beschaffen kön- nen. Derzeit beträgt der Zins- satz 5,75 Prozent (in den neu- en Bundesländern: 5,50 Pro- zent) bei einem Auszahlungs- satz von 96 Prozent. Bei einer Laufzeit von zehn Jahren und zwei tilgungsfreien Anlauf- jahren errechnet sich ein Ef- fektivzins von 6,72 (6,45) Pro- zent. Der Endkreditnehmer kann während der Laufzeit des Darlehens jederzeit ohne zusätzliche Kosten für ihn außerplanmäßige Tilgungen vornehmen. Die Laufzeit des Darlehens orientiert sich an der durchzuführenden Inve- stition. Soweit mehr als zwei Drittel einer Investition auf Grunderwerb und Baumaß- nahmen entfallen, kann die höchstmögliche Laufzeit von 20 Jahren (bei drei tilgungs- freien Anlaufjahren) gewählt werden.
Die Antragstellung er- folgt stets über eine Bank, de- ren Wahl dem Antragsteller freisteht. Normalerweise ist dies die Hausbank. Die Ban- ken sind über das KfW- Mittelstandsprogramm infor- miert und haben in der Regel auch den erforderlichen An- tragsvordruck vorrätig. Gern sind wir auch bereit, Fragen telefonisch zu beantworten.
Bitte wenden Sie sich an Herrn Engel, Tel 0 69/74 31- 25 22, oder Herrn Aengevelt, Tel -20 99. KfW A-3258 (68) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 46, 17. November 1995