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FORUM-10-2018-Recht-interessant-Literaturverzeichnis

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Heft: KVB FORUM 10/2018, Seiten 14 – 15

Artikel: Gesundheitspolitik: Welche Rolle spielt der Landtag?

Autor: Christopher Geier

Fußnotenverzeichnis zum KVB FORUM-Artikel

Gesundheitspolitik: Welche Rolle spielt der Landtag? Seiten 14 – 15

Fußnotenverzeichnis

[1] Alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Bayern ihren (Haupt-)Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind, Artikel 1 Absatz 1 Landeswahlgesetz (LWG)

[2] Artikel 13 Absatz 1 Verfassung des Freistaats Bayern, 180 Sitze zuzüglich eventueller weiterer Sitze aufgrund von Ausgleichs- oder Überhangmandaten

[3] Sitzzuteilungsverfahren, benannt nach dem englischen Juristen Thomas Hare (1806 - 1891) und dem deutschen Mathematiker Horst Niemeyer (1931 - 2007)

[4] Wahlvorschläge, auf die nicht mindestens fünf von Hundert der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen entfallen, erhalten keinen Sitz zugeteilt. Diese Stimmen scheiden für die Vergabe der Sitze nach dem Hare/Niemeyer Verfahren aus (Artikel 14 Absatz 4 Verfassung des Freistaats Bayern, Artikel 42 Absatz 4 Landeswahlgesetz)

[5] Die Vergabe nach Hare/Niemeyer erfolgt in einem Quotenverfahren: Die Stimmen der jeweiligen Partei werden durch die Gesamtstimmenzahl dividiert und mit der

Gesamtsitzzahl multipliziert (Quote). Die abgerundete Quote wird als Sitzzahl der Partei direkt zugeteilt. Die übrigen Sitze werden entsprechend den höchsten Nachkommastellen der Quoten auf die Parteien verteilt; siehe auch Artikel 42 Absatz 2 Landeswahlgesetz

[6] Bayerischer Landtag, 17. Wahlperiode – Berufsstatistik, Stand 18. Dezember 2017. Hinzu kommen die Ärztinnen und Ärzten in einem Angestellten- oder öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis. Deren Anzahl konnte der Statistik mangels Differenzierung nicht entnommen werden.

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[7] In der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages waren acht Ärztinnen und Ärzte sowie fünf Psychologinnen und Psychologen unter den 634 Abgeordneten vertreten. Siehe hierzu näher: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36615/umfrage/berufe-der-

bundestagsabgeordneten-16-wahlperiode/

[8] Pressemitteilung der Bayerischen Landesärztekammer vom 30. August 2018; die Liste der ärztlichen Kandidatinnen und Kandidaten für die Landtagswahl am 14. Oktober 2018 ist abrufbar unter: www.blaek.de

[9] § 23 Absatz 1 Nummer 13 BayLTGeschO

[10] Die Besetzung der Ausschüsse des Landtags erfolgt nach dem Sainte-Laguë/Schepers- Verfahren

[11] Vergleiche https://www.bayern.landtag.de/parlament/staendige- ausschuesse/gesundheitsausschuss/

[12] Artikel 24 Absatz 1 Verfassung des Freistaats Bayern [13] Artikel 1 und 2 Gesetz über den Landesgesundheitsrat

[14] Degenhart, in Sachs, Grundgesetz Kommentar, 5. Auflage, Artikel 74, Rn. 86 mwN.

[15] Artikel 18 Absatz 1 Nummer 2 und 4 HKaG

[16] Zentrale Aufgaben der Ärztekammer sind, im Rahmen der Gesetze die beruflichen Belange der Ärzte wahrzunehmen, die Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten zu überwachen, die ärztliche Fortbildung zu fördern, soziale Einrichtungen für Ärzte und deren Angehörige zu schaffen sowie in der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken (Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 HKaG)

[17] Umgesetzt durch: Fortbildungsordnung der Bayerischen Landesärztekammer sowie ergänzend durch Richtlinie der Bayerischen Landesärztekammer zur Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen

[18] Vergleiche Präambel zum BayPsychKHG [19] Vergleiche Artikel 1 BayPsychKHG

[20] Pressemitteilung Bayerisches STM für Familie, Arbeit und Soziales vom 12. Juli 2018 (488.18)

[21] Vergleiche Artikel 5 ff. Bay PsychKHG

[22] Siehe insbesondere: Änderungsanträge, Bay LT-Drs. 17/22398 und 17/23078

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