Eintreibung ausländischer Forderun- gen nicht unterstützt, um nicht zu sa- gen, gezielt verhindert.
Der gute Rat, Vorauszahlung oder Kaution zu verlangen, geht ins Lee- re. Erstens verstößt er gegen die Re- geln der GOÄ, wonach ein deut- scher Arzt vorleistungspflichtig ist.
Zweitens sind die betreffenden Pa- tienten so gewitzt, dass sie behaup- ten, nichts bei sich zu haben. Und zumindest für die erste Behandlung drehen sie die Sache so, dass der Arzt akut helfen muss.
Dr. med. Eberhard W. Grundmann, 93133 Burglengenfeld
Keine willkürlichen Preise
. . . Der vom Kollegen von Wichert geschilderte Fall zeigt erhebliche medizinische Fehlleistungen . . . Trotzdem sollte man nicht an sol- chen Beispielen die wirtschaftlichen Aspekte des Medizinbetriebs ver- teufeln und nur unmittelbares Ge- winnstreben des Einzelnen unter- stellen. Natürlich ist Medizin primär ein humanitäres Gut, aber schon seit Beginn der Aufzeichnungen wurden die Leistungen auch entlohnt! Frü- her im direkten Austausch zwischen Patient und Arzt, heute nahezu im- mer durch alle möglichen Institutio- nen, die von diesen Leistungen auch noch abschöpfen . . .
Uns mögen diese Preise hoch erschei- nen, es sind aber keine willkürlich festgelegten Preise, sondern Preise, die sich am Markt entwickelt haben und die von den amerikanischen Ver- sicherungen (so die Patienten denn versichert sind) gezahlt werden! Über eine bei uns seit mehr als 20 Jahren weder dem medizinischen Fortschritt noch den wirtschaftlichen Entwick- lungen angepasste Gebührenordnung (GOÄ) schütteln nicht nur amerikani- sche Kollegen verständnislos den Kopf. Und dass ein Facharzt für Chir - urgie bei uns in NRW für weniger als pauschal 20 Euro einen Patienten drei Monate lang behandeln muss, wird von internationalen Kollegen, aber auch von Nichtmedizinern – selbst in Deutschland – gar nicht erst geglaubt! . . .
Dr. Michael Schweins, Hernienzentrum Köln, 50667 Köln
Deutsches Ärzteblatt