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IV-Rundschreiben Nr. 172 vom 8.Oktober 2001

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Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 20 Abteilung Invalidenversicherung 3003 Bern

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Sektion Medizin und Hilfsmittel Seite 1 von 1

IV-Rundschreiben Nr. 172 vom 8.Oktober 2001

Pharmazeutische Spezialitäten Art. 14/1b IVG

Die Präparate AmBisome® und Elevit®Pronatal können im Rahmen der Behandlung des Geburtsgebrechens der Ziffer 459 GgV zulasten der Invalidenversicherung übernommen werden.

Sie können rückwirkend unter Beachtung von Art. 48/2 IVG vergütet werden.

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