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IV-Rundschreiben Nr.171 vom 16. Juli 2001

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Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 20 Abteilung Invalidenversicherung 3003 Bern

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Sektion Eingliederung Seite 1 von 1

IV-Rundschreiben Nr.171 vom 16. Juli 2001

Tarifvertrag zwischen der Schweizerischen Invalidenversicherung und der Konferenz der Schweizerischen Berufsverbände der Logo- pädinnen & Logopäden

Auf den 1. August 2001 tritt der am 14. Juni 2001 zwischen der Schwei- zerischen Invalidenversicherung und der Konferenz der Schweizerischen Berufsverbände der Logopädinnen & Logopäden abgeschlossene

Tarifvertrag in Kraft. Sie regelt die Kostenvergütung der im Einzelfall verfügten Sprachheilbehandlungen im gesamten Leistungsbereich der Invalidenversicherung. Der Vertrag ist im Intranet AHV/IV unter der Rubrik 'Tarife und Verzeichnisse' im PDF-Format abgelegt. Hier wird ab Oktober 2001 auch das Verzeichnis der dem Vertrag beigetretenen Ein- zelpersonen und Arbeitgebende zu finden sein. Für allfällige Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Benoît Ducrest (031 322 90 64;

benoit.ducrest@bsv.admin.ch).

Beilage: Tarifvertrag IV - K/SBL

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