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Eingliederungsbericht Jobcenter Burgenlandkreis für das Jahr 2020

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Eingliederungsbericht

Jobcenter Burgenlandkreis

für das Jahr 2020

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Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 2

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung und Hinweise zur Datengrundlage ... 3

1. Rahmenbedingungen ... 5

1.1. Wirtschaftsraum - örtliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen... 5

1.2. Allgemeiner Arbeitsmarkt ... 8

1.2.1. Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) ... 8

1.2.2. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften ... 10

1.2.3. Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit ... 11

1.2.4. Entwicklung der Stellenangebote ... 12

1.2.5. Entwicklung Gesamtregelleistung ohne Kosten der Unterkunft (KdU) ... 13

1.3. Strukturdaten ... 14

1.4. Binnenorganisation ... 15

2. Schwerpunkte und Ergebnisse der Integrationsarbeit ... 16

2.1. Finanzielles Fördervolumen ... 19

2.2. Einsatz ausgewählter arbeitsmarktpolitischer Instrumente und Teilnehmerverbleib ... 21

2.3. Förderanteil einzelner Arbeitsmarktprodukte und Zielgruppen ... 22

3. Fazit ... 25

Abkürzungsverzeichnis ... 26

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Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 3 Vorbemerkung und Hinweise zur Datengrundlage

Seit dem 1. Januar 2012 ist der Burgenlandkreis zugelassener kommunaler Träger nach

§ 6a Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Zweiten Buch Sozialgesetzbuch II (SGB II).

Der Burgenlandkreis hat dazu einen Eigenbetrieb eingerichtet, der gem. § 6d SGB II die Bezeich- nung Jobcenter Burgenlandkreis (JC BLK) führt.

Das JC BLK ist für die Leistungsgewährung und die Vermittlung Arbeitsuchender nach dem SGB II zuständig. Zugleich ist das JC BLK Ansprechpartner für Arbeitgeber, die auf der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern sind.

Die Zuständigkeit für die Erbringung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach

§ 16a SGB II obliegt dem Landkreis. Die Ausbildungsstellenvermittlung wurde an die Agentur für Arbeit Weißenfels übertragen. Daher ist zu diesen Aspekten kein Beitrag enthalten.

Nach § 54 SGB II i.V.m. § 11 SGB III und der Begründung zu Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Fort- entwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Änderung des § 6b SGB II) haben die für die Leistungserbringung zuständigen Organisationseinheiten, somit auch das JC BLK, den Erfolg von Eingliederungsmaßnahmen abzubilden und eine Eingliederungsbilanz nach Abschluss eines Haushaltsjahres zu erstellen.

Die Eingliederungsbilanz enthält Informationen, inwieweit öffentliche Mittel wirtschaftlich und effek- tiv in der Aufgabenumsetzung des SGB II eingesetzt worden sind. Gemäß

§ 11 Abs. 1 Satz 2 SGB III soll ein Vergleich der regionalen Eingliederungsbilanzen möglich sein.

Ein derartiger Vergleich ist jedoch nur zwischen Leistungsträgern sinnvoll, bei denen die Rahmen- bedingungen der regionalen Arbeitsmärkte ähnlich sind.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Steuerung SGB II“ hat eine Redaktionsgruppe aus Vertretern von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit sowie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der BA beauftragt, das Verfahren der Vergleichsty- penbildung so weiterzuentwickeln, dass alle in § 48a SGB II genannten Zieldimensionen berück- sichtigt und zugleich die SGB II-spezifischen Rahmenbedingungen der Jobcenter abgebildet wer- den. Alle drei Ziele des SGB II wurden dabei zu gleichen Gewichten berücksichtigt.

Bei der Zusammensetzung der Vergleichstypencluster (VT) wurden schwerpunktmäßig die Quote der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der Anteil an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Langzeitleistungsbezug berücksichtigt, was auch das allgemeine Ausmaß der Hilfebe- dürftigkeit einer Region im Sinne des SGB II widerspiegelt.

Es erfolgte eine Differenzierung in drei Charaktergruppen (I – III) mit insgesamt 15 Vergleichstypen (VT):

 Jobcenter mit unterdurchschnittlicher ELB-Quote (Ia bis Ie)

 Jobcenter mit durchschnittlicher ELB-Quote (IIa bis IIe)

 Jobcenter mit überdurchschnittlicher ELB-Quote (IIIa bis IIIe) Das JC BLK wurde dem VT IIId zugeordnet.

VT IIId bedeutet - Landkreise in den neuen Bundesländern mit sehr geringem Beschäftigungspo- tential in einfachen Tätigkeiten bei gleichzeitig hoher saisonaler Dynamik und sehr hoher Tendenz zur Verfestigung des Langzeitleistungsbezugs.

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Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 4 Datengrundlage der Eingliederungsbilanz bilden u.a. die seitens der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag vorliegenden Tabellen zu den Ergebnissen der Förder- und Arbeitslosenstatistik.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angaben aus den monatlichen Datenlieferungen gem. § 54b SGB II generiert worden sind und nicht in allen Berei- chen eine vollständige Abbildung der tatsächlichen Größen und Erfolge widerspiegeln. Daher kön- nen geringfügige Abweichungen zu internen Veröffentlichungen und Darstellungen auftreten.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Instrument der Eingliederungsbilanz, dessen Grundlage im SGB III verankert ist, aus Sicht des JC BLK nur eingeschränkt geeignet ist, die Zielerreichung des SGB II zielgerichtet und vollständig abzubilden. So können durch den Instrumenteneinsatz er- reichte Integrationsfortschritte bei den Leistungsberechtigten nicht konkret oder gar nicht darge- stellt werden. Es wird ein erheblicher Weiterentwicklungsbedarf gesehen, damit den Belangen des Rechtskreises SGB II und damit den durch den Gesetzgeber erhofften Steuerungseffekten Rech- nung getragen werden kann.

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Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 5 1. Rahmenbedingungen

1.1. Wirtschaftsraum - örtliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Der Burgenlandkreis hat eine Fläche von 1.414 km². Der Burgenlandkreis im äußersten Süden von Sachsen-Anhalt bildet landschaftlich bereits den Übergang zu Thüringen. Die Landschaft ist bergig und wird von Saale, Unstrut und Weißer Elster geprägt.

Die günstigen Verkehrsanbindungen, die Lage im Herzen Mitteldeutschlands und die Nachbar- schaft zu den Chemiestandorten Buna und Leuna prägen die Vergangenheit, und geben nach wie vor wichtige Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung.

Der Burgenlandkreis ist durch eine überwiegend mittelständische Wirtschaftsstruktur geprägt. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Region lag – bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt – mit 4,52 Mrd. Euro (2017) bei einem Anteil von 7,3 % des Landes. Insgesamt hat sich der Wertschöp- fungsanteil des verarbeitenden Gewerbes in Sachsen-Anhalt in den letzten 30 Jahren verdoppelt.

Im Bereich Bergbau und verarbeitendes Gewerbe haben sich im Burgenlandkreis ca. 55 Betriebe (mit mehr als 50 Beschäftigten) und durchschnittlich 9.300 Mitarbeitern stabil entwickelt. Das Um- satzvolumen beträgt durchschnittlich ca. 3.7 Mrd. Euro und stellt den zweithöchsten Wert aller Landkreise und kreisfreien Städte im Land Sachsen-Anhalt dar. Die Exportquote stieg bis zur CO- VID-19-Pandemie an, bleibt aber mit knapp über 20 Prozent vergleichsweise niedrig.

Nach wie vor ist das Ernährungsgewerbe mit einem Jahresumsatz von 5,5 Mrd. Euro die umsatz- stärkste Industriebranche im Süden Sachsen-Anhalts. Sie ist seit Jahren wirtschaftlicher Motor für den Burgenlandkreis. Hier erwirtschaften 26 Betriebe mit über 6.000 Beschäftigten einen Umsatz von ca. 2,8 Mrd. Euro. Auch hier gab es Einbrüche, welche sich hauptsächlich auf kleinere Betriebe auswirkten. Der Exportabbruch wirkt sich auf alle Unternehmen aus, die Süßwarenproduktion ist etwas rückläufig, die Fleischproduktion hat konstante Auslieferungspositionen. Das Netzwerk Er- nährungswirtschaft weist darüber hinaus darauf hin, dass Material- und Rohstoffpreise steigen und insgesamt das Messegeschehen fehlt, um den Export weiter voranzubringen.

Ende des Jahres 2020 betrug die Bevölkerungszahl im Burgenlandkreis 177.833 Einwohner, 1.013 Personen weniger als vor Jahresfrist. Die rückläufige Entwicklung hält bereits mehrere Jahre an.

Die Altersstruktur im Burgenlandkreis ist geprägt durch einen zunehmenden Anteil der Personen- gruppe ab 65 Jahren. Die Abwanderung jüngerer Menschen in den zurückliegenden Jahren ist

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Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 6 deutlich spürbar. Bei der arbeitsfähigen Gesellschaft überwiegt der Anteil der Altersgruppen zwi- schen 45 und 65 Jahren. Aufgrund der Überalterung der Bevölkerung sinkt der Anteil der beschäf- tigungsfähigen Gesellschaft jedoch weiter. Auch die Ausbildungsfähigkeit und –reife der Jugendli- chen nimmt stetig ab.

Untypisch gegenüber anderen Landkreisen, hat der Burgenlandkreis einen Rückgang der sozial- versicherungspflichtigen Beschäftigten zu verzeichnen. Im März 2020 waren es 712 weniger als noch im März 2019.

Quer durch alle Branchen ist der Fachkräftemangel weiterhin langfristige Herausforderung. Trotz pandemiebedingter Entlassungen und Geschäftsaufgaben werden Personalengpässe deutlich und es fehlen Arbeitskräfte, insbesondere solche, die Qualität und Anforderungen der Unternehmen gerecht werden können. Ausländische Fachkräfte können aufgrund fehlender Sprachkenntnisse nur bedingt eingestellt werden. Auffällig für den Burgenlandkreis sind hierbei Gesundheitsberufe, Handwerksberufe und Berufe im Dienstleistungs- und Logistikbereich. Diese Situation wird sich aufgrund des demografischen Wandels in den nächsten Jahren voraussichtlich noch verschärfen.

Auch die Lehrstellensituation wies in 2020, mehr Ausbildungsplatzangebote als Anzahl Auszubil- dender auf.

Exkurs COVID-19-Pandemie

Bezug nehmend auf Einschätzungen des Wirtschaftsamtes, insbesondere basierend auf der Re- flexion der Netzwerke, gibt es im Burgenlandkreis keine Branche, die nicht betroffen war bzw. ist.

Einige davon sehr stark, wie z.B. Messebauer und Schausteller.

Im Industriebereich waren Lieferketten unterbrochen. Absatzmärkte sind um 30 Prozent wegge- brochen. Dies spürte vor allem die Logistikbranche. Hier ist das Transportvolumen um 30-40 Pro- zent deutschland- und europaweit zusammengebrochen, weil Produktionsbetriebe und Zulieferbe- triebe, z.B. für die Autoindustrie geschlossen hatten. Es folgte eine Frachtpreisexplosion, der Preis- kampf unter den Logistikern ist groß.

Die Gesundheitswirtschaft boomt. Die 3 Klinikstandorte im Burgenlandkreis konnten erhalten wer- den, plus die MEDIAN Kliniken Bad Kösen. Allerdings sind lt. Netzwerk Gesundheit Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen die Hauptlastträger der Krise. Der Bedarf an Pflegekräften und Ärzten ist hoch und besonders durch die COVID-19-Pandemie wurde die mangelnde Ausstattung des Ge- sundheitswesens, zur Herausforderung.

Die Bauwirtschaft war nur kurzfristig von der Krise beeinträchtigt, u.a. bedingt durch die Einhaltung von Hygienevorschriften. Grundsätzlich ist die Auftragslage nicht schlecht. Hier ist aber zu beden- ken, dass in den Folgejahren öffentliche Einnahmen aus Gewerbesteuern fehlen werden und dadurch die Aufträge zurückgehen.

Beim Netzwerk Metall-Elektro-Kunststoff e.V. wirkte sich die Krise unterschiedlich aus.

Die Branchen Maschinenbau und Metallverarbeitung haben u.a. auf Grund der sich wandelnden Automobilzulieferindustrie mit Kurzarbeit zu kämpfen. Ein herber Schlag für den Maschinenbau, die Automobilzulieferindustrie und den Standort Naumburg mit 180 Beschäftigten war die Insol- venz der Gehring-Gruppe. Kleinere Handwerksbetriebe funktionieren gut. Für die Industrie ist die

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Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 7 Lage problematisch. Metallbetrieben sind die Lieferketten und Aufträge weggebrochen. Durch Kurzarbeit konnte die Krise bislang ohne Entlassungen überstanden werden.

Im Tourismusbereich, ganz wesentlich für uns als Kulturregion Saale/Unstrut mit dem Naumbur- ger Dom auf der Weltkulturerbeliste der UNESCO, gab und gibt es erhebliche Einschnitte. Insol- venzen werden voraussichtlich stattfinden. Die Überbrückungshilfen reichen nicht aus.

Nach Information der Agentur für Arbeit musste eine Vielzahl der Betriebe im BLK Kurzarbeit be- antragen. Unterjährig hat sich die Anzahl zwar relativiert, jedoch waren es allein im Juli 2020 noch 749 Unternehmen.

Um einen Überblick über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in den Unternehmen zu er- halten, wurde durch den Burgenlandkreis gemeinsam mit der Universität Jena ein onlinebasierter Fragebogen CORUNT entwickelt. Die daraus resultierenden Erkenntnisse geben einen Einblick auf die Situation der regionalen Wirtschaft.

Aufgrund des Urheberechtes anbei auszugsweise einige Aspekte:

- zahlreiche Unternehmen waren von ausgefallenen Mitarbeiter/Innen aufgrund von ange- ordneter Quarantäne betroffen

- gleichzeitig waren diese Unternehmen durch Folgen der Pandemie in ihrer Geschäftstätig- keit eingeschränkt

- ein erheblicher Anteil der im Burgenlandkreis ansässigen Unternehmen musste Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter/Innen beantragen.

- Unternehmen haben Mitarbeiter/Innen aufgrund von Folgen der Corona Pandemie entlas- sen müssen

- Ländliche Räume erscheinen durch Wirtschaftsstruktur krisenfester als urbane Räume - für viele Unternehmen wurde durch die Krise der Fachkräftemangel zusätzlich verstärkt

Der Burgenlandkreis steht seit 2018 außerdem vor der herausfordernden Aufgabe, einen Struktur- wandel ohne soziale und wirtschaftliche Verwerfung zu generieren und den starken industriellen Standort zu erhalten.

Das Mitteldeutsche Revier ist mit rund 20 Mio. t jährlicher Förderung in besonderem Maße betrof- fen. Das Bergbaurecht hält in dieser Region u.a. die MIBRAG Mitteldeutsche Braunkohlengesell- schaft mbH. Das Unternehmen beschäftigt im Kohlebergbau rund 1.800 Mitarbeiter. Die MIBRAG investiert zurzeit vermehrt in Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Quellen. Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass trotz dieser Ausweichstrategie, langfristig nicht alle Arbeitsplätze zu halten sein werden. Bis einschließlich 2025 plant das Unternehmen aber weiterhin, in dem glei- chen Maße Auszubildende einzustellen und zeitweise zu übernehmen.

Im Mitteldeutschen Revier steht zu befürchten, dass – durch den üblichen volkswirtschaftlichen Multiplikator Effekt eines Industriearbeitsplatzes von 2 bis 3 – zwischen 4.000 und 9.000 Arbeits- plätze langfristig zur Disposition stehen. Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von rund 35.000 Euro entspräche das einem Kaufkraft- und Investitionsverlust von 140 bis 315 Mio. Euro und einem jährlichen Einkommensteuer- und Umsatzsteuerausfall zwischen 55 und 125 Mio. Euro in der Region.

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Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 8 1.2. Allgemeiner Arbeitsmarkt

Im Zuge der COVID-19-Pandemie war 2020 ein Anstieg des Arbeitslosenbestandes zu verzeich- nen. Die Zahl der Arbeitslosen im Burgenlandkreis im Rechtsgebiet SGB II und SGB III war vor Beginn der COVID-19-Pandemie auf 5.992 Personen (März) zurückgegangen und erhöht sich bis Mai 2020 auf 6.951 Personen. Bis zum Ende des Jahres verringerte sich der Arbeitslosenbestand wieder auf 6.130 Personen, lag aber um 449 Personen (7,9 %) über dem Vorjahresniveau. Das entsprach einer Arbeitslosenquote von 6,7 % (Vorjahr 6,1 %).

Auch die Zahl der Arbeitslosen im SGB II-Bereich erhöhte sich von 3.851 (März) auf 4.448 Perso- nen im Mai 2020. Bis zum Jahresende konnte der Arbeitslosenbestand im JC Burgenlandkreis jedoch wieder auf 3.826 Personen verringert werden, das waren 27 mehr als vor Jahresfrist. Die Arbeitslosenquote betrug zum Jahresende 4,2 % (Vorjahr 4,1 %).

Sowohl die Arbeitslosenquote im Burgenlandkreis insgesamt als auch im SGB II Bereich lag unter dem Landesdurchschnitt in Sachsen-Anhalt.

Als Jahresendergebnis wurden für die Eckdaten im SGB II folgende Ergebnisse verbucht:

 Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) verringerte sich um 512 im Vergleich zum Vorjahr.

 Mit der Verringerung der Zahl der ELB sank auch der Bestand an Bedarfsgemeinschaften um 405 auf 8.395.

(Quelle: Statistik der BA)

1.2.1. Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB)

Trotz der COVID-19-Pandemie hat die Entwicklung der ELB auch 2020 einen positiven Verlauf genommen.

Ende des Jahres hatte das JC BLK einen Bestand von 10.282 ELB, von denen sich über ¾ im Langzeitleistungsbezug befanden. Sowohl die Zahl der Leistungsbezieher im Langzeitleistungsbe- zug als auch ihr Anteil an allen ELB ist im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen.

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Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 9 Die Kundenstruktur im JC BLK weist einen steigenden Altersdurchschnitt aus. Ende des Jahres 2020 waren 40 % aller ELB älter als 50 Jahre, 28,9 % über 55 Jahre.

Wegen der demografischen Entwicklung im Burgenlandkreis (Bevölkerungsanteil über 55 Jahre:

BLK 46,2 % – Bund: 36,6 %) werden sich künftig auch in der Kundenstruktur des Jobcenters noch deutlicher die Gewichte hin zu den älteren Personengruppen verschieben.

Von den 10.282 ELB waren 62,0 % nach der bisherigen Verweildauer vier Jahre und länger im Regelleistungsbezug. Während Kunden unter 25 Jahren und Kunden in der aktiven Lebensspanne zwischen 25 Jahren und 55 Jahren eine durchschnittlich kürzere Verweildauer haben, sind 80,7 % der Älteren ab 55 Jahre vier Jahre und länger im Regelleistungsbezug. Die Quoten haben sich gegenüber dem Vorjahr nur marginal verändert.

(Quelle: Statistik der BA)

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Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 10 (Quelle: Statistik der BA)

Im Laufe des Jahres meldeten sich 6.587 Personen im JC BLKarbeitslos. Gleichzeitig konnten 6.716 Personen ihre Arbeitslosigkeit beenden. Auch während der COVID-19-Pandemie zeigte sich der regionale Arbeitsmarkt weitestgehend stabil, was positiv für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit war. Die Bestandsverfestigung, insbesondere bei den Älteren stellte uns allerdings vor die Heraus- forderung, mit unserem Bestand das Möglichste zu erreichen und alles zu versuchen, um auch marktferne Kunden wieder zurückzuführen und Potentiale zu entdecken bzw. zu entwickeln.

1.2.2. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften

Im Jahr 2020 wurden durchschnittlich 8.749 Bedarfsgemeinschaften betreut, 626 weniger als im Vorjahr. Mehr als die Hälfte des Rückganges war in den Bedarfsgemeinschaften mit einer Person zu verzeichnen.

(Quelle: Statistik der BA)

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Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 11 1.2.3. Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit

Ende 2020 wurden im SGB II Bereich 383 Jugendliche unter 25 Jahren betreut, 36 Personen mehr als im Vorjahr. Ihr Anteil an den Arbeitslosen insgesamt erhöhte sich von 9,1 % auf 10,0 %.

Im Jahresdurchschnitt hat sich die Zahl der Jugendlichen unter 25 Jahren von 377 auf 399 Perso- nen erhöht.

(Quelle: Statistik der BA)

Das Bildungsniveau dieser jugendlichen ELB ist sehr heterogen.

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Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 12 1.2.4. Entwicklung der Stellenangebote

Nach Analyse des jobcentereigenen Arbeitgeberservice (AGS) lag auch im Jahr 2020 ein Bedarf an flexibel einsetzbaren Arbeitnehmern und Fachkräften in den Branchen der regionalen Wirtschaft vor.

Im Kontext der pandemischen Entwicklung war ab April 2020 ein deutlicher Einbruch der gemel- deten Stellenangebote zu verzeichnen.

In den Sommermonaten Juni/Juli sowie im September/Oktober erhöhte sich die bedarfsorientierte Einschaltung und Stellenaufgabe etwas. Bei Gesamtbetrachtung blieben allerdings sowohl die Stellenangebote mit insgesamt 356 als auch die damit gemeldeten Arbeitsstellen deutlich hinter den Ergebnissen aus 2019 (419).

Die Zahl der Ausbildungsstellen erhöhte sich von 6 auf 8 veränderte sich kaum.

Insgesamt betreute der AGS unterjährig rund 481 offene Stellenangebote, davon 19 Ausbildungs- stellen. Gegenüber den Vorjahren ist dies ein weiterer Rückgang.

Betrachtet man die Stellenangebotsentwicklung anhand der im Burgenlandkreis starken Branchen, so sind folgende Berufs- und Tätigkeitsbereiche besonders betroffen:

- HoGa (Rückgang um ca. 44 %) - Pflege (Rückgang um ca. 42 %) - Reinigung (Rückgang um ca. 25 %) - Handel/Verkauf (Rückgang um ca. 17 %).

Branchen, als Gewinner der Krise, z.B. erwartet in Versand und Logistik, sind nicht festzustellen.

Die Arbeit des AGS war 2020 geprägt von Beratungen und Information bzgl. pandemiebedingter Entwicklungen und Besonderheiten (z.B. KUG), insbesondere bei „kleineren“ Firmen. Aufgrund eingeschränkter Außendienstmöglichkeiten erfolgte die nachhaltige Betreuung laufender Förder- fälle sowie das Coaching zur Aufrechterhaltung der Arbeitsplätze ergänzend über telefonische Ar- beitgeber- u. Bewerberkontakte.

Die installierte bewerberorientierte und assistierte Vermittlung des „arbeitsfähigen“ Kundenpoten- tials als Direktvermittlung im Tandemgespräch zwischen bewerberorientierter Integrationsfach- kraft/Fallmanager und Arbeitsvermittler des AGS konnte aufgrund des eingeschränkten Dienstbe- triebes in 2020 nicht auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden. Dennoch konnten über diese Aktivitäten 54 erfolgreiche Matchings realisiert werden.

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Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 13 1.2.5. Entwicklung Gesamtregelleistung ohne Kosten der Unterkunft (KdU)

Die Reduzierung der Bedarfsgemeinschaften um 626 BG’s im Jahresdurchschnitt hat zu einer Kos- tenersparnis der Gesamtregelleistung, trotz der Erhöhung des Regelsatzes geführt.

(Quelle: Statistik der BA)

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Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 14 1.3. Strukturdaten

Nach Personengruppen entwickelte sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich.

(Quelle: Statistik der BA)

Der Bestand war geprägt durch folgende Strukturmerkmale:

o 56 % der Arbeitslosen sind männlich, 44 % weiblich o 10 % der Arbeitslosen sind unter 25 Jahren

o 32 % der Arbeitslosen sind über 50 – darunter 19 % über 55

o 48 % der Arbeitslosen besitzen einen verwertbaren Berufsabschluss o 52 % der Arbeitslosen besitzen keinen Berufsabschluss

o 56 % der Arbeitslosen sind Langzeitarbeitslose o 13 % der Arbeitslosen sind Alleinerziehend o 11 % der Arbeitslosen sind Ausländer

o 5 % der Arbeitslosen sind Schwerbehinderte (sbM)

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen, die ein Jahr und länger ohne Beschäftigung waren, ist unterjäh- rig angestiegen (um 19,8 % bzw. 351 Personen). Ihr Anteil an den Arbeitslosen insgesamt erhöhte sich von 46,7 auf 55,5 %. Während der Anteil bei den Jugendlichen unter 25 Jahren 35,8 % betrug, waren es bei den Älteren mehr als die Hälfte =61,2 % in dieser Altersgruppe.

Über ¾ der ELB befanden sich im Langzeitleistungsbezug. Von den Langzeitleistungsbeziehern sind 21 % nicht als arbeitssuchend erfasst, 14 % befanden sich in Arbeitsmarktmaßnahmen und ca. 23 % sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt bzw. Selbständige. Von den tatsächlich ar- beitslosen LZB sind schätzungsweise 45 % zwar leistungsberechtigt jedoch vermittlungseinge- schränkt.

Die Personengruppe der Schwerbehinderten stellte mit einer jahresdurchschnittlichen Bestands- zahl von 165 Arbeitslosen (4,0 %) im Rechtskreis des SGB II rein zahlenmäßig eine kleine Ziel- gruppe dar. Dennoch ist das Risiko langfristiger Arbeitslosigkeit überdurchschnittlich hoch ausge- prägt. Im Vergleich zum Vorjahr ist der durchschnittliche Bestand an schwerbehinderten Menschen um 1,9 % angestiegen.

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Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 15 Ende Dezember 2020 waren 1.101 erwerbsfähige ausländische Leistungsberechtigte erfasst.

Schwerpunkt bilden hierbei die ELB aus Syrien, Eritrea, Afghanistan, Iran, Irak, Pakistan, Nigeria und Somalia mit 59,8 % (Vorjahr ca. 61,5 %).

Der Bestand an Arbeitslosen mit Berufsabschluss wurde 2020 im Vergleich zu 2019 im Jahres- durchschnitt um 8,9 % = 198 Personen gesenkt. Bei den Arbeitslosen ohne Berufsabschluss ist ein Anstieg um 157 Personen (8,3 %) zu verzeichnen.

Von den 399 jugendlichen Arbeitslosen verfügten 44,4 % über einen Schulabschluss (Vorjahr 46,9

%). 2020 waren 25,3 % der Jugendlichen länger als ein Jahr ohne Beschäftigung (Vorjahr 21,8 %).

1.4. Binnenorganisation

Das Jobcenter Burgenlandkreis wird seit 01.04.2020 von einer Betriebsleiterin geführt, welche zu- gleich als Dezernentin für Wirtschaft und Arbeit fungiert. Insofern wurde das Jobcenter direkt in die Organisation des Landkreises eingebettet und wichtige Schnittstellen in einem Dezernat zusam- mengeführt.

Das JC BLKhat 3 Standorte - Zeitz, Naumburg und Weißenfels.

Die Organisation ist gegliedert in einen administrativen Bereich (Zentrale Dienste mit Personal, Finanzwesen, EDV) und einen operativen Bereich.

Die Organisationsstruktur wurde in 2019 dahingehend komprimiert, dass - 1 Komplexbereich-Leistung mit Kundenportal bzw. den Eingangszonen und - 1 Komplexbereich-Integration mit Integrations- und Zielgruppenteams

sowie dem Team Migrationsagentur und Arbeitgeber-Träger-Team gebildet wurden.

An jedem der oben genannten Standorte wurden Dienstleistungen für Kunden von folgenden Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern des operativen Bereiches erbracht:

- Team Eingangszone inklusive Telefonservice (je 1 Team pro Standort) - Bereich Integration

▪ je 1 Team Integration pro Standort mit Integrationsfachkräften und Arbeitsvermittlern- Arbeitgeberservice,

▪ 1 Team Berufsperspektive (Zuständigkeitszuschnitt u35 ohne BA =standortübergreifend mit 3 bzw. 4 Mitarbeitern je Standort)

▪ 1 Team Fallmanagement (standortübergreifend mit 5 Mitarbeitern je Standort) - Team Leistung (2 Teams pro Standort)

- Team Arbeitgeber-Trägerleistung (zentral in Naumburg) - Team SGB II in der Migrationsagentur (MiA)

▪ 1 Team Mitarbeiter JC aus Eingangszone, Integration und Leistungsbereich, integriert in die Matrixorganisation der MiA BLK

absolut um % absolut um % absolut um %

Jahres-

durchschnitt 4.075 4.116 -42 -1,0 2.050 1.893 157 8,3 2.025 2.223 -198 -8,9

Gesamt Ohne Berufsausbildung Mit abgeschlossener Berufsausbildung

2020 2019 Veränderung zum Vorjahr

2020 2019 Veränderung zum Vorjahr 2020 2019 Veränderung zum Vorjahr

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Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 16 Zum Ende des Jahres 2020 waren insgesamt 305 Mitarbeiter und 2 Auszubildende im Jobcenter Burgenlandkreis beschäftigt.

Exkurs COVID-19-Pandemie

Mit Beginn der COVID-19-Pandemie war das JC BLK gezwungen auf neue Kommunikationsfor- men umzustellen und die Pandemie hat grundsätzlich administrative und inhaltliche Transformati- onsprozesse angestoßen.

Aufgrund von Verordnungen, Arbeitsschutzstandards und schließlich des Lockdowns mussten be- ginnend ab Mitte März 2020 zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Kundinnen und Kunden zügig organisatorische, inhaltliche und wirtschaftliche Entscheidungen getroffen wer- den, ohne die eigentliche Aufgabe, den SGB II-Leistungsberechtigten die bestmögliche Unterstüt- zung zu bieten, aus dem Fokus zu verlieren. In einem situativen Variantenmix, einer Vielfalt an Steuerungsimpulsen sowie prozessualen Veränderungen erfolgt seither die Nutzung digitaler Mög- lichkeiten, der Einsatz von qualitativen Telefonberatungen bzw. Coachings sowie die Gewährleis- tung eines Notfallkonzeptes mit Möglichkeit der Terminierung von persönlichen Beratungsangebo- ten im operativen Bereich.

Die Effekte der COVID-19-Pandemie sind spürbar und wirken sich auf die Arbeit und auf Arbeits- weisen und -abläufe im Jobcenter aus. Das Jobcenter hat wie auch andere Bereiche der Kreisver- waltung mehrere Mitarbeitende zur Bekämpfung der Pandemie an andere Bereiche abgeordnet.

Wegen des Hygieneschutzes mit Abstandsregeln, Maskenpflicht und einer eingeschränkten Raumnutzung wurden 29 sogenannte Notfallarbeitsplätze (Home-Office) für maßgebliche Bereiche eingerichtet. Weitere Alternativen zur Telearbeit konnten in 2020 mangels technischer Vorausset- zungen noch nicht umgesetzt werden. In den Teams waren darüber hinaus teils erhebliche Ent- züge durch Krankheitstage, vorfristige Renteneintritte und außerplanmäßige Abgänge zu verzeich- nen. Auch waren die Arbeitsmöglichkeiten der Mitarbeitenden eingeschränkt, z.B. wenn Schulen und Kitas geschlossen waren und Kinderbetreuung bzw. Homeschooling organisiert werden musste. Quarantänefälle und die damit verbundenen Einschränkungen kamen hinzu. Auch im Job- center gab es einige Corona-Erkrankungen mit den damit verbundenen Auswirkungen für die Be- troffenen, glücklicherweise nicht in nennenswertem Umfang bzw. mit Einfluss auf den Dienstbe- trieb.

2. Schwerpunkte und Ergebnisse der Integrationsarbeit

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leis- tungsberechtigten und den mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln bestreiten können. Ein primäres Ziel des Jobcenters Burgenlandkreis war in diesem Zu- sammenhang, die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Aufnahme oder Beibehaltung ei- ner Erwerbstätigkeit zu unterstützen und ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Mit den, dem Jobcenter Burgenlandkreis zur Verfügung gestandenen personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen haben wir in 2020 unseren Beitrag zur Erfüllung der SGB II-Ziele

- Verringerung der Hilfebedürftigkeit,

- Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit,

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Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 17 - Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug,

geleistet.

Folgenden Zielindikatoren wurde dabei eine besondere Bedeutung zugemessen:

 Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt

 Integrationsquote

 Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern.

Zur Erfüllung dieser Ziele konzentrierte sich unsere Arbeit schwerpunktmäßig auf:

- die Vermeidung von Arbeitslosigkeit und die Bestandssenkung, insbesondere in definierten Zielgruppen

- die Integration in Arbeit und Ausbildung und die Besetzung von Arbeits- und Ausbildungs- stellen, zur Bedarfsdeckung an Fachkräften insbesondere in der Region

- die Reduzierung der Bedarfsgemeinschaften insgesamt - die Gestaltung optimaler Übergänge Schule – Beruf

- die Reduzierung und Entwicklung von ELB, insbesondere 20 – 34-jährige ohne Schul- und Berufsabschluss.

Ausgehend von der vorstehend beschriebenen Analyse der Situation, der Strukturmerkmale des Kundenbestandes und im Kontext mit den bundes- und landesweiten Zielen standen im Jobcenter Burgenlandkreis für das Jahr 2020 ausgewählte Zielgruppen und Personenkreise im Fokus und es wurden geschäftspolitische Schwerpunkte und Handlungsfelder wie folgt abgeleitet:

 Leistungsberechtigten Unterstützung geben und Qualifizierung fördern

 Jugendliche und junge Erwachsene in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren

 Stabilisierung der Integration in Arbeit und Ausbildung

- Erwerbstätige Leistungsbezieher nachhaltig und bedarfsdeckend reduzieren

- Langzeitleistungsbezieher aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen sowie Langzeitleistungsbezug verhindern bzw. reduzieren

- verstärkter Betreuungs- und Coachingansatz in der Beratungsarbeit

 Marktentwicklung nutzen, Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungschancen für Kundin- nen und Kunden mit erschwertem Arbeitsmarktzugang verbessern

 Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern

 Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen

 Vielfalt gestalten - Migranten und Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integrieren

 Potenziale nutzen, Berufswege planen, Grund- und Fachkompetenz erhöhen

 Standards der operativen Umsetzung sicherstellen

Die Entwicklung der Kennzahlen und Ergänzungsgrößen verlief im Jahresverlauf unter den gege- benen Umständen kontinuierlich, allerdings bei den Integrationen und damit der Integrationsquote weit unter den gestellten Zielgrößen für das Jahr 2020.

(18)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 18 Die genannten Ziele wurden im JC BLK folgendermaßen umgesetzt:

zu 1. Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt

 3.520.514 Euro wurden im Jahresdurchschnitt für Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) ausgegeben. Auf eine Bedarfsgemeinschaft ent- fallen somit im 402,39 Euro.

 Die Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) insge- samt sind im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen.

 Der Veränderungsrate zum Vorjahr der Kennziffer K1 lag bei -4,2 %.

zu 2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit durch die Steigerung der Integrationen

 2020 wurden insgesamt 1.720 ELB integriert davon 413 Jugendliche und 36 Schwerbehin- derte.

 Die Integrationsquote sank im Vergleich zum Vorjahr von 20,9 % auf 15,9 %.

zu 3. Bestand der Kunden mit langfristigem Leistungsbezug verringern

 Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit langfristigem Leistungsbezug be- trug im Jahr 2020 im Jahresdurchschnitt 8.288.

 Im Vergleich zum Vorjahr konnte der durchschnittliche Bestand der Langzeitleistungsbe- zieher um 831 reduziert werden.

Der Erfüllungsgrad der Kennziffer K3 lag bei -9,1 %. (Zielgröße laut Zielvereinbarung -6,0 %).

Die Ergebnisse konnten aufgrund der Aufrechterhaltung unseres Servicelevels und der Standards trotz COVID-19-Pandemie u.a. erreicht werden durch:

 die rechtmäßige, wirksame und wirtschaftliche Gewährung von Eingliederungsleistungen

 die Durchführung qualifizierter und professioneller Beratung als wirkungsorientiertes und wirtschaftliches Instrument für die Gewährleistung eines wirtschaftlichen und wirkungsori- entierten Mitteleinsatzes

 zielgerichtete Ansprachen von Unternehmen im Burgenlandkreis zwecks Akquise von Ar- beits- und Ausbildungsstellen inklusive der erfolgreichen Besetzung sowie der Unterstüt- zung zur Aufrechterhaltung der Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen und Erbrin- gung entsprechender Servicedienstleistungen

 ein detailliertes kontinuierliches Bewerber- u. Bestandsscreening, insbesondere der Neu- zugänge und definierter Personengruppen

 die Gewährleistung der kontinuierlichen Durchführung/ Fortführung der Arbeitsmarktdienst- leistungen, u.a. in alternativen Lernformen

 die aktive Unterstützung des Projektes „Familienintegrationscoach“ im Rahmen der Teil- nehmerauswahl und mittels bewerberorientierter Akquise von Stellenangeboten

 die intensive Beteiligung und Nutzung von Sonderprogrammen zur unterstützten Arbeits- marktintegration für Zielgruppen (u.a. STABIL, STA …)

 Optimierung der Verzahnung von Arbeitsmarktdienstleistungen mit Leistungen nach

§ 16a SGB II

 die Vernetzung mit Akteuren der Jugendsozialarbeit und bestehender Netzwerke, zumin- dest virtuell

 die Erprobung von Ansätzen, die in der gesamten Bedarfsgemeinschaft wirken, um deren Kräfte zu mobilisieren, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden

(19)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 19

 die Schaffung von lückenlosen und effizienten Förderketten für Menschen mit Migrations- hintergrund vom Spracherwerb bis zur Vermittlungshilfe.

Eine Besonderheit im Burgenlandkreis stellt die seit Mai 2018 komprimierte Betreuung von Mig- ranten mit ALG-II-Bezug in der Migrationsagentur des Burgenlandkreises dar. In intensiver und koordinierter Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren (Integrations- und Ausländeramt, Ju- gendamt, Agentur für Arbeit, Wirtschaftsamt, Amt für Bildung/Kultur und Sport und Forum Ehren- amt) erfolgte hier die Betreuung von Geflüchteten und Migranten durch unser Team von Spezialis- ten. Ziel war und ist die Bündelung und kohärente Zusammenarbeit aller an der Integration von Migranten Beteiligten um Synergieeffekte zu entwickeln und zu nutzen.

2.1. Finanzielles Fördervolumen

Zur Umsetzung der Ziele stand dem JC BLK im Haushaltsjahr 2020 für Leistungen zur Eingliede- rung in Arbeit lt. Eingliederungsmittelverordnung ein Budget von 15.722.306 Euro zur Verfügung.

Gegenüber dem Vorjahr (2019 = 15,48 Mio. Euro) erhöhte sich der Eingliederungstitel marginal um rund 238.171 Euro.

Im Jahresverlauf wurden insgesamt 13.864.883 Euro für den Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Regelinstrumente des § 16 SGB II verausgabt. Die Größenordnung der Ausgaben lag damit nicht erheblich unter dem Vorjahresniveau. (14,1 Mio.). Bezogen auf die verfügbaren Eingliederungs- mittel sowie Einnahmen aus Rückforderungen konnte allerdings nur ein Ausschöpfungsgrad von 88,2 % erreicht werden. Umschichtungen in den Verwaltungshaushalt waren ursprünglich geplant und kalkuliert, jedoch unterjährig nicht erforderlich.

Ein Vergleich zum Mitteleinsatz im Vorjahr macht deutlich, dass die grundsätzliche strategische Ausrichtung - die Erreichung des vorrangigen Ziels einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt – bei der Gewichtung der Instrumente beibehalten wurde. Insgesamt wurden rund 80 % des Ge- samtbudgets integrationsorientiert zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen der Klientel bzw.

zur Begleitung einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt oder zur Förderung einer Berufs- ausbildung eingesetzt.

Pandemiebedingte Einschränkungen, insbesondere Unterbrechungen bei Arbeitsmarktdienstleis- tungen konnten zwar weitestgehend kompensiert und die Planung/ Eintrittsplanung entsprechend der Handlungsbedarfe und Schwerpunkte umgesetzt werden, dennoch ergaben sich Freirechnun- gen und freie Ausgabemittel, die ursächlich auf Auswirkungen der COVID 19-Pandmie fußten.

Insoweit ergaben sich im Laufe des Jahres eingetretene Abweichungen bei den Eingliederungs- leistungen und Verschiebungen in der geplanten Gewichtung der EGT-Ausgabenanteile für den 1.

und 2. Arbeitsmarkt. Die Ausgaben für Leistungen zur direkten Eingliederung in den Arbeitsmarkt waren anteilig am Gesamtbudget ursprünglich mit 37 % geplant. Am Ende stellt sich der Ausga- benanteil mit 47 % dar und, dass trotz der Tatsache, dass Arbeitgeberförderungen nicht in geplan- tem Maße Umfang umgesetzt werden konnten.

(20)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 20 Übersicht: Mittelverwendung nach Arbeitsmarktschwerpunkten:

Arbeitsaufnahme 46%

Qualifizierung/

Eignungsfeststellung 36%

2.AM 15%

Jugendliche 3%

Reha 0%

Anteile Egt 2020

nach Schwerpunkten in Prozent

(21)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 21 2.2. Einsatz ausgewählter arbeitsmarktpolitischer Instrumente und Teilnehmerverbleib Die Eingliederungsquote als aussagekräftiger Wirkungsindikator weist den Zustand „in sozialversi- cherungspflichtiger Beschäftigung zum Zeitpunkt 6 Monate nach Teilnahmeende“ nach und liefert somit einen wichtigen Anhaltspunkt für die Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen der akti- ven Arbeitsförderung. Sie sagt aus, zu welchem Anteil Maßnahmeabsolventen in angemessener Zeit im Anschluss an die Maßnahme eine Beschäftigung aufgenommen haben.

Die Verbleibsquote gibt Aufschluss darüber, zu welchem Anteil die Absolventen von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung zum Zeitpunkt 6 Monate nach Teilnahmeende nicht mehr arbeitslos sind.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Eingliederungsquote des Jobcenters Burgenlandkreis zum Datenstand April 2021.

JC Burgenlandkreis

Daten- und Gebietsstand: April 2021

Austritte insgesamt

Eingliederungs- quote (in %)

Austritte insgesamt

Eingliederungs- quote (in %)

1 2 3 4

Vermittlungsbudget 1.229 57,6 2.059 55,1 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1.515 29,0 1.803 34,4 dav. Maßnahme bei einem Arbeitgeber 396 48,5 646 48,0 Maßnahme bei einem Träger 1.119 22,2 1.157 26,8

Förderung schwer zu erreichender junger Menschen * * * *

Förderung der beruflichen Weiterbildung 248 32,7 307 42,3 Eingliederungszuschuss 356 71,3 488 71,7 Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 7 X * *

Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit * * 9 X

Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser

Leistungsberechtigter 6 X 46 73,9 Eingliederung von Langzeitarbeitslosen 26 42,3 * * Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 8 X 12 X Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) 3 X 7 X Arbeitsgelegenheiten 1.438 6,2 1.547 8,7 Förderung von Arbeitsverhältnissen 8 X 13 X Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt - - 91 46,2

Teilhabe am Arbeitsmarkt 1) 10 X 6 X

Außerbetriebliche Berufsausbildung 26 50,0 32 53,1

Einstiegsqualifizierung 12 X 16 X

Freie Förderung SGB II 740 41,8 596 46,6

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Die regionale Zuordnung des T eilnehmenden erfolgt nach dem W ohnortprinzip; der Deutschlandwert enthält auch die ausländischen W ohnorte.

X) Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahmen) desto eher ist die Eingliederungsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des T rägers noch über die Qualität der Arbeit der Agentur aussagt. Deswegen werden Eingliederungsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen.

1) Aufgrund von Auffälligkeiten im Meldeverhalten von einzelnen zkT ist die Veröffentlichung von Daten dieser Jobcenter für das Förderinstrument ‚T eilhabe am Arbeitsmarkt‘ nicht möglich. Die Sonderauswertung "Förderung zur T eilhabe am Arbeitsmarkt - Übererfassung" gibt Auskunft über die betroffenen JC und die vermutete Übererfassung.

Beschäftigung von Teilnehmenden 6 Monate nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (Eingliederungsquote) nach der Kostenträgerschaft der Teilnehmenden im Rechtskreis SGB II

arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

August 2019 bis Juli 2020 August 2018 bis Juli 2019

*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.

(22)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 22 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

Im Berichtsjahr 2020 gab es insgesamt 140 Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, was einer Reduzierung gegenüber dem Vorjahr von 135 Teilnehmer/-innen entspricht.

Die momentan abgreifbare Eingliederungsquote ist von 42,3 % im Jahre 2019 auf 32,7 % im Jahre 2020 zurückgegangen.

In Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II i.V.m.

§ 45 SGB III sind 1.420 Personen gefördert worden. Das waren 322 Personen weniger als 2019.

Die Eingliederungsquote bei den Aktivierungsmaßnahmen liegt mit 29,0 % um 5,4 Prozentpunkte unter der des Vorjahres.

Eingliederungszuschüsse (EGZ)

Im Jahr 2020 wurden 216 Anträge auf EGZ bewilligt (Vorjahr 330). Betrachtet man den Verbleib 6 Monate nach dem Bewilligungsende, so hat sich die Eingliederungsquote von 71,7 % auf 71,3 % verringert.

Ende des Jahres 2020 betrug der Bestand bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen 67, das waren 15 Personen mehr als vor Jahresfrist.

In Maßnahmen der Teilhabe am Arbeitsmarkt befanden sich zum Jahresende 192 Personen, das waren 26 Personen mehr als Ende 2019.

2.3. Förderanteil einzelner Arbeitsmarktprodukte und Zielgruppen

Die Eingliederungsbilanz soll u.a. den Umfang der Beteiligung der besonders förderungsbedürfti- gen Personengruppen (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 und 3 SGB III) an den Maßnahmen der aktiven Arbeits- förderung unter Berücksichtigung ihres Anteils an den Arbeitslosen ausdrücken. Unter Verweis auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen ist eine detaillierte Darstellung der Zielgruppenanteile aufgrund nicht abbildbarer Daten nur eingeschränkt möglich. Aus diesem Grund beschränken sich die Ausführungen zur Zielgruppenförderung auf die Personenkreise der Frauen, der Jugendlichen unter 25 Jahren und der Älteren im Alter ab 55 Jahren.

Im Jahr 2020 wurden 4.644 Personen mit Eingliederungsleistungen durch Maßnahmezugänge in den unten aufgeführten Leistungsarten gefördert. Hier ist ein spürbarer Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen, der sich im gesamten Förderportfolio abbildet, seinen Schwerpunkt aller- dings in Mindereintritten im Bereich Vermittlungsbudget/ Mobiltätshilfen hat.

(23)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 23 (Quelle: Statistik der BA)

Im Jahresverlauf lag die durchschnittliche monatliche Bestandszahl der geförderten Leistungsbe- rechtigten in den Produkten, die sich statistisch abbilden, bei 1.703 Personen. (Vorjahr bei 1.867 Personen)

(Quelle: Statistik der BA)

Darüber hinaus sind weitere Teilnehmer in zielgruppenspezifische Fremd-Förderprogramme des Landes Sachsen-Anhalt, ESF sowie BAMF-Sprachkurse eingemündet.

Der geschlechtsspezifische Unterschied bei der Beschäftigungssituation ist u.a. mit der traditionel- len Besetzung einzelner Berufssparten verbunden. Zudem sind Frauen häufiger durch familiäre Verpflichtungen in ihren Erwerbschancen eingeschränkt. Eine nicht unerhebliche Anzahl kann auf keine zeitnahen Beschäftigungszeiträume zurückblicken, womit ein deutliches Vermittlungshemm- nis besteht.

(24)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 24 Demzufolge ist das Verbleibrisiko in Arbeitslosigkeit erhöht. Der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente versucht den vorliegenden Beschäftigungshemmnissen entgegenzuwirken.

Insgesamt konnten 1.969 Frauen von arbeitsmarktpolitischen Ermessensleistungen profitieren, dies entsprach einem Förderanteil von 42,4 %. Der zielgruppenspezifische Schwerpunkt der Frauen lag bei der Förderung im Bereich der beruflichen Weiterbildung mit einem Förderanteil von 48,6 %, der freien Förderung mit 45,9 %, bei EGZ von 40,3 % und bei Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung mit 43,5 %.

Die konsequente Umsetzung einer zielgerichteten und zeitnahen Betreuung und Förderung Jugendlicher spiegelt sich in den Aktivierungsdaten wieder. Der Anteil Jugendlicher im Zugang von Eingliederungsmaßnahmen lag mit 481 Eintritten bei 10,4 %. Im Verlaufe des Jahres 2020 haben 18 Personen eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung begonnen, von denen 83,3 % unter 25 Jahren waren.

Der Anteil der Gruppe der Älteren (55 Jahre und älter) am Einsatz aktiver Leistungen betrug wie im Vorjahr 19,6 %. Insgesamt konnten bei dieser Personengruppe 908 Zugänge in arbeitsmarkt- politische Maßnahmen erfasst werden (Vorjahr 1.332).

Bei einer nicht unerheblichen Zahl der älteren Hilfebedürftigen ist eine sofortige Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich. Als Gründe sind zum einen multiple Vermittlungshemm- nisse in den Personen, zum anderen die fehlende Einstellungsbereitschaft älterer Arbeitnehmer bei den Unternehmen zu benennen. Zur Beseitigung individueller Hemmnisse bei den Älteren wurde 2020 verstärkt die freie Förderung genutzt. Es wurden 197 Ältere mit freier Förderung un- terstützt. Ihr Anteil an der freien Förderung insgesamt betrug 35,1 % (Vorjahr 33,7 %).

Um dieser Zielgruppe eine Teilhabe am Arbeitsleben zu bieten sowie die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten, kommt häufig das Instrument der Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II zum Einsatz.

Der gleitende durchschnittliche Bestand im Jahre 2020 bei der Zielgruppe der Älteren betrug 258 Personen.

(25)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 25 3. Fazit

Das JC BLK kann trotz COVID-19-Pandemie unter Beachtung der gegebenen Rahmenbedingun- gen auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken. Die pandemiebedingten Zugänge an Arbeitslosen konnten zum Jahresende hin wieder relativiert werden. Die positive Bestandsentwicklung einher- gehend mit der Reduzierung der BG, ELB und Arbeitslosen jeweils unter den Jahresdurchschnitt des Vorjahres unterstreicht die Tatsache, dass unter Berücksichtigung der in 2020 zur Verfügung gestandenen personellen, sächlichen und finanziellen Ressourcen erfolgreich an der Umsetzung der geschäftspolitischen Schwerpunkte gearbeitet und gute Ergebnisse erreicht wurden.

Zur Zielerreichung wurden alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unter Beachtung des Ein- zelfalls eingesetzt und individualzentrierte Ansätze und Lösungen verfolgt.

Aktivierung und Beschäftigung (darunter auch geringfügige Beschäftigungsmöglichkeiten) hatten auch 2020 Vorrang vor der Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt.

Das Jahr 2020 war ab Mitte März geprägt von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, die sich natürlich auch im Burgenlandkreis ganz erheblich ausgewirkt hat. Trotz der vielfältigen und zum Teil kaum steuerbaren bzw. beeinflussbaren negativen Effekte der Pandemie, einhergehend mit Einschränkungen bei der täglichen Arbeit, haben wir den Lebensunterhalt der ELB, insbeson- dere der Neuzugänge schnell und verlässlich sichergestellt und veränderte Verfahren sowie ge- setzliche Regelungen qualitativ umgesetzt. Das konnte gelingen, weil die dafür erforderlichen Ver- änderungen bei den Abläufen und Verfahren schnell und flexibel vorgenommen werden konnten und sich die Mitarbeitenden entsprechend engagiert sowie entsprechend der Bedarfe und ihrer Fähigkeiten eingebracht haben.

Für die Zukunft gilt es weiterhin aus der Pandemiesituation mit all ihren Erfahrungen zu lernen und die strategische Arbeit mit den Zielgruppen bzw. in den Handlungsfeldern fortzusetzten.

Neue Bedarfe, Ansätze und Konzepte für die Beratung und Betreuung wurden erkannt und stehen auf der Agenda für die kommenden Jahre der Jobcenterarbeit.

Um einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu den Unterstützungsangeboten zu gewährleis- ten, wird die kundenbezogene Arbeit des Jobcenters Burgenlandkreis künftig von einem Varianten- u. Methodenmix geprägt sein. Persönliche Beratungsgespräche und Präsenzveranstaltungen wer- den grundsätzlich um digitale und fernmündliche Angebote erweitert. Die COVID-19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass digitale Fähigkeiten mehr denn je zu den Basiskompetenzen der gesell- schaftlichen und beruflichen Teilhabe gehören. Eine kompetente und kunden- u. serviceorientierte Beratung ist für uns in diesem Zusammenhang ebenso wichtig, wie die schnelle, termingerechte Sicherstellung der finanziellen Versorgung unserer Kunden. Dies setzt das Funktionieren von Schnittstellenprozessen voraus, welche auch in 2020 kontinuierlich auf dem Prüfstand waren.

(26)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 26

Abkürzungsverzeichnis

AA Agentur für Arbeit AGH Arbeitsgelegenheiten AGS Arbeitgeberservice Alg II Arbeitslosengeld II ALO Arbeitslose

ASU Arbeitssuchend

AtG Altersteilzeitgesetz

AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

AUS vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen BA Bundesagentur für Arbeit

BAMF Bundesamt für Migration BBiG Berufsbildungsgesetz BG Bedarfsgemeinschaft BLAG Bund-Länder-Arbeitsgruppe BLK Burgenlandkreis

BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales BUT Bildung und Teilhabe

DLT Deutscher Landkreistag EGT Eingliederungstitel

EGV Eingliederungsvereinbarung EGZ Eingliederungszuschuss

ELB erwerbsfähige Leistungsberechtigte ESF Europäischer Sozialfonds

EP Entwicklungsprofil EQ Einstiegsqualifizierung

EQJ Einstiegsqualifizierung Jugendlicher FAV Förderung von Arbeitsverhältnissen FbW Förderung der beruflichen Weiterbildung

FM Fallmanagement

gE Gemeinsame Einrichtung GRL Gesamtregelleistung

HwO Handwerksordnung

I Profillage Integriert IQ Integrationsquote

IvAF Integration von Asylanten und Flüchtlingen

JC Jobcenter

JF Jahresfortschritt JFW Jahresfortschrittswert K 1-3 Kennziffern

KdU Kosten der Unterkunft KldB Klassifizierung der Berufe KOL Kind ohne Leistungsanspruch LZA Langzeitarbeitslose

LZB Langzeitleistungsbezieher MAG Maßnahmen bei einem Arbeitgeber MAT Maßnahmen bei einem Träger

MighEV Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung NEF nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte NLB Nicht Leistungsberechtigte

PERS Personen in Bedarfsgemeinschaften REHA/SB Rehabilitanden/Schwerbehinderte RLB Regelleistungsberechtigter

RÜMSA Regionales Übergangsmanagement Sachsen-Anhalt sbM Schwerbehinderte Menschen

SGB Sozialgesetzbuch SGB II Zweites Sozialgesetzbuch SGB III Drittes Sozialgesetzbuch SLB sonstige Leistungsberechtigte

STABIL Selbstfindung-Training-Anleitung-Betreuung-Initiative-Lernen U25 unter 25-Jährige

Ü25 über 25-Jährige U35 unter 35-Jährige Ü35 über 35-Jährige ü50 über 50-Jährige IFK Integrationsfachkraft VT Vergleichstyp

WfB Werkstätten für behinderte Menschen WZ Wartezeit in Monaten

zkT zugelassene kommunale Träger

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