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Eingliederungsbericht Stadt Mülheim an der Ruhr. Jobcenter Mülheim an der Ruhr

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Eingliederungsbericht 2020 Stadt Mülheim an der Ruhr Jobcenter Mülheim an der Ruhr

Eingliederungsbericht an das BMAS gemäß § 4 Nr. 1 der Verwaltungsvereinba- rung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen des zugelassenen kom-

munalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 06.01.2005

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Inhaltsverzeichnis

1. Der Mülheimer Arbeits- und Ausbildungsmarkt ... 3

2 Kundenstrukturen des Jobcenters Mülheim an der Ruhr ... 18

2.1 Leistungsberechtigte und Bedarfsgemeinschaften ... 18

2.2 Langzeitleistungsbeziehende und Langzeitarbeitslose ... 21

2.3 Ausländische Leistungsbeziehende und Asylberechtigte ... 24

2.4 Pandemieeinflüsse ... 27

2.4.1 Steuerung und Erreichbarkeit von Kund*innen während der Pandemie ... 27

2.4.2 Entwicklung der Beschäftigung ... 28

2.4.3 Entwicklung der Leistungsberechtigten im SGB II ... 29

3 Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie ... 31

3.1 Eingliederungsstrategie für unter 25–jährige Hilfebedürftige ... 31

3.2 Eingliederungsstrategie für über 25-jährige Hilfebedürftige ... 32

3.3 Spezielle Eingliederungsstrategie für über 50-jährige Hilfebedürftige ... 35

4 Übersicht über die Eingliederungsmaßnahmen ... 36

4.1 A1: Ausbau und Sicherung der Aktivierung und Eingliederung von Klienten mit Migrationshintergrund ... 36

4.2 A2: Intensivierung der Anzahl und der Nachhaltigkeit der Vermittlungen in Erwerbsarbeit ... 46

4.3 A3: Steigerung der Integration und Senkung des Bestands von Langzeitleistungsbeziehenden ... 52

4.4 A4: Verstetigung und Weiterentwicklung der U25-Förderung ... 57

4.5 U1: Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche ... 69

4.6 U2: Geförderte Beschäftigung ... 72

4.7 U3: Förderung der Selbstständigkeit ... 74

4.8 U4: Qualifizierung ... 76

4.9 U5: Rehabilitation und Gesundheit ... 76

4.10 Kommunale Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II ... 79

5 Fazit und Ausblick ... 81

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1. Der Mülheimer Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Im Berichtjahr 2020 ist die Arbeitslosigkeit in Mülheim an der Ruhr deutlich ge- stiegen. Am Jahresende 2020 waren insgesamt 1.274 Mülheimerinnen und Mül- heimer mehr arbeitslos registriert als zum Jahresende 2019. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit der einzelnen Monate in 2020 zeigt Abbildung 1. Die Arbeitslo- senquote stieg um 1,4 Prozentpunkte von 7,1 % im Dezember 2019 auf 8,5 % im Dezember 2020 (vgl. Abbildung 2).

Über die Hälfte des Anstiegs der Arbeitslosigkeit in absoluten Zahlen verzeichne- te die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Jobcenter. Statt 4.434 Menschen im Vorjahresmonat waren im Dezember 2020 5.103 im Rechtskreis des SGB II arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote stieg damit innerhalb eines Jahres von 5,2 % auf 5,9 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2019 lag die Anzahl der Arbeitslosen im SGB II um 669 Personen (+15,1 %) höher.

Die Anzahl der Beziehenden von Arbeitslosengeld I wuchs von 1.621 Personen im Dezember 2019 um 605 (+37,3 %) auf 2.226 im Dezember 2020. Die Arbeitslo- senquote im SGB III stieg in diesem Zeitraum von 1,9 Prozent auf 2,6 Prozent.

Abbildung 1: Arbeitslose in Mülheim an der Ruhr nach Rechtskreisen 2015 bis 2019 (Jahresdurchschnittswerte) und Januar bis Dezember 2020 (absolut)

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Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Arbeitsmarktreport, Nürnberg, (versch.

Jahrgänge)

Abbildung 2: Arbeitslosenquoten (in Prozent aller zivilen Erwerbspersonen) in Mülheim an der Ruhr nach Rechtskreisen 2015 bis 2019 (Jahresdurchschnittswerte) und Januar bis Dezember 2020 (Monatswerte)

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Arbeitsmarktreport, Nürnberg, (versch.

Jahrgänge)

In die Berechnung der Unterbeschäftigung fließen nicht nur Arbeitslose, sondern auch alle Leistungsberechtigten im Sinne des SGB II ein, die an einer arbeits- marktpolitischen Maßnahme oder einer Arbeitsgelegenheit teilnehmen sowie auch kurzfristig arbeitsunfähige Leistungsberechtigte.1 Mit dem Statistikkonzept der Unterbeschäftigung wird zweierlei geleistet: Erstens wird ein möglichst um- fassendes Bild vom Defizit an regulärer Beschäftigung (am ersten Arbeitsmarkt) in einer Volkswirtschaft gegeben. Zweitens können realwirtschaftliche (insbeson- dere konjunkturell) bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt besser erkannt wer-

1 Zum ausführlichen Konzept vgl. Bundesagentur für Arbeit (2009): Methodenbericht – Umfassende Arbeitsmarktstatistik: Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung, Nürnberg.

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den, weil der Einsatz entlastender Arbeitsmarktpolitik zwar die Arbeitslosigkeit, nicht aber die Unterbeschäftigung verändert.

Dem Trend der Vorjahre folgend ist die Unterbeschäftigung im Rechtskreis SGB II in Mülheim an der Ruhr im Vergleich zum Vorjahr gesunken: Im Dezember 2020 waren 6.681 Leistungsberechtigte unterbeschäftigt (-60 Personen, -0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat). Dies entspricht einer Unterbeschäfti- gungsquote von 7,5 Prozent (7,6 Prozent im Vorjahr), darunter 76,4 Prozent Ar- beitslose (5.103 Personen) und 23,4 Prozent Maßnahmeteilnehmende bzw. kurz- fristig Arbeitsunfähige (1.578 Personen).2

Gegen den Trend der Vorjahre entwickelte sich die Zusammensetzung der Unter- beschäftigten. Vor einem Jahr lag der Anteil der Arbeitslosen noch bei 65,8 Pro- zent, deren Anzahl ist seit Dezember 2019 um 669 Personen gestiegen. Der An- teil der Maßnahmeteilnehmenden ist demnach gesunken. Aufgrund der Pandemie konnten die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten seltener persönlich kontaktiert werden und auf telefonischem Weg konnten nicht alle Fragen für die Vermittlung in Maßnahmen erklärt werden. Da die Unterbeschäftigung nahezu konstant blieb, ist der Anstieg der Arbeitslosigkeit durch die schwächere Vermittlung in Maß- nahmen bedingt.

Ausbildungsmarkt

Seit der Einführung des SGB II im Jahr 2005 ist die Vermittlung von Bewer- ber*innen sowie die Gewinnung von Ausbildungsstellen für Leistungsbeziehende in der Grundsicherung Aufgabe der kommunalen Jobcenter.

Der Mülheimer Ausbildungsstellenmarkt hat sich im Berichtsjahr 2019/2020 im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich verändert. Der Trend der Vorjahre hat sich nicht fortgesetzt. Die Anzahl der Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen ist in Mülheim an der Ruhr (in beiden Rechtskreisen) deutlicher gesunken als die Anzahl der gemeldeten Stellen. Im Vorjahr war die Anzahl der Bewerber*innen gleich der gemeldeten Stellen. Die Anzahl der Jugendlichen und jungen Erwach- senen, die sich zwischen Oktober 2018 und September 2019 sowohl beim Job- center Mülheim an der Ruhr als auch bei der Agentur für Arbeit als Bewer-

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ber*innen gemeldet haben, beträgt 1.033 – das sind mit 218 Personen 17,4 Pro- zent weniger als im vorangegangenen Berichtsjahr.

Die Anzahl der gemeldeten Berufsausbildungsstellen sank im Berichtsjahr 2019/2020 um 146 auf 1.105 Stellen (-11,7 Prozent). Sie liegt damit um 72 über der Anzahl der gemeldeten Bewerber*innen, so dass laut Bewerber*innen- Stellenrelation auf 100 Berufsausbildungsstellen 93 Bewerber*innen kamen. Da- mit hat sich die Bewerbendensituation in der Ausbildungsstellenvermittlung ver- bessert (vgl. Abbildung 3). Eine Auswahlfreiheit der Jugendlichen ist – wie in den Vorjahren – immer noch nicht gegeben. Eine Auswahlfähigkeit läge dann vor, so der wissenschaftliche Konsens, wenn das Stellenangebot die Bewerbendennach- frage um mindestens 12,5 Prozent übersteigt.

Abbildung 3: Gemeldete Bewerber für Berufsausbildungsstellen, Berufsausbildungsstel- len und Stellen-Bewerber-Relation in Mülheim an der Ruhr jeweils in den Berichtsjahren 2009/2010 bis 2019/2020

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Bewerber und

Berufsausbildungsstellen, Nürnberg, September 2020 und eigene Berechnungen

Anmerkung: Bewerber ist der Fachbegriff in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit und daher in der Darstellung der Statistik nicht gegendert

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Unversorgt blieben am Ende des Berichtsjahres im September 2020 in Mülheim an der Ruhr 97 Bewerber*innen (9,4 Prozent, vgl. Abbildung 4), wobei alle dem Bewerbendenbestand der Agentur für Arbeit angehörten. Das Jobcenter konnte alle Bewerber*innen vermitteln - 86,4 Prozent der Bewerber*innen fanden eine betriebliche Ausbildung und 13,6 Prozent beendeten die Ausbildungssuche mit einer Alternative zur betrieblichen Berufsausbildung. Die Nachvermittlung im 5.

Quartal findet in diesen Daten keine Berücksichtigung.

Die Daten bilden nur die gemeldeten Bewerber*innen und Ausbildungsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter ab. Sie sprechen dafür, dass das Pandemiegeschehen den Ausbildungsmarkt beeinflusste. Die Verunsicherung zur wirtschaftlichen Lage führte zur Zurückhaltung bei der Ausbildungssuche.

Trotz der guten Ausgangslage für Bewerber*innen, auf die je 1,07 Ausbildungs- stellen kamen, blieben mehr von ihnen unversorgt als im Vorjahr. Das Verhältnis von unbesetzten Stellen zu unversorgten Bewerber*innen betrug nach dem regu- lären Abschluss des Ausbildungsjahres nur 0,69, war also für unversorgte Be- werber*innen sehr ungünstig. In den beiden vergangenen Ausbildungsjahren lag dieser Wert jeweils über 2, womit zwei unbesetzte Ausbildungsstellen auf jede*n unversorgte*n Bewerber*in entfiel.

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Abbildung 4: Verteilung der Anschlüsse der Bewerber für Berufsausbildungsstellen ins- gesamt und nach Rechtskreisen differenziert in Mülheim an der Ruhr im September 2020 (in % an insgesamt)

Quelle: Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2020) und eigene Berechnungen auf Grundlage der Statistikmeldung an die Bundesagentur für Arbeit (Oktober 2020).

Der Arbeitsmarkt 2020 – Vergleich und Ausblick

Der Arbeitsmarkt 2020 wurde maßgeblich durch die pandemischen Bestimmun- gen geprägt. Zu Beginn der Pandemie geriet der Arbeitsmarkt branchenübergrei- fend erheblich unter Druck und ist weiterhin als angespannt zu beschreiben, wenngleich sich leichte Zeichen der Erholung zeigen. Die zeitweise Schließung verschiedener Branchen hatte Einfluss auf die Anzahl der Beschäftigten und in der Folge auf die Anzahl der Arbeitslosen und Zugänge im Rechtsbereich des SGB II. Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stabilisieren sich sukzessive, liegen jedoch deutlich unter den Vorjahreswerten und die wirt- schaftliche Aktivität bleibt gedämpft (vgl. IAB-Prognose 2020/21). Risiken in Be- zug auf das weitere Infektionsgeschehen verbleiben und die Corona-Pandemie wird auch in 2021 nachhaltig den regionalen Arbeitsmarkt und dessen Aufnah- mefähigkeit beeinflussen – ergänzend zu den lokalen Einflussfaktoren, die bereits

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vor der Pandemie die Wirtschaftsentwicklung in Mülheim an der Ruhr gekenn- zeichnet haben.

So verfügt die Stadt weiterhin über kein ausreichendes Angebot an planerisch gesicherten Gewerbeflächen, was die wirtschaftliche Entwicklung zusätzlich hemmt und Gewerbeneuansiedlungen erheblich einschränkt und – im Vergleich zu den unmittelbaren Nachbarstädten – einen wesentlichen Wettbewerbsnachteil darstellt. Die politische Entscheidung über mögliche weitere Gewerbeflächen auf der Grundlage einer gemeinsamen Bewertungsmatrix wurde von den politischen Gremien im Herbst 2020 vertagt. Ferner wurde die Wirtschaftsförderung im Ge- schäftsbereich des Oberbürgermeisters neu aufgestellt.

Darüber hinaus ist ein Beschäftigungsrückgang im Bereich Einzelhandel zu kon- statieren. Bereits vor der Corona-Krise manifestierte sich diese Entwicklung durch den Wegfall eines Real-Marktes, die zunehmende Schließung verschiede- ner Einzelhändler in der Innenstadt und in kleineren Gewerbegebieten in den Stadtteilen. Durch den Leerstand und die damit fehlende Standortattraktivität sinkt auch das Interesse vom Handel, sich dort neu anzusiedeln. Erste Planungen zur Umwidmung in Bürogebäude sind fraglich, weil durch die Pandemie viele Un- ternehmen den Anteil an Home-Office-Zeiten erhöht haben und damit der Bedarf an Büroflächen sinkt. Innerhalb Mülheims sinken somit auch in diesem SGB II- typischen Berufsfeld die Vermittlungsoptionen für erwerbsfähige Leistungsbe- rechtigte. Diese Entwicklung wird auch durch die Pläne zur Neugestaltung des Einkaufszentrums in der Innenstadt zum „Forum Medikum“ verstärkt. Bis Ende 2023 soll eine grundlegende Neuorientierung erfolgen, d. h. Rückzug von Einzel- handel und Gastronomie in das Erdgeschoss und die Ansiedlung von Dienstleis- tern aus den Bereichen Medizin, Therapie und Pflege im Unter- bzw. Oberge- schoss.

Eine Chance für Arbeitssuchende bietet die Lage Mülheims an der Ruhr. Die Stadt liegt zentral zwischen dem Ruhrgebiet und weiteren Ballungsräumen (Nieder- rhein, Düsseldorf) und hat eine sehr gute verkehrstechnische Anbindung über die drei Autobahnen A3, A40 und A52 sowie die Bahnstrecken in die Richtungen Es- sen, Duisburg und Oberhausen.

Die Beschäftigungsquote sozialversicherungspflichtig Beschäftigter liegt zum

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versicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort von 15 bis unter 65 Jahren an der gleichaltrigen Bevölkerung an. Personen in Vollzeit- und in Teilzeitbeschäfti- gung werden gleichermaßen gezählt, so dass unterschiedliche Arbeitszeitvolumi- na keinen Einfluss auf den Indikator haben. In Nordrhein-Westfalen lag die Be- schäftigungsquote bei 58,3 Prozent. Die Beschäftigungsquote ist ein Schlüsselin- dikator zur Beurteilung des Beschäftigungsstandes in einer Region.3

Die Ruhrstadt ist im regionalen Vergleich mit einer breiten Branchenvielfalt aus- gestattet, die auch typische Beschäftigungsmöglichkeiten für Leistungsbeziehen- de bieten.

Abbildung 5: Anzahl und Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SvB) am Arbeitsort geordnet nach Anzahl in Mülheim an der Ruhr im Juni 2020

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Regionalreport über Beschäftigte, Nürn- berg, Dezember 2020 und eigene Berechnungen

3 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Beschäftigungsquoten, Nürnberg, Juni 2020

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Im Juni 2020 waren 58.590 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeits- ort Mülheim an der Ruhr tätig. Zum Vorjahresmonat Juni 2019 hat sich deren Anzahl um 826 (-1,4 Prozent) Beschäftigte verringert. Das zweite Quartal 2020 war das erste seit dem Pandemiebeginn in Deutschland und stand besonders un- ter dem Eindruck der Pandemieauswirkungen. So konnten nur gesundheitliche, pflegerische, erzieherische Branchen, sonstige wirtschaftliche und immobilienbe- zogene, freiberufliche, wissenschaftliche oder technische Dienstleistungen im Vergleich zum Vorjahresmonat die Beschäftigtenzahlen steigern. Die enorme Steigerung um 3.914 Beschäftigte im Bereich der Wirtschaftszweige Bergbau, Energie- und Wasserversorgung sowie Entsorgungswirtschaft geht auf die Ände- rung eines Unternehmensschwerpunkts zurück, der zur Verringerung der Be- schäftigtenanzahl in der Metall-, Stahl- und Elektroindustrie um 4.507 wesentlich beitrug. Den stärksten prozentualen Rückgang der Beschäftigtenzahlen verzeich- neten das Gastgewerbe (-10,3 Prozent, -139), die Arbeitnehmerüberlassung (- 9,4 Prozent, -90), Verkehr und Lagerei (-8,5 Prozent, -164) und sonstige Dienst- leistung, private Haushalte (-8,3 Prozent, -168). Somit sind eher (Teil-) Wirt- schaftszweige mit niedrigen Beschäftigtenzahlen in Mülheim an der Ruhr prozen- tual besonders betroffen gewesen, die allerdings typische Beschäftigungen für Leistungsbeziehende bieten. In absoluten Zahlen sank die Anzahl in Handel, In- standhaltung und Reparatur von Kfz (-3,2 Prozent, -327) sowie in der Metall-, Elektro- und Stahlindustrie (ca. -285 bei Verrechnung der beendeten und neue begonnen Beschäftigungsverhältnisse in Bergbau, Energie- und Wasserversor- gung sowie Entsorgungswirtschaft im März 2020) um die meisten Beschäftigten.

Die Bestimmung der SGB II-typischen Branchen erfolgt empirisch über die sechs Branchen in Nordrhein-Westfalen, in denen zum Stichtag die meisten erwerbstä- tigen Leistungsberechtigten sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Aktu- ell sind dies:

 Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln,

 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.ä.,

 Befristete Überlassung von Arbeitskräften,

 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen),

 Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen und

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 Sonstiges Sozialwesen (ohne Heime)4.

Der Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten teilt sich auf wie in Abbildung 6. Da in einzelnen Branchen davon viele geringfügig Beschäftigte arbeiten, sind diese in der Abbildung ebenfalls dargestellt im Vergleich mit dem Ruhrgebiet und Nordrhein-Westfalen.

Abbildung 6: Anteil der geringfügig und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SvB) am Arbeitsort in Mülheim an der Ruhr, im Ruhrgebiet und in Nord- rhein-Westfalen im Juni 2020

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Auftragsnummer 169451, Gebietsstand Dezember 2020 und eigene Berechnungen

Auch wenn in diesen Branchen landesweit die meisten erwerbstätigen erwerbsfä- higen Leistungsberechtigten arbeiten, muss dies in den Kommunen nicht zutref- fen. Die Daten geben auch keinen Aufschluss darauf, wie hoch der Anteil der er- werbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an allen sozialversicherungs- pflichtigen Beschäftigten in diesen Branchen ist. Es kann lediglich auf ein Be- schäftigungspotential in SGB II-typischen Branchen geschlossen werden.

6.644 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeiten in diesen sechs Teilbran- chen in Mülheim an der Ruhr im Juni 2020, ein Anteil von 11,3 Prozent an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Im Ruhrgebiet beträgt der Anteil 11,9 Prozent.

4 Glossar zur interaktiven Datenplattform SGB II der G.I.B, https://gib- service.de/sgbii/downloads/Glossar.pdf, abgerufen am 13.04.2021

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Besonders in der Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln und in der befristeten Überlassung von Arbeitskräften sind hier weniger Menschen als in den Vergleichsregionen angestellt, sowohl sozialversicherungspflichtig als auch geringfügig. Im Einzelhandel mit verschiedenen Waren in Verkaufsräumen sind mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als im Ruhrgebiet und in Nord- rhein-Westfalen tätig.

Die Abbildung 7 vergleicht nach der Branchenaufteilung aus Abbildung 5 die Ver- teilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Mülheim an der Ruhr mit der im Ruhrgebiet und Nordrhein-Westfalen.

Abbildung 7: Anzahl und Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SvB) am Arbeitsort nach Branche geordnet nach Anzahl in Mülheim an der Ruhr, im Ruhrgebiet und in Nordrhein-Westfalen im Juni 2020

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Auftragsnummer 169451, Gebietsstand Dezember 2020 und eigene Berechnungen

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Nordrhein-Westfalens. Hier zeigt sich die Etablierung Mülheims als Wissen- schaftsstandort. Bei der im Vergleich geringeren Beschäftigtenzahl im verarbei- tenden Gewerbe als vorherrschende Branche in Nordrhein-Westfalen ist die Än- derung eines Unternehmensschwerpunkts in den Bereichen Bergbau, Energie – und Wasserversorgung sowie Entsorgungswirtschaft zu bedenken, in dem die Ruhrstadt weit über dem Durchschnitt des Ruhrgebiets und des Landes liegt. Da kein Beschäftigtenaustausch in der Größenordnung von ca. 4.000 Beschäftigten stattfand, sind die Tätigkeiten noch mit den vorherigen vergleichbar.

Aufgrund des relativ hohen Anteils Älterer in Mülheim an der Ruhr (23,9 Prozent über 65 Jahre zum Stichtag 31.12.2019) im Vergleich zu den Großstädten des Ruhrgebiets (21,5 Prozent in Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhau- sen, Bottrop, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne)5 wä- re eine höhere Anzahl Beschäftigter in Heimen nicht unwahrscheinlich, die sich im Gesundheitswesen nicht widerspiegelt. Dabei sind die Versorgungsmöglichkei- ten der umliegenden Großstädte zu beachten.

Im Baugewerbe finden in Mülheim an der Ruhr mehr Menschen eine Beschäfti- gung als in den Vergleichsregionen. In den in Mülheim an der Ruhr kleineren Branchen arbeiten anteilig weniger Beschäftigte als im Ruhrgebiets- und Landes- durchschnitt, besonders in Verkehr und Lagerei. Diese Branche bietet viele Stel- len für Leistungsberechtigte, ist aber auch eine sehr platzintensive. Da Mülheim an der Ruhr wenige Flächen ausweist und auf sein grünes Erscheinungsbild ach- tet, kann diese Branche wenige Neuansiedlungen vornehmen.

Die Arbeitslosigkeit ist ein weiterer Indikator zur Beurteilung eines Wirtschafts- standorts. Da die Arbeitslosigkeit im SGB III gebietsübergreifend nahezu gleich ist, lohnt besonders der Blick auf die Arbeitslosigkeit im SGB II. In 2020 sind die Arbeitslosenzahlen bundesweit erstmals nach Jahren wieder gestiegen. Von drei auf 3,5 Prozent im Januar 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat. In Nordrhein- Westfalen liegt die Arbeitslosigkeit im SGB II mit fünf Prozent höher nach einer Steigerung um 0,6 Prozentpunkte. Das Ruhrgebiet war wie auch Mülheim an der Ruhr von einem deutlicheren Anstieg um 0,8 Prozentpunkte betroffen. Mit einer

5 IT.NRW, GENESIS-Tabelle: 12411-05iz, Bevölkerungsstand nach 5er-Altersgruppen vom 10.05.2021 und eigene Berechnung

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Arbeitslosigkeitsquote im SGB II von sechs Prozent liegt Mülheim an der Ruhr schlechter als der Landesdurchschnitt, hat im Vergleich mit dem Ruhrgebiet (7,3 Prozent) eine immer noch deutlich niedrigere Quote (vgl. Tabelle 1).

Tabelle 1: Arbeitslosenquoten im SGB II (in Prozent aller zivilen Erwerbspersonen) in Mülheim an der Ruhr im Vergleich zum Ruhrgebiet*, zum Land Nordrhein- Westfalen und zum gesamten Bundesgebiet im Januar 2020 und 2021 (Monatswerte)

Anmerkung: Ruhrgebiet nach RVR-Abgrenzung: Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Ennepe- Ruhr-Kreis, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim, Oberhausen, Kreis Recklinghausen, Kreis Unna, Kreis Wesel

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Auftragsnummer 86341 (versch. Jahrgänge)

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg (IAB) prognosti- zierte im Kurzbericht 20/2020 für die Zahl der sozialversicherungspflichtig Be- schäftigten im Jahresdurchschnitt für das Land Nordrhein-Westfalen eine leicht positive Wachstumsrate von +0,7 Prozent vom Jahresdurchschnitt 2020 auf 2021. Für Deutschland insgesamt liegt die Prognose bei +0,9 Prozent.

Die Arbeitslosigkeit soll laut Prognose um 5,3 Prozent in Nordrhein-Westfalen sinken, im Rechtskreis des SGB II um zwei Prozent. Während für die Gesamtar- beitslosigkeit in Deutschland ein geringeres Sinken von -3,8 Prozent angenom- men wird, lautet die Prognose für den Rechtskreis SGB II in der Bundesrepublik 3,4 Prozent. Für Nordrhein-Westfalen wird ein schlechterer Wert vorausgesagt, was auch an einem höheren Anteil der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II von 68,5 Prozent (Deutschland: 58,2 Prozent) an allen Arbeitslosen liegt.

Die Beschäftigung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II entwickelte sich im Jahr 2020 stark rückläufig. War 2019 für den Rückgang der ergänzend Leis- tungsbeziehenden noch die Änderung der Gleitzone für Midijobs von 850 auf 1.300 Euro verantwortlich, wodurch Leistungsbeziehende mit einem Erwerbsein- kommen zwischen 850 und 1.300 Euro netto mehr als zuvor verdienten und da-

Jan 20 Jan 21

Deutschland 3,0 3,5

NRW 4,4 5,0

Ruhrgebiet 6,5 7,3

Mülheim an der Ruhr 5,2 6,0

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der pandemischen Einschränkungen, die einen Beschäftigungsrückgang in vielen typischen Beschäftigungen für Leistungsbeziehende verursachten. Die abhängige Erwerbstätigkeit im SGB II ist von Dezember 2019 zu Dezember 2020 um 13,5 Prozent gesunken. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am Wohnort Mülheim an der Ruhr stieg von Juni 2019 zum Juni 2020 sogar um 0,6 Prozent, während die Anzahl der Minijober um 6,6 Prozent sank.6 Am Arbeitsort Mülheim an der Ruhr hingegen arbeiteten im Juni 2020 1,4 Prozent sozialversicherungs- pflichtig und 6,7 Prozent geringfügig entlohnte Beschäftigte weniger als im Vor- jahresmonat7. Der Beschäftigungsrückgang im SGB II war also wesentlich höher als der außerhalb des SGB II.

Innerhalb der abhängigen Beschäftigung gab es allerdings unterschiedliche Trends: Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit Ein- kommen über 1.300 Euro sank um 16,5 Prozent. Noch deutlicher ging die gering- fügige Beschäftigung (-19,7 Prozent) zurück. Dagegen waren fünf Prozent weni- ger Leistungsberechtigte in Midijobs beschäftigt, was einen deutlichen, im Ver- gleich mit den anderen beiden Einkommensgruppen aber geringen Rückgang, bedeutet. Die Anzahl der Selbstständigen im SGB II stieg um 7,4 Prozent, was aufgrund ihrer geringen Anzahl zehn erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus- macht. Vor dem Hintergrund von Gastronomieschließungen und des Einzelhan- dels ist ein Anstieg zu erwarten gewesen. Ebenfalls gestiegen ist die Anzahl der Aufstocker*innen. 56,1 Prozent mehr erwerbsfähige Leistungsberechtigte als noch ein Jahr zuvor bezogen im Dezember 2020 gleichzeitig Arbeitslosengeld I.

Aufgrund der nicht bedarfsdeckenden Höhe der Leistungen des SGB III waren sie ebenfalls auf Unterstützung aus dem SGB II angewiesen (vgl. Abbildung 8).

Abbildung 8: Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Mülheim an der Ruhr nach Einkommensklassen sowie Aufstocker - 2015 bis 2019 (Jahresdurch- schnittswerte) und Januar bis Dezember 2020 (festgeschriebene Monats- werte)

6 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Beschäftigte nach dem Wohnort (Zeitreihe Quartalszahlen), Nürnberg, Datenstand Januar 2021

7 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Regionalreport über Beschäftigte, Nürnberg, De-

zember 2020

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Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Strukturen der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005), Nürnberg, April 2021

Nach einem Jahr pandemiebedingter Einschränkungen auch am Arbeits- und Ausbildungsmarkt sind die sozialpolitischen Herausforderungen des Jobcenters für das Jahr 2021 ähnlich der vorherigen Jahre, jedoch sind die Voraussetzungen aufgrund der Pandemie verschärft:

 drohender oder geplanter Stellenabbau im verarbeitenden Gewerbe in höhe- rem Umfang mit entsprechenden Auswirkungen auf die Zuliefererbetriebe,

 Erhöhung des Anteils nichtdeutscher Leistungsberechtigter mit vorrangigem Sprachförderbedarf sowie geringen schulischen und beruflichen Qualifikatio- nen,

 eine in 2020 zwar günstige Stellen-Bewerber-Relation am Ausbildungsmarkt, jedoch mit weniger Stellenangeboten und Bewerber*innen, die in 2021 wie- der ungünstig für Bewerber*innen werden und für den Fachkräftebedarf blei- ben könnte,

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 eine verminderte Anzahl von typischen Stellenangeboten für Leistungsbezie- hende nach dem SGB II.

Für alle diese und weitere Herausforderungen hat das Jobcenter zielgerichtete Strategien und Instrumente zu entwickeln.

2 Kundenstrukturen des Jobcenters Mülheim an der Ruhr 2.1 Leistungsberechtigte und Bedarfsgemeinschaften

Das Jobcenter Mülheim an der Ruhr unterstützt mit Geld und aktiven arbeits- marktpolitischen Angeboten und Leistungen 20.097 Leistungsberechtigte in 9.540 Bedarfsgemeinschaften (vgl. Abbildung 9).

Der sinkende Trend der Vorjahre 2018 und 2019 setzt sich im Berichtsjahr trotz Pandemie fort, auch wenn in geringerem Maße: Im Berichtsjahr 2020 ist die An- zahl der Bedarfsgemeinschaften gesunken - um 58 von 9.598 im Dezember 2019 auf 9.540 im Dezember 2020 (-0,6 Prozent). Die Anzahl der Personen im Leis- tungsbezug hat sich ebenfalls verringert. Dies gilt für die folgenden Hauptperso- nengruppen:

 Personen in Bedarfsgemeinschaften: -250 (-1,2 Prozent)

 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte: -65 (-0,5 Prozent)

 Langzeitleistungsbeziehende: -119 (-1,1 Prozent)

 Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte: -150 (-2,3 Prozent)

Die SGB II-Quote liegt bei 15,3 Prozent. Zur Berechnung der SGB II-Quote wer- den die Leistungsberechtigten (LB) zur Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur Regelaltersgrenze ins Verhältnis gesetzt.

Abbildung 9: Leistungsberechtigte Personen und Bedarfsgemeinschaften in Mülheim an der Ruhr 2015 bis 2019 (Jahresdurchschnittswerte) und Januar bis De- zember 2020 (absolut) - jeweils vorläufige Werte

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Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Strukturen der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005), Nürnberg, März 2021

Die Personen verteilen sich auf fünf Bedarfsgemeinschaftstypen, von denen die zwei mit Kindern sich noch nach Anzahl der Kinder unterteilen lassen, wie in Ta- belle 2 dargestellt:

Tabelle 2: Bedarfsgemeinschaften in Mülheim an der Ruhr nach Art der Bedarfsge- meinschaft sowie nach Anzahl (klassiert) der Kinder unter 18 Jahren im Dezember 2020 (absolut und Verteilung in %)

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen - Kreisreport Grundsicherung SGB II,

Anzahl in %

9.540

100,0%

4.908

51,4%

1.803

18,9%

876

48,6%

556

30,8%

371

20,6%

2.599

27,2%

815

31,4%

539

20,7%

595

22,9%

650

25,0%

3.595

37,7%

dav. mit 1 Kind ohne Kind dav.

mit 2 Kindern

mit 3 und mehr Kindern

Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren

Bedarfsgemeinschaften (BG) Single-BG

Alleinerziehende-BG

Partner-BG

mit 1 Kind mit 2 Kindern

mit 3 und mehr Kindern

(20)

Die Single-Bedarfsgemeinschaften, also Bedarfsgemeinschaften mit nur einer Person, umfassen mehr als die Hälfte der Bedarfsgemeinschaften. Die Bedarfs- gemeinschaften mit Kindern teilen sich zu nahezu gleichen Teilen in diejenigen mit einem (Alleinerziehenden-BG) und mit zwei Erziehenden (Partner-BG mit Kindern) auf. Die Paar-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder bilden nach der An- zahl den zweitkleinsten Bedarfsgemeinschaftstyp, nur die Anzahl der nicht zu- ordenbaren Bedarfsgemeinschaften ist geringer.

Die Anzahl der verschiedenen Bedarfsgemeinschaftstypen entwickelte sich im vergangenen Jahr unterschiedlich. Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat die An- zahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anteilig abgenommen, während die ohne anteilig zunahmen:

4.908 Single-Bedarfsgemeinschaften bedeuten einen Anteil von 51,4 Prozent an allen Bedarfsgemeinschaften, der im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen mit 53,7 Prozent niedrig ist. Ein Jahr zuvor lag dieser Anteil in Mülheim noch bei 50,7 Pro- zent. Seitdem ist die Anzahl der Single-Bedarfsgemeinschaften um 39 (0,8 Pro- zent) gestiegen. Auch der Anteil der Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder ist im Vergleich zum Landesschnitt mit 8,5 Prozent (9,2 Prozent für NRW) nied- rig, von Dezember 2019 an ist deren Anzahl in Mülheim an der Ruhr um 2,9 Pro- zent (+ 23 BG) auf 815 gestiegen.

Im Gegensatz dazu ist der Anteil der Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern an allen Bedarfsgemeinschaften um 0,3 Prozentpunkte auf 18,7 Prozent gesun- ken, der der Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften um 0,6 Prozentpunkte auf 18,9 Prozent. Trotzdem liegt der Anteil der Bedarfsgemeinschaftstypen mit Kin- dern über dem Landesschnitt (17,3 Prozent bei Alleinerziehenden-BG, 17,7 Pro- zent bei Partner-BG mit Kindern).

Seit Dezember 2019 ist die Anzahl der Alleinerziehenden-BG um 3,7 Prozent (-70 BG) auf 1.803 gesunken, die der Partner-BG mit Kindern um 2,4 Prozent (-44 BG) auf 1.784. Demnach sind besonders die Bedarfsgemeinschaften mit drei Per- sonen um 4,3 Prozent deutlich gesunken.

Abbildung 10: Bedarfsgemeinschaftstypen in Mülheim an der Ruhr 2015 bis 2019 (Jah- resdurchschnittswerte) und Januar bis Dezember 2020 (absolut) - jeweils vorläufige Werte

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Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit,

Tabellen, Strukturen der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005), Nürnberg, März 2021

2.2 Langzeitleistungsbeziehende und Langzeitarbeitslose

Die Aktivierung und Integration von Langzeitleistungsbeziehenden (LZB) ist auch im Jahr 2020 ein zentraler Schwerpunkt der Arbeit des Jobcenters Mülheim an der Ruhr. LZB sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren.

Während sich die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Prozent verringert hat, nimmt der Be- stand an Langzeitleistungsbeziehenden um 1,1 Prozent ab.

Mehr als drei von vier erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden sind auch Langzeit- leistungsbeziehende. Im Dezember 2020 waren 10.251 Personen vom Langzeit- leistungsbezug betroffen, was einem Anteil von 75,8 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entspricht (vgl. Tabelle 3).

Tabelle 3: Langzeitleistungsbeziehende nach ausgewählten Merkmalen im Dezember 2020 (absolut und Verteilung in %)

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Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Langzeitbezieher Zeitreihen, Nürnberg, Dezember 2020

Mehr als die Hälfte aller Langzeitleistungsbeziehenden sind Frauen (53,4 %).

Damit sind sie vom Langzeitleistungsbezug häufiger betroffen als Männer, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass die Alleinerziehenden, die aufgrund der Erziehungszeiten häufig in den Langzeitleistungsbezug rutschen, vorrangig weib- lich sind.

Besonders die jüngere Altersgruppe (unter 25 Jahren) sollte im Langzeitleis- tungsbezug unterrepräsentiert sein: 13,5 % aller LZB sind unter 25 Jahre alt8, während sie 18,5 Prozent aller ELB ausmachen. Dennoch sind 55,3 Prozent der 2.506 Jugendlichen und junge Erwachsenen Langzeitleistungsbeziehende. Ge- genüber dem Vorjahresmonat ist deren Anzahl im Langzeitleistungsbezug um 3,3 Prozent (-47 Personen) auf 1.387 im Dezember 2020 gesunken. In der Alters- gruppe 25 bis unter 55 Jahre ist die absolute Anzahl der Langzeitleistungsbezie- henden am stärksten um 141 gesunken (-2 Prozent), während sie bei den über

8 Gezählt werden Langzeitleistungsbezieher wegen der o.g. Definition erst ab einem Alter von 17 Jahren.

Anzahl in %

ELB 13.521

LZB 10.251 75,8%

davon nach Geschlecht

männlich 4.775 46,6%

weiblich 5.476 53,4%

darunter

Ausländer 5.126 50,0%

Alleinerziehende 1.520 14,8%

davon nach Alter

unter 19 Jahre 524 5,1%

19 bis unter 25 Jahre 863 8,4%

25 bis unter 35 Jahre 2.246 21,9%

35 bis unter 50 Jahre 3.493 34,1%

50 Jahre und älter 3.125 30,5%

davon nach BG-Typ

Single-Bedarfsgemeinschaften 3.707 36,2%

Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften 1.784 17,4%

Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder 1.192 11,6%

Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern 3.213 31,3%

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55-Jährigen um 3,5 Prozent (+69 Personen) stieg. Die Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt nehmen mit dem Alter ab. 79 Prozent der 25 bis unter 55- Jährigen sind Langzeitleistungsbeziehende, bei den über 55-Jährigen liegt der Anteil bei 85,7 Prozent.

Auf die Höhe des Anteils Langzeitleistungsbeziehender an erwerbsfähigen Leis- tungsberechtigten hat der Bedarfsgemeinschaftstyp es kaum Einfluss im Dezem- ber 2020. Alleinerziehende haben mit 75,2 Prozent den niedrigsten, ELB aus Paar-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder mit 76,5 Prozent den höchsten Anteil.

Im Vorjahresmonat war die Differenz der Anteile größer, so hatten auch die Al- leinerziehenden mit 73,9 Prozent den niedrigsten und die Partner-BG ohne Kin- der mit 81,6 Prozent den höchsten Anteil. Die Herausforderungen zur Vermei- dung des Langzeitleistungsbezugs sind je nach BG-Typ andere. Während bei Er- ziehenden die Betreuung der Kinder im Vordergrund steht, bestehen Partner-BG ohne Kinder meist aus lebenserfahreneren Menschen, deren (Wieder-)Einstieg auf dem Arbeitsmarkt durch ihr Alter schwieriger ist.

Langzeitleistungsbezug ist auf vielerlei Gründe zurückzuführen, ein wichtiger Faktor ist sicherlich die formale Qualifikation. Gleichwohl heißt das nicht, dass Langzeitleistungsbeziehende nicht am Arbeitsmarkt engagiert sind. 2.238 der 2.825 und damit 79,2 Prozent der abhängig erwerbstätigen ELB sind Langzeit- leistungsbeziehende. 21,8 Prozent der Langzeitleistungsbeziehenden erzielen ein Erwerbseinkommen, das jedoch in der Höhe nicht ausreicht, um den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft zu decken.

Neben den Langzeitleistungsbeziehenden ist ein weiterer Schwerpunkt die Re- Integration Langzeitarbeitsloser (LZA). Langzeitarbeitslose sind nach §18 SGB III Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind. Die Teilnahme an einer Maß- nahme nach § 45 sowie Zeiten einer Erkrankung oder sonstiger Nicht- Erwerbstätigkeit bis zu sechs Wochen unterbrechen die Dauer der Arbeitslosig- keit nicht.

Zwischen Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden gibt es Über- schneidungen, gleichzusetzen sind sie aber nicht. 2.986 der 3.263 Langzeitar-

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beitslosen sind LZB, ein Anteil von 91,5 Prozent. Andersherum beträgt der Anteil der Langzeitarbeitslosen an 10.251 LZB 29,1 Prozent.9

Auch wird die vorhergehende Arbeitslosigkeit z.B. beim Bezug von Arbeitslosen- geld I (SGB III) oder bei anderen Jobcentern mit eingerechnet.

Die Pandemie sorgte für mehr Arbeitslose, da die ELB aufgrund von Kontaktbe- schränkungen schwieriger in Maßnahmen zugewiesen werden konnten oder dies aufgrund gesundheitlicher Bedenken vermeiden wollten. Die Anzahl der Teilneh- mer an arbeitsmarktpolitischen Teilnehmer sank von 1.977 im Dezember 2019 auf 1.409 im Dezember 2020, was einen Rückgang von 28,7 Prozent bedeutet.

Da die Teilnehmenden für die Dauer der Maßnahme statistisch nicht als arbeitslos gezählt werden, sorgte die verringerte Anzahl für potentiell mehr Arbeitslose im SGB II.

So kommt es, dass im Dezember 2020 60,8 Prozent der arbeitslosen ELB gleich- falls langzeitarbeitslos sind. Diese Zahl nahm über das Jahr 2020 stark zu: Im Dezember 2020 waren 3.263 arbeitslose ELB auch langzeitarbeitslos, 664 mehr als im Vorjahr (+25,5 Prozent).10

2.3 Ausländische Leistungsbeziehende und Asylberechtigte

Die Zuwanderung durch die flüchtlingsbedingte Migration hat – zeitversetzt – er- hebliche Auswirkungen auf die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II und die Integ- rationsarbeit des Jobcenters Mülheim an der Ruhr. Seit Anfang des Jahres 2015 haben anerkannte Asylbewerber nach einer deutlich kürzeren Wartezeit Anspruch auf SGB II-Leistungen. Bestandskunden, die bereits seit mindestens 18 Monaten auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen waren, konn- ten ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes direkt Leistungen nach dem SGB II be- ziehen. Ein Teil des deutlichen Fallzahlenanstiegs seit 2014 ist auf verstärkte Übertritte aus dem Zuständigkeitsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes zurückzuführen.

9 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Langzeitbezieher Zeitreihen, Nürnberg, Dezem- ber 2020

10 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Strukturen der Grundsicherung SGB II (Zeitrei- he Monats- und Jahreszahlen ab 2005), Nürnberg, März 2021

(25)

Der Anstieg der Anzahl Regelleistungsberechtigter aus nichteuropäischen Asyl- herkunftsländern von 2015 bis 2018 führte nicht nur ebenfalls zum Anstieg aus- ländischer Regelleistungsberechtigter, sondern auch der Regelleistungsberechtig- ten insgesamt. In dieser Zeit sank die Anzahl der deutschen und staatenlosen Regelleistungsberechtigten. Seit 2018 stagniert die Anzahl der ausländischen Re- gelleistungsberechtigten zunächst und sinkt in der Folge leicht auf 9.537 im De- zember 2020, während die Anzahl der Regelleistungsberechtigten aus nichteuro- päischen Asylherkunftsländern weiterhin leicht steigt auf 4.313. Da die Anzahl der nichtausländischen Regelleistungsberechtigten deutlich sinkt auf 10.328, ver- ringert sich auch die Gesamtanzahl der Regelleistungsberechtigten seit 2018 und auch in 2020 weiterhin nach einem kurzen Anstieg von April bis Juni aufgrund der beginnenden Pandemieauswirkungen auf 19.865. (vgl. Abbildung 11)

Abbildung 11: Regelleistungsberechtigte in Mülheim an der Ruhr nach Staatsangehörig- keit 2012 bis 2019 (Jahresdurchschnittswerte) und 2020 (Monatswerte)

RLB nicht ausländisch umfasst neben der Staatsangehörigkeit deutsch auch staatenlos, ungeklärt und unbekannt

In das Aggregat „nichteuropäische Asylherkunftsländer“ wurden die nichteuropäischen Länder auf- genommen, die in den Kalenderjahren 2012 bis 2014 und Januar bis April 2015 zu den Ländern mit den meisten Asylerstanträgen gehörten; es umfasst folgende acht Länder: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. (Glossar Bundesagentur für Arbeit)

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Strukturen der Grundsicherung SGB II

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sagentur für Arbeit, Personengruppen nach Staatsangehörigkeit, Düsseldorf, verschiedene Jahr- gänge

21,7 Prozent aller Regelleistungsberechtigten kommen im Dezember 2020 damit aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern. Die Regelleistungsberechtigten mit einer der acht dazugehörigen Staatsangehörigkeiten stellen damit 45,2 Prozent aller ausländischen Regelleistungsberechtigten.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2019 sank die Gesamtzahl der Re- gelleistungsberechtigten um 1,1 Prozent (-215 Personen). Die Anzahl der deut- schen Regelleistungsberechtigten sank sogar um 1,9 Prozent (-203 Personen), während die der ausländischen stagnierte (-2 Personen). Die der nichteuropäi- schen Asylherkunftsländer als bedeutender Teil der ausländischen Regelleis- tungsberechtigten stieg um 1,2 Prozent (+53 Personen). 823 Regelleistungsbe- rechtigten mit einer Staatangehörigkeit aus den nichteuropäischen Asylher- kunftsländern gelang in 2020 der Abgang aus dem Regelleistungsbezug, was aber aufgrund 886 Zugängen, teils noch ohne jeglichen Vorbezug von SGB II- Leistungen oder Arbeitslosengeld I, nicht zu einer Senkung der Regelleistungsbe- rechtigten aus den betreffenden acht Staaten führte. Die Dauer des Aufenthalts in Deutschland spielt für die Integrationschancen im Durchschnitt eine Rolle. So ist die Vermittlung in Maßnahmen oder Arbeit unter den Kontaktbeschränkungen der Pandemie erschwert, weil am Telefon erweiterte Verständigungsmöglichkei- ten, um sprachliche Missverständnisse zu vermeiden, nicht angewandt werden können.

Ein Fokus liegt auf den Geflüchteten U 25, um sowohl einem verfestigten Lang- zeitleistungsbezug vorzubeugen als auch Voraussetzungen für möglichst nachhal- tige Integrationen zu schaffen. Hier gelingt es bisher nicht durchgängig, nahtlose Förderketten im Spracherwerb und sofortige adäquate Anschlusslösungen sicher- zustellen. Hinzu kommt die Herausforderung, Geflüchteten, die im Herkunftsland glaubhaft über ein hohes Bildungsniveau verfügt haben, dies hier aber nicht nachweisen können, den Zugang zu Ausbildung oder abschlussbezogener Qualifi- zierung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Voraussetzung für eine zielführende Integration ist es, Sprachförderangebote bei Bedarf systematisch zu nutzen, Fä- higkeiten und Kompetenzen frühzeitig zu erkennen, realistische Berufswege auf-

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zuzeigen und passgenaue Qualifizierungen zu ermöglichen. Diese Qualifizie- rungsbedarfe und die Vielfältigkeit der Bildungsbiografien erfordern besondere Aufmerksamkeit und einen beraterischen und vermittlerischen Ansatz, der Zeit in Anspruch nimmt.

Ziel auf der Ebene der Leistungsberechtigten ist der Erwerb einer möglichst ho- hen Sprachkompetenz als Voraussetzung für die nachhaltige Vermittlung in Aus- bildung und Arbeit.

2.4 Pandemieeinflüsse

Am 22. März 2020 begannen die am 16. März beschlossenen Einschränkungen durch die Pandemie, nachdem am 27. Januar das Corona-Virus nachweislich Deutschland erreicht hatte. Somit sind die gravierenden Auswirkungen statistisch ab dem Monat April 2020 zu bemerken. Manche Auswirkungen stellen sich schneller dar, andere werden sich erst in der Zukunft zeigen. Auf den Kontakt mit den Leistungsberechtigten hatten die Einschränkungen direkt Einfluss.

2.4.1 Steuerung und Erreichbarkeit von Kund*innen während der Pandemie Im April 2020 wurde das Jobcenter aufgrund der bestehenden Pandemie zu- nächst für persönliche und physische Kundenkontakte geschlossen. Die Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter wurden bis zum 13.05.2020 in einer 6-Tage-Woche im

„Schichtdienst“ in zwei zeitlich unabhängigen Gruppen („Schichten“) eingesetzt, die nicht zeitgleich physisch anwesend waren. Hierdurch sollte erreicht werden, dass im Falle eines positiven Testergebnisses einer Mitarbeiterin oder eines Mit- arbeiters die Handlungsfähigkeit des Jobcenters weiterhin gegeben ist. Kunden- kontakte waren in dieser Zeit nur schriftlich oder telefonisch möglich.

Seit dem 13.05.2020 finden notwendige persönliche Vorsprachen im Jobcenter auch wieder mit der Möglichkeit der physischen Anwesenheit statt. Termine wer- den vergeben, wenn eine Klärung von Angelegenheiten nicht auf anderem Wege wie z.B. telefonisch oder schriftlich erfolgen kann. Um eine mögliche Anste- ckungsgefahr zu minimieren, erfolgen auch neue Wege des Kundenkontaktes: Es finden zuvor terminierte Beratungsgespräche per Telefon statt. Im Casema- nagement wird dazu in der Regel mit Rechtsfolgenbelehrung eingeladen. Weiter- hin erfolgen Kundenkontakte außerhalb der Dienstgebäude.

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Es herrschte faktisch wieder „Normalbetrieb“ im Jobcenter – mit verändertem Zugang zu den Kunden. Der veränderte Zugang funktionierte je nach Vorausset- zung des Leistungsberechtigten unterschiedlich gut. Sprachliche Schwierigkeiten ließen sich in Präsenzterminen am besten ausgleichen. Die Terminvorbereitung gestaltete sich teils aufwendiger, weil Unterlagen für Treffen im Freien schon fer- tig sein mussten und für Termine im Haus die Infektionsschutzregeln beachtet werden mussten. Im Dezember wurde der Schichtbetrieb aufgrund des Infekti- onsgeschehens wieder aufgenommen in einer 5-Tage-Woche.

Die Rückkehr zu einem normalen Betrieb im Jobcenter während des Sommers ermöglichte es ab Mitte Juni 2020 auch, die Organisationsuntersuchung mit Ter- minen vor Ort über teilnehmende Beobachtung in den operativen Bereichen fort- zuführen. Die Organisationsberatungsfirma sollte Situationen erleben, wie sie im Arbeitsalltag allgemein anfallen. Interessant waren dafür sowohl Einzelgespräche und -situationen wie auch der Eindruck der Kund*innensteuerung unter Beibehal- tung der Regelungen des Infektionsschutzes. Dies diente dem Beratungsunter- nehmen dazu, Eindrücke aus dem Arbeitsalltag im Jobcenter zu sammeln. Im Rahmen der Zwischenergebnisse kommt die Organisationsberatungsfirma zu dem Ergebnis, dass die Erreichbarkeit (persönlich, telefonisch, per E-Mail) insbe- sondere der Leistungssachbearbeitung aus Kundensicht sehr bürgerfreundlich gestaltet ist. Insbesondere die gute Kommunikation mit den Kund*innen (in Leis- tungsfragen) sei eine große Stärke des Hauses.

2.4.2 Entwicklung der Beschäftigung

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sank am Arbeitsort Mülheim an der Ruhr schon von September 2019 zum Dezember 2019 und weiter zum März 2020 jeweils um ca. 360. Im Frühjahr verursachen konjunkturelle Entwicklungen in manchen Branchen einen Rückgang in der Nachfrage, wie etwa in der Gastro- nomie, dem Einzelhandel und früher vermehrt in der Baubranche, teils ereignis-, teils witterungsbedingt. Der Rückgang im zweiten Quartal 2020, in dem norma- lerweise zum neuen Jahr ausgeschriebene Stellen besetzt werden und die Witte- rung eine Belebung gewisser Branchen verursacht, sanken die Beschäftigtenzah- len weiterhin, sogar um 1.056 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zum Stichtag des Vorquartals und um 826 zum Vorjahresstichtag.

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Das IAB stellt in seiner Veröffentlichung „IAB-Regional Nordrhein-Westfalen 1|2021“ die Corona-Effekte nach Pandemiemonaten in 2020 auf Seite 44 dar:

„Der Corona-Effekt misst die Differenz zwischen der Veränderung der Übergänge aus abhängiger Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt in Arbeitslosigkeit im jeweili- gen Monat gegenüber dem Vorjahresmonat und der entsprechenden Verände- rung der Übergänge aus Arbeitslosigkeit in abhängige Beschäftigung am 1. Ar- beitsmarkt. Zur besseren Vergleichbarkeit wird diese Größe anschließend durch die entsprechende Zahl der Erwerbspersonen im Juni 2019 geteilt und mit 1.000 multipliziert.“ In Mülheim an der Ruhr war dieser Effekt wie in der ganzen Region mit Essen, Oberhausen und Duisburg in den Monaten der zwischenzeitlichen Lo- ckerung am stärksten und insgesamt deutlicher als im Landesschnitt. Vor allem der Abgang aus der Arbeitslosigkeit stockte, weil wenig neue Stellenangebote ausgeschrieben wurden. Im April 2020 gab es nur 24 Zugänge in Arbeitslosigkeit im SGB II und III mehr als im Vorjahresmonat, die Abgänge verminderten sich aber um 505. Die Differenz zwischen Zu- und Abgängen lag bei fast 500 im April 2020. Dadurch stieg die Arbeitslosigkeit von 7,3 Prozent im März 2020 auf 7,9 Prozent im April 2020. Dieser erste Anstieg der Arbeitslosigkeit zeigte sich zu- nächst besonders deutlich im Rechtskreis SGB III, der zusätzlich das Kurzarbei- tergeld zur Verfügung stellen musste. Im SGB II lag die Differenz zwischen Zu- und Abgängen bei 210 und erhöhte sich im Mai auf 293. Am Ende des Jahres 2020 gab es im SGB II in der Jahressumme 590 mehr Zugänge in Arbeitslosig- keit als Abgänge, wobei sich sowohl die Zugänge (-1.441) als auch die Abgänge (-2.117) im Vergleich zur Vorjahressumme deutlich verringerten.11 Verringerte Vermittlungsmöglichkeiten in Erwerbstätigkeit und Maßnahmen bedeuten längere Arbeitslosigkeit, besonders für die wenig arbeitsmarktaffinen Leistungsberechtig- ten.

2.4.3 Entwicklung der Leistungsberechtigten im SGB II

Von den Pandemieeinschränkungen waren im Besonderen Branchen mit SGB II- typischen Beschäftigungsmöglichkeiten betroffen wie die Gastronomie, der Ein- zelhandel und die gewerbliche Fertigung. Durch fehlende Abgangsmöglichkeiten und erschwerte Vermittlung in abgangsfördernde Maßnahmen verringert sich die Teilnahme am öffentlichen Leben für die Leistungsberechtigten. Die Anzahl der

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erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sank deutlich, während die die Anzahl der langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 26,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat auf 3.263 im Dezember 2020 stieg12.

12 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Strukturen der Grundsicherung SGB II (Zeitrei- he Monats- und Jahreszahlen ab 2005), Nürnberg, März 2021

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3 Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie

Für nahezu alle Neukunden ist der Mülheimer „Zielpunkt.Job“ der Startpunkt der Eingliederung direkt nach Antragsstellung auf Leistungen nach dem SGB II. Ziel ist es, durch eine schnelle Vermittlung die Dauer des Leistungsbezuges möglichst gering zu halten. Der „Zielpunkt.Job“ wurde als „Einstiegsoffensive“ konzeptio- niert. Er bietet allen Kunden des Jobcenters Mülheim an der Ruhr Informationen und Orientierungshilfe auf dem Arbeitsmarkt sowie Hilfestellung bei der Vorberei- tung auf Vorstellungsgespräche. Nach dem Abschluss eines Profilings, dem Durchlaufen verschiedener Module sowie erster Vermittlungsaktivitäten – in Zu- sammenarbeit mit dem Akquise- und Vermittlungsservice Job.Service GmbH (AVS, jsg) – erhalten die Kunden einen ersten Termin im Casemanagement.

Als Zielgruppen werden im Casemanagement und bei einzelnen Eingliederungs- leistungen folgende Gruppen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen unterschieden:

(a) unter 25-Jährige, (b) über 25-Jährige sowie (c) über 50-Jährige. Darüber hinaus gibt es Sondersachgebiete für Alleinerziehende, Selbstständige, Schwer- behinderte und Rehabilitanden.

3.1 Eingliederungsstrategie für unter 25–jährige Hilfebedürftige

Die Eingliederungsstrategie für unter 25-Jährige in Mülheim an der Ruhr folgt vorrangig dem Ziel der unverzüglichen Heranführung an die Berufsausbildung.

Erst danach werden alternative Anschlussmöglichkeiten verfolgt, soweit Ausbil- dungsreife nicht hergestellt werden kann. Seit 2007 werden alle jugendlichen SGB-II-Antragsteller, die dem Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, unverzüglich in eine Maßnahme vermittelt, die aktivierende, orientieren- de und vermittelnde Komponenten aufweist. Dieses Konzept wird seit Bestehen kontinuierlich weiterentwickelt, modifiziert und an neue Herausforderungen an- gepasst. Zugleich sorgen unterschiedliche Präventivprojekte an Mülheimer Schu- len dafür, drohende Jugendarbeitslosigkeit zu verhindern.

Das Team „U25“ des Jobcenters Mülheim an der Ruhr hat das Ziel, mit allen Schulabgehenden in Mülheim an der Ruhr eine konkrete Perspektive zu entwi- ckeln und niemanden ohne Anschlusslösung zurückzulassen. Das Leitbild der

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ist und Leistungen nach dem SGB II beantragt, erhält neben finanziellen Hilfen zum Lebensunterhalt bereits bei der ersten Vorsprache einen Termin im Case- management zu einer ersten Standortbestimmung und im Regelfall zu einer Maßnahme wie oben beschrieben. Ziel ist die zügige Vermittlung in einen Ausbil- dungs- oder Arbeitsplatz. Die Aktivierung dauert so lange an bis der oder die ju- gendliche Leistungsbeziehende in eine Ausbildung oder in eine sozialversiche- rungspflichtige Beschäftigung einmündet.

Je nach Bedarf werden die Vermittlungschancen auch durch andere Strategien verbessert. Sollte eine Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung langfristig un- wahrscheinlich sein, stehen adäquate Angebote bereit: (a) außerbetriebliche Ausbildung (in integrativer wie kooperativer Form), (b) assistierte Ausbildung, (c) Stellen zur Einstiegsqualifizierung (flankiert von der Begleitphase der ASA flex) sowie (d) das Landesprogramm „TEP“ (Begleitung in eine Teilzeitberufsaus- bildung – hauptsächlich für Alleinerziehende). Unter 25-Jährige, bei denen eine (außer-)betriebliche Ausbildung nicht oder nicht mehr möglich erscheint, haben die Möglichkeit, in aktivierenden Programmen ihren Weg zu finden. Bei jungen Erwachsenen mit dem Willen, eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufzu- nehmen, wird sich im Casemanagement auf eine Integration in den ersten Ar- beitsmarkt konzentriert. Dieses Ziel wird in enger Zusammenarbeit mit dem Ak- quise- und Vermittlungsservice (AVS) und/oder gemeinsam mit beauftragten Dritten verfolgt.

Unterschiedliche Veranstaltungsformate, die sich am Verlauf des Ausbildungsjah- res orientieren und vom Jobcenter in Kooperation mit weiteren Netzwerkpartnern im Übergangssystem durchgeführt werden, erfolgen verzahnt mit den individuel- len Vermittlungsstrategien.

3.2 Eingliederungsstrategie für über 25-jährige Hilfebedürftige

Für über 25-jährige erwerbsfähige Hilfebedürftige sind fünf Teams des Casema- nagements zuständig. Vorrangiges Ziel ist eine unmittelbare Integration in den ersten Arbeitsmarkt und die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit. Die Ver- mittlungstätigkeit ist hauptsächlich bewerberorientiert gestaltet. Zusätzlich er- folgt eine stellenorientierte Vermittlung.

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Erfolgreiche Vermittlungen können durch Instrumente der Arbeitgeberförderung unterstützt werden. So bietet der Eingliederungszuschuss (EGZ) gem. § 88 SGB III eine Möglichkeit, dem einstellenden Unternehmen einen Zuschuss zu gewäh- ren, der sowohl zeitlich begrenzt ist, als auch in der Höhe einen begrenzten Um- fang hat. Flankierend erhalten Arbeitssuchende bei Bedarf individuelle Angebote, die Nach- oder Teilqualifizierungen ermöglichen.

Seit dem 01.01.2019 ist im Zuge des Teilhabechancengesetzes eine Arbeitgeber- förderung für Langzeitleistungsbeziehende gem. § 16 i SGB II und § 16 e SGB II möglich. Zur Vorbereitung für die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes wur- den mehr als 2.000 erwerbsfähige Hilfebedürftige eruiert, die den Förderanforde- rungen gem. § 16 i und § 16 e SGB II genügen. Mit Eröffnung des Bewerbercen- ters "arbeits.markt.platz - amp" ist es seit Januar 2019 in einem eigenen Stand- ort möglich, diese Klientinnen und Klienten durch ein vorbereitendes Coaching sowie eine bewerberorientierte Vermittlung bedarfsgerecht in eine geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln. Dabei werden keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erbracht. Das Matching sowie die Besetzung von gemeldeten § 16 i und § 16 e SGB II Stellen werden dort durch zwei Betriebsak- quisiteurinnen durchgeführt. Das berufsbegleitende Job-Coaching nach § 16 i SGB II und § 16 e SGB II (ebenfalls am Standort des "arbeits.markt.platz - amp") wird im Rahmen einer Inhouse-Maßnahme durch die jsg (job service GmbH) durchgeführt und beginnt unverzüglich nach Arbeitsaufnahme der vermit- telten Klientinnen und Klienten. Damit ist im Berichtsjahr durch das Einrichten des "arbeits.markt.platz - amp" eine schnelle, allumfassende Umsetzung des Teilhabechancengesetzes gelungen.

Die Förderung der Selbstständigkeit ist ein weiterer Baustein der arbeitsmarkt- nahen Eingliederungsstrategie und wird in Sondersachgebieten im Casemanage- ment und in der Leistungsgewährung bearbeitet. Die Existenzgründungsberatung und -begleitung wird durch einen externen Dritten angeboten.

Die Förderung von schwerbehinderten Menschen und Menschen mit Rehabilitati- onsbedarf erfolgt durch vier Casemanagerinnen in Sondersachgebieten für über 25-jährige Leistungsberechtigten und einem Casemanager für diese Personen- gruppe im CM U25, die sozialräumlich ausgerichtet sind. Neben der Möglichkeit

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und Abstimmung vor allem mit der Agentur für Arbeit, aber auch mit der Ren- tenversicherung als zuständigen Rehabilitationsträger. Für Arbeitssuchende, bei denen eine direkte Integration in den ersten Arbeitsmarkt aufgrund multipler Vermittlungshemmnisse noch nicht realisierbar ist, greift das Casemanagement auf ein differenziertes Angebot an Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen zu- rück. Im Mittelpunkt stehen dabei Angebote zur Förderung der beruflichen Wei- terbildung (durch z.B. Bildungsgutscheine gem. § 81 SGB III), Vermittlungsmaß- nahmen und auch Maßnahmen mit aktivierenden Inhalten. Das Maßnahmenport- folio enthält neben den klassischen Maßnahmen zur Aktivierung und Vermittlung auch Angebote zur Stabilisierung von Integrationen in Erwerbsarbeit und Ange- bote für Bedarfsgemeinschaften mit besonderen Eingliederungsschwierigkeiten.

Während es in den Vorjahren für die Zielgruppe der geflüchteten Personen im SGB II eine hohe Bandbreite an Integrationsmaßnahmen gab, nimmt diese Ziel- gruppe zunehmend an den allgemeinen Maßnahmenangeboten teil. Neben den Integrationssprachkursen des BAMF ist eine Maßnahme zur Förderung des Spracherwerbs inkl. Kursvermittlung und Kurscoaching das zentrale Angebot, das von den geflüchteten Menschen als zielgerichtet an- und wahrgenommen wird.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an zielgruppenspezifischen Aktivierungs- maßnahmen wie beispielsweise Programme für Alleinerziehende, ein Integrati- onscoaching für Kund*innen mit Migrationshintergrund, eine Vermittlungsmaß- nahme für Frauen mit hohem Unterstützungsbedarf sowie weitere flankierende Maßnahmen im Kontext von Arbeitsaufnahme, Arbeitsdurchführung und Anbah- nung von Arbeit im ersten und zweiten Arbeitsmarktsektor (siehe Punkt 4 „Über- sicht über die Eingliederungsmaßnahmen“).

Für die Schaffung von Tagesstrukturen sowie der Sicherstellung der eigenen Ar- beitskraft inklusive einer Stabilisierung im Arbeitsleben bietet die Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten gem. § 16 d SGB II („1-Euro-Job“) erwerbsfähigen Leis- tungsbeziehenden einen geschützten Rahmen, sich selber zu erproben.

Darüber hinaus werden Arbeitssuchende entsprechend ihres individuellen Bedarfs jederzeit vom Casemanagement beraten, gefördert, unterstützt und vermittelt.

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3.3 Spezielle Eingliederungsstrategie für über 50-jährige Hilfebedürf- tige

Die Eingliederungsstrategie für 50plus-Kunden unterscheidet sich zunächst im Kern nicht von der Eingliederungsstrategie für über 25-jährige Kunden. Die un- mittelbare Integration in den ersten Arbeitsmarkt ist auch hier das erste Ziel der Beratungs- und Betreuungsarbeit durch das spezifizierte Casemanagement. Im Unterschied zum Casemanagement für über 25-Jährige soll die Integrationsbe- gleitung für 50plus-Kunden jedoch die besonderen Lebenslagen und Bedarfe die- ser Zielgruppe berücksichtigen. Die Arbeit im Casemanagement orientiert sich im Jobcenter Mülheim an der Ruhr an dem Fachkonzept der Sozialraumorientierung und berücksichtigt damit bei allen Zielgruppen die jeweiligen individuellen Le- benswelten. Insofern ist eine Aufrechterhaltung dieser Sondersachgebiete nicht mehr erforderlich und es ist geplant, dieses zielgruppenspezifische Casema- nagement in 2021 in das Kern-Casemanagement zu überführen.

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4 Übersicht über die Eingliederungsmaßnahmen

4.1 A1: Ausbau und Sicherung der Aktivierung und Eingliederung von Klienten mit Migrationshintergrund

INCOM 2019/2020

Finanzierungsquelle EGT

Laufzeit 01.07.2019 bis 30.06.2020

Rechtsgrundlage §16 Abs.1 SGB II i.V.m. §45 SGB III

Zielgruppe Erwerbsfähige Zuwanderer aus dem Leistungsbezug des SGB II.

Zielsetzung Klärung notwendiger Schritte zur Integration Intensives Profiling

Standortbestimmung

Anerkennung vorh. Zeugnisse Klärung der Beschäftigungschancen

Feststellung und Förderung der Arbeitsbereitschaft- und Fähigkeit

Inhalte Feststellung- der persönlichen Rahmenbedingungen- des Motivationshintergrundes- des Sprachstands- der Mobilität- der Flexibilität- der Arbeitsmarktorientierung- der körperlichen Belastbarkeit. Auf der Grundlage einer individuellen Sprachstandsermittlung, berufs-bezogener Potentialanalyse und Förderanamnese ermittelt der Auftragnehmer den notwendigen Integrationsbedarf der Maßnahmeteilnehmer. Somit unterstützt der Auftragnehmer die Fallmanager des Auftraggebers in den Bereichen: Sprachstandsanalyse, Anamnese, Entwicklung eines individuellen, sprachlichen und beruflichen Förderplans, Netzwerkkonferenzen·und interkultureller Kommunikation.

Was wird finanziert? Maßnahmekosten, Fahrtkosten Teilnehmerkapazität 30 Plätze

Individuelle Maßnah-

mendauer 1 Woche + bis zu 6 Monate

INCOM 2020/2021

Finanzierungsquelle EGT

Laufzeit 17.08.2020 -16.08.2021

Rechtsgrundlage §16 Abs.1 SGB II i.V.m. §45 Abs. 1 SGB III

Zielgruppe Arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsbezieher nach dem SGB II mit Migrationshintergrund und Aktivierungs-, Unterstützungs- und ggf. Klärungsbedarf zum schulischen und beruflichen Hintergrund.

(37)

Zielsetzung Verfolgung notwendiger Schritte zur Integration auf den Arbeitsmarkt Verbesserung berufsbezogener Sprachkenntnisse

Beschaffung von Zeugnissen, Arbeitsnachweisen, etc.

Nachhalten der Anerkennung vorhandener Zeugnisse

Klärung unterschiedlicher Anliegen (Behördengänge, Aufsuchen von Beratungsstellen, etc.)

Inhalte Feststellung- der persönlichen Rahmenbedingungen- des Motivationshintergrundes- des Sprachstands- der Mobilität- der Flexibilität- der Arbeitsmarktorientierung- der körperlichen Belastbarkeit. Auf der Grundlage einer individuellen Sprachstandsermittlung, berufs-bezogener Potentialanalyse und Förderanamnese ermittelt der Auftragnehmer den notwendigen Integrationsbedarf der Maßnahmeteilnehmer. Somit unterstützt der Auftragnehmer die Fallmanager des Auftraggebers in den Bereichen: Sprachstandsanalyse, Anamnese, Entwicklung eines individuellen, sprachlichen und beruflichen Förderplans, Netzwerkkonferenzen·und interkultureller Kommunikation.

Was wird finanziert? Maßnahmekosten, Fahrtkosten Teilnehmerkapazität 30 Plätze

Individuelle Maßnah-

mendauer 1 Woche und 6 Monate

Berufsbezogene Sprachkurse (National) DeuFöv

Finanzierungsquelle BAMF

Laufzeit 01.07.2016-31.12.2021 Rechtsgrundlage BAMF

Zielgruppe Menschen mit Sprachförderbedarf, die zur Teilnahme verpflichtet oder berechtigt (EU- Bürger) sind

Die Teilnahme an einem B1, B2 oder C1 Modul setzt den Abschluss eines Integrationskurses voraus

Zielsetzung Abschluss B2 oder C1 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)

Inhalte Berufsbezogener Sprachunterricht

Was wird finanziert? Maßnahmekosten Fahrtkosten Lehrmittel

Teilnehmerkapazität ca. 15 TN pro Kurs Mindestteilnehmerzahl Individuelle Maßnah-

mendauer 400, bzw. 500 Stunden

(38)

Integrationskurse

Finanzierungsquelle BAMF

Laufzeit 01.01.2012 - 31.12.2021 Rechtsgrundlage BAMF

Zielgruppe Menschen mit Sprachförderbedarf, die zur Teilnahme verpflichtet oder berechtigt (EU- Bürger) sind

Zielsetzung Ziel ist der Abschuß B-1 gem. GER

Inhalte 600 Std. Sprachunterricht + 100 Std. Orientierungskurs.

Bei Nichtbestehen können weitere 300 Stunden beantragt werden An den Sprachkurs schließt sich der 100-stündige Orientierungskurs an Was wird finanziert? Maßnahmekosten

Fahrtkosten Teilnehmerkapazität 15 TN Individuelle Maßnah-

mendauer 700 Std + 100 Std.

Übersetzungsleistungen Finanzierungsquelle EGT

Laufzeit 03.08.2015 - 31.12.2021

Rechtsgrundlage §16 Abs.1 SGB II i.V.m. §45 SGB III

Zielgruppe Leistungsbezieher aus dem SGB II, die einen Berufsabschluss im Ausland erworben haben, der in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist.

Zielsetzung Übersetzung ausschließlich der Berufsqualifikationen zur Vorlage bei der zuständigen Stelle mit dem Ziel der Anerkennung in Deutschland.

Inhalte Übersetzung ausschließlich der Berufsqualifikationen zur Vorlage bei der zuständigen Stelle mit dem Ziel der Anerkennung in Deutschland.

Was wird finanziert? Kosten pro Übersetzung

Teilnehmerkapazität Ca. 300 Übersetzungen im Jahr Individuelle Maßnah-

mendauer 12 Monate

Go to lean German 2019 (LOS-1)

Finanzierungsquelle EGT

Laufzeit 11.02.2019-10.02.2020

Rechtsgrundlage §16 Abs.1 SGB II i.V.m. §45 SGB III

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