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Jobcenter Stuttgart EINGLIEDERUNGSBERICHT

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Academic year: 2022

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(1)

Jobcenter Stuttgart

EINGLIEDERUNGSBERICHT

2017

(2)

Landeshauptstadt Stuttgart Jobcenter Stuttgart

Amtsleitung

Rosensteinstraße 11 70191 Stuttgart

Mai 2018

Der Eingliederungsbericht 2017, gemäß § 5 der Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tra- genden Aufwendungen des zugelassenen kommunalen Trägers der Grundsicherung vom 19. Dezem- ber 2011, dient zur Erfüllung wesentlicher Anforderungen aus der Verwaltungsvereinbarung:

 Darstellung der Strategien zur Eingliederung und Überwindung der Hilfebedürftigkeit der er- werbsfähigen Leistungsberechtigten

 Darstellung der erreichten Ergebnisse und Bewertung

Inhaltliche Schwerpunkte des vorliegenden Eingliederungsberichts 2017 sind demzufolge:

 Analyse der Entwicklung des Arbeitsmarkts in Stuttgart

 Zielvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg

 Strategien zur Eingliederung und Überwindung der Hilfebedürftigkeit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

 Ergebnisdarstellung

 Ergebnisbewertung

Dieser Eingliederungsbericht berücksichtigt die Daten nach der Revision. Das bedeutet, dass ein Ver- gleich mit Zahlen aus dem Jahresbericht 2016 nicht mehr sinnvoll möglich ist. Angaben für die Vor- jahre 2016 oder 2015 wurden ebenfalls durch revidierte Daten ersetzt.

Soweit nicht anders angegeben, beruhen die Daten der Diagramme und Tabellen auf folgender Quelle: BA Statistik.

(3)

INHALTSVERZEICHNIS

Das Jobcenter Stuttgart im Überblick

1

Arbeitsmarkt in Stuttgart

3

Arbeitssuchende und Arbeitslose 3

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Stuttgart 6

Leistungsberechtigte 7

Bedarfsgemeinschaften 8

Aktive Arbeitsmarktpolitik

11

Handlungsfelder 12

Umsetzung und Bewertung der Strategien und Förderinstrumente 16

Zielerreichung

28

Entwicklung der einzelnen Ziele 2017 29

Zielsetzung für 2018 38

(4)

AGH Arbeitsgelegenheit

AVGS Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

BCA Beauftragte/r für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

BEJ Berufseinstiegsjahr

BEZ Beschäftigungszuschüsse

BG Bedarfsgemeinschaft

BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales

EGZ Eingliederungszuschuss

ELB erwerbsfähige/r Leistungsberechtigte/r

EQ Einstiegsqualifizierung

ESF Europäischer Sozialfonds für Deutschland

FAV Förderung von Arbeitsverhältnissen

FbW Förderung beruflicher Weiterbildung

GPS (Stuttgarter) Gesamtprogramm Sprache

JFW Jahresfortschrittswert

LZB Langzeitleistungsbeziehende/r

MuI Abteilung "Markt und Integration"

MuT Abteilung "Migration und Teilhabe"

NEF nichterwerbsfähige/r Leistungsberechtigte/r

PAT Passiv-Aktiv-Tausch

VAB Vorbereitungsjahr "Arbeit/Beruf"

(5)

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

I Arbeitslose SGB II im Jahresvergleich 1

II Integrationen nach Zielgruppen und Geschlecht 2017 1

III Integrationsquote nach Zielgruppen und Geschlecht im Dezember 2017 2

IV Ausgewählte Personengruppen im SGB II im Dezember 2017 2

V Entwicklung der Zahl der Arbeitssuchenden in Stuttgart im Rechtskreis SGB II 3 VI Entwicklung der Zahl der Arbeitslosen in Stuttgart nach Rechtskreisen 4 VII Entwicklung der Arbeitslosenquote in Stuttgart nach Rechtskreisen 5 VIII Gemeldete sozialversicherungspflichtige Stellen 2016-2017 6

IX Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Stuttgart 7

X Erwerbsfähige und Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Geschlecht

im Jahresvergleich 8

XI Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften nach Typ im Jahresvergleich 9 XII Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern in Stuttgart 9 XIII Entwicklung der Zahl der Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach Altersgruppen 10 XIV Jahresfortschrittswert K1 und Jahresdurchschnitt der Leistungen zum Lebensunterhalt

2016 und 2017 nach Monaten 29

XV Entwicklung der Integrationsquote nach Geschlecht 30

XVI Entwicklung der Jahressummen der Integrationen nach Geschlecht 30

XVII Struktur der Integrationen 2017 31

XVIII Integrationsquoten der ELB nach Bedarfsgemeinschafts-Typ und Geschlecht 32

XIX Integrationen nach Art der Integration 2016-2017 32

XX Entwicklung der Integrationsquote von Alleinerziehenden 33

XXI Erwerbstätige Alleinerziehende nach Erwerbseinkommensklassen 34 XXII Entwicklung der Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden 35 XXIII Langzeitleistungsbeziehende seit Januar 2015 nach Geschlecht 35

(6)

A Mitteleinsatz für Eingliederungsleistungen 2017 17

B Bestand bis zum Jahresende nach Förderinstrumenten 18

C Summe der Eintritte bis zum Jahresende nach Förderinstrumenten 19

D Zielerreichung 2017 28

E Ergebnisse im Vergleichstyp IIb für den Berichtsmonat Dezember 2017 37

F Ziele 2018 38

(7)

1

Das Jobcenter Stuttgart im Überblick

Das Jobcenter Stuttgart gehört mit seinen knapp 23.000 Bedarfsgemeinschaften (BG) und 31.000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) zu den 30 größten Jobcentern in Deutschland.

Darüber hinaus ist es nach der Stadt Essen, dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Wup- pertal der viertgrößte zugelassene kommunale Träger. Dem Bericht ist ein Überblick über die wichtigsten Kennzahlen und Geschäftsdaten für das Jobcenter Stuttgart vorangestellt.

I Arbeitslose SGB II im Jahresvergleich

II Integrationen nach Zielgruppen und Geschlecht 2017

11.216

666

7.248

3.302

6.191

5.025

6.116

5.242 -15%

9.487

-6%

626

-15%

6.196

-19%

2.665

-16%

5.182 -14%

4.305

-15%

5.202 -16%

4.417

Arbeitslose SGB II gesamt

unter 25 Jahren

25 bis unter 50 Jahren

über 50 Jahre

Männer Frauen Langzeit- arbeitslose

Ausl.

Arbeitslose

Dezember 2016 Dezember 2017

7.632 1.312

3.133

865

0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 Gesamt

U25 Langzeitleistungs -beziehende Alleinerziehende

Frauen Männer

Viertgrößter zugelasse- ner kommunaler Trä- ger

(8)

2

III Integrationsquote nach Zielgruppen und Geschlecht im Dezember 2017

IV Ausgewählte Personengruppen im SGB II im Dezember 2017

24,5%

23,4%

16,7%

21,3%

18,7%

19,1%

14,1%

21,2%

30,4%

27,1%

19,6%

23,7%

Alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (K2)

U25

Langzeitleistungs- beziehende (K3E1)

Alleinerziehende (K2E4)

Gesamt Frauen Männer

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 30.777 Nicht-erw. Leistungsberechtigte (NEF) 11.802 Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) 51 Nicht Leistungsberechtigte (NLB) 312

Alleinerziehende ELB 4.056

Langzeitleistungsbeziehende ELB (LZB) 19.196

(9)

3

Arbeitsmarkt in Stuttgart

Arbeitssuchende und Arbeitslose

Arbeitssuchende sind erwerbsfähige Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäfti- gung anstreben und zur Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einem Jobcenter, oder bei einer Agentur für Arbeit, gemeldet sind. Unterschieden wird dabei zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden.

Statistisch zählen nicht alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter zu den Ar- beitsuchenden. Als nichtarbeitsuchend sind erwerbsfähige Personen deklariert, die entwe- der auf absehbare Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen (z. B. aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen) oder denen keine Arbeitsaufnahme zumut- bar ist (insbesondere, weil sie, gemäß § 10 SGB II, Kinder oder Angehörige betreuen oder selbst eine Schule besuchen).

Zwischen Dezember 2016 und Dezember 2017 ist die Zahl der Arbeitssuchenden im Job- center um 464 Personen auf 23.160 Personen gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von insgesamt 2,0 Prozent (Männer: 2,1 Prozent, Frauen 1,8 Prozent).

V Entwicklung der Zahl der Arbeitssuchenden in Stuttgart im Rechtskreis SGB II (Quartals- abschlusswerte)

Als arbeitslos oder erwerbslos werden grundsätzlich Personen bezeichnet, die ohne Arbeit sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Arbeit suchen. Im Detail wird dies in

§ 16 SGB III geregelt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeits- marktpolitik werden demnach nicht als arbeitslos gezählt. Zudem fehlen hier erwerbsfä- hige Personen, die auf absehbare Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Trotz des verstärkten Zugangs von geflüchteten Menschen in das Jobcenter, ging die Zahl der Arbeitslosen seit August 2016 durchgehend zurück. Vom Jobcenter Stuttgart wurden

11.019 10.999 11.029 10.999 10.777 10.894 10.941 10.806

12.233 12.509 12.663 12.625 12.519 12.723 12.670 12.354

23.252 23.508 23.692 23.624 23.296 23.617 23.611 23.160

I-2016 I-2016 II-2016 III-2016 III-2016 IV-2016 I-2017 I-2017 II-2017 III-2017 III-2017 IV-2017 davon Frauen davon Männer Arbeitsuchende SGB II insgesamt

Zahl der Arbeits- suchenden um 2 % gesunken

(10)

4

im Dezember 2016 insgesamt 11.216 Personen als arbeitslos gemeldet. Bis zum Dezember 2017 reduzierte sich die Zahl auf nur noch 9.487 Personen.

Gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht dies einem Rückgang von 1.729 Arbeitslosen bzw. 15,4 Prozent. Der Rückgang betrug in diesem Jahr bei den Frauen 720 Personen bzw.

14 Prozent, bei den Männern verringerte sich die Zahl um 1.009 Personen bzw. 16 Prozent.

Als Grund für den starken Rückgang der Arbeitslosen ist besonders die gute Entwicklung des Arbeitsmarktes zu betonen. Auch stehen geflüchtete Menschen dem Arbeitsmarkt in den meisten Fällen aufgrund des Besuchs von Integrationskursen oder Schulklassen (noch) nicht zur Verfügung, weshalb sie nicht als arbeitslos gemeldet werden.

Zusätzlich konnte die Datenqualität im Fachverfahren des Jobcenters in den letzten Mona- ten deutlich gesteigert werden, sodass Fehlmeldungen vermieden wurden.

VI Entwicklung der Zahl der Arbeitslosen in Stuttgart nach Rechtskreisen (Quartalsab- schlusswerte)

Im Gegensatz zu dem vom Jobcenter verantworteten Rechtskreis SGB II, konnte die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III zwischen Dezember 2016 und Dezember 2017 nicht abgebaut werden. Zusätzlich zu dem saisonal üblichen Anstieg im Januar, wurde die Ar- beitslosenstatistik umgestellt, sodass die sogenannten „Aufstocker“1 ab 01. Januar 2017 im Rechtskreis SGB III als arbeitslos gezählt werden und nicht mehr im Rechtskreis SGB II. Die Arbeitsagentur erhöhte ihren Bestand damit um 154 Personen bzw. 3,2 Prozent. Der Anteil der vom Jobcenter betreuten Arbeitslosen in Stuttgart lag zum Jahresende bei 65,5 Prozent (Vorjahr: 69,8 Prozent).

Eine ähnliche Entwicklung lässt sich auch an der Arbeitslosenquote ablesen. Während die Quote im Rechtskreis SGB II von 3,4 Prozent auf 2,8 Prozent fiel, blieb sie im Rechtskreis SGB III gleich dem Vorjahr bei 1,5 Prozent.

1 Parallelbezieher von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II

12.248 12.289 11.988 11.216 10.560 9.892 10.244 9.487

5.349 4.975 5.170 4.843 5.696 5.259 5.257 4.997

17.597 17.264 17.158

16.059 16.256

15.151 15.501

14.484

0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000

I-2016 II-2016 III-2016 IV-2016 I-2017 II-2017 III-2017 IV-2017 SGB II SGB III Arbeitslose insgesamt

Zahl der Arbeitslosen um 15,4 % gesunken

Deutliche Steigerung der Datenqualität im Jobcenter Stuttgart

Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II von 3,4 % auf 2,8 % gesun- ken

(11)

5 Insgesamt konnte die Quote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, von 4,9 auf 4,3 Prozent verringert werden. Das ist der niedrigste Stand seit Januar 2008, dem Beginn der aktuell gültigen Zeitreihe der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

VII Entwicklung der Arbeitslosenquote in Stuttgart nach Rechtskreisen (Quartalsabschluss- werte)

5,5% 5,3% 5,2%

4,9% 5,0%

4,5% 4,6%

4,3%

3,8% 3,7% 3,7%

3,4% 3,2%

2,9% 3,0%

2,8%

1,7% 1,6% 1,5% 1,5% 1,8%

1,6% 1,6% 1,5%

0,0%

1,0%

2,0%

3,0%

4,0%

5,0%

6,0%

I-2016 II-2016 III-2016 IV-2016 I-2017 II-2017 III-2017 IV-2017 Arbeitslosenquote insgesamt SGB II SGB III

Arbeitslosenquote mit 4,3 % auf niedrigstem Stand seit 2008

(12)

6

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Stuttgart

Der Rückgang der Arbeitslosigkeit wird auch von einer höheren Nachfrage am Stuttgarter Arbeitsmarkt getragen, die sich an der Entwicklung der gemeldeten Stellen ablesen lässt.

Im Jahresdurchschnitt wurden im Jahr 2016 monatlich 7.128 offene Stellen gemeldet, da- von waren 7.061 Stellen bzw. 99,1 Prozent sozialversicherungspflichtig. Im darauffolgen- den Jahr waren es mit 7.618 Stellen, davon 7.572 Stellen bzw. 99,4 Prozent sozialversiche- rungspflichtig, durchschnittlich 490 Stellen bzw. 6,9 Prozent mehr.

VIII Gemeldete sozialversicherungspflichtige Stellen 2016-2017 (Quartalsabschlusswerte)

Die Zahl der Erwerbspersonen ist in Stuttgart auch 2017 weiter angestiegen.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung liegt im Jahresvergleich (September 2016 zu September 2017) nochmals um 2,2 Prozent höher und hat die Marke von 410.000 Be- schäftigten überschritten. 221.860 Männer und 189.486 Frauen standen Ende September 2017 in Stuttgart in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis und ha- ben damit mehr als 450 Euro Bruttoeinkommen erzielt.

Der Anstieg war bei den Frauen mit 2,3 Prozent etwas stärker als bei den Männern mit 2,1 Prozent.

Den stärksten Beschäftigungszuwachs gab es wie bereits im Vorjahr in der Altersgruppe der Personen ab 55 Jahren mit 5,6 Prozent bzw. 3.769 sozialversicherungspflichtigen Be- schäftigungsverhältnissen. Aber auch die Gruppe der sozialversicherungspflichtig beschäf- tigten Ausländerinnen und Ausländer nahm mit 6,6 Prozent überdurchschnittlich zu und liegt nun bei 71.747 Personen (Vorjahr: 67.288).

7.102 7.242 7.350

6.785 6.742 7.321

8.237 8.714

I-2016 II-2016 III-2016 IV-2016 I-2017 II-2017 III-2017 IV-2017 Gemeldete sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen

Höhere Nachfrage am Stuttgarter Arbeits- markt

Sozialversicherungs- pflichtige Beschäfti- gung steigt um 2,2 %

Stärkster Beschäfti- gungszuwachs in der Altersgruppe „55 plus“

(13)

7 IX Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Stuttgart (Jahresvergleich)

Leistungsberechtigte

Im Dezember 2017 bezogen in Stuttgart 42.942 Personen SGB II-Leistungen. Das sind 1.033 Personen bzw. 2,5 Prozent mehr als im Dezember 2016. Wie bereits im Dezember 2016, lag der Anteil der Männer mit 21.583 Leistungsbeziehenden (plus 499 Personen bzw. 2,4 Prozent) etwas über dem Anteil der Frauen. Es bezogen 21.357 Frauen Leistungen, wobei hier ein Zuwachs von 532 Leistungsbeziehenden bzw. 2,6 Prozent zu verzeichnen ist. Leis- tungsberechtigt waren 42.630 Personen und hiervon haben 42.579 Personen Regelleistun- gen (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bezogen.

Nachdem im Mai 2017 mit 31.432 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der höchste Wert des Jahres erreicht wurde, sinkt der Wert seit August 2017 kontinuierlich. Im Dezember 2017 lag die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei 30.777. Der Bestand, ohne Personen im Kontext von Flucht und Migration, wurde im letzten Quartal 2017 stetig ab- gebaut, ohne dass der Zugang von geflüchteten Menschen diesen Abgang kompensierte.

Im Jahr 2017 bezogen durchschnittlich 31.137 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Job- center Stuttgart Leistungen (2016: 29.847, 2015: 28.826).

411.346 221.860

189.486 41.517

299.284 70.545

314.295 97.051

339.469 71.747

402.450 217.301

185.149 39.788

295.886 66.776

309.620 92.828

335.022 67.288

0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 400.000 450.000 Insgesamt

Männer Frauen 15 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 55 Jahre

55 Jahre bis Regelaltersgrenze

Vollzeit Teilzeit Deutsche Ausländer

Sep 17 Sep 16

Gesamtbestand er- werbsfähiger Leis- tungsberechtigter wird kontinuierlich abge- baut

(14)

8

X Erwerbsfähige und Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Geschlecht im Jahres- vergleich

Die Zahl der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF), überwiegend Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren, wuchs im Berichtsjahr 2017 erneut an. Während im Dezember 2016 noch 11.133 nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte gezählten wurden, stieg diese Zahl um 669 Personen bzw. 6,0 Prozent auf 11.802 Personen im Dezember 2017. Der Anstieg von Kindern unter 3 Jahren fiel mit 163 Kindern bzw. 7,4 Prozent auf 2.442 Kinder erneut besonders hoch aus. Betrachtet man diese Zahlen geschlechterdiffe- renziert, so fällt auf, dass gleich dem Vorjahr, durchgängig weniger weibliche als männliche nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte im Leistungsbezug des Jobcenters Stuttgart ver- zeichnet waren.

Bedarfsgemeinschaften

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) lag im Dezember 2017 bei 22.923 BGs und er- reichte damit das Niveau des Jahresbeginns 2017 von 22.906 Bedarfsgemeinschaften. Der Jahresdurchschnittswert lag bei 23.136 Bedarfsgemeinschaften und damit 3,2 Prozent hö- her als im Jahr 2016.

Sowohl in der absoluten Zahl als auch relativ, stieg, im Vergleich zu Dezember 2016, die Anzahl des Bedarfsgemeinschafts-Typs mit „5 und mehr Personen“ am stärksten. Mit zu- sätzlichen 158 Bedarfsgemeinschaften „5 und mehr Personen“, 12,5 Prozent, beträgt die Zahl im Dezember 2017 nun 1.424 Bedarfsgemeinschaften, wobei dieser BG-Typ mit 6,2 Prozent den geringsten Anteil aller Bedarfsgemeinschaften ausmacht. Auch die Bedarfsge- meinschaften „4 Personen“ nahmen zwischen Dezember 2016 und Dezember 2017 mit 5,9 Prozent deutlich zu, sie machen somit 7,4 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften aus.

Am stärksten vertreten sind mit 59,8 Prozent Anteil an allen Bedarfsgemeinschaften wei- terhin Bedarfsgemeinschaften mit „1 Person“.

30.345 15.154 15.191 11.133 5.725 5.408

+1%| 30.777 +1%| 15.344 +2%| 15.431 +6%| 11.802 +6%| 6.057 +6%| 5.745

0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000

Erwerbs- fähige Leistungs- berechtigte

davon Männer

davon Frauen

Nicht- erwerbsfähige

Leistungs- berechtigte

davon Männer

davon Frauen

Dezember 2016 Dezember 2017

Ein-Personen-Bedarfs- gemeinschaften wei- terhin am häufigsten

12/2017

(15)

9 XI Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften nach Typ im Jahresvergleich

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, betrug im Dezember 2017 13.777 BGs.

XII Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern in Stuttgart (Jahresdurch- schnittswerte)2

2 Zwischen Oktober 2011 und September 2012 standen die Daten in nur eingeschränkter Qualität zur Verfügung.

+0,6%

13.700

-1,3%

3.731

-3,3%

2.380

+5,9%

1.688

+12,5%

1.424

13.615 3.779 2.461 1.594 1.266

3.918 3.909 3.893 3.896 3.818 3.823 3.981 4.031 4.018 4.014 4.0803.681 3.498 3.469 3.598 3.281 2.721 2.913 2.957 2.948 3.054 3.390

13.212 13.030 12.839 13.036 12.357

11.520 12.181 12.322 12.370 12.716 13.777

0 3.000 6.000 9.000 12.000 15.000

0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500 5.000

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Alleinerziehende-BG Partner-BG mit Kindern minderjährige, unverheiratete

Kinder unter 18 Jahren

mit 1 Person mit 2 Personen mit 3 Personen mit 4 Personen mit 5 und mehr Personen

(16)

10

XIII Entwicklung der Zahl der Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach Altersgruppen (Jahres- vergleich)

Zur grundsätzlichen Information ist anzumerken, dass der monatliche Regelbedarf der Kin- der unter 6 Jahren 237 Euro beträgt, der 6 bis 13-Jährigen 291 Euro und der Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren 311 Euro (Stand 01.01.2017).

13.201

2.351 2.331

5.987

2.532 +5,1%

13.877

+7,0%

2.516

+7,9%

2.514

+4,4%

6.253

+2,4%

2.594

0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000

Kinder unter 18 Jahren

unter 3 Jahre 3 bis unter 6 Jahre

6 bis unter 14 Jahre

14 bis unter 18 Jahre Dez 16 Dez 17

(17)

11

Aktive Arbeitsmarktpolitik

Die Abteilung Markt und Integration (MuI) des Jobcenters Stuttgart verantwortet die Aus- gestaltung der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Maßgeblich sind dabei die Ziele des Bundes, die über das Land Baden-Württemberg mit dem Jobcenter Stuttgart vereinbart und in ver- schiedenen Handlungsfeldern umgesetzt werden.

MuI entwickelt entsprechende Arbeitsmarktdienstleistungen und stimmt diese mit den so- zial-integrativen kommunalen Angeboten ab. Dabei berücksichtigt die Abteilung sowohl die sozial- und bildungspolitische Ausrichtung der Landeshauptstadt Stuttgart als auch die der Arbeits- und Wirtschaftsförderung und setzt sie insbesondere unter dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit um. Damit verbunden ist die Bewirtschaftung des Eingliederungsbud- gets.

Leitkonzept für die Ausgestaltung der Arbeitsmarktdienstleistungen ist das beschäftigungs- orientierte Fallmanagement, ein auf die individuelle Lebenssituation der Leistungsberech- tigten bezogener Prozess mit dem Ziel einer nachhaltigen Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese Unterstützung soll vorrangig dazu beitragen, die Eigenverantwortung und Eigenaktivität der Arbeitssuchenden zu stärken.

Die Erkenntnisse aus den Fallverläufen sowie die Resultate der genutzten Eingliederungs- instrumente, sind, neben Best-Practice-Ansätzen aus anderen Jobcenter und wissenschaft- lichen Studien, Grundlage für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Programme und Maßnahmen.

Darüber hinaus stellt die Abteilung Markt und Integration die rechtskonforme Umsetzung des SGB II im aktiven Bereich durch fachliche Vorgaben, Aufbereitung gesetzlicher Ände- rungen sowie aktueller Informationen sicher und entwickelt kontinuierlich die Beratungs- und Vermittlungsprozesse weiter. Ein weiterer zentraler Aspekt der Arbeit ist die Pflege intensiver Kontakte zu Arbeitgebern und Kammern, deren Beratung und die Akquise von Stellenangeboten.

Die eingliederungsbezogenen strategischen Ziele 2017 des Jobcenters Stuttgart werden durch die Abteilung Markt und Integration in sechs Handlungsfeldern umgesetzt, welche im Folgenden vorgestellt werden.

MuI verantwortet ak- tive Arbeitsmarktpolitik

Beschäftigungsorien- tiertes Fallmanage- ment als Leitkonzept

6 strategische Hand- lungsfelder

(18)

12

Handlungsfelder

Handlungsfeld 1 | Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbil- dung und Arbeit

Das besondere Augenmerk der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle „U25“ des Jobcenters Stuttgart liegt neben der nachhaltigen Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit vor allem auf der Herstellung und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit und der Ausbil- dungsreife junger Menschen.

Die Strategie „Ausbildung vor Arbeit" (seit Ende 2016 gesetzlich normiert) ist und bleibt dabei das Leitprinzip. Dafür konnte und kann die Fachstelle „U25“ auf ein vielfältiges, fle- xibles und individuelles Unterstützungsangebot zurückgreifen.

Im Mittelpunkt der Arbeit der Fachstelle steht die Förderung leistungsberechtigter junger Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren. Die darunter befindlichen jungen Geflüchteten wurden ab September 2016 bis ins Jahr 2017 hinein, sukzessive durch die Abteilung Mig- ration und Teilhabe (MuT) in deren Betreuung übernommen. Bis dahin lag der Fokus bei der Gruppe der Geflüchteten auf dem Erwerb und der Verbesserung der deutschen Spra- che sowie dem Übergang in Ausbildung.

Handlungsfeld 2 | Integrations- und Teilhabechancen von Langzeitleistungsbezie- henden sowie Langzeitarbeitslosen

Im Berichtsjahr 2017, lag der Anteil der Langzeitleistungsbeziehenden an allen erwerbsfä- higen Leistungsberechtigten bei 60,5 Prozent. Das Jobcenter Stuttgart hat deshalb, wie in den vergangenen Jahren auch, 2017 seine Aktivitäten konsequent darauf ausgerichtet, ei- ner Verfestigung des Langzeitleistungsbezugs durch bedarfsdeckende und nachhaltige In- tegrationen weiter aktiv entgegen zu wirken.

Da 29,2 Prozent der Langzeitleistungsbeziehenden ein Einkommen aus abhängiger und/o- der selbstständiger Tätigkeit beziehen und somit zur Zielgruppe der langzeitleistungsbezie- henden Erwerbsaufstockenden gezählt werden, liegt auf dieser Gruppe ein besonderer Fo- kus. Hier erzielen Maßnahmen, die Leistungsbeziehende beim Aufbau weitergehender be- ruflicher Perspektiven unterstützen und sie gleichzeitig qualifizieren, gute Erfolge. Intern stehen für diesen Personenkreis im Arbeitgeberteam zwei spezialisierte Integrationsfach- kräfte zur Verfügung.

Einem Großteil der arbeitsmarktfernen Leistungsbeziehenden kann aufgrund persönlicher schwerwiegender Einschränkungen nicht unmittelbar eine Perspektive auf dem allgemei- nen Arbeitsmarkt eröffnet werden. Im Vordergrund steht zunächst die Stabilisierung, das heißt der Erhalt oder die (Wieder-)Erlangung der Beschäftigungsfähigkeit. Für erwerbsfä- hige Leistungsberechtigte mit sozialen Schwierigkeiten in besonderen Lebenslagen wird die geförderte Beschäftigung mit einem niedrigschwelligen Zugang fortgeführt. Für Leis- tungsberechtigte mit einer Suchterkrankung sind 92 spezifische Arbeitsgelegenheiten

„Ausbildung vor Ar- beit“ bleibt Leitprinzip

Erwerbsaufstockende Langzeitleistungsbezie- hende im Fokus

(19)

13 (AGH) eingerichtet. Daneben stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, die Leis- tungsberechtigte dabei unterstützen, spezifische Fragestellungen wie z. B. drohende Woh- nungslosigkeit zu bearbeiten, die einer Aufnahme von Arbeit im Wege stehen.

Handlungsfeld 3 | Erhöhung der Bildungsbeteiligung

Abschlussorientierte Qualifizierungen, Fort- und Weiterbildungen sowie Ausbildungen er- höhen die Wahrscheinlichkeit; dauerhaft im Arbeitsmarkt zu verbleiben. Die Erhöhung der Bildungsbeteiligung der Leistungsberechtigten bleibt deshalb ein wesentlicher Beitrag zur Steigerung der Integrationschancen.

Das Jobcenter Stuttgart konzentriert sich deshalb gezielt auf:

 Identifizierung von Qualifizierungspotenzialen und Kompetenzfeststellungen

 berufliche Orientierung

 Vermittlung in (Teilzeit-) Ausbildung und die Ausbildungsbegleitung3

 Abschlussorientierte Qualifizierungen

 Fort- und Weiterbildungen

 Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse für Personen mit Migrationshin- tergrund

Im Jahr 2017 standen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) 3.072.494 Euro im Eingliederungsbudget zur Verfügung.

Handlungsfeld 4 | Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt & Aktivie- rung des Beschäftigungspotenzials von Alleinerziehenden und Erziehenden

Die Beseitigung bestehender Benachteiligungen, insbesondere für Frauen, und die Über- windung der geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt stehen im Fokus der Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) des Jobcen- ters Stuttgart. Die BCA sorgt dafür, dass die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, sowie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Planung und Ausgestaltung der Leistungen der Arbeitsförderung und der Leistungen zur Eingliederung Berücksichtigung finden. Die Querschnittsaufgabe hat die tat- sächliche Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Bereichen und SGB II-Zusammenhängen des Jobcenters Stuttgart zum Ziel.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters sind in ihrem beruflichen Handeln dem SGB II verpflichtet und gleichsam mit verantwortlich, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu berücksichtigen, Chancengleichheit voran zu bringen und Benachteiligun- gen entgegen zu wirken. Die Gleichstellung von Frauen und Männern, so gibt es § 1 Abs. 2 SGB II vor, wird vom Jobcenter Stuttgart als durchgängiges Prinzip verfolgt.

3 auch bei über 25-Jährigen.

(20)

14

Die zielgruppenspezifische Arbeit für Frauen, insbesondere Alleinerziehende und Erzie- hende stand auch im Jahr 2017 im Fokus und wird auch in 2018 ein Schwerpunktthema bleiben.

Handlungsfeld 5 | Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung

Die zentrale Idee der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion. Ziel ist es, die Vo- raussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben kön- nen. Das betrifft zuvorderst den Bereich der Arbeit.

Inklusion ist ein permanenter Prozess, der von allen Akteuren und Akteurinnen der Gesell- schaft aktiv gestaltet werden sollte. Das Jobcenter Stuttgart versteht sich als Teil dieses Gestaltungsprozesses und wirkt dabei mit,

 die Partizipation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt spürbar zu ver- bessern,

 neue Chancen für Arbeitssuchende mit Behinderung zu erschließen und für die vielfältigen Potenziale dieser Personengruppe zu werben und

 praktikable Wege für behinderte Menschen als Arbeitnehmende und Unterneh- men als Arbeitgebende aufzuzeigen und umzusetzen.

Das für die Beratung von (schwer-)behinderten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten er- forderliche Fachwissen und die entsprechenden Kompetenzen können nur schwer inner- halb des Regelgeschäfts abgebildet werden.

Aus diesem Grund hat das Jobcenter Stuttgart im Zusammenhang mit den „Netzwerken Aktivierung, Beratung, Chancen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Januar 2016 eine Trägerzulassung gemäß § 178 SGB III erworben, um im Rahmen der

„Netzwerke Aktivierung, Beratung, Chancen“ auch für diese Zielgruppe bedarfsgerecht und unbürokratisch Aktivierung, Beratung und Coaching als Maßnahme in Eigenvornahme durchführen zu können. Darüber hinaus wurden aus Mitteln des Ausgleichsfonds Aktivitä- ten zur Inklusion im Rahmen des Projekts „Barrierefrei in Erwerbsarbeit in Stuttgart“ in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Stuttgart, der IHK Stuttgart sowie beauftragten Dritten umgesetzt.

Handlungsfeld 6 | Bewältigung der Herausforderungen von Flucht und Asyl

Im Rahmen dieses Handlungsfelds reagiert das Jobcenter Stuttgart auf die Anforderungen, die sich aus dem Zugang von Flüchtlingen und Asylberechtigten in den Rechtskreis SGB II ergeben.

Seit 2016 Trägerzulas- sung nach § 178 SGB III

(21)

15 Anerkannten Flüchtlingen, Geduldeten (deren Abschiebung seit mindestens 18 Monaten ausgesetzt ist), Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen des Bundes stehen alle Leis- tungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Unterkunft sowie zur Eingliederung in Arbeit zu. Mit den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit ist 2017 auch auf das Jobcenter Stuttgart eine zentrale Aufgabe bei der Bewältigung der gesamtgesellschaftlichen Integra- tion zugekommen.

Darüber hinaus ergeben sich durch den Zuschnitt des Referates Soziales und gesellschaft- liche Integration erweiterte Chancen und Potenziale. Die Angebote und Prozesse der Be- reiche Sprachförderung, Arbeitsförderung, Asylbewerberleistungsrecht und SGB II werden aus einer Hand abgestimmt und die Abläufe im Sinne durchgehender, zielgerichteter und bedarfsgerechter Integrationswege festgelegt. Mit einbezogen sind die Angebote zur Ge- sundheitsprävention und -versorgung, das Bürgerschaftliche Engagement (für und von ge- flüchteten Menschen) und die sozial-räumlichen Programme zur gesellschaftlichen und so- zialen Integration. Besonders hervorzuheben ist der von der Bürgerstiftung Stuttgart ins Leben gerufene „Ausbildungscampus“ der insbesondere Schülerinnen und Schülern der VAB-O Klassen Zugänge in Ausbildung und Arbeit in enger Zusammenarbeit mit Stuttgarter Betrieben ermöglichen soll.

In der Planung sind zahlreiche Gesetzesänderungen neu zu beachten: Wohnsitzauflage, er- leichterter Zugang zu Sprach- und Integrationskursen sowie zum Arbeitsmarkt.

Bis Ende des Jahres 2017 waren im Jobcenter rund 4.050 erwerbsfähige Flüchtlinge leis- tungsberechtigt.

(22)

16

Umsetzung und Bewertung der Strategien und Förderinstrumente

Zur Umsetzung der Strategien wurden im Berichtsjahr 2017 folgende Förderinstrumente vorrangig genutzt:

 Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene

 Förderung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung inklu- sive des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins

 Gewährung von Eingliederungszuschüssen

 Arbeitsgelegenheiten

 Beschäftigungszuschuss bzw. Förderung von Arbeitsverhältnissen

 Bundesprogramme

 Förderung der beruflichen Weiterbildung

 Sprachförderung und Stuttgarter Gesamtprogramm Sprache

Mitteleinsatz für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Für das Berichtsjahr 2017 wurde dem Jobcenter Stuttgart für Eingliederungsleistungen ein Budget von rund 24,35 Mio. Euro inkl. Ausgaberesten und zuzüglich der Sonderzuweisung für laufende Verbindlichkeiten aus Beschäftigungszuschüssen (BEZ) in Höhe von 1,4 Mio.

Euro zur Verfügung gestellt. Die Gesamtsumme belief sich somit auf ca. 25,75 Mio. Euro.

In der Geschäftsplanung wurden 1,09 Mio. Euro für eine Umschichtung in den Verwal- tungshaushalt zurückgestellt, womit zu Jahresbeginn 23,25 Mio. Euro für Eingliederungs- leistungen (exklusive BEZ) verplant werden konnten.

Die Ist-Ausgaben beliefen sich im Berichtsjahr 2017 auf 23,75 Mio. Euro. Das Budget wurde zu 100 Prozent (2016: 91,26 Prozent; 2015: 92,35 Prozent; 2014: 99,27 Prozent) ausge- schöpft. Von der Sonderzuweisung für laufende Verbindlichkeiten aus Beschäftigungszu- schüssen in Höhe von 1,4 Mio. Euro wurden 1,3 Mio. Euro verausgabt. Die Differenz ergibt sich, da endende Förderfälle aufgrund des Wegfalls des Instruments nicht mehr ersetzt werden können.

Budget für Eingliede- rungsleistungen von 23,25 Mio. Euro

Budget zu 100 % aus- geschöpft

(23)

17 Im Berichtsjahr 2017 wurden die Eingliederungsleistungen wie folgt eingesetzt:

A Mitteleinsatz für Eingliederungsleistungen 20174 Eingliederungsbudget Ausgaben Ist

2016 (EUR)

Ausgaben Plan 2017 (EUR)

Ausgaben Ist 2017 (EUR) Integrationsorientierte Instrumente 16.452.599 18.377.602 18.395.484 Förderung der beruflichen Weiterbil-

dung (FbW)

2.831.228 3.072.494 3.165.782

Eingliederungszuschuss (EGZ) 1.433.687 1.586.146 1.296.241 Aktivierung und berufliche Eingliede-

rung (MAT, MAG, AVGS-MAT, AVGS- MAG)

10.182.468 11.109.279 11.148.274

Eigenvornahme (MAT) 0 806.780 814.670

Vermittlungsbudget 493.019 542.982 530.969

Einstiegsgeld 197.332 212.017 287.339

Begleitende Hilfen für Selbstständige 409.638 406.441 432.224

Freie Förderung 144.463 143.395 125.635

FAV inkl. PAT 760.764 498.068 594.350

Beschäftigung schaffende Maßnahmen 1.984.719 2.608.388 2.711.090

AGH-Mehraufwandsvariante 1.984.719 2.608.388 2.711.090

Spezielle Maßnahmen für Jüngere 1.822.704 1.568.363 1.938.704 Berufsausbildung in außerbetrieblichen

Einrichtungen (BaE) und ausbildungsbe- gleitende Hilfen (abH)

1.558.772 1.338.301 1.453.638

Einstiegsqualifizierung (EQ) 76.269 83.321 171.527

Förderung schwer zu erreichender jun- ger Menschen

0 100.000 0

Assistierte Ausbildung (AsA) 187.663 146.741 313.539

Berufliche Reha 534.534 583.668 689.121

Weitere Förderleistungen 21.522 15.576 7.089

Eignungsdiagnostik 8.621 0 6.490

Reisekosten 14.550 15.576 599

Summe 20.817.727 23.253.597 23.741.488

4 Diese Tabelle beruht auf internen Daten des Jobcenters Stuttgart.

(24)

18

B Bestand bis zum Jahresende nach Förderinstrumenten

Kennzahl Dez 17 Frauen Männer Dez 16 Diff. VJ gesamt abs.

Diff. VJ gesamt in %

Diff. VJ Frauen in %

Diff VJ Männer in % Bestand Maßnahmeteilnehmer 3.705 1.509 2.196 2.968 737 24,8% 18,0% 30,0%

Aktivierung und berufliche Einglie-

derung 2.128 898 1.230 1.763 365 20,7% 12,8% 27,2%

Berufswahl und Berufsausbildung 210 70 140 169 40 23,9% 4,7% 36,4%

Berufliche Weiterbildung 286 135 151 270 16 5,7% -1,9% 13,6%

Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,

darunter: 474 163 311 337 136 40,4% 53,0% 34,7%

Förderung abhängiger Beschäfti-

gung 400 138 262 251 149 59,3% 72,7% 53,0%

└ Eingliederungszuschuss 98 36 62 112 -14 -12,1% 22,6% -24,5%

└ EGZ-SB Eingliederungszuschuss f.

besonders betroffene schwerbehin-

derte Menschen 13 4 9 10 3 29,2% 0,0% 48,6%

└ ESG-A Einstiegsgeld bei abhängi- ger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit

64 20 43 41 22 54,3% 25,3% 73,0%

└ ESF-LZA Bundesprogramm Einglie- derung langzeitarbeitsloser Leis-

tungsberechtigter 142 50 92 58 85 147,3% 151,7% 145,0%

└ BEZ Beschäftigungszuschuss 83 27 56 31 52 171,4% 165,3% 174,5%

Förderung der Selbständigkeit 74 24 49 86 -13 -14,5% -7,0% -17,9%

└ ESG-S Einstiegsgeld bei selbständi-

ger Erwerbstätigkeit 8 3 5 10 -2 -19,8% -28,6% -14,9%

└ LES Leistungen zur Eingl. von Selb-

ständigen 66 22 44 76 -11 -13,9% -3,7% -18,2%

Besondere Maßnahmen zur Teil- habe von Menschen mit Behinde-

rungen 25 11 14 20 5 23,5% 35,7% 15,2%

Beschäftigung schaffende Maßnah-

men 573 229 344 394 179 45,3% 44,7% 45,6%

Arbeitsgelegenheiten (Mehrauf-

wand) 442 187 254 315 127 40,4% 48,5% 34,9%

Förderung von Arbeitsverhältnissen 64 27 37 41 23 57,3% 16,7% 110,4%

Freie Förderung 6 11 -5 -48,8% -76,3% -38,5%

(25)

19 C Summe der Eintritte bis zum Jahresende nach Förderinstrumenten

Kennzahl Dez

17

Frauen Männer Dez 16

Diff. VJ gesamt abs.

Diff. VJ gesamt in %

Diff. VJ Frauen in %

Diff VJ Männer in %

Eintritte in Maßnahmen 8.738 3.407 5.336 7.817 921 11,8% 11,0% 12,4%

Aktivierung und berufliche

Eingliederung 5.954 2.385 3.584 5.486 468 8,5% 4,8% 11,7%

Berufswahl und Berufsaus-

bildung 284 74 204 245 39 15,9% -1,3% 20,0%

Berufliche Weiterbildung 615 224 386 603 12 2,0% 2,3% 0,5%

Aufnahme einer Erwerbs-

tätigkeit, darunter: 721 240 472 679 42 6,2% 18,2% -0,8%

Förderung abhängiger Be-

schäftigung 440 154 294 493 -53 -10,8% 0,7% -13,5%

└EGZ Eingliederungszu-

schuss 193 61 136 245 -52 -21,2% -14,1% -21,8%

└EGZ-SB Eingliederungszu- schuss f. besonders be- troffene schwerbehinderte Menschen

9 3 6 8 1 12,5% -25,0% 50,0%

└ESG-A Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit

141 42 97 104 37 35,6% 5,0% 51,6%

└ESF-LZA Bundespro- gramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leis- tungsberechtigter

97 48 55 136 -39 -28,7% 26,3% -43,9%

Förderung der Selbstän-

digkeit 281 86 178 186 95 51,1% 72,0% 30,9%

└ESG-S Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstä- tigkeit

16 6 10 11 5 45,5% 100,0% 25,0%

└LES Leistungen zur Eingl.

von Selbständigen 265 80 168 175 90 51,4% 70,2% 31,3%

besondere Maßnahmen zur Teilhabe von Men- schen mit Behinderungen

24 14 12 25 -1 -4,0% 40,0% -20,0%

Beschäftigung schaffende

Maßnahmen 1.116 468 657 745 371 49,8% 72,1% 38,9%

Arbeitsgelegenheiten

(Mehraufwand) 1.015 442 588 640 375 58,6% 83,4% 47,4%

Förderung von Arbeitsver-

hältnissen 96 25 65 35 61 174,3% 92,3% 195,5%

Freie Förderung 19 3 16 33 -14 -42,4% -100,0% -23,8%

(26)

20

Die Angebote des Jobcenters werden im Rahmen des Qualitätsmanagements regelmäßig überprüft und beteiligungsorientiert weiterentwickelt.

Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene | Handlungsfeld 1

Wie schon in 2016 war der Ausbildungsmarkt in 2017 sehr aufnahmebereit. Ausbildungs- fähige und ausbildungsreife junge Menschen hatten daher weiterhin sehr gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Infolgedessen wurde in der Fachstelle „U25“ auch 2017 vor- rangig in betriebliche Ausbildung vermittelt. Trotz der guten Bewerbersituation auf dem Ausbildungsmarkt hat sich jedoch erneut gezeigt, dass Jugendliche ohne Schulabschluss oder mit Hauptschulabschluss den Anforderungen der Arbeitgeber teilweise nicht genügen und bei der Besetzung der Ausbildungsplätze weniger berücksichtigt werden.

Stand Dezember 2017 befanden sich ca. 15,7 Prozent der jungen Menschen in der Fach- stelle „U25“ im sogenannten Übergangssystem. Dies beschreibt eine Vielzahl von Angebo- ten, um die Zeit zwischen Schule und Ausbildung sinnvoll zu überbrücken oder um eine fehlende Ausbildungsreife herzustellen. Dies umfasst beispielsweise berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, ein Berufseinstiegsjahr (BEJ), ein Vorbereitungsjahr „Arbeit/Beruf“

(VAB) oder eine Einstiegsqualifizierung (EQ). Aber auch der weitere Schulbesuch gehört zu diesem Übergangssystem.

Die Ausbildungsstellenvermittlung für ausbildungsreife SGB II - Leistungsberechtigte unter 25 Jahren wurde vom Jobcenter auf die Agentur für Arbeit Stuttgart übertragen. Im Be- richtsjahr 2016/2017 waren insgesamt 497 junge Leistungsbeziehende vom Jobcenter Stuttgart bei der Agentur für Arbeit Stuttgart zur Berufsberatung angemeldet. Das waren 61 Personen, 14 Prozent, mehr als im Berichtsjahr 2015/2016 (436 Personen). Angesichts der Freiwilligkeit der Berufsberatung und dem Streben der jungen Menschen nach höhe- ren Schulabschlüssen, spricht diese Steigerung für die gute Aufklärungsarbeit, die von der Fachstelle U25 geleistet wurde.

Von den 497 jungen Menschen in der Berufsberatung konnten insgesamt 164 Personen, ca. 33 Prozent, in eine betriebliche (125 Personen), außerbetriebliche (24 Personen) oder schulische (15 Personen) Ausbildung vermittelt werden. Im vorherigen Berichtsjahr lag die Quote bei 30 Prozent, es konnte also auch hier eine Steigerung erzielt werden. Weitere 8 Personen haben sich für ein Studium entschieden. In 132 Fällen erfolgte aus verschiedenen Gründen eine Abmeldung aus der Berufsberatung (u.a. fehlende Mitwirkung oder Ausbil- dungsreife, Wegfall Alg II, Arbeitsaufnahme, Elternzeit, andere Maßnahme des Jobcen- ters). 141 der jungen Menschen sind 2018 weiterhin bei der Agentur für Arbeit für die Aus- bildungsstellenvermittlung angemeldet.

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung | Handlungsfeld 2

Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III wurden sehr vielfältig ausgestaltet und weitgehend auf individuelle Bedarfe zugeschnitten. Parallel zur direkten Maßnahmebeauftragung verschiedener Träger durch das Vergabeverfahren,

Ausbildungsmarkt 2017 sehr aufnahme- bereit

Junge Menschen zu 15,7 % in Übergangs- system

Teilnahme an Berufs- beratung um 14 % ge- steigert

Vermittlung in Ausbil- dung um 3 % gestei- gert

(27)

21 stellt das Jobcenter den Leistungsberechtigten zunehmend Aktivierungs- und Vermitt- lungsgutscheine (AVGS) aus, mit welchen diese eigeninitiativ geeignete Maßnahmen fin- den und in Anspruch nehmen.

Für das Jobcenter Stuttgart nehmen diese AVGS-Maßnahmen einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Seit der Einführung des Instruments 2012, entwickelt sich die regionale Angebotspalette kontinuierlich weiter, sodass die Aktivierungs- und Vermittlungsgut- scheine entsprechend gut genutzt werden können. Die Ausgaben für diese Maßnahmen beliefen sich im Berichtsjahr 2017 auf 2.415.299 Euro, was im Vergleich zum Vorjahr, mit Gesamtausgaben in Höhe von 1.709.254 Euro, eine Steigerung um 41 Prozent darstellt.

Eingliederungszuschüsse | Handlungsfeld 2

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können gemäß §§ 88 ff., 131 SGB III bei der Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in versicherungspflichtige Beschäftigungen Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (EGZ) erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vermitt- lung der Leistungsberechtigten aufgrund in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist und daher im Vergleich zu anderen Bewerberinnen und Bewerbern eine sogenannte Min- derleistung vorliegt. Die Ursachen hierfür können sehr vielfältig sein und sind z. B. in feh- lender Berufserfahrung, Arbeitsentwöhnung, Überschuldung, gesundheitlichen Einschrän- kungen oder Suchterkrankungen sowie fehlender Kinderbetreuung oder mangelnder Mo- bilität begründet.

Vor jeder Förderung ist zu prüfen, ob und in welcher Form sich diese individuellen Prob- lemstellungen auf die konkret angestrebte Tätigkeit auswirken. Neben den vorgenannten Gründen sind auch das Alter oder eine vorliegende (Schwer-) Behinderung für die mögliche Förderhöhe und Förderdauer entscheidend. An die Gewährung von EGZ sind Bedingungen für den Arbeitgeber geknüpft, u. a. müssen die geförderten Beschäftigten nach Ablauf der Förderung für einen gewissen Zeitraum ohne Förderung weiterbeschäftigt werden, um Mitnahmeeffekte zu begrenzen.

Da der Eingliederungszuschuss ausschließlich bei der Aufnahme einer sozialversicherungs- pflichtigen Beschäftigung gezahlt wird, ist er wegen der durchschnittlich hohen Nachhal- tigkeit der Vermittlungen eines der erfolgreichsten Eingliederungsinstrumente.

Im Berichtsjahr 2017 betrugen die Eingliederungszuschüsse insgesamt 1.296.241 Euro.

Arbeitsgelegenheiten | Handlungsfeld 2

Arbeitsgelegenheiten waren auch im Jahr 2017 ein wichtiges Instrument zur Stabilisierung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung von Beschäftigungsfähigkeit für Leistungsberech- tigte, für die mittelfristig nur sehr geringe Integrationschancen gesehen werden. Gegen- über dem Vorjahr wurde die Zahl der Eintritte um fast 59 Prozent gesteigert.

Im Berichtsjahr 2017 wurden für die AGH Eingliederungsmittel in Höhe von 2.711.090 Euro ausgegeben. Der Großteil der AGH-Plätze wurde im Jahr 2017, wie in den Vorjahren, von fünf Stuttgarter Sozialunternehmen bereitgestellt.

Aktivierungs- und Ver- mittlungsgutscheine nehmen höheren Stel- lenwert ein

Eingliederungszuschuss ist eines der erfolg- reichsten Instrumente

Wichtiges Instrument zur Stabilisierung, Zahl der Eintritte um fast 59 % gesteigert

(28)

22

Förderung von Arbeitsverhältnissen | Handlungsfeld 2

Neben der allgemeinen Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II, wurde zum 1. Juli 2017 der Baustein Passiv-Aktiv-Tausch (PAT) des Landesarbeitsmarktprogrammes Baden-Württembergs mit insgesamt 53 beantragten Plätzen fortgeführt. Damit wird Ar- beitgeberinnen und Arbeitgebern, die vorwiegend in der freien Wirtschaft angesiedelt sind, ein Anreiz geboten, Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen, so- zialversicherungspflichtig zu beschäftigen. In der Regel befinden sich entsprechende Leis- tungsbeziehende seit mindestens 36 Monaten im SGB II-Bezug. Arbeitgeber können auf Antrag ein unterschiedliche Förderleistungen erhalten.

Von Programmbeginn im Juli 2017 bis Ende des Jahres kam es zu zehn Einstellungen im Rahmen von PAT. Nachdem Mitte Oktober 2017 offensichtlich wurde, dass für 2018 ca. 0,5 Mio. EUR weniger an Eingliederungsmitteln zur Verfügung stehen, wurde die Belegung der Plätze im Rahmen von PAT verlangsamt.

Die Gesamtmittel für die Beschäftigungszuschüsse (BEZ) und die Förderung von Arbeits- verhältnissen (FAV und PAT) wurden in der Planung 2017 mit 1,9 Mio. veranschlagt, die auch zur Auszahlung kamen.

Bundesprogramme | Handlungsfeld 2

ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter

Mit dem Mitte 2015 gestarteten ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose werden Langezeitarbeitslose ohne bzw. ohne verwertbaren Berufsabschluss nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Arbeit vermittelt. Im Mittelpunkt stehen dabei die ge- zielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern durch Betriebsakquisiteure sowie ein Ar- beitnehmer/-innen-Coaching nach Beschäftigungsaufnahme. Auch der Ausgleich von ge- ringerer Leistungsfähigkeit durch im Zeitverlauf abnehmende Lohnkostenzuschüsse und durch einfache arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen bzw. Stärkung von Grundkompeten- zen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist Teil des Programms.

Zum 31. Juli 2017 endete die Beschäftigung der über ESF-Mittel finanzierten Betriebsak- quisiteure, bis Ende des Jahres koordinierte das Arbeitgeberteam weitere Anfragen. Die Ergebnisse des Jobcenter Stuttgart weisen im bundesweiten Vergleich einen überdurch- schnittlichen Erfolg aus. Mit dem Stichtag 31.Dezember 2017 sind 138 langzeitarbeitslose Menschen in ein Beschäftigungsverhältnis gebracht worden. Das entspricht einer Zielerrei- chungsquote von knapp 95 Prozent. Bemerkenswert ist dabei der Anteil der in Arbeit ge- brachten Menschen über 54 Jahren.

In dieser Gruppe „54 Jahre plus“, liegt das Jobcenter mit einer Integrationsquote von 31,2 Prozent deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 22,1 Prozent. Auch bei der Integration von Migrantinnen und Migranten spricht das Ergebnis von 49,3 Prozent (bundesweit 20,6 Prozent) für eine intensive und nachhaltige Arbeit aller Beteiligten.

Passiv-Aktiv-Tausch mit 53 Plätzen fortgeführt

Überdurchschnittliche Zielerreichungsquote von 95 %

Integrationsquoten deutlich über dem Bundesdurchschnitt

(29)

23 Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

Das Jobcenter Stuttgart hat sich bereits im Jahr 2015 erfolgreich für das Bundesprogramm

„Soziale Teilhabe“ beworben und die Zusage für die Förderung von insgesamt 216 Plätzen erhalten. Das Programm unterstützt die Teilhabe von sehr arbeitsmarktfernen Personen und soll langfristig zu einer Verbesserung der Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beitragen. Im Fokus stehen Langzeitleistungsbeziehende mit gesundheitli- chen Einschränkungen und einem dadurch bedingten besonderen Förderbedarf sowie Be- darfsgemeinschaften mit Kindern.

Das Programm wurde aufgrund der besonderen Vermittlungshemmnisse der Zielgruppen durch kommunale Eingliederungsleistungen in Form einer sozialpädagogischen Begleitung nach § 16 a SGB II ergänzt, die direkt bei den teilnehmenden Arbeitgeberinnen und Arbeit- gebern (Sozialunternehmen) angesiedelt ist. Aus dem kommunalen Budget der Stadt wur- den hierfür 100 Euro pro Beschäftigtem und Monat zur Verfügung gestellt.

Die Begleitung umfasst sowohl sozialpädagogische Maßnahmen im engeren Sinne als auch die schrittweise Annäherung an den allgemeinen Arbeitsmarkt, um den Beschäftigten Per- spektiven jenseits der öffentlich geförderten Beschäftigung zu eröffnen.

Im Mittelpunkt stehen dabei die Stärkung der Eigenverantwortung, die Selbstwirksamkeit und die Herstellung von Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten sowie die besondere Unter- stützung in Krisenzeiten. Auch die außerberufliche Anbindung an z. B. kulturelle und sport- liche Angebote zur Unterstützung der individuellen Gestaltung der sozialen Teilhabe, wird angeregt und begleitet. Die sozialpädagogischen Fachkräfte übernehmen auch die Hinfüh- rung der Beschäftigten zur Sucht- und Schuldnerberatung und vermitteln eine adäquate Kinderbetreuung.

Mit Beginn des Programmes stellten die Arbeitshilfeträger der Landeshauptstadt Stuttgart zahlreiche Anträge, die leider nicht den Förderkriterien entsprachen. Aus diesem Grund mussten sie in mehr als der Hälfte aller Fälle durch das Jobcenter abgelehnt werden. Im Jahr 2017 standen insgesamt 79 Arbeitsplätze zur Verfügung.

Insgesamt nahmen 73 Personen am Programm teil. Die Leistungsbeziehenden erleben ihre Teilnahme am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ nach wie vor positiv. Neben verschie- denen Angeboten der Arbeitshilfeträger zu Themen wie berufliche Weiterbildung und Teil- habe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben hat das Jobcenter für die Teilnehmer/- innen Veranstaltungen zu Gesundheitsthemen (Ernährung, Bewegung) initiiert.

Schlussbemerkung | Handlungsfeld 2

Abschließend ist zu Handlungsfeld 2 anzumerken, dass die Verringerung der Anzahl Lang- zeitleistungsbeziehender eine Herausforderung bleibt und unterschiedlicher Handlungsan- sätze bedarf: Neben dem personenzentrierten Ansatz des beschäftigungsorientieren Fall- managements sind differenzierte Unterstützungsangebote vorhanden, die Leistungsbezie- hende vorrangig dabei unterstützen, sogenannte Vermittlungshemmnisse abzubauen und langfristig ihre Kompetenzen zu stärken.

Erfolgreiche Förderung von insgesamt 216 Plätzen

Ergänzung durch kom- munal finanzierte sozi- alpädagogische Beglei- tung nach § 16 a SGB II

2017 wurden 73 Plätze belegt

(30)

24

Die Inanspruchnahme dieser Angebote zeigt sich in einer 2017 höheren Teilnahme an Maß- nahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (20,7 Prozent mehr Teilnehmende als 2016). Zusätzlich werden alle Möglichkeiten der öffentlich geförderten Beschäftigung ausgeschöpft, u. a. die Teilnahme an bisher allen Bundes- und Landesprogrammen.

Förderung der beruflichen Weiterbildung | Handlungsfeld 3

Über die berufliche Weiterbildung werden insbesondere aktuell nachgefragte Fachkennt- nisse in verschiedensten Berufsfeldern vermittelt. Im Gutscheinverfahren wird weder eine Einschränkung bezüglich des Zeitrahmens der notwendigen Qualifizierung, noch bezüglich der Örtlichkeit der Maßnahme vorgegeben. Somit wird sichergestellt, dass die Teilnehme- rinnen und Teilnehmer auch sehr kurzfristig an den passenden Angeboten partizipieren können und der eigentliche Integrationsprozess zeitnah wieder fortgeführt werden kann.

Das Jobcenter Stuttgart sieht in der Qualifizierung einen maßgeblichen Schwerpunkt. Ent- sprechend wurde die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) im Berichtsjahr 2017 mit einem Mitteleinsatz von 3.165.782 Euro gefördert. Diese Entwicklung wird auch durch die Anbieter von FbW-Maßnahmen unterstützt, welche sich zunehmend auf die besonde- ren Bedarfe der Leistungsberechtigten des Jobcenters einstellen. Das Angebot wird nicht mehr ausschließlich auf Grundlage der Bedarfe des arbeitsmarktnäheren SGB III-Klientels weiterentwickelt.

Im Jahr 2017 ist die Zahl der Teilnehmenden an einer beruflichen Weiterbildung um 5,7 Prozent gestiegen.

Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt & Aktivie- rung d. Beschäftigungspotenzials Alleinerziehender und Erziehender | Handlungs- feld 4

2017 wurden die frauenspezifischen Angebote in einer zentralen Maßnahme gebündelt, bei der eine Binnendifferenzierung nach unterschiedlichen Zielen erfolgt. Wichtiger Aspekt der „neuen“ Maßnahme ist, dass eine Art Servicestelle für Frauen entsteht, in welcher viel- seitige Möglichkeiten bestehen um berufliche Perspektiven zu entwickeln und Unterstüt- zung zu erfahren. Die Angebote orientieren sich weiterhin am jeweiligen Bedarf der Frauen. Von niederschwelligen Beratungsangeboten, beispielsweise während der Eltern- zeit, bis hin zur Teilzeit- und Vollzeitausbildung. Für die geschlechtsspezifische berufliche Maßnahmenförderung wurde im Jahr 2017 ein Budget von 1.582.643 EUR vorgesehen.

Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung | Handlungsfeld 5

Erste Ergebnisse und Erfahrungen im Rahmen der Eigenvornahme zur Aktivierung, Bera- tung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung zeigen, dass diese sich neben den

Teilnahme an Maßnah- men zur Aktivierung und berufl. Eingliede- rung um 20,7 % gestie- gen

Qualifizierungsarbeit ist maßgeblicher Schwerpunkt

Teilnehmerzahl im Be- reich berufliche Wei- terbildung um 5,7 % gestiegen

Spezifische Angebote für Frauen in neuer Maßnahme gebündelt

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