• Keine Ergebnisse gefunden

Eingliederungsbericht Jobcenter Burgenlandkreis für das Jahr 2019

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Eingliederungsbericht Jobcenter Burgenlandkreis für das Jahr 2019"

Copied!
22
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Eingliederungsbericht

Jobcenter Burgenlandkreis

für das Jahr 2019

(2)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 2

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung und Hinweise zur Datengrundlage ... 3

1. Rahmenbedingungen ... 5

1.1. Wirtschaftsraum - örtliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen... 5

1.2. Allgemeiner Arbeitsmarkt ... 7

1.2.1. Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) ... 8

1.2.2. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften ... 9

1.2.3. Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit ... 10

1.2.4. Entwicklung der Stellenangebote ... 10

1.2.5. Entwicklung Gesamtregelleistung ohne Kosten der Unterkunft (KdU) ... 11

1.3. Strukturdaten ... 12

1.4. Binnenorganisation ... 13

2. Schwerpunkte und Ergebnisse der Integrationsarbeit ... 14

2.1. Finanzielles Fördervolumen ... 16

2.2. Einsatz ausgewählter arbeitsmarktpolitischer Instrumente und Teilnehmerverbleib ... 18

2.3. Förderanteil einzelner Arbeitsmarktprodukte und Zielgruppen ... 19

3. Fazit ... 21

Abkürzungsverzeichnis ... 22

(3)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 3 Vorbemerkung und Hinweise zur Datengrundlage

Seit dem 1. Januar 2012 ist der Burgenlandkreis zugelassener kommunaler Träger nach

§ 6a Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Zweiten Buch Sozialgesetzbuch II (SGB II).

Der Burgenlandkreis hat dazu einen Eigenbetrieb eingerichtet, der gem. § 6d SGB II die Bezeich- nung Jobcenter Burgenlandkreis (JC BLK) führt.

Das JC BLK ist für die Leistungsgewährung und die Vermittlung Arbeitsuchender nach dem SGB II zuständig. Zugleich ist das JC BLK Ansprechpartner für Arbeitgeber, die auf der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern sind.

Die Zuständigkeit für die Erbringung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach

§ 16a SGB II obliegt dem Landkreis. Die Ausbildungsstellenvermittlung wurde an die Agentur für Arbeit Weißenfels übertragen. Daher ist zu diesen Aspekten kein Beitrag enthalten.

Nach § 54 SGB II i.V.m. § 11 SGB III und der Begründung zu Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Fort- entwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Änderung des § 6b SGB II) haben die für die Leistungserbringung zuständigen Organisationseinheiten, somit auch das JC BLK, den Erfolg von Eingliederungsmaßnahmen abzubilden und eine Eingliederungsbilanz nach Abschluss eines Haushaltsjahres zu erstellen.

Die Eingliederungsbilanz enthält Informationen, inwieweit öffentliche Mittel wirtschaftlich und effek- tiv in der Aufgabenumsetzung des SGB II eingesetzt worden sind. Gemäß

§ 11 Abs. 1 Satz 2 SGB III soll ein Vergleich der regionalen Eingliederungsbilanzen möglich sein.

Ein derartiger Vergleich ist jedoch nur zwischen Leistungsträgern sinnvoll, bei denen die Rahmen- bedingungen der regionalen Arbeitsmärkte ähnlich sind.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Steuerung SGB II“ hat eine Redaktionsgruppe aus Vertretern von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit sowie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der BA beauftragt, das Verfahren der Vergleichsty- penbildung so weiterzuentwickeln, dass alle in § 48a SGB II genannten Zieldimensionen berück- sichtigt und zugleich die SGB II-spezifischen Rahmenbedingungen der Jobcenter abgebildet wer- den. Alle drei Ziele des SGB II wurden dabei zu gleichen Gewichten berücksichtigt.

Bei der Zusammensetzung der Vergleichstypencluster (VT) wurden schwerpunktmäßig die Quote der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der Anteil an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Langzeitleistungsbezug berücksichtigt, was auch das allgemeine Ausmaß der Hilfebe- dürftigkeit einer Region im Sinne des SGB II widerspiegelt.

Es erfolgte eine Differenzierung in drei Charaktergruppen (I – III) mit insgesamt 15 Vergleichstypen (VT):

 Jobcenter mit unterdurchschnittlicher ELB-Quote (Ia bis Ie)

 Jobcenter mit durchschnittlicher ELB-Quote (IIa bis IIe)

 Jobcenter mit überdurchschnittlicher ELB-Quote (IIIa bis IIIe) Das JC BLK wurde dem VT IIId zugeordnet.

VT IIId bedeutet - Landkreise in den neuen Bundesländern mit sehr geringem Beschäftigungspo- tential in einfachen Tätigkeiten bei gleichzeitig hoher saisonaler Dynamik und sehr hoher Tendenz zur Verfestigung des Langzeitleistungsbezugs.

(4)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 4 Datengrundlage der Eingliederungsbilanz bilden u.a. die seitens der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag vorliegenden Tabellen zu den Ergebnissen der Förder- und Arbeitslosenstatistik.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angaben aus den monatlichen Datenlieferungen gem. § 54b SGB II generiert worden sind und nicht in allen Berei- chen eine vollständige Abbildung der tatsächlichen Größen und Erfolge widerspiegeln. Daher kön- nen geringfügige Abweichungen zu internen Veröffentlichungen und Darstellungen auftreten.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Instrument der Eingliederungsbilanz, dessen Grundlage im SGB III verankert ist, aus Sicht des JC BLK nur eingeschränkt geeignet ist, die Zielerreichung des SGB II zielgerichtet und vollständig abzubilden. So können durch den Instrumenteneinsatz er- reichte Integrationsfortschritte bei den Leistungsberechtigten nicht konkret oder gar nicht darge- stellt werden. Es wird ein erheblicher Weiterentwicklungsbedarf gesehen, damit den Belangen des Rechtskreises SGB II und damit den durch den Gesetzgeber erhofften Steuerungseffekten Rech- nung getragen werden kann.

(5)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 5 1. Rahmenbedingungen

1.1. Wirtschaftsraum - örtliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Der Burgenlandkreis hat eine Fläche von 1.414 km². Der Burgenlandkreis im äußersten Süden von Sachsen-Anhalt bildet landschaftlich bereits den Übergang zu Thüringen. Die Landschaft ist bergig und wird von Saale, Unstrut und Weißer Elster geprägt.

Die günstigen Verkehrsanbindungen, die Lage im Herzen Mitteldeutschlands und die Nachbar- schaft zu den Chemiestandorten Buna und Leuna prägen die Vergangenheit, und geben nach wie vor wichtige Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung.

Der Burgenlandkreis ist durch eine überwiegend mittelständische Wirtschaftsstruktur geprägt. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Region lag – bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt – mit 4,52 Mrd. Euro bei einem Anteil von 7,3 % des Landes. Insgesamt hat sich der Wertschöpfungs- anteil des verarbeitenden Gewerbes in Sachsen-Anhalt in den letzten 30 Jahren verdoppelt. Der Burgenlandkreis liegt beim Gesamtumsatz (Bergbau und verarbeitendes Gewerbe) seit 2011 im Vergleich der Landkreises und kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt konstant auf dem zweiten Platz. Im Juli 2019 lag der Gesamtumsatz bei rund 4,06 Mrd. Euro mit einer Exportquote von knapp 20 %.

Der Mittelstand entwickelte sich somit relativ stabil.

Auch das Baugewerbe hatte eine stabile bis steigende Auftragslage und dementsprechend eine steigende Nachfrage an Arbeitskräften.

Nach wie vor ist das Ernährungsgewerbe mit einem Jahresumsatz von ca. 5,5 Mrd. Euro die um- satzstärkste Industriebranche im Süden Sachsen-Anhalts. Sie ist seit Jahren wirtschaftlicher Motor für den Burgenlandkreis. Hier erwirtschaften 26 Betriebe mit ca. 10.000 direkt und indirekt Beschäf- tigten einen Umsatz von ca. 2,8 Mrd. Euro.

Die Logistikbranche entwickelt sich mehr und mehr zu einer Schlüsselbranche der Volkswirtschaft, sodass hier besondere Maßnahmen für eine Verbesserung der Beschäftigung nötig sind. Der Bur- genlandkreis bietet hier hervorragende Startbedingungen. Interesse zur Ansiedlung und auch Er- weiterung von Unternehmen wird signalisiert. Jedoch scheitert dieses oft an geeigneten Flächen bzw. am Mangel verfügbarer Arbeitskräfte. Zusätzlich ist das Image der Logistikberufe eher negativ besetzt. Die (technischen) Anforderungen steigen unverhältnismäßig in Bezug auf die Konditionen im Beruf.

(6)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 6 Die Branchen Maschinenbau und Metallverarbeitung haben u.a. auf Grund der sich wandelnden Automobilzulieferindustrie mit Kurzarbeit zu kämpfen.

Die Nachfrage der öffentlichen Verwaltung bleibt stabil, hier geht es im Wesentlichen darum, al- tersbedingte Abgänge durch eigene Ausbildung zu besetzen.

Das Gesundheitswesen insbesondere im Bereich der Altenpflege ist mit dieser Situation weiterhin überfordert. Bereits jetzt sind nicht ausreichend Plätze in den Pflegeheimen verfügbar und die Be- treuung kann schwer abgesichert werden. Die zukünftige Besetzung der Ausbildungs- und Arbeits- plätze wird sich immer mehr zuspitzen.

Die Altersstruktur des Burgenlandkreises ist geprägt durch einen zunehmenden Anteil der Perso- nengruppe ab 65 Jahren. Die Abwanderung jüngerer Menschen in den zurückliegenden Jahren ist deutlich spürbar. Bei der arbeitsfähigen Gesellschaft überwiegt der Anteil der Altersgruppen zwi- schen 45 und 65 Jahren.

In Bezug auf die demographische Entwicklung rechnet der Burgenlandkreis mit einer relativ stabi- len Bevölkerungszahl von ca. 180.000 Einwohnern. Aufgrund der Überalterung der Bevölkerung sinkt der Anteil der beschäftigungsfähigen Gesellschaft jedoch weiter um ein Drittel. Auch die Aus- bildungsfähigkeit und –reife der Jugendlichen nimmt stetig ab.

Rein rechnerisch kommen laut Agentur für Arbeit Weißenfels in vielen Berufsbereichen knapp drei Arbeitslose auf eine Arbeitsstelle. Das bedeutet, dass eine Vielzahl von Arbeitsstellen nicht besetzt werden kann, da bereits heute hierfür kein Personal zur Verfügung steht. Hinzu kommt, dass die Bedarfe und Anforderungen der Wirtschaft an Fachkräften dabei sehr oft nicht mit den verfügbaren Arbeitnehmern zusammenpassen. Auffällig für den Burgenlandkreis sind hierbei, wie oben be- schrieben, Gesundheitsberufe, Handwerksberufe und Berufe im Dienstleistungsbereich. Diese Si- tuation wird sich aufgrund des demografischen Wandels in den nächsten Jahren voraussichtlich noch verschärfen.

Die Lehrstellensituation hatte auch in 2019, mehr Ausbildungsplatzangebote als Anzahl Auszubil- dender aufzuweisen. Daher gab es sowohl unbesetzte Lehrstellen als auch unversorgte Schulab- gänger.

Der Burgenlandkreis steht seit 2018 außerdem vor der herausfordernden Aufgabe, einen Struktur- wandel ohne soziale und wirtschaftliche Verwerfung zu generieren und den starken industriellen Standort zu erhalten.

Das Mitteldeutsche Revier ist mit rund 20 Mio. t jährlicher Braunkohleförderung in besonderem Maße betroffen. Das Bergbaurecht hält in dieser Region u.a. die Mitteldeutsche Braunkohlenge- sellschaft mbH (MIBRAG). Das Unternehmen beschäftigt im Kohlebergbau rund 2.000 Mitarbeiter, in der gesamten Gruppe – also inklusive der Nebenbetriebe – rund 3.000 Mitarbeiter. Die MIBRAG investiert zurzeit vermehrt in Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Quellen. Allerdings steht zu befürchten, dass trotz dieser Ausweichstrategie langfristig nicht alle Arbeitsplätze zu halten sein werden. Bis einschließlich 2025 plant das Unternehmen aber weiterhin in dem gleichen Maße, Auszubildende einzustellen und auch nach der Ausbildung zu übernehmen. Denkbar ist auch, das Ausbildungszentrum der MIBRAG zu erweitern und neben Auszubildenden der MIBRAG, Südzu- cker und AGCO, weiteren Unternehmen aus der Region die überbetriebliche Ausbildung anzubie- ten.

Im Mitteldeutschen Revier steht zu befürchten, dass – durch den üblichen volkswirtschaftlichen Multiplikator-Effekt eines Industriearbeitsplatzes von 2 bis 3 – zwischen 4.000 und 9.000 Arbeits- plätze langfristig zur Disposition stehen.

(7)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 7 Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von rund 35.000 Euro entspräche das einem Kauf- kraft- und Investitionsverlust von 140 bis 315 Mio. Euro und einem jährlichen Einkommensteuer- und Umsatzsteuer-Ausfall zwischen 55 und 125 Mio. Euro in der Region. Es steht weiterhin zu befürchten, dass Arbeitskräfte abwandern und sich ‚Landflucht‘ und Überalterung auch im Burgen- landkreis nochmals verschärfen.

Drei Projekte aus dem Programm des BMWi „Unternehmen Revier“ werden aktuell im Burgenland- kreis umgesetzt. Ziel aller Projekte im Strukturwandel sind die Weiterentwicklung der Wirtschaft, die Sicherung von Arbeitsplätzen sowie der Beitrag zur regionalen Wertschöpfung.

1.2. Allgemeiner Arbeitsmarkt

Der Arbeitsmarkt und die damit verbundene Erwerbstätigkeit haben sich 2019 im Burgenlandkreis weiter positiv entwickelt.

Die Zahl der Arbeitslosen in den Rechtskreisen des SGB II und SGB III konnte zum Jahresende weiter gesenkt werden. Die Arbeitslosenquote lag mit 6,1 % um 0,8 Prozentpunkte unter dem Lan- desdurchschnitt in Sachsen-Anhalt. Im Vergleich zum Dezember 2018 verringerte sich die Arbeits- losenquote von 6,7 % auf 6,1 %. Insgesamt waren 574 Personen weniger als im Vorjahresmonat arbeitslos gemeldet.

Die Zahl der Arbeitslosen im SGB II Bereich verringerte sich zum Jahresende 2019 um 461 auf 3.799 Arbeitslose. Die Arbeitslosenquote sank auf 4,1 % (Vorjahr 4,6 %). Auch hier lag die Arbeits- losenquote unter dem Landesdurchschnitt in Sachsen-Anhalt.

Als Jahresendergebnis wurden für die Eckdaten im SGB II folgende Ergebnisse verbucht:

 Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) verringerte sich um 1.349 im Vergleich zum Vorjahresmonat.

 Mit der Verringerung der Zahl der ELB sank auch der Bestand an Bedarfsgemeinschaften um 996 auf 8.800.

(Quelle: Statistik der BA)

(8)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 8 1.2.1. Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB)

Die Entwicklung der ELB hat auch 2019 einen positiven Verlauf genommen und zeigt eine deutliche Reduzierungsrate zum Vorjahr.

Ende des Jahres hatte das JC BLK einen Bestand von 10.794 ELB von denen sich über ¾ im Langzeitleistungsbezug befanden. Obwohl sich die Zahl der Leistungsbezieher im Langzeitleis- tungsbezug verringerte, ist ihr Anteil an allen ELB leicht angestiegen.

Die Kundenstruktur im JC BLK weist einen steigenden Altersdurchschnitt aus. Rund 40 % aller ELB sind älter als 50 Jahre, 28,4 % über 55 Jahre.

Wegen der demografischen Entwicklung im Burgenlandkreis (Bevölkerungsanteil über 55 Jahre:

BLK 45,5 % – Bund: 36,1 %) werden sich künftig auch in der Kundenstruktur des Jobcenters noch deutlicher die Gewichte hin zu den älteren Personengruppen verschieben.

Von den 10.794 ELB waren 62,6 % nach der bisherigen Verweildauer vier Jahre und länger im Regelleistungsbezug. Während Kunden unter 25 Jahren und Kunden in der aktiven Lebensspanne zwischen 25 Jahren und 55 Jahren eine durchschnittlich kürzere Verweildauer haben, sind 81,7 % der Älteren ab 55 Jahre vier Jahre und länger im Regelleistungsbezug.

(Quelle: Statistik der BA)

(9)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 9 (Quelle: Statistik der BA)

Im Laufe des Jahres meldeten sich 8.370 Personen im JC BLKarbeitslos. Gleichzeitig konnten 9.039 Personen ihre Arbeitslosigkeit beenden. Dies bestätigt einen dynamisch, stabilen örtlichen Arbeitsmarkt und ist positiv für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit, stellte uns allerdings vor die Herausforderung, mit unserem Bestand das Möglichste zu erreichen und alles zu versuchen, um auch marktferne Kunden wieder zurückzuführen.

1.2.2. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften

Im Jahr 2019 wurden durchschnittlich 9.375 Bedarfsgemeinschaften betreut.

(Quelle: Statistik der BA)

(10)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 10 1.2.3. Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit

Ende 2019 wurden im SGB II Bereich 347 Jugendliche unter 25 Jahren betreut, fast so viele wie im Vorjahr. Ihr Anteil an den Arbeitslosen insgesamt erhöhte sich von 8,1 % auf 9,1 %.

Im Jahresdurchschnitt hat sich die Zahl der Jugendlichen unter 25 Jahren von 429 auf 377 Perso- nen verringert.

Das Bildungsniveau dieser ist jedoch sehr heterogen.

(Quelle: Statistik der BA)

1.2.4. Entwicklung der Stellenangebote

Nach Analyse des jobcentereigenen Arbeitgeberservice (AGS) lag auch im Jahr 2019 ein Bedarf an flexibel einsetzbaren Arbeitnehmern in allen Branchen der regionalen Wirtschaft vor, wobei die Entwicklung der regionalen Schwerpunktbranchen stabil war.

Insgesamt wurden im Jahr 2019 dem AGS 419 neue Stellenangebote gemeldet, davon 6 Ausbil- dungsstellen. Die 419 neu gemeldeten Stellenangebote umfassten 677 Arbeitsplätze, davon 16 Ausbildungsplätze.

Insgesamt betreute im Jahr 2019 der AGS 627 offene Stellenangebote, davon 34 Ausbildungsstel- len. Gegenüber den Vorjahren ist dies ein weiterer Rückgang, allerdings nicht mehr in dem Maße, wie im Verhältnis 2018-2017. Dies sind 2019 im Durchschnitt rund 16 % (absolut -101) weniger Stellenangebote als 2018.

Es zeigt sich vor allen bei den Unternehmen eine verhaltenere Einschaltung des AGS, deren Stel- lenbesetzungsverfahren zur Besetzung von Facharbeiterstellen trotz intensiver Bemühungen we- nig Erfolg hatten. Zudem ist der Helfermarkt langsam gesättigt und damit einhergehend werden weniger derartige Stellenangebote im AGS aufgegeben.

Weiterhin greifen mehr Kleinst- und Kleinunternehmen auf den Service des AGS und die Kunden des Jobcenters zurück als mittelständische Unternehmen.

(11)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 11 Im Hinblick auf den Stellenzugang im niederschwelligen Bereich sowie Helfer- und Anlerntätigkei- ten setzte sich der Trend des Vorjahres mit abnehmendem Anteil am Gesamt = 43,54 % fort. Fach- arbeiterstellen bzw. Stellen mit entsprechendem Qualifikationsniveau gewinnen demnach weiter an Bedeutung. Arbeitsplätze bei Personaldienstleistern werden zunehmend von Kunden mit Mig- rationshintergrund als Sprungbrett/Einstieg in den Arbeitsmarkt genutzt.

Die Strategie der Arbeitgeberbetreuung wurde weiter in Richtung bewerberorientierter und assis- tierter Vermittlung des „arbeitsfähigen“ Kundenpotentials ausgebaut.

Im Tandemgespräch zwischen bewerberorientierter Integrationsfachkraft/Fallmanager und Ar- beitsvermittler des AGS wurden 264 Kunden (m/w/d) näher kennengelernt und deren Potentiale am regionalen ersten Arbeitsmarkt eruiert. 87 Kunden davon (m/w/d) konnten so auf dem Arbeits- markt platziert werden. Darüber hinaus haben die Mitarbeiter des AGS in 2019 insbesondere im Kontext der neuen Förderinstrument § 16i SGB II das Coaching der integrierten Kunden übernom- men.

1.2.5. Entwicklung Gesamtregelleistung ohne Kosten der Unterkunft (KdU)

Die Reduzierung der Bedarfsgemeinschaften um 932 BG’s im Jahresdurchschnitt hat zu einer Kos- tenersparnis der Gesamtregelleistung, trotz der Erhöhung des Regelsatzes geführt.

(Quelle: Statistik der BA)

(12)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 12 1.3. Strukturdaten

Nach Personengruppen entwickelte sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich.

(Quelle: Statistik der BA)

Der aktuelle Bestand ist geprägt durch folgende Strukturmerkmale:

o 55 % der Arbeitslosen sind männlich, 45 % weiblich o 9 % der Arbeitslosen sind unter 25 Jahren

o 35 % der Arbeitslosen sind über 50 – darunter 21 % über 55

o 52 % der Arbeitslosen besitzen einen verwertbaren Berufsabschluss o 48 % der Arbeitslosen besitzen keinen Berufsabschluss

o 47 % der Arbeitslosen sind Langzeitarbeitslose o 12 % der Arbeitslosen sind Alleinerziehend o 9 % der Arbeitslosen sind Ausländer

o 4 % der Arbeitslosen sind Schwerbehinderte (sbM)

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen (1 Jahr und länger arbeitslos) ist nach den aktuellen Daten bin- nen Jahresfrist weiter zurückgegangen (um –13,3 %). 46,7 % der Arbeitslosen waren Ende 2019 ein Jahr und länger ohne Beschäftigung. Während der Anteil bei den Jugendlichen unter 25 Jahren 23,9 % betrug, waren es bei den Älteren mehr als die Hälfte = 53,8 % in dieser Altersgruppe.

Über ¾ der ELB befanden sich im Langzeitleistungsbezug. Davon sind 23 % nicht als arbeitssu- chend erfasst, 15 % befanden sich in Arbeitsmarktmaßnahmen und ca. 26 % sind sozial-versiche- rungspflichtig beschäftigt bzw. Selbständige. Von den tatsächlich arbeitslosen LZB sind schät- zungsweise 45 % zwar leistungsberechtigt jedoch vermittlungseingeschränkt.

Die Personengruppe der Schwerbehinderten stellte mit einer jahresdurchschnittlichen Bestands- zahl von 162 Arbeitslosen (3,9 %) im Rechtskreis des SGB II rein zahlenmäßig eine kleine Ziel- gruppe dar. Dennoch ist das Risiko langfristiger Arbeitslosigkeit überdurchschnittlich hoch ausge- prägt. Im Vergleich zum Vorjahr ist der durchschnittliche Bestand an schwerbehinderten Menschen um 18,2 % zurückgegangen.

(13)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 13 Ende Dezember 2019 waren 1.085 erwerbsfähige ausländische Leistungsberechtigte erfasst.

Schwerpunkt bilden hierbei die ELB aus Syrien, Eritrea, Afghanistan, Iran, Irak, Pakistan, Nigeria und Somalia mit ca. 61,5 % (Vorjahr ca. 64,7 %).

Der Bestand an Arbeitslosen mit Berufsabschluss wurde 2019 im Vergleich zu 2018 im Jahres- durchschnitt um 17,1 % = 458 Personen gesenkt. Bei den Arbeitslosen ohne Berufsabschluss ist ein Rückgang um 190 Personen (9,1 %) zu verzeichnen.

Die durchschnittliche Bestandszahl der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren im Rechtskreis des SGB II lag bei 377 Jugendlichen. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 52 (12,1 %) weniger.

Der Anteil der Jugendlichen an der Gesamtarbeitslosigkeit SGB II betrug im Jahresmittel 9,2 % (9,0 %).

Von den 377 jugendlichen Arbeitslosen verfügten 46,9 % über einen Schulabschluss (Vorjahr 44,5

%). 2019 waren 21,8 % der Jugendlichen länger als ein Jahr ohne Beschäftigung (Vorjahr 20,5 %).

1.4. Binnenorganisation

Das JC BLK hat 3 Standorte, Zeitz, Naumburg und Weißenfels.

Die Organisation ist gegliedert in einen administrativen Bereich (Zentrale Dienste mit Personal, Finanzwesen, EDV …) und einen operativen Bereich.

Im Zusammenhang mit dem Renteneintritt einer Führungskraft wurde ab September 2019 die Ver- waltungsstruktur im operativen Bereich von 3 Bereichen auf 2 verschlankt. Nach vielfältiger Über- legung wurde die Organisationsstruktur dahingehend komprimiert, dass

- 1 Komplexbereich-Leistung mit Kundenportal bzw. den Eingangszonen und

- 1 Komplexbereich-Integration mit Integrations- und Zielgruppenteams sowie dem Team Migrationsagentur und Arbeitgeber-Träger-Team gebildet wurden.

An jedem der oben genannten Standorte wurden Dienstleistungen für Kunden von folgenden Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern des operativen Bereiches erbracht:

- Team Eingangszone inklusive Telefonservice (je 1 Team pro Standort) - Bereich Integration

▪ je 1 Team Integration pro Standort mit Integrationsfachkräften und Arbeitsvermittlern- Arbeitgeberservice,

▪ 1 Team Berufsperspektive (Zuständigkeitszuschnitt u35 ohne BA =standortübergreifend mit 3 bzw. 4 Mitarbeitern je Standort)

▪ 1 Team Fallmanagement (standortübergreifend mit 5 bzw. 6 Mitarbeitern je Standort)

absolut um % absolut um % absolut um %

Jahres-

durchschnitt 4.116 4.764 -648 -13,6 1.893 2.083 -190 -9,1 2.223 2.681 -458 -17,1

Gesamt Ohne Berufsausbildung Mit abgeschlossener Berufsausbildung

2019 2018 Veränderung zum Vorjahr

2019 2018 Veränderung zum Vorjahr 2019 2018 Veränderung zum Vorjahr

(14)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 14 - Team Leistung (2 Teams pro Standort)

- Team Arbeitgeber-Trägerleistung (zentral in Naumburg) - Team SGB II in der Migrationsagentur (MiA)

▪ 1 Team Mitarbeiter JC aus Eingangszone, Integration und Leistungsbereich, integriert in die Matrixorganisation der MiA BLK

Zum Ende des Jahres 2019 waren insgesamt 314 Mitarbeiter und 2 Auszubildende im Jobcenter Burgenlandkreis beschäftigt.

2. Schwerpunkte und Ergebnisse der Integrationsarbeit

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leis- tungsberechtigten und den mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln bestreiten können. Ein primäres Ziel des Jobcenters Burgenlandkreis war in diesem Zu- sammenhang, die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Aufnahme oder Beibehaltung ei- ner Erwerbstätigkeit zu unterstützen und ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Für die Umsetzung des SGB II wurden für 2019 die folgenden Ziele vorgegeben:

1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit

2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 3. Vermeidung von langfristigen Leistungsbezug

Folgenden Zielindikatoren wurde dabei eine besondere Bedeutung zugemessen:

 Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt

 Integrationsquote

 Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern.

Ausgehend von bundes- und landesweiten Zielen standen im JC BLK für das Jahr 2019 ausge- wählte Zielgruppen und Personenkreise im Fokus.

Für die weitere Arbeit des Jobcenters leiteten sich daraus nachfolgend aufgeführte geschäftspoli- tischen Schwerpunkte ab, die besonders erfolgsrelevante Handlungsfelder markieren und zur Zie- lerreichung für das Jahr 2019 beitragen sollten. Bewährtes aus dem Vorjahr wurde fortgesetzt.

▪ Jugendliche und junge Erwachsene in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren

▪ Langzeitleistungsbezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen

▪ Marktentwicklung nutzen, Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungschancen für Kundinnen und Kunden mit erschwertem Arbeitsmarktzugang verbessern

▪ Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern

▪ Bestandskunden aktivieren und an den Arbeitsmarkt heranführen

▪ Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen

▪ Zuwanderung – Möglichkeiten der Integration von Flüchtenden

Potenziale von Migrantinnen und Migranten nutzen, Berufswege planen, Grund- und Fachkom- petenz erhöhen,

▪ Standards der operativen Umsetzung sicherstellen

(15)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 15 Die genannten Ziele wurden im JC BLK folgendermaßen umgesetzt:

zu 1. Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt

 3.675.387 Euro wurden im Jahresdurchschnitt für Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) ausgegeben. Auf eine Bedarfsgemeinschaft ent- fallen somit im 392,04 Euro.

 Die Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) insge- samt sind im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen.

 Der Veränderungsrate zum Vorjahr der Kennziffer K1 lag bei -7,5 %.

zu 2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit durch die Steigerung der Integrationen

 2019 wurden insgesamt 2.443 ELB integriert davon 500 Jugendliche und 61 Schwerbehin- derte.

 Die Integrationsquote sank im Vergleich zum Vorjahr von 21,2 % auf 20,9 %.

zu 3. Bestand der Kunden mit langfristigem Leistungsbezug verringern

 Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit langfristigem Leistungsbezug be- trug im Jahr 2019 im Jahresdurchschnitt 9.119.

 Im Vergleich zum Vorjahr konnte der durchschnittliche Bestand der Langzeitleistungsbe- zieher um 738 reduziert werden.

Der Erfüllungsgrad der Kennziffer K3 lag bei -7,5 %. (Zielgröße laut Zielvereinbarung -5,5 %).

Die positiven Ergebnisse wurden erreicht durch:

 die rechtmäßige, wirksame und wirtschaftliche Gewährung von Eingliederungsleistungen

 die Durchführung qualifizierter und professioneller Beratung als wirkungsorientiertes und wirtschaftliches Instrument für die Gewährleistung eines wirtschaftlichen und wirkungsori- entierten Mitteleinsatzes

 zielgerichtete Ansprachen von Unternehmen im Burgenlandkreis zwecks Akquise von Ar- beits- und Ausbildungsstellen inklusive der erfolgreichen Besetzung der akquirierten Stellen und Erbringung von Servicedienstleistungen unter Beachtung von Qualitätsstandards in- klusive der bewerberorientierten Vermittlung

 die Verstärkung der Interaktion zwischen den Teams, insbesondere zu regionalen und standortspezifischen Bedarfen, zur Forcierung der assistierten Vermittlung und der bewer- berbezogenen Initiativakquise

 ein detailliertes Bewerberscreening von Personen ohne Berufsabschluss und/oder in Hel- ferberufen sowie spezifisch eingerichtete Maßnahmen zum Tiefenprofing

 die aktive Unterstützung des Projektes „Familienintegrationscoach“ im Rahmen der Teil- nehmerauswahl und mittels bewerberorientierter Akquise von Stellenangeboten

 die intensive Beteiligung und Nutzung von Sonderprogrammen zur unterstützten Arbeits- marktintegration für Zielgruppen (u.a. STABIL, STA …)

 Optimierung der Verzahnung von Arbeitsmarktdienstleistungen mit Leistungen nach

§ 16a SGB II

 Angebote „Aufsuchender Sozialarbeit“

 die Vernetzung mit Akteuren der Jugendsozialarbeit und bestehender Netzwerke

 die Erprobung von Ansätzen, die in der gesamten Bedarfsgemeinschaft wirken, um deren Kräfte zu mobilisieren, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden

(16)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 16

 die Schaffung von lückenlosen und effizienten Förderketten für Menschen mit Migrations- hintergrund vom Spracherwerb bis zur Vermittlungshilfe.

Eine Besonderheit im Burgenlandkreis stellt die komprimierte Betreuung von Geflüchteten mit ALG-II-Bezug seit Mai 2018 in der Migrationsagentur des Burgenlandkreises dar. In intensiver und koordinierter Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren (Integrations- und Ausländeramt, Ju- gendamt, Agentur für Arbeit, Wirtschaftsamt, Amt für Bildung/Kultur und Sport und Forum Ehren- amt) erfolgte hier die Betreuung von Geflüchteten aus den 8 Asylherkunftsländern durch unser Team von Spezialisten. Ziel war und ist die Bündelung und kohärente Zusammenarbeit aller an der Integration von Migranten Beteiligten um Synergieeffekte zu entwickeln und zu nutzen.

Bis zum Ende des Jahres 2019 wurden alle anderen Migranten des BLK noch in der Regelorgani- sation betreut.

2.1. Finanzielles Fördervolumen

Zur Umsetzung der Ziele stand dem JC BLK im Haushaltsjahr 2019für Leistungen zur Eingliede- rung in Arbeit lt. Eingliederungsmittelverordnung ein Budget von 15.484.135 Euro zur Verfügung.

Gegenüber dem Vorjahr (2018 nachrichtlich = 13,79 Mio. Euro) erhöhte sich der Eingliederungstitel damit um knapp 1,7 Mio. Euro.

Im Jahresverlauf wurden insgesamt 14.311.284,81 Euro für den Einsatz der arbeitsmarktpoliti- schen Regelinstrumente des § 16 SGB II verausgabt. Bezogen auf die verfügbaren Eingliederungs- mittel sowie Einnahmen aus Rückforderungen wurde ein Ausschöpfungsgrad von 92,43 % erreicht.

Umschichtungen in den Verwaltungshaushalt waren ursprünglich geplant, jedoch unterjährig nicht erforderlich.

Im Resümee zeigt sich, dass es Verschiebungen zur geplanten Gewichtung der Arbeitsmarktin- strumente nach Schwerpunkten 1. und 2. Arbeitsmarkt gegeben hat. Die Ausgaben für Leistungen zur direkten Eingliederung in den Arbeitsmarkt waren anteilig am Gesamtbudget ursprünglich mit 32 % geplant. Am Ende stellt sich der Ausgabenanteil mit 41 % dar, was insbesondere auf den neuen finanzintensiven Förderinstrumenten nach § 16e und § 16i SGB II basiert. Auch konnte der EGT leider in 2019 nicht in Gänze ausgeschöpft werden. Dies resultierte u.a. auf Verschiebungen im Ausschreibungsverfahren sowie der eingeschränkten Verfügbarkeit von Verpflichtungsermäch- tigung für Folgejahre.

Die Aufgabenumsetzung im aktiven Bereich des SGB II ist verschiedenen Zielkonflikten unterwor- fen. So verlangt der Gesetzgeber einen auf den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsam- keit angelegten Mitteleinsatz. Auf der anderen Seite sind überdurchschnittliche Eingliederungser- folge in der Regel nur durch ein hohes Maß an Aktivierung und zielgerichtetem Einsatz arbeits- markpolitischer Instrumente zu erreichen. Darüber hinaus sind Zielgruppenanteile besonders för- derungsbedürftiger Personengruppen wie auch Eignungskriterien und Passgenauigkeit zu beach- ten.

Die Erfolgsbeobachtung und die Ergebnisevaluation bisher durchgeführter Maßnahmen und Wir- kung der einzelnen Produkte auf die Zielerreichung finden Berücksichtigung in der Planung und Umsetzung des Budgets.

Ein Vergleich zum Mitteleinsatz im Vorjahr macht deutlich, dass die grundsätzliche strategische

(17)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 17 Ausrichtung - die Erreichung des vorrangigen Ziels einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt – bei der Gewichtung der Instrumente beibehalten wurde. Insgesamt wurden rund 80 % des Ge- samtbudgets integrationsorientiert zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen der Klientel bzw.

zur Begleitung einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt oder zur Förderung einer Berufs- ausbildung eingesetzt.

Übersicht: Mittelverwendung nach Arbeitsmarktschwerpunkten:

(18)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 18 2.2. Einsatz ausgewählter arbeitsmarktpolitischer Instrumente und Teilnehmerverbleib Die Eingliederungsquote als aussagekräftiger Wirkungsindikator weist den Zustand „in sozialversi- cherungspflichtiger Beschäftigung zum Zeitpunkt 6 Monate nach Teilnahmeende“ nach und liefert somit einen wichtigen Anhaltspunkt für die Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen der akti- ven Arbeitsförderung. Sie sagt aus, zu welchem Anteil Maßnahmeabsolventen in angemessener Zeit im Anschluss an die Maßnahme eine Beschäftigung aufgenommen haben.

Die Verbleibsquote gibt Aufschluss darüber, zu welchem Anteil die Absolventen von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung zum Zeitpunkt 6 Monate nach Teilnahmeende nicht mehr arbeitslos sind.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Eingliederungsquote des Jobcenters Burgenlandkreis zum Datenstand April 2020.

JC Burgenlandkreis

Daten- und Gebietsstand: April 2020

Austritte insgesamt

Eingliederungs- quote (in %) 1)

Austritte insgesamt

Eingliederungs- quote (in %)

1 2 3 4

Vermittlungsbudget 2.059 55,9 2.727 54,7 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1.803 34,6 2.135 38,9 dav. Maßnahme bei einem Arbeitgeber 646 48,5 913 52,5 Maßnahme bei einem Träger 1.157 26,9 1.222 28,8

Förderung schwer zu erreichender junger Menschen * * - -

Förderung der beruflichen Weiterbildung 307 43,3 362 35,4 Eingliederungszuschuss 488 72,3 547 76,4

Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit * * * *

Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 9 X 14 X Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser 46 76,1 65 72,3

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen * * - -

Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 12 X 27 18,5

Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) 7 X - -

Arbeitsgelegenheiten 1.547 8,7 1.765 5,4 Förderung von Arbeitsverhältnissen 13 X 20 45,0 Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt 91 46,2 8 X

Teilhabe am Arbeitsmarkt 6 X - -

Außerbetriebliche Berufsausbildung 32 53,1 28 57,1

Einstiegsqualifizierung 16 X 19 X

Freie Förderung SGB II 596 47,3 451 55,4

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Die regionale Zuordnung des T eilnehmenden erfolgt nach dem W ohnortprinzip; der Deutschlandwert enthält auch die ausländischen W ohnorte.

1) Die hier dargestellten Ergebnisse werden ausgehend vom aktuellsten Austritt nach Ablauf des Untersuchungsintervalls (z.B. 6 Monate) und einer 3-monatigen W artezeit ermittelt. Erst nach einer erforderlichen W artezeit von 6 Monaten nach Recherchezeitpunkt ist die für die Beschäftigungsstatistik erforderliche W artezeit erfüllt. Die vorliegenden Ergebnisse sind daher vorläufig.

Beschäftigung von Teilnehmenden 6 Monate nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (Eingliederungsquote)

nach der Kostenträgerschaft der Teilnehmenden im Rechtskreis SGB II

arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

August 2018 bis Juli 2019 August 2017 bis Juli 2018

X) Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahmen) desto eher ist die Eingliederungsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des T rägers noch über die Qualität der Arbeit der Agentur aussagt. Deswegen werden Eingliederungsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen.

*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.

(19)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 19 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

Im Berichtsjahr 2019 gab es insgesamt 275 Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, was einer Reduzierung gegenüber 2018 von 42 Teilnehmer/-innen entspricht.

Die momentan abgreifbare Eingliederungsquote ist von 35,4 % im Jahre 2018 auf 43,3 % im Jahre 2019 angestiegen

In Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II i.V.m.

§ 45 SGB III sind 1.742 Personen gefördert worden. Das waren 268 Personen weniger als 2018.

Die Eingliederungsquote bei den Aktivierungsmaßnahmen liegt mit 34,6 % um 4,3 Prozentpunkte unter der des Vorjahres.

Eingliederungszuschüsse (EGZ)

Im Jahr 2019 wurden 330 Anträge auf EGZ bewilligt (Vorjahr 516). Betrachtet man den Verbleib 6 Monate nach dem Bewilligungsende, so hat sich die Eingliederungsquote von 76,4 % auf 72,3 % verringert.

2.3. Förderanteil einzelner Arbeitsmarktprodukte und Zielgruppen

Die Eingliederungsbilanz soll u.a. den Umfang der Beteiligung der besonders förderungsbedürfti- gen Personengruppen (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 und 3 SGB III) an den Maßnahmen der aktiven Arbeits- förderung unter Berücksichtigung ihres Anteils an den Arbeitslosen ausdrücken. Unter Verweis auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen ist eine detaillierte Darstellung der Zielgruppenanteile aufgrund nicht abbildbarer Daten nur eingeschränkt möglich. Aus diesem Grund beschränken sich die Ausführungen zur Zielgruppenförderung auf die Personenkreise der Frauen, der Jugendlichen unter 25 Jahren und der Älteren im Alter ab 50 Jahren.

Im Jahr 2019 wurden 6.809 Personen mit Eingliederungsleistungen durch Maßnahmezugänge in den unten aufgeführten Leistungsarten gefördert.

(Quelle: Statistik der BA)

(20)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 20 Im Jahresverlauf lag die durchschnittliche monatliche Bestandszahl der geförderten Leistungsbe- rechtigten in den Produkten, die sich statistisch abbilden, bei 1.867 Personen.

(Quelle: Statistik der BA)

Darüber hinaus sind weitere Teilnehmer in zielgruppenspezifische Fremd-Förderprogramme des ESF sowie BAMF-Sprachkurse eingemündet.

Der geschlechtsspezifische Unterschied bei der Beschäftigungssituation ist u.a. mit der traditionel- len Besetzung einzelner Berufssparten verbunden. Zudem sind Frauen häufiger durch familiäre Verpflichtungen in ihren Erwerbschancen eingeschränkt. Eine nicht unerhebliche Anzahl kann auf keine zeitnahen Beschäftigungszeiträume zurückblicken, womit ein deutliches Vermittlungshemm- nis besteht.

Demzufolge ist das Verbleibrisiko in Arbeitslosigkeit erhöht. Der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente versucht den vorliegenden Beschäftigungshemmnissen entgegenzuwirken.

Insgesamt konnten 2.834 Frauen von arbeitsmarktpolitischen Ermessensleistungen profitieren, dies entsprach einem Förderanteil von 41,6 %. Der zielgruppenspezifische Schwerpunkt der Frauen lag bei der Förderung im Bereich der beruflichen Weiterbildung mit einem Förderanteil von 44,0 %, der freien Förderung mit 46,9 %, bei EGZ von 35,2 % und bei Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung mit 43,0 %.

Die konsequente Umsetzung einer zielgerichteten und zeitnahen Betreuung und Förderung Jugendlicher spiegelt sich in den Aktivierungsdaten wieder. Der Anteil Jugendlicher im Zugang von Eingliederungsmaßnahmen lag mit 717 Eintritten bei 10,5 %. Während sich die Zahl der Ein- tritte um 31 Personen verringerte, erhöhte sich ihr Anteil an allen Eintritten um 0,5 Prozentpunkte.

Im Verlaufe des Jahres 2019 haben 19 Personen eine Berufsausbildung in einer außerbetriebli- chen Einrichtung begonnen, von denen 73,7 % unter 25 Jahren waren.

(21)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 21 Der Anteil der Gruppe der Älteren (55 Jahre und älter) am Einsatz aktiver Leistungen betrug 19,6

% (Vorjahr 15,2 %). Insgesamt konnten bei dieser Personengruppe 1.332 Zugänge in arbeitsmarkt- politische Maßnahmen erfasst werden (Vorjahr 1.137).

Bei einer nicht unerheblichen Zahl der älteren Hilfebedürftigen ist eine sofortige Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich. Als Gründe sind zum einen multiple Vermittlungshemm- nisse in den Personen, zum anderen die fehlende Einstellungsbereitschaft älterer Arbeitnehmer bei den Unternehmen zu benennen. Zur Beseitigung individueller Hemmnisse bei den Älteren wurde 2019 verstärkt die freie Förderung genutzt. Es wurden 312 Ältere mit freier Förderung un- terstützt, das waren 235 Personen mehr als im Vorjahr.

Um dieser Zielgruppe eine Teilhabe am Arbeitsleben zu bieten sowie die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten, kommt häufig das Instrument der Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II zum Einsatz.

Der gleitende durchschnittliche Bestand bei der Zielgruppe der Älteren erhöhte sich von 276 Per- sonen auf 299 Personen.

3. Fazit

Das JC BLK kann insgesamt auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken. Die positive Bestandsent- wicklung lässt erkennen, dass unter Berücksichtigung der in 2019 zur Verfügung gestandenen per- sonellen und finanziellen Ressourcen ein sehr gutes Ergebnis erreicht wurde.

Zur Zielerreichung wurden alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unter Beachtung des Ein- zelfalls eingesetzt und individualzentrierte Ansätze und Lösungen verfolgt.

Aktivierung und Beschäftigung (darunter auch geringfügige Beschäftigungsmöglichkeiten) hatten auch 2019 Vorrang vor der Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt.

Unsere Philosophie

 „Wir agieren, statt zu reagieren“

 „Wir unterstützen durch Fordern & Fördern und suchen gemeinsam mit unseren Kunden Er- folgserlebnisse“

begleitete uns permanent im Jahresverlauf.

Eine kompetente und kundenorientierte Beratung ist in diesem Zusammenhang ebenso wichtig, wie die schnelle, termingerechte Sicherstellung der finanziellen Versorgung unserer Kunden. Dies setzt das Funktionieren von Schnittstellenprozessen voraus, welche auch in 2019 kontinuierlich auf dem Prüfstand waren.

Für die Zukunft gilt es weiterhin die strategische Arbeit mit den Zielgruppen fortzusetzten und durch innovative Ideen und Projekte die Förderung von Potentialen zur Arbeitskräftegewinnung sowie zur Erreichung nachhaltiger Integrationen zu unterstützen.

In diesem Kontext ist es unabdingbar, die zur Verfügung stehenden Ressourcen des JC BLK effi- zient zu planen und strategisch im Sinne der Ergebnisorientierung einzusetzen.

(22)

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2019 Seite 22

Abkürzungsverzeichnis

AA Agentur für Arbeit AGH Arbeitsgelegenheiten AGS Arbeitgeberservice Alg II Arbeitslosengeld II ALO Arbeitslose ASU Arbeitssuchend AtG Altersteilzeitgesetz

AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

AUS vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen BA Bundesagentur für Arbeit

BAMF Bundesamt für Migration BBiG Berufsbildungsgesetz BG Bedarfsgemeinschaft BLAG Bund-Länder-Arbeitsgruppe BLK Burgenlandkreis

BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales BUT Bildung und Teilhabe

DLT Deutscher Landkreistag EGT Eingliederungstitel

EGV Eingliederungsvereinbarung EGZ Eingliederungszuschuss

ELB erwerbsfähige Leistungsberechtigte ESF Europäischer Sozialfonds

EP Entwicklungsprofil EQ Einstiegsqualifizierung

EQJ Einstiegsqualifizierung Jugendlicher FAV Förderung von Arbeitsverhältnissen FbW Förderung der beruflichen Weiterbildung FM Fallmanagement

gE Gemeinsame Einrichtung GRL Gesamtregelleistung HwO Handwerksordnung I Profillage Integriert IQ Integrationsquote

IvAF Integration von Asylanten und Flüchtlingen

JC Jobcenter

JF Jahresfortschritt JFW Jahresfortschrittswert K 1-3 Kennziffern

KdU Kosten der Unterkunft KldB Klassifizierung der Berufe KOL Kind ohne Leistungsanspruch LZA Langzeitarbeitslose

LZB Langzeitleistungsbezieher MAG Maßnahmen bei einem Arbeitgeber MAT Maßnahmen bei einem Träger

MighEV Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung NEF nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte NLB Nicht Leistungsberechtigte

PERS Personen in Bedarfsgemeinschaften REHA/SB Rehabilitanden/Schwerbehinderte RLB Regelleistungsberechtigter

RÜMSA Regionales Übergangsmanagement Sachsen-Anhalt sbM Schwerbehinderte Menschen

SGB Sozialgesetzbuch SGB II Zweites Sozialgesetzbuch SGB III Drittes Sozialgesetzbuch SLB sonstige Leistungsberechtigte

STABIL Selbstfindung-Training-Anleitung-Betreuung-Initiative-Lernen U25 unter 25-Jährige

Ü25 über 25-Jährige U35 unter 35-Jährige Ü35 über 35-Jährige ü50 über 50-Jährige IFK Integrationsfachkraft VT Vergleichstyp

WfB Werkstätten für behinderte Menschen WZ Wartezeit in Monaten

zkT zugelassene kommunale Träger

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das Amt für Arbeit und Soziales, seit dem 01.01.2011 Jobcenter Meißen, hat im zurückliegenden Jahr seine Arbeit im Bereich Vermittlung und Qualifizierung von

Die Kooperationspartner – Jobcenter, Jugendamt, Schulamt und Kreisentwicklungsamt des Landkreises Bautzen sowie die Agentur für Arbeit – eint das gemeinsame Ziel,

Weiterhin fand im Jahr 2014 ein Neustart des Video-Interaktionstrainings zu Sicherung von Qualität in der Beratung statt. In diesen Trainings wird in

Schließlich fand seit dem Jahr 2014 ein Video-Interaktionstrainings im Fallmanagement zur Sicherung von Qualität in der Beratung statt. In diesen Trainings wurde in

Die arbeitsuchenden Leistungsberechtigten verfügen leider häufig nicht über die am Arbeitsmarkt nachgefragten Qualifikationen, so dass auch weiterhin besondere Anstrengungen durch

Zielgruppe Zielgruppe der Maßnahme sind erwerbsfähige Bezieher von Leistungen nach dem SGB II mit besonderem Aktivierungs- und Unterstützungsbedarf und Motivation, eine

Jobcenter Burgenlandkreis – Eingliederungsbericht 2020 Seite 16 Zum Ende des Jahres 2020 waren insgesamt 305 Mitarbeiter und 2 Auszubildende im Jobcenter

An dieser Stelle sei zu erwähnen, dass es für jeden Ortsteil im Heidekreis eine gesonderte Tabelle mit statistikrelevanten Inhalten gibt, die unter der Homepage der Bundesagentur