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(1) Für das Aufnahmeverfahren ist von den Studienwerber_innen ein Kostenbeitrag in Höhe von Euro 50,- zu entrichten

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(1)

Verordnung des Rektorats über den Kostenbeitrag für das Aufnahmeverfahren gemäß § 71 c Universitätsgesetz 2002 für das Studienjahr 2018/2019

(online 14.02. 2018)

Verlautbarung im Mitteilungsblatt Nr. 5/2018 (lfd. Nr. 50)

Das Rektorat hat gemäß § 6 der Verordnung über das Aufnahmeverfahren für die Bachelorstudien des Studienfeldes Informatik (Mitteilungsblatt 2016, 8. Stk., Nr. 102) in der Sitzung am 23.01.2018 beschlossen:

§ 1. (1) Für das Aufnahmeverfahren ist von den Studienwerber_innen ein Kostenbeitrag in Höhe von Euro 50,- zu entrichten.

(2) Der Kostenbeitrag ist bis 15.5.2018 (24 Uhr) über das bei der Online-Registrierung zur Verfügung gestellte Online-Bezahlsystem zu überweisen. Eine Fristerstreckung ist ausgeschlossen.

§ 2. Kostenbeiträge die außerhalb der Frist gemäß § 1 Abs. 2 überwiesen werden und zuordenbar sind, werden an den_die jeweilige_n Studienwerber_in rückerstattet.

§ 3. Studienwerber_innen, die nach Absolvierung des Aufnahmeverfahrens einen Studienplatz erhalten haben und in diesem Studienjahr zu einem ordentlichen Studium des Studienfeldes Informatik zugelassen wurden, erhalten den entrichteten Kostenbeitrag in Form von Gutscheinen ersetzt.

§ 4. Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Technischen Universität Wien in Kraft.

Für das Rektorat der TU Wien:

O. Univ.-Prof. DI Dr. Sabine Seidler Rektorin

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