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Rheingau-Taunus-Kreis Kommunales JobCenter SGB II - Eingliederungsbericht 2020

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Academic year: 2022

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Rheingau-Taunus-Kreis Kommunales JobCenter SGB II - Eingliederungsbericht

2020

(2)

1

Vorwort ... 2

Kommunales Jobcenter ... 3

Beschäftigungssituation Rheingau-Taunus-Kreis ... 4

Arbeitslosenquote Rheingau-Taunus-Kreis ... 5

Personen im SGB II des Rheingau-Taunus-Kreises ... 7

Bedarfsgemeinschaften ... 9

Jugendarbeitslosigkeit – U25 ... 10

Selbstständige im SGB II ... 12

Maßnahmeteilnehmende ... 13

Persönlicher Bericht ... 14

Handlungsschritte ... 18

1. Digitalisierung, Entzerrung und Hygienekonzept ... 18

2. Struktur ... 19

3. Corona-Exina für Selbstständige ... 20

Fazit ... 22

Abbildungen ... 23

(3)

2 Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

Homeoffice, Plexiglastrennwände auf den Schreibtischen der Fallmanager*innen mit Neuan- trägen und dazwischen ein praxisintegrierter Student in seinem ersten Jahr im Kommunalem JobCenter. Das Jahr 2020 verlief deutlich anders als erwartet. Dementsprechend folgt ein leicht veränderter Eingliederungsbericht 2020 des Kommunalen JobCenters Rheingau- Taunus-Kreis, ergänzt durch einen Erfahrungsbericht aus Sicht eines dualen Studenten in sei- nem ersten Berufsjahr im Kommunalem JobCenter. Die Corona Krise veränderte die Arbeits- weise im Kommunalem JobCenter in vielerlei Hinsicht. Mit dem ersten „Lockdown“ zum 22.

März 2020 wurden den ersten Mitarbeiter*innen mit Vorerkrankungen die Gelegenheit gege- ben, von zu Hause zu arbeiten. Kunden*innen konnten nicht mehr persönlich vorsprechen.

Auch die Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt der Leistungsbeziehenden wurden pausiert sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Bezug von finanziellen Leistun- gen verändert. Es war nur zu erahnen, welche Umstellungen und Veränderungen es in diesem Jahr zu bestreiten gab. Bisher war vor allem der persönliche Kontakt mit den Kund*innen ein zentrales Element der Arbeit im Kommunalem JobCenter.

Neben den regulären Zahlen, Veränderungen und Maßnahmen der Eingliederung in den Ar- beitsmarkt im Bereich des SGB II, beschreibt dieser Bericht auch die Herausforderungen und Veränderungen innerhalb der einzelnen Bereiche des Kommunalen JobCenter Rheingau- Taunus-Kreis, welche die Umstände der Pandemie mit sich brachten.

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3 Rheingau-Taunus-Kreis

Der Rheingau-Taunus-Kreis (RTK) umfasst derzeit rund 187.000 Einwohner, ist einer von 21 Landkreisen im Bundesland Hessen und dem Regierungsbezirk Darmstadt zugehörig. Nach der hessischen Gebietsreform der 1970er Jahre besteht der Rheingau-Taunus-Kreis bis heute aus 17 Städten und Gemeinden, die sich auf eine Fläche von 811,48 km² verteilen. Der RTK grenzt im Norden an den Landkreis Limburg-Weilburg, nordöstlich an den Hochtaunuskreis und im Nordwesten an die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden und den Main-Taunus-Kreis. Im Süden bildet der Rhein die natürliche Grenze zum Bundesland Rheinland-Pfalz und dessen Landkreis Mainz-Bingen. Der westliche Nachbar ist der Rhein-Lahn-Kreis. Die Rhein-Main-Met- ropole Frankfurt am Main sowie die Landeshauptstadt Wiesbaden sind zeitnah erreichbar. Zu- dem bestehen gute Bus- und Bahnverbindungen in die Zentren Wiesbaden und Frankfurt, die einen täglichen Berufspendelverkehr ermöglichen.

Kommunales Jobcenter

Seit dem 01. Januar 2005 ist der Rheingau-Taunus-Kreis als Optionskommune für die Grund- sicherung für Arbeitssuchende im Bereich des Sozialgesetzbuches, Zweites Buch (SGB II) ver- antwortlich. Der Fachdienst ist aufgegliedert in drei Regionalstandorte (Bad Schwalbach, Id- stein und Rüdesheim am Rhein), die finanzielle Leistung und Vermittlung jeweils aus einer Hand anbieten.

Im Vergleich lag der Rheingau-Taunus-Kreis mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote aller zivilen Erwerbsperson von 3,9 Prozent im Jahr 2019 noch deutlich unter dem bundeswei- ten und unter dem landesweiten Durchschnitt. Durch die Corona-Krise im Jahr 2020 stieg die durchschnittliche Arbeitslosenquote auf 4,5 Prozent. Zuletzt lag sie im Dezember 2020 mit 4,7 Prozent ein Prozentpunkt über der Arbeitslosenquote im Dezember 2019. Nach dem Wegfall des verlängerten Kurzarbeitergeldes und den Umstrukturierungen in Unternehmen wie dem Aspekt der Digitalisierung, ist mit einem weiteren Anstieg der Arbeitslosenquote 2021 zu rech- nen.

Die Beschäftigungssituation im Rheingau-Taunus-Kreis verzeichnete nach einem positiven Trend in den letzten Jahren zum letzten gesichertem Stand im September 2020 zunächst einen

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4 leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahreswert von 46.607 Beschäftigte in sozialversiche- rungspflichtige Berufen im September 2019 auf 46.157 Beschäftigte. Dies ist ein Rückgang von 450 Beschäftigten.

Deutlich zu spüren war im Jahr 2020 die Zunahme der leistungsberechtigten Selbstständigen im SGB II. Waren es laut kreiseigenen Statistiken im Jahr 2019 durchschnittlich noch 92 Selbst- ständige im Bezug, stiegen die selbstständigen Leistungsberechtigten zeitweise im Mai und Juni 2020 auf 218 Personen. Im Durchschnitt waren es 2020 170 leistungsberechtigte Selbst- ständige. Dies ist im Jahresmittelwert ein Anstieg um 85 Prozent. Gerade durch die Schließun- gen und Unsicherheiten in verschiedenen Branchen sowie den Maßnahmen der Regierung kam es zu einem deutlichen Anstieg der Neuanträge auf finanzielle Leistungen nach dem SGB II. In Hochzeiten gingen täglich Neuanträge im mittleren zweistelligen Bereich ein. Insbeson- dere die ungewohnte Situation der Antragstellenden sowie die von der Politik beschlossenen und über die Medien verbreiteten Unterstützungsmöglichkeiten, sowohl im SGB II als auch über die Konjunkturpakete, führten bei den Antragsstellern zu Unsicherheit und Verwirrung.

Die Behörden verzeichneten einen erheblichen Mehraufwand.

Beschäftigungssituation Rheingau-Taunus-Kreis

Zum Stichtag des 30.09.2020 übten im Rheingau-Taunus-Kreis 46.157 Menschen eine sozial- versicherungspflichtige Beschäftigung aus. Dies sind 1,0 Prozent weniger Beschäftigte als zum 30.09.2019. 50,5 Prozent der Beschäftigten sind Frauen. Der bundesweite untypische Wert lässt sich wohl auf den großen Anteil von Beschäftigten im Bereich der Dienstleistung, Ge- sundheit und Erziehung sowie Tourismus erklären. 30.311 Beschäftigte gehen einer Vollzeit- beschäftigung nach. Dies entspricht 65,7 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäf- tigten und einer Abnahme von 1,5 Prozent zum Vorjahreswert, als es noch 30.783 Vollzeitbe- schäftigte waren. Dahingegen stiegen die Teilzeitbeschäftigten geringfügig von 15.824 Perso- nen im September 2019 auf 15.846 Personen im September 2020. Die gemeldeten Berufsaus- bildungsstellen sanken von 650 Stellen im April 2019 auf noch 593 Stellen im April 2020. Es ist eine krisenbedingte sinkende Tendenz zu erwarten.

(6)

5 Arbeitslosenquote Rheingau-Taunus-Kreis

Die mittlere Arbeitslosenquote sank seit 2017 kontinuierlich und erreichte 2019 einen Wert von 3,9 Prozent. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote 2020 mit 4,5 Prozent liegt noch un- ter dem Durchschnitt aus 2017 (4,6 Prozent).

Abbildung 1: mittlere Arbeitslosenquote im Rheingau-Taunus-Kreis. Statistik Bundesagentur für Arbeit

Nachdem in den Jahren 2015 bis 2017 die Arbeitslosenquote zunächst jährlich leicht anstieg, konnte im Rheingau-Taunus-Kreis zunächst ein deutlicher Rückgang verzeichnet werden. Erst die Corona-Krise ließ den Wert wieder steigen.

Abbildung 2:Arbeitslosenquote 2020 Rheingau-Taunus-Kreis. Statistik Bundesagentur für Arbeit

4,3% 4,4%

4,6%

4,1%

3,9%

4,5%

mittlere Arbeitslosenquote RTK

2015 2016 2017 2018 2019 2020

4,0% 4,0% 3,8%

4,4% 4,7% 4,7% 4,8% 5,0% 4,8% 4,7% 4,6% 4,7%

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

Arbeitslosenquote RTK 2020

2020 2019

(7)

6 Verglichen mit dem Jahr 2019 sank die Arbeitslosenquote zu Beginn des Jahres 2020 zunächst leicht. Mit den ersten Maßnahmen der Regierung zur Corona-Krise Ende März 2020 stieg die Quote und hatte ihren Höhepunkt mit 5,0 Prozent Arbeitslosen im August 2020. Ab diesem Zeitpunkt pendelte sich die Quote ein und es ergaben sich die jahrestypischen Veränderun- gen. Ein erneuter großer Anstieg der Arbeitslosenquote durch die Maßnahmen im November und Dezember 2020 sind zunächst ausgeblieben.

Abbildung 3: mittlere Arbeitslosenquote Rheingau-Taunus-Kreis. Statistik Bundesagentur für Arbeit

Im Jahresmittelwert stieg vor allem die Arbeitslosenquote im SGB III 2020 deutlich an. Die Auswirkungen der Arbeitslosenquote des SGB II in den Jahren 2021 und 2022 nach Auslaufen der Hilfen aus den Konjunkturpaketen und des Kurzarbeitergeldes sowie aufgrund betriebli- cher Umstrukturierungen bleiben abzuwarten.

3,9%

4,5%

2,4% 2,5%

1,5%

2,0%

0,0%

0,5%

1,0%

1,5%

2,0%

2,5%

3,0%

3,5%

4,0%

4,5%

5,0%

2019 2020

Mittelwert Arbeitslosenquote RTK

SGB II + III SGB II SGB III

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7 Personen im SGB II des Rheingau-Taunus-Kreises

Die Anzahl der arbeitslosen Personen im SGB II belief sich im Jahresdurchschnitt 2020 auf 2.481. Waren es im Dezember 2019 noch 2.191 Personen, stieg die Zahl im Dezember 2020 auf 2.514 Personen.

Abbildung 4: arbeitslose Personen SGB II Rheingau-Taunus-Kreis: Statistik Bundesagentur für Arbeit

Es ist hierbei ein deutlicher Zuwachs nach dem Monat März 2020 zu erkennen. Im Jahres- durchschnitt sind dies 131 arbeitslose Personen mehr als 2019.

Auch die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) stieg im Mittelwert des Jah- res 2020 um 114 Personen auf 6.180. Gerade die „erste Welle“ der Corona-Krise im März 2020 bis in die Monate Juni und Juli 2020 ließen die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorübergehend stark steigen. Die Quote der arbeitslos gemeldeten erwerbsfähigen Leistungs- berechtigten lag bei 39,5 Prozent. Der Mittelwert des Jahres 2019 betrug 38,9 Prozent der 6.066 eLb.

2.209 2.183 2.167 2.357

2.570 2.683 2.671 2.662 2.622 2.598 2.535 2.514

0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

arbeitslose Personen SGB II 2020

(9)

8

Abbildung 5: erwerbsfähige Leistungsberechtigte 2020 Rheingau-Taunus-Kreis: Statistik Bundesagentur für Arbeit

Gab es im Dezember 2019 noch 5.817 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rheingau- Taunus-Kreis, so ist die Zahl im Dezember 2020 auf 6.055 angestiegen. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus im November und Dezember 2020 ist die Tendenz wieder steigend. Der Höchstwert der eLb im Jahr 2020 betrug 550 Personen mehr als der Tiefstwert.

Im Durchschnitt sind 53,6 Prozent der eLb Männer.

Den größten Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 2020 macht die Altersgruppe zwischen 25 und 55 Jahren aus. Die Quote liegt bei 79,5 Prozent.

5.911 5.916 6.071

6.359

6.461 6.456 6.373

6.300 6.159

6.065 6.039 6.055

5.600 5.700 5.800 5.900 6.000 6.100 6.200 6.300 6.400 6.500 6.600

Jan 20 Feb 20 Mrz 20 Apr 20 Mai 20 Jun 20 Jul 20 Aug 20 Sep 20 Okt 20 Nov 20 Dez 20

eLb

(10)

9 Bedarfsgemeinschaften

Im Bereich der Bedarfsgemeinschaften des SGB II ist über das Jahr 2020 nur ein leichter An- stieg zu verzeichnen. Der Jahresdurchschnitt stieg von 4.324 Bedarfsgemeinschaften 2019 auf 4.408 im Jahr 2020. Ebenso verhielt es sich mit der Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemein- schaften. Die mittlere Personenanzahl stieg 2020 auf 9.391. Das sind 177 Personen mehr als im Jahr 2019. Es ist zu vermuten, dass viele Bedarfsgemeinschaften schon finanzielle Aufsto- ckungsleistungen des SGB II erhielten. Oftmals ist hier nur der Bedarf gestiegen.

Abbildung 6: Bedarfsgemeinschaften 2020 Rheingau-Taunus-Kreis: Statistik Bundesagentur für Arbeit

Abbildung 7: Personen in Bedarfsgemeinschaften 2020 Rheingau-Taunus-Kreis: Statistik Bundesagentur für Arbeit 4.193 4.202

4.304 4.509

4.582 4.587 4.532

4.502 4.415

4.360 4.347 4.367

3.900 4.000 4.100 4.200 4.300 4.400 4.500 4.600 4.700

Jan 20 Feb 20 Mrz 20 Apr 20 Mai 20 Jun 20 Jul 20 Aug 20 Sep 20 Okt 20 Nov 20 Dez 20

Bedarfsgemeinschaften

9.020 9.019 9.204

9.611

9.753 9.763 9.675

9.582 9.344

9.238 9.229 9.256

8.600 8.800 9.000 9.200 9.400 9.600 9.800 10.000

Jan 20 Feb 20 Mrz 20 Apr 20 Mai 20 Jun 20 Jul 20 Aug 20 Sep 20 Okt 20 Nov 20 Dez 20

Personen in BGs

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10 Jugendarbeitslosigkeit – U25

Die Arbeitslosenquote der 15 bis 25-Jährigen betrug im Jahresdurchschnitt 2020 4,3 Prozent.

Ihren Höhepunkt erreichte die Quote im August 2020 mit 5,6 Prozent. Dies lässt sich vor allem auf die durch die Krise bedingten zurückgegangenen Berufsausbildungsstellen und die gerin- gere Bereitschaft Auszubildende zu übernehmen zurückführen.

Abbildung 8: Arbeitslosenquote 15 bis 25 Jährige 2020 Rheingau-Taunus-Kreis: Statistik Bundesagentur für Arbeit

Im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit zeigte sich im SGB II 2020 eine Zunahme um 22 Prozent.

Gab es im Jahr 2019 im Schnitt noch 171 arbeitslos gemeldete Personen unter 25 Jahren, so sind es 2020 210 Personen.

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez SGB II + SGB III 3,1% 3,3% 3,2% 4,1% 4,2% 4,3% 5,1% 5,6% 5,0% 4,6% 4,2% 4,3%

SGB II 1,6% 1,5% 1,5% 2,1% 2,2% 2,4% 2,5% 2,5% 2,2% 2,2% 2,1% 2,1%

SGB III 1,5% 1,8% 1,5% 2,0% 2,0% 1,9% 2,6% 3,1% 2,8% 2,4% 2,2% 2,2%

0,0%

1,0%

2,0%

3,0%

4,0%

5,0%

6,0%

Arbeitslosenquote 2020 der 15 bis 25 Jährige

SGB II + SGB III SGB II SGB III

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11

Abbildung 9: arbeitslose Personen 15 bis 25-Jährige 2020 Rheingau-Taunus-Kreis: Statistik Bundesagentur für Arbeit

Machten die Gruppe der Personen unter 25 Jahren im Jahr 2019 noch 7,3 Prozent der erwerbs- fähigen Leistungsberechtigten im SGB II aus, so sind es 2020 im Durchschnitt schon 8,4 Pro- zent.

160 153 164

209 222 238 256 250

223 220 210 209

0 50 100 150 200 250 300

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

arbeitslose Personen 15 bis 25-Jährige

(13)

12 Selbstständige im SGB II

Das durch die Krise bestimmte Jahr 2020 machte sich vor allem in dem Bereich der Selbststän- digen bemerkbar. Die Zahl der Selbstständigen im Bezug des SGB II stieg um 85 Prozent von durchschnittlich 92 Personen im Jahr 2019 auf einen Jahresmittelwert 2020 von 170 Personen.

Abbildung 10: Selbstständige SGB II 2020 Rheingau-Taunus-Kreis: Kreisinterne Statistik aus OpenProsoz

Im Dezember 2019 waren es 86 Selbstständige. Die Zahl hat sich im Dezember 2020 mit 170 Selbstständigen fast verdoppelt. Im Januar 2020 lag diese Zahl mit 84 Selbstständige noch un- ter den 99 Selbstständige aus dem Vorjahresmonat Januar 2019.

Es war zu beobachten, dass vor allem viele Soloselbstständige einen Antrag auf finanzielle Leistungen nach dem SGB II stellten. Diese kamen vermehrt aus den Branchen der körperna- hen Dienstleistungen.

84 84

125

205 218 218 215

204 184

166 170 170

0 50 100 150 200 250

Jan 20 Feb 20 Mrz 20 Apr 20 Mai 20 Jun 20 Jul 20 Aug 20 Sep 20 Okt 20 Nov 20 Dez 20

Selbstständige im SGB II Bezug

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13 Maßnahmeteilnehmende

Die Zahl der Teilnehmer*innen in Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt spiegeln den Verlauf der Corona-Krise respektive Einschränkungen deutlich wider.

Abbildung 11:Maßnahmeteilnehmer*innen SGB II 2020 Rheingau-Taunus-Kreis: Kreisinterne Statistik aus OpenProsoz

Ab April 2020 nahm die Anzahl der Teilnehmer*innen in Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt konsequent ab. Erst ab September 2020 war es wieder möglich, die Eingliede- rungsmaßnahmen weitgehend wieder zu belegen. Gerade der zwischenzeitliche Ausfall der persönlichen Beratungstermine im Kommunalen JobCenter spielte hierbei eine Rolle.

1.687 1.744 1.769 1.638

1.432

1.308 1.301 1.106

895

1.243 1.331 1.451

0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000

Jan 20 Feb 20 Mrz 20 Apr 20 Mai 20 Jun 20 Jul 20 Aug 20 Sep 20 Okt 20 Nov 20 Dez 20

Maßnahmeteilnehmende RTK

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14 Persönlicher Bericht

Seit 2014 bildet der Rheingau-Taunus-Kreis für sein Kommunales JobCenter in Kooperation mit der Hochschule Fulda dual Studierende aus. Der Studiengang „Soziale Sicherung, Inklusion und Verwaltung“ ist ein gemeinsames Projekt der Fachbereiche Sozialwesen, Pflege und Ge- sundheit, Sozial- und Kulturwissenschaften sowie Wirtschaft der Hochschule Fulda und den hessischen Optionskommunen. Der Studiengang bietet eine hervorragende Möglichkeit, in- terdisziplinäre Kompetenzen in enger Verzahnung von Theorie und Praxis zu erwerben und zu vertiefen. Die Studierenden arbeiten jeweils 25 Stunden in der Woche in der jeweiligen Dien- stelle und erhalten im Rahmen des Studiums an die Berufspraxis angelehnte theoretische Kenntnisse. Das Studium wird über Online-Module und einem monatlichen Präsenzwochen- ende an der Hochschule Fulda durchgeführt. Der Bericht ist aus der Sicht von Christian Baum- heier geschrieben in seinem ersten Jahr im Kommunalen JobCenter am Standort Bad Schwal- bach und beschreibt die Veränderungen in der Arbeit des Kommunalen JobCenters durch Corona im Jahr 2020.

Ich bin als praxisintegrierter Student seit Oktober 2019 im Rheingau-Taunus-Kreis angestellt und im Kommunalem JobCenter tätig. Im Verlauf meines 3,5 Jahre dauernden Studiums lerne ich von Grund auf die verschiedenen Bereiche des Kommunalen JobCenters kennen. Darüber hinaus erhalte ich einen kurzen Einblick in die kreisinternen Bereiche, wie etwa das Jugend- amt, um deren Struktur kennenzurlernen und überschneidende Bereiche innerhalb des Sozi- algesetzbuches zu verstehen.

Nach der ersten intensiveren Phase in der Leistungssachbearbeitung waren für mich ab Januar 2020 drei Monate im Fallmanagement für Geflüchteten angedacht. Als sich das Corona-Virus immer mehr ausbreitete, kam es mit den Maßnahmen der Regierung zum 27. März 2020 zu Veränderungen im Alltagsbetrieb des Kommunalen JobCenters. Jegliche Termine im Haus mit den Leistungsberechtigten wurden ausgesetzt und die Maßnahmen zur Integration in den Ar- beitsmarkt unterbrochen. Die Arbeit im Fallmanagement wurde abrupt gebremst; Mitarbei- ter*innen mit Risikovorerkrankungen wurden in Telearbeit geschickt. Zudem wurden Bedin- gungen geschaffen, die Arbeitskräfte im „Homeoffice“ weitgehend einzubinden. Dafür stieg zu dem Zeitpunkt der Arbeitsaufwand an anderer Stelle zunehmend. Gerade in der Leistungs- sachbearbeitung stiegen die Zahlen der Neuanträge rapide. In der Hochzeit des „Lockdowns“

erreichte die Zahl der wöchentlichen Neuanträge einen zweistelligen mittleren Wert. Die

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15 durch die Medienlandschaft und Politik angekündigten vereinfachten Zugänge zu Corona- Hilfszahlungen und finanzielle Leistungen nach dem SGB II verstärkte die Zunahme der An- träge. Die Annahme der vereinfachte Zugang ermögliche ungeprüft Hilfezahlungen, führte häufig dazu, dass unzureichende Unterlagen eingereicht wurden und ein zusätzlicher Mehr- aufwand entstand. Die Beratungskompetenz des Fallmanagements wurde hier für die telefo- nische Beratung der Kund*innen im Antragsverfahren genutzt.

Mit dem neuen vereinfachten Zugang zu finanziellen Leistungen des SGB II infolge der COVID- 19-Pandemie, geltend ab dem 01. März 2020, traten befristete Regeln zur vorläufigen Bewil- ligung aus dem Sozialschutzpaket I in Kraft. Die zunächst befürchtete Verschiebung des Ar- beitsaufwandes auf den nächsten Gewährungszeitraum entstand jedoch nicht, da der verein- fachte Zugang zu finanziellen Leistungen nach dem SGB II bis ins Jahr 2021 verlängert wurde.

Der Beschluss beinhaltet, dass für die vorläufig bewilligten finanziellen Leistungen nur dann eine solche abschließende Entscheidung stattfindet, wenn die Leistungsberechtigten dies selbst beantragen. Das heißt, das Kommunale JobCenter prüft nur auf Antrag, ob das zunächst geschätzte Einkommen vom tatsächlichen erzielten Einkommen abweicht. Andererseits kann der Leistungsberechtigte aber eine abschließende Entscheidung beantragen, wenn die Ein- kommensprognose zu hoch war, ihr oder ihm also höhere finanzielle Leistungen zustehen. In der turbulenten Zeit wurden Veränderungen, wie der erleichterte Zugang für Arbeitsuchende zu Leistungen des SGB II in kürzester Zeit beschlossen. Die Mitarbeiter*innen bekamen die Informationen zeitgleich mit den Leistungsberechtigten. Dementsprechend benötigte es im- mer ein paar Tage Zeit, um diese Beschlüsse umzusetzen.

Ab Mai 2020 wechselte ich, pandemiebedingt ein wenig später als im Ausbildungsrahmenplan angedacht, in den Bereich des Maßnahmenmanagements. Im Maßnahmenmanagement wer- den die Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt in Zusammenspiel mit den Trägern organisiert und Leistungsbeschreibungen definiert. Bei Bedarf werden die vorhandenen Maß- nahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt in ihrer Intensität, Dauer oder Inhalten an den Bedarf der Leistungsbeziehenden angepasst, um deren Ressourcen bestmöglich zu fördern. Je nach Bedarf des Arbeitsmarktes werden auch neue Eingliederungsmaßnahmen in Einbezug ausgewählter Träger entwickelt. Als Beispiel zu nennen ist die Eingliederungsmaßnahme Pro- Job Care, in der Geflüchteten und auch Alleinerziehenden die Möglichkeit gegeben wird, ihren

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16 Schulabschluss nachzuholen und eine Ausbildung in Pflegeberufen oder sonstigen sozialen Be- reichen zu absolvieren. Die Leistungsbeziehenden werden bei ihrer Ausbildung professionell begleitet, erhalten Hilfestellungen und können in Teilzeit arbeiten.

Mit dem Beschluss vom 6. Mai 2020 gab es für die Länder die Möglichkeiten, wieder Locke- rungen zuzulassen. Soweit es die Bestimmungen und gesetzlichen Vorgaben erlaubte, began- nen die Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt wieder in Präsenz anzulaufen. Neben dem Kennerlernen der Aufgaben des Maßnahmenmanagements wurden mir einige Aufgaben einer Kollegin zugeteilt, die sich in Elternzeit befand. Dazu gehörte das monatliche Verfassen des kreiseigenen Monatsberichts des Kommunalen JobCenters Rheingau-Taunus-Kreis. Im Wandel der Corona-Krise wurde der Bericht den aktuellen Themen entsprechend angepasst.

Zudem durfte ich mich um die Leistungsauszahlungen der Eingliederungsmaßnahmen nach

§ 16i SGB II kümmern, durch welche Betriebe finanziell unterstützt werden, die Langzeitleis- tungsbeziehende für mindestens fünf Jahre einstellen. Außerdem erhielt ich einen tieferen Einblick in die Evaluation der Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt. Die Zeit von Juni 2020 an wurde genutzt, um eine tiefergehende Analyse der Eingliederungsmaßnahmen und ihrem Zusammenhang zu den Erfolgen der Eingliederung in den Arbeitsmarkt der letzten 12 bis 18 Monate durchzuführen. Systematisch wird die Datenanalyse weitergeführt, um die Bedarfe der Leistungsbeziehenden schneller zu erkennen. Parallel hierzu hatte ich die Gele- genheit mit der Widerspruchsstelle einen Rechner zu entwerfen, der den Mehrbedarf Warm- wasser nach § 21 Abs. 7 SGB II für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unter verschie- denster Konstellationen und nach den aktuellen Urteilen berechnet.

Ab Oktober 2020 wechselte ich wieder in den Bereich des Fallmanagements. Diesmal ging es zum Team der Selbstständigen. Auch im Rheingau-Taunus-Kreis blieben die Maßnahmen der Regierung insbesondere bei den Soloselbstständigen nicht ohne Folgen. Mit dem Ablauf des ersten Gewährungszeitraumes in der Corona-Krise im September und Oktober 2020 wurden wieder detaillierte Prognose von den Leistungsberechtigten gefordert. Einige Selbstständige hatten Schwierigkeiten den Überblick zu behalten, wer für welche Corona-Hilfen zuständig ist und was genau die Leistungsbereiche des SGB II abdecken. Hierbei wurde ein intensiver Auf- wand betrieben, um den Leistungsberechtigten und Antragstellenden die bestmögliche Bera- tung und Aufklärung zu bieten. Auch führten die sich veränderten Regelungen der Regierung

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17 zu Unsicherheiten in der Planung der Selbstständigen, wodurch die Prognose des Öfteren kor- rigiert werden mussten. Des Weiteren stieg die Anzahl der nichtleistungsberechtigten Antrag- stellenden zunehmend. Mit dem Anstieg der Anzahl von Neuanträgen der Selbstständigen und der Situation der sich schon im Bezug befindlichen Selbstständigen, deren prognostizierter Gewinn komplett wegfiel, wurde an einer Maßnahme zur Integration in den Arbeitsmarkt für die Betroffenen gearbeitet. In Kooperation mit dem JobCenter Wiesbaden und dem Träger Exina GmbH entwickelte der Rheingau-Taunus-Kreis eine kompakte Eingliederungsmaßnahme für Selbstständige in der Corona-Krise. Dies war zu dem Zeitpunkt bundesweit einmalig und brachte den Beteiligten ein Beitrag im hessischem Fernsehen. Es galt dementsprechend die Selbstständigen im Bezug des SGB II so gut wie möglich für die Eingliederungsmaßnahme Corona-Exina zu begeistern. Zudem wurde es zu einer Herausforderung, die leistungsbezie- henden Selbstständigen ausschließlich per Telefon und Postweg nicht nur von der Eingliede- rungsmaßnahme zu überzeugen, sondern auch die Teilnahme per Videokonferenz zu be- stimmten Veranstaltungen zu gewährleisten. Durch telefonische Beratungen kamen im Sep- tember und Oktober 2020 einige Selbstständige zur Erkenntnis, durch staatliche Hilfen oder Veränderungen in ihrer Betriebsstruktur vermehrt auf finanzielle Leistungen nach dem SGB II zu verzichten. Im gesamten Bereich des Fallmanagements gewannen die Beratungsgespräche per Telefon zunehmend an Bedeutung. Sie ersetzten zwar nicht immer die Beratung vor Ort, jedoch konnten auch so die Tragweite und Auswirkung der Krise auf die aktuelle und zukünf- tige Ausübung der Selbstständigkeit und den dementsprechenden Handlungsbedarf vermit- telt werden.

Es ist außerdem die Tendenz zu beobachten, dass viele arbeitslose Leistungsberechtigte den Weg in die Selbstständigkeit gehen möchten oder dies im Rahmen der Corona-Krise auch ge- tan haben. Hierbei gilt es mit Expert*innen der Exina GmbH vermehrt zu prüfen, inwieweit die Geschäftsmodelle eine reelle Tragfähigkeit haben. Damit soll verhindert werden, dass sich die Neugründer eines Klein- oder Einzelunternehmen verschulden und die Motivation für die Ein- gliederung in den Arbeitsmarkt nicht gehemmt wird. In dem Kontext wurde die Entwicklung einer Methode begonnen, bei der eine Potentialanalyse für die Selbstständigkeit schon im Re- gelfallmanagement durchgeführt werden soll. Dabei soll es den Leistungsbeziehenden mög- lich sein, ihre Chancen in der Selbstständigkeit mit Hilfe des Kommunalem JobCenters schon früh realistisch einschätzen zu können.

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18 Handlungsschritte

1. Digitalisierung, Entzerrung und Hygienekonzept

Im Zuge des ersten „Lockdowns“ wurde intensiv daran gearbeitet, die Arbeitsbedingungen möglichst zu flexibilisieren. Die Möglichkeiten für die teilweise Arbeit von Zuhause wurden für alle Kolleg*innen geschaffen. Das Home Office im Zusammenspiel mit der E-Akte, kann auch die Attraktivität als Arbeitgeber in der ländlichen Region zukünftig eine tragende Rolle spielen.

Dadurch war es möglich, in den Dienststellen die Büros nur noch einzeln zu besetzten.

Aus der zunächst pandemiebedingten Notlösung, vermehrt die Leistungsberechtigten per Te- lefon zu beraten, wurde im Bereich des Fallmanagements eine strukturierte Telefonberatung eingeführt. Es finden zwar Termine in den Kommunalen JobCentern statt, jedoch kristallisierte sich heraus, dass einige Schritte des Forderns und Förderns über Telefonberatungen von Stat- ten gehen können.

Alle Arbeitsplätze der Mitarbeiter*innen wurden zudem mit Kameras und Mikrophonen für die Videotelefonie ausgestattet.

Die regelmäßigen persönlichen Teamsitzungen der Bereiche Leistungssachbearbeitung und Fallmanagement finden inzwischen per Onlinekonferenz statt.

Ebenso wurde die Einführung der Digitalakte weiter vorangebracht. Die nötige Hardware am Arbeitsplatz ist inzwischen vorhanden. Alle Mitarbeiter*innen wurden im Jahr 2020 für die Implementierung der „E-Akte“ geschult. Die Einführung im August 2020 wurde aufgrund von systemtechnischen Schwierigkeiten zunächst verschoben.

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19 2. Struktur

In der Corona-Krise hat sich Umstrukturierung hin zu einem eigenen Team für die Neuanträge bezahlt gemacht. Mit der Unterstützung der Leistungssachbearbeitung und einigen Fallmana- ger*innen konnten die Neuanträge ohne große Zeitverzögerungen bearbeitet werden. Die persönlichen Vorsprachen für den Bereich der Leistungssachbearbeitung wurden ab März 2020 eingestellt. Hierdurch wurde erreicht, dass Leistungsbeziehende nur noch mit einem Ter- min oder per Telefon und E-Mail mit den Leistungssachbearbeiter*innen kommunizieren konnten. Dies führte zu einer merkbaren Veränderung der Arbeitsbedingungen im Kommuna- lem JobCenter. Die Arbeit der Fallmanager*innen und Leistungssachbearbeitung konnte nun fokussierter erfolgen und Beratungen gezielter vorbereitet werden.

Das Team der Selbstständigen wurde durch den Anstieg der Anträge verstärkt. Zudem steht die Entwicklung der Potentialanalyse für Selbstständige weiter an. Prospektiv ist geplant, die Leistungssachbearbeitung der Selbstständigen und die Prognosen und Abschlüsse der Selbst- ständigen zusammen in den Aufgabenbereich des Team Selbstständige zu integrieren. Damit hätten die Leistungsberechtigten nur noch einen Ansprechpartner*innen, was zu mehr Ver- trauen und einer besseren Zusammenarbeit führt.

Im Bereich des Maßnahmenmanagements wurde 2020 die Datenpflege und Evaluation ver- bessert. Zudem die Inhalte von Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt mit den Trä- gern aktualisiert und die Angebote der Situation entsprechend angepasst und Eingliederungs- maßnahmen wie das Exina – Krisenkonzept Corona für Selbstständige gestartet.

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20 3. Corona-Exina für Selbstständige

Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl an Selbstständigen im SGB II Bezug startete im Sommer 2020 das Exina-Krisenkonzept Corona für Selbstständige. Mit dieser Eingliederungs- maßnahme wurde explizit auf die veränderte Bedarfsstruktur der selbstständigen Leistungs- beziehenden eingegangen. Hierbei wird die Zeit genutzt, um die Strukturen und Ressourcen zu bündeln, um für eventuell folgende Krisen gut vorbereitet zu sein. Nach einer gemeinsamen Einführungsveranstaltung werden den Teilnehmer*innen professionelle Coachs zugeteilt, de- ren Kompetenz der Branche passend zugeordnet ist.

Abbildung 12: Schwerpunkte Exina - Krisenkonzept Corona für Selbstständige

Die leistungsbeziehenden Selbstständigen können folgende Module durchlaufen.

Individuelles Coaching:

- Modul 1: Infoveranstaltung „Gemeinsam aus der Krise“

- Modul 2.1: Finanzwissen kompakt / Krisenwissen Finanzen - Modul 2.2: Checkup zum krisensicheren Geschäftsmodell

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21 Hierbei werden in einem 7-Stufen Plan die notwendigen Schritte eingeleitet.

Abbildung 13: Erfolgsfaktoren Exina - Krisenkonzept Corona für Selbstständige

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22 Fazit

Das Jahr 2020 war für das Kommunale JobCenter durchaus turbulent. Jedoch wurden viele Entwicklungsschritte beschleunigt und auch bestehende Strukturmuster pandemiebedingt verändert. Viele Anpassungen, wie die Telefonberatung und die Online Antragsstellung wer- den auch in der Zukunft beibehalten und intensiviert werden. Es gab neue Ideen und neue Ansätze, wie etwa die Potentialanalyse für Selbstständige.

Jedoch ist zu erwarten, dass die Quote der Arbeitslosigkeit im Bereich des SGB II nach der Beendigung der Maßnahmen gegen die Eindämmung der Corona-Pandemie weiter steigen könnte, da es vor allem in der Wirtschaft zu einem beschleunigten Wandel des Arbeitsmarktes (Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Online Handel) gekommen ist. Hierfür gilt es dann, die Integrationsmaßnahmen entsprechend den Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen (z.B. Digitale Kompetenzen).

Positiv zu sehen sind vor allem die Flexibilität und das Engagement der Mitarbeiter*innen und die Anpassung des gesamten Kommunalem JobCenters an die Umstände der Corona-Krise, um die Sicherstellung des Lebensunterhaltes der Leistungsbeziehenden zu gewährleisten.

Notwendige Schritte wurden mit Blick auf Konstanz und Zukunftsfähigkeit eingeleitet.

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23 Abbildungen

Abbildung 1: mittlere Arbeitslosenquote im RHeingau-Taunus-Kreis. Statistik Bundesagentur für Arbeit ... 5 Abbildung 2:Arbeitslosenquote 2020 Rheingau-Taunus-Kreis. Statistik Bundesagentur für Arbeit ... 5 Abbildung 3: mittlere Arbeitslosenquote Rheingau-Taunus-Kreis. Statistik Bundesagentur für Arbeit ... 6 Abbildung 4: arbeitslose Personen SGB II Rheingau-Taunus-Kreis: Statistik Bundesagentur für Arbeit ... 7 Abbildung 5: erwerbsfähige Leistungsberechtigte 2020 Rheingau-Taunus-Kreis: Statistik Bundesagentur für Arbeit ... 8 Abbildung 6: Bedarfsgemeinschaften 2020 Rheingau-Taunus-Kreis: Statistik Bundesagentur für Arbeit ... 9 Abbildung 7: Personen in Bedarfsgemeinschaften 2020 Rheingau-Taunus-Kreis: Statistik Bundesagentur für Arbeit ... 9 Abbildung 8: Arbeitslosenquote 15 bis 25 Jährige 2020 Rheingau-Taunus-Kreis: Statistik Bundesagentur für Arbeit ... 10 Abbildung 9: arbeitslose Personen 15 bis 25-Jährige 2020 Rheingau-Taunus-Kreis: Statistik Bundesagentur für Arbeit ... 11 Abbildung 10: Selbstständige SGB II 2020 Rheingau-Taunus-Kreis: Kreisinterne Statistik aus OpenProsoz ... 12 Abbildung 11:Maßnahmeteilnehmer*innen SGB II 2020 Rheingau-Taunus-Kreis: Kreisinterne Statistik aus OpenProsoz ... 13 Abbildung 12: Schwerpunkte Exina - Krisenkonzept Corona für Selbstständige ... 20 Abbildung 13: Erfolgsfaktoren Exina - Krisenkonzept Corona für Selbstständige ... 21

Referenzen

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