M 116/2008 BVE 15. Oktober 2008 BVE C Motion
1686 Haudenschild, Spiegel (Grüne) Brönnimann, Zimmerwald (SVP) Burkhalter, Rümligen (SP-JUSO)
Weitere Unterschriften: 14 Eingereicht am: 09.04.2008
Unabhängige Machbarkeitsstudie einer Bodenverlegung der Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg
Der Regierungsrat wird aufgefordert, eine unabhängige Machbarkeitsstudie für die Erdverlegung der Hochspannungsleitung Mühleberg-Wattenwil vorzulegen.
Begründung
Die Notwendigkeit von Produktion und Transport elektrischer Energie ist in unserer Gesellschaft heutzutage unbestritten. Dass dafür auch die beste und modernste Technologie eingesetzt wird, sollte in der Schweiz, als technologisch hochentwickeltem Land, eine Selbstverständlichkeit sein.
Die Verlegung von Stromleitungen, inkl. Hochspannungsleitungen in den Boden ist heutiger Stand der Technik und wird im Ausland im zunehmendem Masse eingesetzt.
Es gibt verschiedene Alternativen zu Freileitungen, vom modernen, synthetischen XLPE- Kabel, über gasisolierte Leitungen (GIL), zu den mit Gleichstrom betriebenen HVDC- Kabeln.
Die Erstellungskosten von Bodenleitungen sind zwar höher als die von Freileitungen, durch Verminderung der Transportverluste und Verminderung der Unterhaltskosten, sind Boden- Leitungen auf lange Sicht durchaus auch wirtschaftlich interessant.
In der Schweiz wurden auf nationaler Ebene bereits verschiedene Vorstösse eingereicht, mit dem Ziel der Bodenverlegung von Hochspannungsleitungen, bzw. der Erarbeitung von Kriterien dafür.
Mit dem Wissen um die möglichen Alternativen und mit dem Wissen um die wissenschaftlich bestätigte Tatsache, dass die elektromagnetischen Felder, die von Hochspannungsleitungen ausgehen, eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung darstellen - erhöhte Leukämie- und Krebsgefahr, v.a. für Kinder - , wächst auch der Widerstand in der Bevölkerung gegen Neubauprojekte der Stromproduzenten.
Im Kanton Bern ist das grösste Um- und Neubauprojekt einer Hochspannungsleitung zur Zeit die Hochspannungsleitung Mühleberg-Wattenwil, die von 132 kV auf 220 kV aufgerüstet werden soll, was gleichzeitig mit einer Erhöhung der Stromstärke von 300 Ampère auf 1490 Ampère pro Strang einhergeht. Die bestehenden Masten sollen durch neue, meist doppelt so hohe (bis zu 110m Höhe) Masten ersetzt werden und das Leitungstrassee soll teilweise verschoben werden. Es wird die gleiche, veraltete Technologie verwendet, wie beim Bau der bestehenden Leitung vor über 60 Jahren.
Das im Januar 2004 von der BKW ausgeschrieben Projekt löste in der betroffenen Bevölkerung heftigen Widerstand aus. Zehn Gemeinden entlang der Strecke erhoben
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Einsprache und über 300 Einzeleinsprachen und mehrere Sammeleinsprachen wurden beim Eidg. Starkstrominspektorat eingereicht. Auch der Berner Heimatschutz und die Stiftung für Landschaftsschutz machten Einsprache. Bei zwei Projektänderungen, die seither stattgefunden haben, wurden noch mehr Einsprachen eingereicht.
Die Hauptargumente der Gegner sind: gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung und Zerstörung der Landschaft, sowie Wertverminderung der betroffenen Liegenschaften.
Das von der Leitung durchquerte Land gehört zu einem grossen Teil zum BLN-Gebiet 1320, eine schützenswerte Landschaft, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung aufgenommen ist, welches besagt, dass grösstmögliche Schonung vorgeschrieben ist. Ein Neubau einer Hochspannungsleitung, mit Verschiebung der Masten in bisher unberührtes Gebiet, wie es die BKW vorsieht, dürfte in einem BLN-Gebiet gar nicht stattfinden.
Dazu werden zwei Dörfer, Liebewil und Mengestorf, welche im nationalen Inventar schützenswerter Ortsbilder (ISOS) aufgeführt sind, durch die neue Leitung stark in Mitleidenschaft gezogen.
Mit einer Verlegung in den Boden würden sowohl die gesundheitlichen als auch die landschaftlichen Probleme gelöst, aus technischer Sicht wäre dies machbar und aus wirtschaftlicher Sicht tragbar.
Antwort des Regierungsrates
Die Erdverlegung von Hochspannungsleitungen ist schon seit einigen Jahren ein wichtiges Thema. Bereits 2005 wurde im Zusammenhang mit dem Projekt der BKW-FMB Energie AG zum Um- und Neubau der 220/132 kV-Leitung Innertkirchen–Mühleberg; Teilstrecke Wattenwil–Gasel–Mühleberg eine Studie zur Teilverkabelung im Bereich des BLN-Gebie- tes Rümligen (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Be- deutung) erstellt. Das Plangenehmigungsverfahren für die Teilstrecke Wattenwil–Mühle- berg ist derzeit noch hängig. Es wurde im Januar 2006 vom Eidgenössischen Starkstro- minspektorat ESTI an das Bundesamt für Energie überwiesen.
Da die Frage der Verkabelung bei allen Hochspannungsprojekten von zentralem Interesse ist, hat der Bund die Arbeitsgruppe "Leitungen und Versorgungssicherheit" (AG LVS) eingesetzt. Sie hat den Auftrag, Kriterien zu definieren, in welchen Fällen Hochspannungsleitungen als Kabel unterirdisch zu verlegen sind. Ein erster Bericht steht gemäss Angaben aus dem UVEK kurz vor dem Abschluss.
Zum Thema Erdverlegung von Hochspannungsleitungen sind in den vergangenen Jahren umfangreiche Untersuchungen gemacht worden:
− Universitäten Oldenburg und Hannover, Zentrum für Windenergieforschung, 2005:
"Vergleichende Studien zu Stromübertragungstechniken im Höchstspannungsnetz"
− 380-kV-Salzburgleitung, Auswirkungen der möglichen (Teil)Verkabelung des Abschnittes Tauern – Salzach neu; Auftraggeber: Energie-Control GmbH Wien;
Gutachter: Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. B. R. Oswald, 2007
− KEMA GmbH im Auftrag der Landesregierung Salzburg, 2008: "Machbarkeitsuntersu- chung zur Gesamt- und Teilverkabelung der 380 kV-Leitung St. Peter – Tauern im Bun- desland Salzburg" http://www.salzburg.gv.at/kema-studie_380kv-studie.pdf
Der Regierungsrat ist mit den verantwortlichen Bundesstellen der Überzeugung, dass die Grundlagen für den sachgerechten Entscheid über die Verkabelung vorhanden sind. Eine weitere unabhängige Machbarkeitsstudie am Beispiel des Abschnittes Wattenwil–
Mühleberg würde keine grundlegend neuen Erkenntnisse bringen. Im Übrigen sind die
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umweltschutzrechtlich notwendigen, projektspezifischen Abklärungen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung Gegenstand des laufenden Genehmigungsverfahrens.
Antrag: Ablehnung der Motion
An den Grossen Rat