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Dezember 1999 wurden verschiedene Gegenden der Schweiz sowie unsere Nachbarländer durch die Orkanstürme „Lothar“ heimgesucht

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I 009/2000 VOL 15. März 2000 43C Interpellation

0906 Aebischer, Guggisberg (SVP) Bichsel, Belp (SVP)

Messerli, Kirchdorf SVP

Mitunterzeichner: 0 Eingereicht am: 31.01.2000

Sturmschäden verursacht durch Orkan „Lothar“

Am 26. Dezember 1999 wurden verschiedene Gegenden der Schweiz sowie unsere Nachbarländer durch die Orkanstürme „Lothar“ heimgesucht.

Im Kanton Bern starben Menschen an den Folgen dieser Naturkatastrophe, es wurden viele Gebäude zerstört und ganze Wälder umgelegt. Verschiedene Täler, Dörfer und Weiler wurden für Tage z.T. bis Wochen von der Umwelt abgeschnitten, es fehlte die Elektrizität.

Die örtlichen Wehrdienste und Zivilschutzorganisationen haben die Sofortmassnahmen zweckmässig und rasch eingeleitet. Die Kapazitätsgrenzen der Infrastrukturen und die Belastbarkeit der Funktionäre wurden ausgereizt.

Der Jahrhundert-Lawinenwinter und die Überschwemmungen im Frühjahr 1999 in den Regionen Interlaken-Thun-Bern hatten für gut vorbereitete und trainierte Bevölkerungsschutz-Dienstangehörige gesorgt. Vergleichbar mit dem Sturmwind „Vivian“

1990 - dieser hatte damals 820'000 m3 Windfallholz hinterlassen - wurde nun im Kanton Bern nach heutigen groben Schätzungen mehr als 5 Mio m3 Holz durch den „Lothar“ gefällt.

Diese Menge entspricht 4-6 mal dem Jahres-Hiebsatz.

Erschwerend wird sich die Holzpreisentwicklung auswirken. Lag das Preisniveau vor dem Ereignis noch bei ca. 95.-- - 100.-- Fr./m3, wird nun ein Preiszerfall befürchtet!

Besondere Situationen verlangen ein spezielles Vorgehen! Um den Fortbestand unserer Schutzwälder, allgemein des Waldes als Erholungsraum sowie das wirtschaftliche Überleben der Wald- und Forstbetriebe sicher zu stellen, gilt es nun, die mittel- und langfristigen Massnahmen rasch aufzulisten.

Das koordinierte Vorgehen der Eidgenössischen und Kantonalen Fachstellen verlangen rasche politische Entscheide.

Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist die Gewährung von zinslosen Darlehen, verschiedener Kredite und Zuschüsse an die Waldeigentümer, ähnlich wie sie 1990 bei den Sturmschäden „Vivian“ ausgerichtet wurden, auch vorgesehen?

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2. Sind für die Vermarktung, die Bewirtschaftung und die Lagerung (z.Bsp. Nasslager) des Windfallholzes Unterstützungs-Massnahmen durch den Kanton vorgesehen?

(Koordination / Information)

3. Ist die Lockerung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) in Zusammenarbeit mit dem Bund nicht auch ein Thema und somit prüfenswert? Damit würde die Verbrennung von Holzrückständen in den betroffenen Waldgebieten wieder möglich!

4. Wäre beim Bund die Importbegrenzung für Konstruktionsholz durch die Intervention des Kantons Bern nicht durchsetzbar? Der Regierungsrat müsste die Verwendung des

„Lothar“-Holzes prioritär fördern.

5. Wäre der Lösungsansatz, ein „Nischenverdienst“ für Landwirte für die Dauer von zwei - vier Jahren nicht prüfenswert? Denkbar wären z.B. Kursangebote (1-2 Monate) für die Ausbildung von Holzfäller-Equipen“ an Förster-, Holzfach- und Landwirtschaftsschulen.

6. Was ist bezüglich Wiederherstellungsmassnahmen (Projekte) vorgesehen?

Es wird Dringlichkeit verlangt: Gewährt: 03.02.2000

Antwort des Regierungsrates

Die von den Interpellanten geforderten raschen politischen Entscheide sind getroffen.

Am 9. Februar 2000 hat der Grosse Rat die Höhe des Rahmenkredites für die Bewältigung der Sturmschäden „Lothar“ auf 81,2 Mio. Franken festgesetzt. Darin enthalten sind auch die 41,2 Mio. Franken, die der Regierungsrat gestützt auf das ALG bereits bewilligt hat.

Das Eidg. Parlament wird im März über Massnahmen auf Bundesebene beschliessen.

Mit dem Grossratsentscheid wurde das Konzept der Regierung bestätigt.

Die Prioritäten des staatlichen Handelns sind wie folgt festgelegt:

• Wertvolle nicht zerstörte Waldbestände sollen soweit möglich vor drohenden Folgeschäden verschont werden.

• Das verwertbare Nutzholz soll aus volkswirtschaftlichen und ökologischen Gründen optimal genutzt und verwertet werden.

• Die Aussicht auf Absatzmöglichkeiten des Sturmholzes erleichtert die Durchsetzung wirkungsvoller Forstschutzarbeiten. Deshalb, wie auch im Interesse der einheimischen Wald- und Holzwirtschaft, soll der Holzmarkt vor dem gänzlichen Zusammenbruch bewahrt werden.

Das koordinierte Vorgehen der eidgenössischen und kantonalen Fachstellen ist gewährleistet.

Zu den gestellten Fragen:

1. Gemäss Grossratsbeschluss vom 9. Februar 2000 wird hierfür ein Kredit von 8,5 Millionen zur Verfügung gestellt.

2. Gemäss Absprache zwischen dem Amt für Wald und dem Verband Bernischer Waldbesitzer ist letzterer für die Koordination und Information in den Bereichen Absatz und Lagerung zuständig. Der Kanton unterstützt den Verband mit Beiträgen und durch die Verstärkung mit Fachpersonal aus den nicht betroffenen Waldabteilungen. An die

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werterhaltende Holzlagerung sind Beiträge und Darlehen (siehe Frage 1) vorgesehen.

Auch Sturmholzzentralen des Waldbesitzerverbandes sollen mit Darlehen unterstützt werden können.

3. Nach der Luftreinhalteverordnung des Bundes (LRV Art. 26a) dürfen „natürliche Waldabfälle“ im Freien nur verbrannt werden, wenn sie trocken sind, d.h. wenn dabei nur wenig Rauch entsteht. Gemäss der Kantonalen Waldverordnung (KWaV Art. 21) darf Schlagabraum verbrannt werden, wenn dies aus Gründen des Forstschutzes, bei Gefahr von Verklausung oder für den Unterhalt von Wytweiden erforderlich ist. Die Volkswirtschaftsdirektorin hat am 6. Januar 2000 die Aufsichtsorgane angewiesen, der besonderen Situation in den geschädigten Wäldern nach Lothar Rechnung zu tragen und die Bestimmungen der Luftreinhalteverordnung gemäss dem Merkblatt der Umweltfachstellen des Kantons in grosszügiger Weise und vernünftig anzuwenden.

Sie hat nicht, wie das irrtümlich verbreitet wurde, das Feuern generell erlaubt, denn das Verbrennen von frischem Schlagabraum führt zu einer grossräumigen Luftbelastung. Die dabei entstehenden Schadstoffe sind gesundheitsschädigend. Es ist deshalb wichtig und nach wie vor beabsichtigt, das Feuern auf das notwendige Minimum einzuschränken. Eine Abänderung der Luftreinhalteverordnung des Bundes ist für die Bewältigung der Sturmschäden „Lothar“ nicht erforderlich.

4. Der Kanton Bern sollte sich nicht für eine Importbegrenzung für Konstruktionsholz einsetzen. Er ist daran interessiert, dass die Waldbesitzer Sturmholz exportieren können. Mit Importbegrenzungen könnten die bereits angelaufenen Exporte erheblich gefährdet werden.

5. Die forstliche Ausbildung der Landwirte wird bereits heute durch den Kanton ermöglicht und gefördert. Voraussetzung für die Ausführung von Holzerntearbeiten gegen Entgelt ist seit dem 1.1.2000 die absolvierte Grundausbildung oder die gleichwertige praktische Erfahrung gemäss Art. 18 KwaG. Der Kanton bietet den interessierten Personen, die eine Grundausbildung absolviert haben oder über eine gleichwertige praktische Erfahrung verfügen, die nötigen Kurse an. Jährlich werden in Kursen des KAWA und der landwirtschaftlichen Schulen mehrere Hundert

Privatwaldbesitzer (v.a. Landwirte) aus- und fortgebildet. Diese erwerben so die obligatorische Grundausbildung. Das Kursangebot wurde der Lage angepasst und entsprechend erweitert.

6. Im Rahmen der Wiederherstellung wird eine natürliche Artenvielfalt mit

standortgerechten Baumarten angestrebt (KWaV Art. 9 Bst. c). Die Wiederbestockung soll zum grössten Teil durch natürliche Verjüngung erfolgen (KWaV Art. 9 Bst. a). Wo dies nicht möglich ist, müssen Pflanzungen vorgenommen werden. In wichtigen Schutz–, Nutz– und Erholungswäldern sind Pflegemassnahmen unverzichtbar. Die erforderlichen Waldbauprojekten werden von Bund und Kanton unterstützt. Die Erfahrung nach VIVIAN zeigte, dass in Einzelfällen (v.a. bei wichtigen Schutzwäldern) sofortige Massnahmen für Wiederherstellung und Schutz nötig sind; in vielen Fällen erfolgt jedoch die natürliche Wiederbewaldung genügend schnell und in genügender Qualität.

An den Grossen Rat

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