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Unbehandeltes, trockenes und stückiges Holz darf als natürlicher Brennstoff in Holzfeuerungen verbrannt werden

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M 026/2010 VOL

Motion

Schmid, Achseten (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 02.03.2010

Unbehandeltes, trockenes Holz gehört in die Holzheizung

Der Regierungsrat wird aufgefordert, klar zu definieren, welches Holz in Holzfeuerungen verbrannt werden kann und welches als Abfall und somit nicht mehr als Brennstoff verwendet werden darf.

Unbehandeltes, trockenes und stückiges Holz darf als natürlicher Brennstoff in Holzfeuerungen verbrannt werden.

Unbehandeltes, gesundes und stückiges Bauholz darf als Brennstoff in Holzfeuerungen verbrannt werden.

Unbehandeltes, gesundes und stückiges Altholz darf in Holzfeuerungen verbrannt werden.

Unbehandelte, trockene Dachlatten, Flecken- und Rafenholz dürfen in Holzfeuerungen verbrannt werden.

Gerade aus der Sicht der Nachhaltigkeit stellt unbehandeltes Massivholz einen durchaus wertvollen Heizstoff dar. Die Forderung nach Zulassung der vorstehend erwähnten Materialien als Brennstoff, bezieht sich ausdrücklich auf unbehandeltes Massivholz, dem keine chemischen Substanzen zugefügt worden sind.

Gemäss der Luftreinhalteverordnung kann unbehandeltes Holz immer noch als Heizstoff benützt werden.

Durch den Strukturwandel im ländlichen Raum werden viele Scheunen, Schober und Weidhütten, die aus unbehandeltem Massivholz gebaut wurden, abgerissen. Somit ist unbehandeltes, trockenes Holz auch weiterhin als Brennstoff in Holzfeuerungen zu benützen.

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