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Gestützt auf die Ergebnisse der „Personalbefragung 2001“ und Vorabklärungen beim Kant

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M 073/2002 FIN 26. Juni 2002 47C

Motion

2396 Widmer, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 6 Eingereicht am: 21.03.2002

Personalpolitische Massnahmen auf Grund der Personalbefragung 2001

Der Regierungsrat wird beauftragt im Rahmen der Folgearbeiten zu den Ergebnissen der Personalbefragung 2001 spezifische personalpolitische Massnahmen für die Kantonsverwaltung zu entwickeln und umzusetzen:

1. Massnahmen und Anreize für die flächendeckende Förderung von Teilzeitarbeiten, insbesondere in qualifizierten Funktionen, Führungsfunktionen und traditionelle männlichen Bereichen (z.B. Polizei, Baubereiche, Finanzbereiche etc.).

2. Massnahmen zur Förderung von horizontalen Enwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Kantonsverwaltung, namentlich Schaffung der Rahmenbedingungen für Job-Rotation (z.B. im Lohnbereich) und Massnahmen zur Förderung von Job-Rotation.

3. Massnahmen zur qualitativen Verbesserung der Betreuung der Mitarbeitenden durch die Personalverantwortlichen.

Begründung:

Im letzten Jahr wurde im Auftrag des Regierungsrates erstmals eine umfassende Personalbefragung zur Arbeitszufriedenheit in der Kantonsverwaltung durchgeführt. Am 5.

Februar 2002 stellte der Finanzdirektor die Ergebnisse der „Personalbefragung 2001“ der Öffentlichkeit vor und informierte über die Folgearbeiten (Projekt zur vertieften Analyse der Ergebnisse, Identifikation des Verbesserungspotentials und Beschlüsse für Umsetzungsmassnahmen).

Gestützt auf die Ergebnisse der „Personalbefragung 2001“ und Vorabklärungen beim Kant.

Personalamt besteht Handlungsbedarf in den folgenden Bereichen:

1. Teilzeitarbeit

- Personalbefragung 2001: Geringe positive Beurteilung (Zustimmungsindex 52) betreffend „genügend Möglichkeit zur Teilzeitarbeit“. Insbesondere werden Verbesserungen bei der Schaffung von Teilzeitstellen in qualifizierten Funktionen gewünscht.

- Bis heute fehlen in der Kantonsverwaltung Massnahmen und Anreize zur flächendeckenden Förderung von Teilzeitarbeit und insbesondere auch für Bereiche und Mitarbeitendensegmenten, in denen eine Teilzeitkultur noch weitgehend fehlt (qualifizierte Funktionen, Führungsfunktionen und traditionell männlichen Bereiche).

Die Teilzeitarbeit wurde in den letzten Jahren in der Kantonsverwaltung mit dem Projekt „Arbeit (ver)teilen und gewinnen – PARTE“ gefördert. Das Projekt

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beschränkte sich jedoch auf Pilotprojekte in drei Direktionen und hatte zum Ziel im Rahmen von laufenden Reorganisationsprozessen praxiserprobte Elemente für eine vertiefte Diskussion über die Arbeitszeitgestaltung und die Gleichstellung von Frauen und Männern auszuarbeiten.

- Die mit Teilzeitarbeit verbundenen Chancen werden von öffentlichen Verwaltungen und privaten Unternehmungen noch viel zu wenig erkannt. Obwohl zunehmend mehr Arbeitgebende die Möglichkeiten von Teilzeitarbeit positiv einschätzen, bestehen nach wie vor kulturelle, psychologische und rechtliche Barrieren. Eine breitere Nutzung der Teilzeitarbeit verlangt deshalb nach gezielten Förderungsmassnahmen und Anreizen.

2. Horizontale Entwicklungsmöglichkeiten:

- Personalbefragung 2001: Geringe bis hohe negative Beurteilung betreffend

„Attraktive Karrieremöglichkeiten“ (Zustimmungsindex 38) und „Weiterentwicklung in neuen Aufgabengebieten“ (Zustimmungsindex 48).

- Die Massnahmen für die Förderung der horizontalen Laufbahnentwicklung sind ungenügend (Workshopangebote zur Unterstützung der individuellen Laufbahnplanung im Rahmen der zentralen Kurse des Personalamtes sowie Ziele und Massnahmen zur beruflichen Laufbahn und persönlichen Entwicklung im Rahmen des Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche MAG). Sie müssen deshalb ausgebaut werden. Eine wichtige Möglichkeit stellt hierzu die Förderung von Job-Rotation dar.

Bezüglich Förderung des Kadernachwuchses besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Ein zweiteiliges Kadernachwuchsprogramm (Potenzialseminar und Förderprogramm) wird in diesem Jahr als Pilotprojekt in der Kantonsverwaltung erprobt.

3. Qualitative Verbesserung der Betreuung der Mitarbeitenden durch die Personalverantwortlichen:

- Personalbefragung 2001: Geringe positive Beurteilung (Zustimmungsindex 57) betreffend „Betreuung durch Personalverantwortliche“.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat nimmt seine Verpflichtungen gegenüber dem Personal ernst und setzt sich auch in einem schwierigen finanziellen Umfeld differenziert mit der Personalpolitik auseinander. Er will im Rahmen der Personalpolitik die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen sowie arbeitspolitischen Entwicklungen berücksichtigen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kantonsverwaltung Arbeits- und Anstellungsbedingungen anbieten, die fortschrittlich und konkurrenzfähig sind. Die letztes Jahr durchgeführte umfassende Personalbefragung zur Arbeitszufriedenheit in der Kantonsverwaltung widerspiegelt diese Absicht. Die Resultate dieser Umfrage dienen mit als Grundlage für die weitere Gestaltung der Personalpolitik und für die Festlegung von personalpolitischen Schwerpunkten der neuen Legislaturperiode 2002-2006.

Der Regierungsrat hat die Ergebnisse der Personalbefragung am 30. Januar 2002 in Form eines Berichtes zur Kenntnis genommen (RRB 0357/02) und beschlossen, diese in einem zentral geführten Prozess als Projekt zu vertiefen und daraus allenfalls personalpolitische Massnahmen abzuleiten. Er hat zur Analyse der Umfrageergebnisse eine Projektorganisation (Projekt Contenta) eingesetzt, in der alle Direktionen vertreten sind. In diesem Projekt werden unter der Führung des Personalamtes mit Vertretenden der Kantonsverwaltung, unterstützt durch einen externen Spezialisten, die Umfrageergebnisse analysiert und daraus zuhanden des Regierungsrates Vorschläge für personalpolitische

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Massnahmen erarbeitet. Durch dieses Vorgehen wird eine Weiterführung und -bearbeitung und damit die sinnvolle Nutzung des Projektes Personalbefragung 2001 sichergestellt.

Die Arbeiten im Projekt Contenta sind in vollem Gange. Es gilt dabei, die im Rahmen der Personalbefragung beleuchteten wichtigen personalpolitischen Aspekte im Detail zu analysieren. Darunter fallen auch die von der Motionärin angesprochenen Bereiche wie Teilzeitarbeit, horizontale Entwicklungsmöglichkeiten und Betreuung durch die Personalverantwortlichen. Die systematische und vertiefte Prüfung der Ergebnisse der Personalbefragung nimmt erhebliche Zeit in Anspruch, da es die Basisdaten nicht gestatten, direkt spezifische personalpolitische Massnahmen zu definieren oder gar Empfehlungen zur Entwicklung und Umsetzung solcher Massnahmen abzugeben. Mögliche Verbesserungspotenziale müssen zuerst identifiziert und analysiert werden. Soll für die Mitarbeitenden ein optimaler Nutzen resultieren, dürfen die thematisierten Aspekte und Fragenkomplexe nicht voneinander losgelöst, sondern müssen in einem Gesamtkontext betrachtet werden. Dabei sind die für die kantonale Verwaltung geltenden Rahmenbedingungen (laufende personalpolitische Projekte, Benchmark mit anderen Arbeitgebern, finanzielle Situation und Möglichkeiten des Kantons Bern usw.) zu berücksichtigen. Ein vorzeitiges Herausgreifen einzelner Aspekte oder Bereiche - wie dies die Motionärin vorschlägt - würde ein koordiniertes Vorgehen im Projekt Contenta verunmöglichen und könnte eine optimale Lösung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verhindern.

In diesem Sinne ist der Regierungsrat bereit, die Anliegen der Motionärin im Rahmen des Projekts Contenta zu prüfen.

Antrag: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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