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Archiv "IAA: Zeichen setzen" (01.03.1990)

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ARZTEINKOMMEN

Zu dem Beitrag „Das Blend- werk der sechsstelligen Zahlen — Dr. Ulrich Oesingmann analysiert die differenzierte Einkommenssi- tuation und erklärt den Handlungs- bedarf bei den anstehenden Hono- rarverhandlungen" in Heft 44/1989:

Ergänzung notwendig

Kompliment unserem Vorsitzenden, daß er sich die Mühe macht, das Einkom- men seiner Kollegen zu ana- lysieren. Leider wurde die kritische Analyse jedoch nicht bis zum Ende durchgerech- net. Das muß man aber, wenn man unsere Position wirksam gegenüber den Vertretern von Krankenkassen und der Bundesregierung vertreten will.

Aussagen wie 8929,— DM Monatsgehalt, von dem Steu- ern und Altersversorgung ab- zuziehen sind, genügen da nicht.

Wir müssen nämlich nicht 15 bis 17 Prozent Lohnsteuer, sondern circa 35 bis 45 Pro- zent Einkommensteuer be- zahlen. Wenn man diese Ab- züge berücksichtigt, zeigt sich die ganze finanzielle Misere, in der sich schon jetzt viele Kollegen befinden.

Gehen wir einmal von dem errechneten Durch- schnittseinkommen von 317 000 DM aus. Ziehen wir von dieser Summe die Be- triebskosten in Höhe von cir- ca 50 Prozent ab, dann bleibt eine Gewinnsumme von 158 500 DM. Von dieser Summe müssen wir nun 50 Prozent Einkommensteuer abziehen. Genau das hat Herr Kollege Oesingmann nicht gemacht. Es bleiben jetzt noch 79 250 DM. Teilen wir diese Summe durch 14, kommen wir auf ein monat- liches Einkommen von 5546 DM. Ziehen wir hiervon die Altersversorgung ab, bleiben circa 4500 DM.

Gehen wir von einem Um- satz von 250 000 DM für die Allgemeinärzte aus und legen 40 Prozent Einkommensteuer zugrunde, so kommen wir auf ein monatliches Einkommen von 5357 DM. Bei einem Um-

satz von 180 000 DM bleiben dem Kollegen nur noch circa 4500 DM, beziehungsweise nach Abzug der Versorgungs- abgaben. Ferner muß man wissen, daß wir für dieses Geld 70 Stunden pro Woche arbeiten und an den Wochen- enden Tag und Nacht in Dienstbereitschaft stehen, je- denfalls wir Allgemeinmedi- ziner, Praktiker, Internisten und Kinderärzte.

Wenn wir nur acht bis zehn Stunden pro Woche ar- beiten würden, könnten wir überhaupt nicht existieren.

Von diesem Gehalt müssen übrigens auch alle Neuan- schaffungen in der Praxis be- zahlt werden. Wen wundert es da, daß viele Ärzte ver- schuldet sind! Im November 1989 habe ich an einem Wirt- schaftsseminar für Ärzte teil- genommen. Da wurden diese meine Zahlen bestätigt.

Dr. med. W. Wortberg, Buschhauser Weg 13 b, 5880 Lüdenscheid

IAA

Zu dem Leserbrief „Wer soll verzichten?" von Dr. Steinmetz in Heft 5/1990, der sich mit unserer Berichterstattung über die IAA be- schäftigte:

Zeichen setzen

Ich habe bewußt ein Zei- chen setzen wollen, daß man auch ohne Auto gut leben kann. Ich praktiziere seit über 30 Jahren und besuche mein Belegkrankenhaus zu Fuß, meine Patienten, wenn es sein muß, mit dem Fahrrad.

Meine vier Kinder, inzwi- schen alle examiniert bezie- hungsweise promoviert, füh- ren mein Beispiel fort und be- dauern, daß die öffentlichen Verkehrsmittel immer weni- ger werden.

Da immer mehr Menschen ihr Auto auch in die Ferien mitnehmen, wurden dort — zum Beispiel in Österreich — die eingesetzten Busse zu un- serem Leidwesen auch immer weniger.

Ich bin überzeugt, daß es noch viele andere Kollegen gibt, die mit ihrem Leben oh-

PRES. plus - Zusammensetzung: 1Tablette PRES plus (mit Bruchrille) enthält 10 mg Enalaprilhydrogen- maleat, 25 mg Hydrochlorothiazid. Indikationen:

Hypertonie, wenn ein Kombinationspräparat ange- zeigt ist. Ein Kombinationspräparat sollte nicht zur Ersteinstellung verwendet werden. Kontraindikatio- nen: Überempfindlichkeit gegen Enalapril, Thiazid- diuretika, Sulfonamide. Niereninsuffizienz (Serum- kreatinin > 1,8 mg %), Glomerulonephritis, Nieren- arterienstenose beidseits oder bei Einzelniere oder nach Nierentransplantation. Mitral-, Aortenstenose oder andere kardiale Ausflußbehinderungen, thera- pierefraktäre dekompensierte Herzinsuffizienz.

Schwere Leberfunktionsstörungen. Primärer Hyper- aldosteronismus. Therapieresistente Hypokaliämie.

Angioödem. Schwangerschaft, Stillzeit, Kinder.

Bei Autoimmun- oder Kollagenkrankheit sowie Einnahme von Immunsuppressiva oder Antimetabo- liten Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich. Neben- wirkungen: Schwindel, Kopfschmerz, Müdigkeit, trockener Husten, Muskelkrämpfe oder -schwäche, Schwächegefühl, Impotenz, Parästhesien, Herz- klopfen und Beschwerden im Brustkorb wurden be- richtet. Gelegentlich sind vorübergehende gastro- intestinale Störungen einschließlich Brennen der Mundschleimhaut und Mundtrockenheit, selten Än- derung der Geschmacksempfindung, in Ausnahme- fällen Leberfunktionsstörung mit sekundärer Cho- lestase, Cholecystitis und Pankreatitis möglich.

Überempfindlichkeitsreaktionen sind meist verbun- den mit Juckenund Hautrötung; selten können Pho- tosensibilität, Urtikaria oder schwere Hautreaktionen auftreten. Laborveränderungen von klinischem Be- lang wie Störungen des Elektrolyt- und Wasserhaus- haltes, Blutbildveränderungen (Leukopenie, Anämie, Panzytopenie), besonders bei Patienten mit einge- schränkter Nierenfunktion, mit Kollagenkrankheit oder Behandlung mit Immunsuppressiva oder Allo- purinol (Blutbildkontrollen durchführen), Anstiege von Leberenzymen, Harnstoff oder Kreatinin wurden selten beobachtet. Diuretikabedingten Störungen (Kalium) wirkt die Enalapril-Komponente entgegen.

Bei Vorbehandlung mit Diuretika, bei Salz- und Flüs- sigkeitsverlusten, renovaskulärer Hypertonie oder Herzinsuffizienz kann es zu einem akuten Blutdruck- abfall kommen. Daher sollen Diuretika für 2-3 Tage vor Therapiebeginn abgesetzt oder ihre Dosis stark reduziert werden. Sorgfältige Nutzen-Risiko-Ab- wägung ist notwendig, gegebenenfalls Volumenaus- gleich vor Behandlungsbeginn. Bei Patienten mit Nierenerkrankungen müssen regelmäßig entspre- chende Laborkontrollen durchgeführt werden, da eine Nierenfunktionsstörung eintreten kann. Bei Auf- treten eines Angioödems am Gesicht, an den Extre- mitäten, den Lippen, der Zunge, der Glottis und/oder Larynx muß PRES plus abgesetzt und der Patient sorgfältig beobachtet werden. Besteht Atemwegs- beteiligung, sind erforderlichenfalls Notfallmaßnah- men einzuleiten. Es wird empfohlen, umgehend sub- kutan Epinephrinlösung 1:1000 (0,3-0,5 ml) zu ver- abreichen. PRES plus ist abzusetzen bei therapie- resistenter Entgleisung des Elektrolythaushaltes, orthostatischen Beschwerden, Überempfindlich- keitsreaktionen, starken gastrointestinalen Be- schwerden, zentralnervösen Störungen, Pankreati- tis, Blutbildveränderungen, bei akuter Cholezystitis, Vaskulitis und Verschlimmerung einer bestehenden Myopie.

Boehringer Ingelheim KG, 6507 Ingelheim am Rhein.

Hinweis: Bitte beachten Sie die ausführlichen An- gaben in der Packungsbeilage. Packungen (Stand Januar 1989): A.V.P. 30 Tabletten (N1) DM 66,45;

50 Tabletten (N 2) DM 104,20; 100 Tabletten (N3) DM 196,00; Klinikpackung.

Boehringer Ingelheim

A-636 (8) Dt. Ärztebl. 87, Heft 9, 1. März 1990

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ne Auto zufrieden sind. Lei- der haben sie sich noch nicht zu einem Verein zusammen- gefunden. Deshalb hört man nichts von ihnen.

Ich würde ein Auto nicht einmal geschenkt annehmen!

Dr. med. Gerd Höfling, Beethovenstraße 5, 5603 Wülfrath

EKG

Zu der Meldung „Gesundheits- untersuchung: Ärzte müssen über EKG-Gerät verfügen" in Heft 51 -52/1989:

Breite Grauzonen

Die kürzlich eingeführte allgemeine Gesundheitsun- tersuchung stellt den Ärzten frei, ein EKG anfertigen zu lassen. Die EKG-Abrech- nung soll nun nur jenen Ärz- ten erlaubt sein, die selbst über ein EKG-Gerät verfü- gen. So wird jetzt der Rat ge- geben, alle Ärzte, in deren Praxis noch kein Gerät vor- handen ist, sollten sich ein solches anschaffen Ist diese Empfehlung vertretbar?

Kürzlich wurde in einer Leserzuschrift in einer ande- ren Ärztezeitung Ärzten, die keine Erfahrung in der EKG- Auswertung aufweisen, ange- raten, diesen Nachteil durch Selbststudium auszugleichen.

Dieser Rat ist gefährlich. Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß ich bei täglicher zentraler Auswertung zahlreicher Elek- trokardiogramme in einer großen Klinik unter Überwa- chung eines erfahrenen Arz- tes und gleichzeitigem Studi- um eines EKG-Lehrbuches erst nach weit über einem Jahr in der Lage war, das EKG einigermaßen vernünf- tig, das heißt kritisch, zu in- terpretieren.

Manchem Arzt mit gerin- gen oder fehlenden Erfahrun- gen in der EKG-Auswertung mag sich dann die Anschaf- fung eines EKG-Gerätes mit computergestützter automati- scher Kommentierung anbie- ten. Wenn auch inzwischen die elektronische Auswertung des Elektrokardiogramms bei Verwendung von 12 Ablei-

tungen einen erstaunlichen Grad der Perfektion erreicht hat, muß doch vor unüberleg- ter Übernahme der angebote- nen EKG-Interpretation ge- warnt werden. Das mag fol- gendes Beispiel verdeut- lichen:

Ein 50jähriger völlig be- schwerdefreier schlanker Nichtraucher, der täglich fünf km joggt, geht vor einem ge- planten Skiurlaub zu seinem Hausarzt. Das computerge- stützte EKG-Gerät veranlaßt den Hausarzt zur Diagnose, es sei kürzlich ein Hinter- wandinfarkt durchgemacht worden. So seien während des Skiurlaubs nur leichte Wanderungen erlaubt. Die Untersuchung durch einen später befragten Kardiologen ergibt, daß hier ein SIQIII- Typ mit einem nur sehr klei- nen und kurzen Q vorlag und daß eine 225-Watt-Belastung im Liegen völlig klaglos und ohne EKG-Veränderungen geleistet wurde. Das Myo- kardszintigramm war unauf- fällig. Die Computerauswer- tung, die dem Kardiologen später vorgelegt wurde, hat- te „Linkstyp, Hinterwand- infarktnarbe?" ausgedruckt.

Es fehlte in diesem Fall die kritische Endbewertung durch den Arzt.

Im EKG gibt es breite Grauzonen, die manchmal selbst dem Erfahrenen Schwierigkeiten in der Aus- deutung bieten. Der Compu- ter kann die endgültige Diffe- rentialbewertung nicht lei- sten. Vom nicht breit interni- stisch ausgebildeten Arzt müßte verlangt werden, daß er kompetente EKG-Auswer- tungen vornehmen kann, ehe er EKG-Untersuchungen ab- rechnet.

Der berühmte amerikani- sche Kardiologe P. D. White soll vor einigen Jahrzehnten gesagt haben, er sei sehr si- cher, daß mehr Menschen durch das EKG geschadet als genützt worden sei. Soll dies für die Zukunft wieder be- rechtigt sein?

Prof. Dr. med. Rolf Hei- necker, Max-Planck-Straße 20, 3500 Kassel-Wilhelms- höhe

EMBRYONENSCHUTZ Zum Gesetzentwurf „zum Schutz von Embryonen":

IVF vermeiden

Zu den im Hinblick auf ei- ne In-vitro-Fertilisation im

„Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Embryonen" (Em- bryonenschutzgesetz) (1) wichtigen Schwerpunkten vorgesehener Verbote zählt das Verbot „der Mitwirkung an der Entstehung sogenann- ter gespaltener Mutterschaf- ten, bei denen genetische und austragende Mutter nicht identisch sind". — Es ergibt sich dabei der Widerspruch:

Forschen an Embryonen will man angeblich nicht; die Übertragung in eine Leih- mutter kommt nicht in Frage;

den Tod des extrakorporalen Nasciturus nimmt man aber billigend in Kauf. Denn aus dem zeitlichen Abstand zwi- schen einer In-vitro-Fertilisa- tion einerseits und dem Em- bryo-Transfer andererseits, der zwei bis drei Tage be- trägt, kann sich die Notwen- digkeit einer Kryokonservie- rung ergeben. Ist die Frau nämlich in dieser Zeit er- krankt oder anderweitig ver- hindert, die anstehende Im- plantation bei sich vorneh- men zu lassen — es würde schon genügen, daß sie sie einfach nicht mehr wünscht —, so müßte man die Embryonen

„ihrem Schicksal überlassen", wollte man sie nicht konser- vieren. Hierzu weiß man, daß nicht alle Embryonen das Eingefrorensein überleben.

Sehr richtig formulierte und erklärte die römische In- struktion „Donum vitae" 1987 (2): „Auch das Einfrieren der

(1) Gesetzentwurf der Bundes- regierung, Deutscher Bundestag Drucksache 11/5460, vom 25. Okto- ber 1989

(2) Verlautbarungen des Apo- stolischen Stuhls Nr. 74, Instruktio- nen der Kongregation für die Glau- benslehre über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fort- pflanzung — Antworten auf einige aktuelle Fragen, 10. März 1987.

Herausgeber: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Kai- serstraße 163, 5300 Bonn 1.

Embryonen, selbst wenn es zur Garantie der Lebenser- haltung des Embryos durch- geführt wird (Kryokonservie- rung), stellt eine Beleidigung der dem menschlichen Wesen geschuldeten Achtung dar, in- sofern es sie schwerwiegen- den Gefahren des Todes oder der Schädigung ihrer physi- schen Integrität aussetzt, sie zumindest zeitweise der müt- terlichen Aufnahme und Aus- tragung entzieht und sie einer von weiteren Verletzungen und Manipulationen bedroh- ten Lage aussetzt." Darüber hinaus ist aber schon bei jeder extrakorporalen Befruchtung zu bedenken, daß der Arzt, der in diesem Bereich tätig wird, als handelnder Dritter den Tod eines Menschen in seinem ersten Entfaltungssta- dium billigend in Kauf nimmt; er setzt durch die IVF eine Kausalkette in Lauf und hat das Geschehen später nicht mehr in der Hand. Dies tritt bereits bei der extrakor- poralen Befruchtung einer einzigen Eizelle ein. Der zur Rechtfertigung eventuell her- angezogene Vergleich mit der Schwangerschafts- bezie- hungsweise Geburtenrate nach natürlicher Empfängnis ist hierzu unzulässig, sonst wäre ja jedes Töten unter Be- rufung auf die „Natur", das heißt die Schöpfung, die je- dem Leben schließlich ein Ende setzt, vertretbar. Zur Veranschaulichung wird das bekannte Beispiel vom Wind, der über das Haus fegt, ange- führt: Aus der Tatsache, daß der Sturm mitunter Dachzie- gel löst und dadurch Men- schenleben zerstört, wird kei- ner das Recht ableiten, be- wußt Dachziegel zu lösen und auf Menschen fallen zu las- sen!

Die Menschenwürde kann definitiv nicht erworben wer- den. Der Arzt aber hat sich zu Beginn eines jeden neuen Le- bens nach bestem Wissen und Gewissen zu fragen: Ab wann beginnt die Ehrfurcht vor dem Leben? Ab wann ver- dient es liebevolle Sorge? Ab wann ist der menschliche Keimling in seinem wohlver- standenen Interesse schutz- A-638 (10) Dt. Ärztebl. 87, Heft 9, 1. März 1990

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