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Archiv "COMPUTER: Einzelplatz-Lösung für Kliniken" (11.01.1993)

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HONECKER

Zu dem Leserbrief „Verlust an Menschlichkeit" von Dr. Konitzer in Heft 47/1992, in dem der Autor an die Bundesärztekammer appel- liert, sich zu einer eindeutigen Stel- lungnahme gegen Unmenschlich- keit in der Justiz aufzuraffen:

Versuch, die Dinge auf den Kopf zu stellen

. . . Wie verschieden doch die Maßstäbe sind, die an die jüngste deutsche Geschichte gelegt werden. Während es jedoch müßig erscheint, subti- le Spekulationen darüber an- zustellen, ob eine kurze und blutige Revolution in der DDR der politischen Hygiene gedient, Honecker, Mielke und andere Problemfälle be- seitigt und dem Aggressions- stau in der ehemaligen DDR Luft verschafft hätte, weil diese „Revolution" glückli- cherweise friedlich verlaufen ist und anders wohl auch gar nicht hätte stattfinden kön- nen, lohnt es sich doch, etwas genauer hinzusehen, wenn jetzt vielerorts versucht wird, die Dinge auf den Kopf zu stellen und aus Tätern Opfer, aus Opfern Täter zu machen.

Ob es nun die Absicht des Kollegen Konitzer ist, den ehemaligen Ersten Sekretär des ZK der SED und Staats- ratsvorsitzenden der DDR zum Opfer der deutschen Ju- stiz umzustilisieren, eine fal- sche Tatsachenbehauptung über dessen Haftbedingun- gen in der Nazizeit könnte darauf hinweisen, oder nicht

— so scheint es doch völlig maßstabslos, die Umstände des Prozesses, wobei hier ja nur die ärztlichen Gutachten zur Haft- und Vernehmungs- fähigkeit gemeint sein kön- nen, in die Nähe einer „Medi- zin ohne Menschlichkeit" zu ziehen und die Bundesärzte- kammer aufzufordern, erneu- ten Anfängen zu wehren. Es scheint mir daher geboten, daran zu erinnern, mit wel- chem Inhalt dieser Begriff be- legt ist:

Vom 9. Dezember 1946 bis zum 19. Juli 1947 fand vor dem 1. Amerikanischen Mili- tärtribunal in Nürnberg der

„Nürnberger Ärzteprozeß"

statt. Als Leiter der „Deut- schen Ärztekommission"

beim 1. Amerikanischen Mili- tärgerichtshof in Nürnberg hat Alexander Mitscherlich, damals junger Privatdozent, zusammen mit Dr. Fred Miel- ke eine Dokumentation des Prozesses verfaßt, und zwar entsprechend einem Be- schluß des 51. Deutschen Ärztetages vom 16. und 17.

Oktober 1948 in Stuttgart . . . Wer dieses Buch und die Ein- leitung von Alexander Mit- scherlich noch einmal liest, wird nicht mehr leichtfertig mit dem Wort von der „Medi- zin ohne Menschlichkeit"

hantieren und sich mehr als einmal überlegen, ob er es als Knüppel in der politischen Auseinandersetzung benut- zen will . . .

Wer sich um eine maß- stabsgerechte Beurteilung der heutigen Situation nach dem Zusammenbruch der DDR bemüht, sollte hin und wieder auf die Dokumente der Nazizeit zurückgreifen.

Honecker, Mielke und ihre Gefolgsleute scheinen dabei zunächst auf das Format von Ladendieben zusammenzu- schrumpfen. Gleichwohl wa- ren sie es nicht, wie nicht nur ihre Opfer wissen. Auch in ihren Haftanstalten wurden Gefangene psychisch und physisch gefoltert, in den Wahnsinn und in den Tod ge- trieben. Auch hier waren Ärzte beteiligt. Ich denke, daß sich hieraus erneut die Verpflichtung für die Bun- desärztekammer ergibt, dies zu dokumentieren.

Dr. med. Jochen W. Bier- bach, Tibarg 44-48, W-2000 Hamburg 61

Schmähschrift

Aus der ganzen Schmäh- schrift geht nicht genau her- vor, wem mehr unmenschli- ches Verhalten vorgeworfen wird: Der Justiz, „der der Begriff der Menschlichkeit schlicht ein Feindbild ist", oder den Ärzten, „deren Gut- achten so formuliert sind, daß sie einem Rechtsfanatismus,

der zum menschenverachten- den Wahn werden kann, freie Bahn lassen."

Der Verfasser gibt aus- drücklich zu, „daß er mit dem SED-Regime und seinen Schießbefehlen nicht das Ge- ringste zu tun gehabt hat".

Hätte er selbst 44 Jahre lang in der DDR gelebt und wäre mit diesem Regime und sei- nen Gesetzen in hautna- he Berührung gekommen, dann wäre diese ganze etwas merkwürdige Apologie der Menschlichkeit kaum ge- schrieben worden.

Die deutsche Justiz hat es sich mit der ganzen Anklage gegen Honecker wahrhaftig nicht leicht gemacht. Wäre zum Beispiel der vom Verfas- ser erwähnte Mann, der es in der DDR nicht mehr aushielt und fliehen wollte (und dabei ein Bein verlor), gefragt wor- den, was nun mit Honecker zu geschehen habe, der hätte die Auffassung, daß eine An- klageerhebung nicht stattfin- den dürfe, glatt für absurd er- klärt. In allen öffentlichen Meinungsäußerungen ist Ho- necker der Respekt für seine Haltung während der Hit- lerzeit und für seine Leiden in Nazigefängnissen niemals versagt worden. Daß er nun aber nach Erreichen eigener Macht den ihm anvertrauten Staat zum gleichartigen Ge- fängnis machte, in dem von Menschlichkeit keine Rede war, das allerdings hat ihn dann zum Angeklagten ge- macht. Es spricht für die Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik, daß man es ablehnt, eine Anklage auf die politischen Aktivitäten der SED-Machthaber zu grün- den, etwa nach Art der An- kläger in Nürnberg, die erst die Gesetze schufen, auf Grund derer sie die Ange- klagten dann verurteilten. Es ist genug darüber diskutiert worden, ob Honecker über- haupt auf die Anklagebank gehört, weil er ja in dem Staat, in dem er gelebt hat, dessen Gesetze nicht übertre- ten hat. Daß er aber ohne jeden Vorwurf frei ausge- hen soll, nachdem er Geset- ze durchgepeitscht hat, auf

Grund derer Menschen für Handlungen, die in normalen Rechtsstaaten völlig legal sind, wie ein Wild abgeknallt oder zum Krüppel geschossen wurden, auf Grund derer jahrzehntelange Kerkerstra- fen ausgesprochen worden sind, auf Grund derer Famili- en für Jahre zerrissen und Tausenden Hab und Gut ge- nommen werden konnten, das wird keiner einsehen, der dies alles mitgemacht hat.

Wer wegen Unmenschlich- keit angeklagt wird, ist Ho- necker. Ihm wird kein einzi- ges Recht verweigert, das je- dem andern Angeklagten zu- steht. Erklären ihn Ärzte für haft- oder prozeßunfähig, wird das Verfahren sofort eingestellt. Der Kollege Ko- nitzer beschuldigt die Ärzte, die Honecker jetzt für pro- zeßfähig erklärt haben, der Unmenschlichkeit und will nun die gesamte Ärzteschaft, ja die ganze deutsche Medi- zin, die dadurch in üblen Ruf gekommen ist, dafür mitver- antwortlich machen. Dasjeni- ge Drittel des deutschen Vol- kes aber, das Honecker brutal unterdrückt hat, glaubt be- stimmt nicht, daß ihm zuviel geschieht!

Dr. Hellmut Grell, Stu- benrauhstraße 25, W-1000 Berlin 37

COMPUTER

Zu unserem Computer-Maga- zin in Heft 46/1992:

Einzelplatz-Lösung für Kliniken

EDV-Systeme im Kran- kenhaus werden in der Regel ohne Berücksichtigung ärztli- cher Belange von der Kran- kenhausverwaltung geplant und installiert. . . .

Wir haben daher in unse- rer Inneren Abteilung ein Daten-Erfassungs- und Stati- stik-System auf der Basis ei- ner preisgünstigen kommer- ziellen Datenbank installiert und seit etwa einem Jahr er- folgreich in Betrieb. Einzige Voraussetzung ist das Vor- handensein eines PC mit A1-8 (8) Dt. Ärztebl. 90, Heft 1/2, 11. Januar 1993

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Phardol®

Rheuma- Balsam

Schmerzstillendes,

wärmewirksames Einreibemittel

Zusammensetzung: 100 g enthalten: (2-Hydroxyethyl) -salicylat

(Ethylenglykolmonosalicylat) 2,5 g, Benzylnicotinat 1,5 g, Kiefernnadelöl 10,0 g.

.i5unpuemu, uatpipayn, J, m e en

s 0 7.3 3 cr CD

3 =,*

CD = _ 3m

CD 0- 0 (I)

Anwendungsgebiete: Bei Erkrankungen der Muskeln, Gelenke und Nerven, für die eine schmerzstillende Wärmebehandlung angezeigt ist: rheumatische Erkrankungen, Arthrosen, Wirbelsäulenerkrankungen (Bandscheibenschäden), Rückenschmerzen, Hexenschuß, Muskelverspannungen (z.B. Steifhals), Schulter-Arm-Schmerzen, Ischias. Bei Sport- und Unfallverletzungen, wie Zerrungen, Prellungen, Stauchungen, soweit kein Bluterguß vorliegt.

Gegenanzeigen: Hautentzündungen, Wunden und Blutergüsse, Überempfindlichkeit auf Nicotinate, Salicylate und Terpene. Bei Schwangeren, Säuglingen und Kleinkin- dern sowie bei Patienten mit vorgeschädigten Nieren darf eine Langzeitbehandlung und eine Anwendung auf großen Flächen nicht erfolgen.

Nebenwirkungen: Bei an sich sehr seltenen Überempfindlichkeiten auf Nicotinate.

Salicylate und Terpene können allergische Hautreaktionen auftreten.

Handelsform und Preis: Membran-Tube mit 100 g Balsam, DM 9,83 .

Stand: Januar '93

DOS Betriebssystem. Dieses System erlaubt die Ausgabe medizinischer und verwal- tungsorientierter Statistiken inklusive der ICD-Diagnosen und kann Archivaufgaben er- füllen. Ein Datenexport über geeignete Schnittstellen ist jederzeit möglich. Bei ei- nem späteren Einsatz eines komplexen EDV-Netzwerkes kann so auf einen existieren- den Datenbestand zurückge- griffen werden. Ich halte eine solche preisgünstige Einzel- platz-Lösung auch vor der Einführung investitionsträch- tiger EDV-Netzwerke für empfehlenswert, da medizi- nisch relevante Statistiken nicht nur von funktionieren- der EDV, sondern auch von dem vorhandenen Datenbe- stand abhängig sind.

Dr. Heinrich Hülsheger, Krankenhaus Peine, W-3150 Peine

Unverständlich

Sie haben über das Com- puter-System vön „Pharma- Technik" berichtet. Leider muß ich hier widersprechen.

Unrichtig ist, daß für die Quartalsabrechnung der Arzt nur noch einen Bruchteil der Zeit benötigt, die bei manuel- ler Abrechnung notwendig ist. Richtig ist vielmehr, daß die Abrechnung mittels Com- puter in unserer Praxis über 15 Stunden gedauert hat (wir haben das System über ein Jahr getestet). Nichts Beson- deres ist es, daß Fehler im Vorfeld ausgeräumt werden;

das ist bei jedem anderen Sy- stem ganz natürlich. Eben- falls natürlich ist die inte- grierte Textverarbeitung mit Zugriff auf Patientendaten, Diagnosen, Befunde und Me- dikamente. Es ist mir nicht verständlich, warum dieses System besonders im Deut- schen Ärzteblatt hervorgeho- ben wird.

Mit unserem neuen Sy- stem ist die Abrechnung un- serer großen Praxis innerhalb von rund eineinhalb Stunden erledigt.

Dr. med. Michael Hart- mann, Zähringer Straße 14, W-7800 Freiburg/Brg.

Noch ein wenig warten

Ich kann es bald nicht mehr hören, das ständige Ge- rede über die ach so nützliche EDV in der Arztpraxis. Als Nicht-Anwender müßte man sich bald als sturer Dumm- kopf hingestellt sehen.

Bei dem inzwischen jah- relangen massiven Werbe- feldzug Pro-Praxis-EDV in allen Zeitungen, auf (fast) al- len Kongressen, von allen Fir- men und vor allem von eini- gen unserer Spitzenfunktio- näre wundert mich doch der mäßige Erfolg beziehungs- weise relativ geringe Verbrei- tungsgrad. Abzulesen an den Installationszahlen, die inzwi- schen eher stagnieren, statt weiterzuboomen. Da drängt sich doch der Verdacht auf, daß das so hoch gepriesene Produkt wohl doch nicht so gut ist wie versprochen.

Braucht nun ein niederge- lassener Arzt eine EDV? Ich meine, ja: Sie ist nicht unver- zichtbar, aber als modernes Informations- und Verwal- tungssystem bei zunehmen- den Eingriffen vor allem von staatlicher Seite durchaus von großem Nutzen. Nur erfüllen alle derzeit auf dem Markt befindlichen Programme und Anbieter nicht die Anforde- rungen an ein modernes da- für geeignetes Produkt!

Also Kollegen, wartet noch ein wenig. Keiner ver- paßt etwas. Im Gegenteil, man erspart sich die Mühsal und den Ulcus-fördernden Streß einer EDV-Testperson und obendrein auch noch, reichlich dafür zu blechen.

Die Marktbereinigung ist in vollem Gange, die Preise fal- len; warum also jetzt zugrei- fen? Und wer halt unbedingt meint, nicht ohne auszukom- men, sollte sich sehr harte Bandagen anziehen und mög- lichst mit juristischer Unter- stützung einen Kaufvertrag mit schriftlich festgelegten Be- dingungen aushandeln. Be- zahlt wird erst, wenn alles vollständig und fehlerfrei läuft!

Dr. med. Bertram Hai- dasch, Rüdesheimer Straße 27, W-6200 Wiesbaden Chemische Fabrik Kreussler & Co. GmbH

D-6200 Wiesbaden-Biebrich

PHARMA

A1 -10 (10) Dt. Ärztebl. 90, Heft 1/2, 11. Januar 1993

Referenzen

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